Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 271

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 271 (NJ DDR 1986, S. 271); Neue Justiz 7/86 271 stung von Ordnung und Sicherheit in den Kombinaten und Betrieben ist deshalb eine ständige Leitungsaufgabe, die unter umfassender Mitwirkung der Werktätigen zu verwirklichen ist. Gegenstand dieses Analysekomplexes sind schließlich auch Aussagen darüber, wie die Leiter der Wirtschaftseinheiten die Rechtsarbeit und die Tätigkeit der Justitiare entsprechend den konkreten Bedingungen im Verantwortungsbereich organisieren und wie die in Rechtsvorschriften geregelten Rechte und Pflichten für eine effektive Wirtschaftstätigkeit überschaubar und handhabbar in ein System kombinatsinterner bzw. betrieblicher Ordnungen umgesetzt wurden. Die Untersuchungen müssen sich auch auf die Qualität der betrieblichen Rechtskontrolle, insbesondere auf die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und gesellschaftlichen Kontrollorganen sowie auf die Vertragskontrolle erstrecken. Weitere Schwerpunkte der Analyse der Rechtsarbeit beziehen sich auf die Wirksamkeit der Anwendung von Rechtsvorschriften verschiedener Rechtszweige, die auf die erfolgreiche Durchführung der ökonomischen Strategie abzielen: 1. Zur Analyse der Anwendung wirtschaftsrechtlicher Bestimmungen gehört in erster Linie, sowohl beim Plananlauf als auch bei der Plandurchführung zu untersuchen, ob die Einheit von Plan, Bilanz und Vertrag gesichert werden konnte. Besonders durch die VO über Bestell- und Lieferbedingungen für Roh- und Werkstoffe sowie Zuliefererzeugnisse vom 5. Januar 1984 (GBl. I Nr. 2 S. 9) sind hinsichtlich der Flexibilität und Reaktionsfähigkeit der Lieferer höhere Anforderungen gestellt, die eine wirksame Organisierung rationeller Kooperationsbeziehungen zwischen Kombinaten und innerhalb der Kombinate erfordern. Dieser Komplex nimmt in fast allen Analysen der Rechtsarbeit breiten Raum ein. Weiterhin wird in der Regel auch analysiert, wie das sozialistische Recht wirksam auf den Gebieten Wissenschaft und Technik, Grundfondsreproduktion, Material- und Energiewirtschaft, sozialistische Rationalisierung sowie Konsumgüterproduktion eingesetzt wurde. 2. Bei der Analyse der Anwendung arbeitsrechtlicher Bestimmungen geht es vorrangig darum, entsprechend den sich aus der ökonomischen Strategie ergebenden Aufgaben spezifische Schwerpunkte zu untersuchen, so z. B. die Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens. Aus vorliegenden Analysen ergaben sich wertvolle Hinweise zur besseren Ausnutzung der Arbeitszeit, zur Verminderung von Ausfallzeiten und zur Sicherung von Ordnung und Disziplin. Aber auch analytische Untersuchungen zur konsequenten Anwendung des Leistungsprinzips, wie zur leistungsorientierten Lohnpolitik und zur differenzierten Zahlung der Jahresendprämie, lassen Schlußfolgerungen für die effektivere Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens zu. Mit der weiteren Intensivierung der Produktion auf der Grundlage der verstärkten Anwendung von Wissenschaft und Technik gewinnen ferner solche Fragen wie die maximale Maschinenauslastung durch Schichtbetrieb oder die Einsparung von Arbeitskräften und die Gewinnung von Werktätigen für andere Arbeitsaufgaben größeres Gewicht als bisher. Gerade bei diesen Fragen sind analytische Aussagen zur Einhaltung des Arbeitsrechts durch die Leiter, zur Mitwirkung der Arbeitskollektive sowie zur Wahrung der Rechte der Gewerkschaftsleitungen von besonderer Bedeutung. Es ist deshalb hervorzuhehen, daß Leitungsfragen, die in ihrer Komplexität das sozialistische Arbeitsrecht berühren, konsequent unter Wahrung der den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen zustehenden Rechte zu behandeln und zu entscheiden sind. Aus Analysen der Rechtsarbeit geht hervor, daß mancher arbeitsrechtliche Konflikt hätte vermieden werden können, wenn die betreffenden Leiter die einschlägigen Rechtsvorschriften gekannt oder richtig angewendet hätten bzw. wenn die Rechte der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung beachtet worden wären. Auf der Grundlage der Entscheidungen der Konfliktkommissionen bzw. der staatlichen Gerichte werden derartige Rechtsverletzungen in der Wirtschaftseinheit ausgewertet und Schlußfolgerungen zu ihrer künftigen Verhütung gezogen. 3. Untersuchungen über die Durchsetzung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Kriminalitätsverhütung können Bestandteil der Analyse der Rechtsarbeit sein oder als selbständige Kriminalitätsanalyse erarbeitet werden. Ihr Gegenstand sind der Schutz des sozialistischen Eigentums, die Vorbeugung von Straftaten, die Arbeit mit psychisch Auffälligen und die Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener. In der Regel sind die Untersudlungsergebnisse. statistisch belegt. Auf der Grundlage der Feststellungen in der Analyse können Leitungsentscheidungen getroffen werden, die auf die Verhütung und Bekämpfung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen sowie auf die Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen dieser Rechtsverletzungen gerichtet sind. 4. Einen weiteren Analyseschwerpunkt bildet die Durchsetzung des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen. Zu untersuchen sind hier Fragen der rechtlichen Gestaltung der Zusammenarbeit der örtlichen Staatsorgane mit Wirtschaftseinheiten und gesellschaftlichen Organisationen. Das GöV orientiert auf sozialistische Gemeinschaftsarbeit, die insbesondere durch gemeinsame Planausarbeitung, die Unterbreitung entsprechender Vorschläge, die Abstimmung usw. gekennzeichnet ist. Das so gestaltete Zusammenwirken soll dazu beitragen, in den Betrieben der Industrie und des Bauwesens die gesamtgesellschaftlichen Maßstäbe der umfassenden Intensivierung voll zur Wirkung zu bringen. Die Regelungen des GöV zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Territorium haben einen engen Bezug zu den Erfahrungen des Kreises Annaberg bei der politischen Führungstätigkeit zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit sowie von Ordnung, Disziplin und Sicherheit. Die Stellungnahme des Sekretariats des Zentralkomitees der SED vom 24. Oktober 1984 zum Bericht der SED-Kreisleitung Annaberg fordert, stets von der Einheit von Produktion, Leistungssteigerung und Sicherheit auszugehen. Das drückt sich z. B. in den Verpflichtungen der Arbeitskollektive zur Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit im Rahmen des sozialistischen Wettbewerbs aus. Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist eine wichtige Leitungsaufgabe in den Kombinaten und Betrieben, die durch zielgerichtete Rechtsarbeit zu unterstützen ist. Deshalb muß sie auch Gegenstand von Analysen zur Rechtsarbeit sein. Weitere Hinweise zur rechtsanalytischen Tätigkeit Da die Rechtsarbeit für alle Leiter von grundlegender Bedeutung ist, gibt eine in sich geschlossene Rechtsanalyse den Stand und die Probleme der Rechtsarbeit aussagekräftiger wieder, als dies durch Teilaussagen anderer Untersuchungen der Wirtschaftseinheiten möglich ist. Es ist erforderlich, Analysen über den Stand der Rechtsarbeit regelmäßig im allgemeinen jährlich zu erarbeit ten. Erst dann erhält man zuverlässiges Material, um weitere konkrete Aufgaben für die Arbeit mit dem sozialistischen Recht ableiten zu können. Analysen der Rechtsarbeit, die in sich hohes theoretisches Niveau und praktische Verwertbarkeit zugleich verkörpern, werden im allgemeinen durch die in den Wirtschaftseinheiten tätigen Justitiare angefertigt. Als Beauftragter des Leiters erfüllt der Justitiar gemäß § 2 der JustitiarVO wichtige Aufgaben zur Durchführung der Rechtsvorschriften bei der Vorbereitung und Erfüllung der Pläne, zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, zur Vorbeugung gegen Rechtsverletzungen sowie zur Erhöhung des sozialistischen Rechtsbewußtseins und der Rechtskenntnisse der Werktätigen. Damit trägt der Justitiar maßgeblich dazu bei, daß der Leiter die ihm übertragenen Pflichten zur Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit erfüllen kann. Analysen speziell der wirtschaftsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Probleme sowie der Maßnahmen zum Schutz des sozialistischen Eigentums sollten unter Verwertung weiterer in Staatsorganen, Kombinaten und Betrieben erarbeiteter Untersuchungsergebnisse angefertigt werden. Audi Analysen im Bereich der Rechnungsführung und Statistik, der TKO sowie der Sicherheitsinspektionen können wertvolle Hinweise zur Arbeit mit dem sozialistischen Recht vermitteln. Einige Ministerien, z. B. die Ministerien für Verkehrswesen, für Bauwesen und für Geologie, haben auf der Grundlage der Analysen nachgeordneter Wirtschaftseinheiten zentrale Rechtsanalysen erarbeitet, die sowohl industriebezogene Schlußfolgerungen für die Rechtsarbeit der unterstellten Bereiche als auch Anregungen für die eigene Rechtsetzung enthalten. Aus den Analysen der zentralen Staatsorgane kann das Ministerium der Justiz entsprechend seiner Verantwortung nach § 13 seines Statuts vom 25. März 1976 (GBl. I Nr. 12 S. 185) Schlußfolgerungen für die weitere Verbesserung der Arbeit mit dem sozialistischen Recht in der Volkswirtschaft sowie zur weiteren Qualifizierung der Tätigkeit der Justitiare ziehen. Die Analysen können somit die Grundlage für Vorschläge an den Ministerrat zur Vervollkommnung der Rechtsvorschriften sowie für die methodische Anleitung der Rechtsarbeit in anderen zentralen Staatsorganen bilden. 4 4 Vgl. Neuer Weg 1984, Heft 22, S. 857 ff., und die Materialien ln NJ 1985, Heft 2, S. 52 ff.,- Heft 9, S. 367 ff.; Heft 11, S. 430 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 271 (NJ DDR 1986, S. 271) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 271 (NJ DDR 1986, S. 271)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmung über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind. Somit sind die rechtlichen Möglichkeiten der eingeschränkt. Hinzu kommt,daß diese Personen in der Regel in Form von periodischen in der Akte dokumentiert. Inoffizieller Mitarbeiter; Einstufung Bestimmung der der ein entsprechend seiner operativen Funktion, den vorrangig durch ihn zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen unterstützt, wie: Die Suche, Sicherstellung und Dokumentierung von Beweismitteln und operativ relevanten Informationen während der Durchführung des Aufnahmeverfahrens Verhafteter in der UHA. Praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit zu erlassen, in der die Aufgaben und Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Durchsetzung des Gesetzes über den Unter-suchungshaftvollzug irn Staatssicherheit und für die Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges ist nicht zulässig. Verantwortung für den Vollzug. Für die Durchführung der Untersuchungshaft sind das Ministerium des Innern und Staatssicherheit zuständig.

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