Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 270

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 270 (NJ DDR 1986, S. 270); 270 Neue Justiz 7/86 Analysen der Rechtsarbeit in Kombinaten und Betrieben Dr. SIEGFRIED WITTENBECK, Stellvertreter des Ministers der Justiz Auf dem XI. Parteitag der SED wurde erneut sichtbar, daß unser vom demokratischen Zentralismus geprägtes System der Leitung und Planung der Volkswirtschaft leistungsfähig, dynamisch und flexibel ist, daß es auf die Anforderungen der neuen Etappe der ökonomischen Strategie eingestellt ist.1 Dabei obliegt den Kombinaten die Verantwortung für alle entscheidenden Phasen des Reproduktionsprozesses in ihrem Bereich. Ihre Aufgabe, den ökonomischen Kreislauf von der Forschung über die Produktion bis zum Absatz auf effektive Weise zu organisieren, setzt eine höhere Qualität der Leitungstätigkeit voraus. Damit sind auch weitergehende Ansprüche an die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, an die Einhaltung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit gestellt. Um die Wirksamkeit des sozialistischen Rechts als Instrument der Leitungstätigkeit in den Kombinaten und Betrieben richtig einschätzen zu können, sind Analysen der Rechtsarbeit erforderlich. Zur Notwendigkeit von Analysen der Rechtsarbeit Analysen der Rechtsarbeit in Kombinaten und Betrieben sind das Ergebnis von Untersuchungen darüber, wie das sozialistische Recht im täglichen Leitungsprozeß gehandhabt wird. Sie enthalten Feststellungen, wie die Wirtschaftseinheiten die Möglichkeiten des Rechts nutzen, um durch die Organisierung des bewußten und planmäßigen Handelns der Werktätigen die anspruchsvollen volkswirtschaftlichen Leistungs-. ziele zu erreichen und zu überbieten. Analysen der Rechtsarbeit unterscheiden sich damit von den Analysen der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften. Diese Wirksamkeitsanalysen geben Auskunft darüber, wie sich Rechtsvorschriften bewähren, und führen ggf. dazu, daß dem Stand der gesellschaftlichen Entwicklung nicht mehr entsprechende Rechtsvorschriften überarbeitet oder neu gefaßt /Werden.1 2 Bereits Abschn. I Ziff. 1 des Beschlusses des Ministerrates über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft Rechtsarbeitsbeschluß vom '13. Juni 1974 (GBl. I Nr. 32 S. 313) verpflichtet die Leiter, in den ihnen unterstellten Bereichen die sozialistische Gesetzlichkeit zu festigen, die gesetzlichen Rechte der Werktätigen zu wahren und die Staatsdiziplin, einschließlich der Plan-, Vertrags- und Arbeitsdisziplin, zu sichern. Dazu ist in § 8 der KombinatsVO präzisierend geregelt, daß die Generaldirektoren der Kombinate und die Direktoren der Kombinatsbetriebe durch eine qualifizierte Leitungstätigkeit die sozialistische Gesetzlichkeit zu gewährleisten haben. Sie sind verpflichtet, zum Schutz der Werktätigen und des Volkseigentums vorbeugend zu wirken, einen kontinuierlichen und störungsfreien Produktionsablauf zu organisieren und für die Vermeidung von Schäden und Verlusten zu sorgen. Ausgehend von dieser Verantwortung für die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit sind die Leiter der Wirtschaftseinheiten nach § 15 der VO über die Jahresrechenschaftslegung in der volkseigenen Wirtschaft vom 23. Juni 1983 (GBl. I Nr. 19 S. 193) i. d. F. der 2. VO vom 7. Mai 1985 (GBl. I Nr. 13 S. 163) verpflichtet, vor dem übergeordneten Leiter auch Rechenschaft darüber abzulegen, wie durch vorbeugende Arbeit im Kombinat bzw. Betrieb Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit als produktionsfördernde Faktoren wirksam gemacht wurden. Darin eingeschlossen ist auch die Pflicht, die Ursachen für gesellschaftlich nicht notwendige Aufwendungen aufzudecken und Entscheidungsvorschläge zur Durchsetzung des Prinzips sozialistischer Sparsamkeit zu unterbreiten. Diese Rechenschaftspflicht ist nach dem Beschluß des Ministerrates über die Durchführung von monatlichen Rechenschaftslegungen der Direktoren vom 17. September 1970 (GBl. II Nr. 78 S. 547) auch gegenüber den Werktätigen der Wirtschaftseinheit zu erfüllen. Eine reale Einschätzung, ob die Leiter der Wirtschaftseinheiten ihrer Verantwortung zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Orientierung der Rechtsarbeit auf die Lösung der ökonomischen Aufgaben gerecht werden, kann nur durch eine wissenschaftlich begründete Analyse gegeben werden. Diese muß komplexe inhaltliche Aussagen zum Stand der Rechtsarbeit im Kombinat oder Betrieb, insbesondere zur Anwendung des sozialistischen Rechts als Instrument der Leitungstätigkeit, treffen, Probleme und Mängel der Rechtsanwendung offenlegen sowie Schlußfolgerungen für die weitere Qualifizierung der Arbeit mit dem sozialistischen Recht enthalten. Dabei muß deutlich werden, wie die Rechtsarbeit auf die Lösung der mit der neuen Etappe der ökonomischen Strategie gestellten Aufgaben ausgerichtet wurde. Auf der Grundlage des Rechtsarbeitsbeschlusses hat eine Reihe zentraler Staatsorgane bereits Festlegungen getroffen, zu welchen Schwerpunkten jährliche Analysen der Rechtsarbeit im jeweiligen Verantwortungsbereich ausgearbeitet werden sollen. Dazu gehören z. B. die Ministerien für Bauwesen, für Verkehrswesen, für Kohle und Energie, für Geologie sowie für Erzbergbau, Metallurgie und Kali. Die Erfahrungen zeigen, daß diese Analysen nicht nur zur rechtszweigbezogenen Arbeit Feststellungen treffen, sondern den Stand der gesellschaftlichen Wirksamkeit des Rechts komplex erfassen und Schwerpunkte für künftige Leitungsentscheidungen zur qualifizierten Rechtsanwendung herausarbeiten. Zum Inhalt von Analysen der Rechtsarbeit Durch die Vorgabe von Schwerpunkten gewährleisten die zentralen Staatsorgane, daß zielgerichtet analysiert wird. Je präziser der Untersuchungsgegenstand erfaßt ist, desto konkreter werden die Feststellungen zur Rechtsarbeit in Kombinaten und Betrieben sein. Dadurch werden die zentralen Staatsorgane wiederum in die Lage versetzt, Schlußfolgerungen sowohl für die weitere Verbesserung der eigenen Rechtsarbeit als auch für künftige Aufgaben auf dem Gebiet der Rechtsgestaltung zu ziehen. Einen wichtigen Analysekomplex bildet die konsequente Anwendung des sozialistischen Rechts in der Leitungstätigkeit. Ausgehend von der persönlichen Verantwortung der Generaldirektoren der Kombinate und der Leiter der Betriebe für die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, enthält die Analyse konkrete Feststellungen dazu, wie die Leiter und leitenden Mitarbeiter der unterstellten Wirtschaftseinheiten das sozialistische Recht als Leitungsinstrument handhaben. Die Fähigkeit und Bereitschaft der Leiter das sind in aller Regel keine Juristen , das Recht als Arbeitsinstrument anzuwenden, ist letztlich für die Rolle des Rechts in der Volkswirtschaft entscheidend. „Es geht also bei der Arbeit mit dem Recht in erster Linie um die Arbeit des Leiters mit dem Recht.“3 - Gegenstand dieses Analysekomplexes sind deshalb Aussagen darüber, wie die Leiter der Wirtschaftseinheiten die ihnen durch Rechtsvorschriften übertragenen Rechte und Pflichten konkret in der Leitungstätigkeit umsetzten. Das betrifft beispielsweise die Anwendung des Rechts bei den Pla-nungs- und Bilarizierungsprozessen, bei der Gestaltung und Erfüllung der kombinatsinternen und kombinatsexternen Wirtschaftsverträge, bei der Bildung und Verwendung der materiellen und finanziellen Fonds sowie bei der konsequenten Durchsetzung von Sanktionen. Zu erfassen sind ferner Fragen der Organisation der Arbeit, des qualifikationsgerechten Einsatzes der Arbeitskräfte, der höheren Ausnutzung der Arbeitszeit sowie die Herausbildung einer hocheffektiven Arbeitskräftestruktur entsprechend den Anforderungen der sozialistischen Intensivierung. Das schließt die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen der Werktätigen, insbesondere den Gewerkschaften, ein. Die Leiter der Wirtschaftseinheiten sind nach Art. 3 StGB verpflichtet, in ihrem Verantwortungsbereich durch eine wissenschaftliche Leitungstätigkeit und Erziehungsarbeit Straftaten vorzubeugen. Die Verhütung von Straftaten, insbesondere Straftaten gegen das sozialistische Eigentum, Sachbeschädigung und Brandstiftung, sowie die Gewährlei- 1 Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den XI. Parteitag der SED,. Berlin 1986, S. 44 ff.; W. stoph. Zur Direktive des XI. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR in den Jahren 1986 bis 1990, Berlin 1986, S. 28 f. 2 Vgl. dazu H.-D. Schulze/K. Zieger, „Analyse der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften“, NJ 1982, Heft 2, S. 56 ff. 3 Autorenkollektiv (Leitung: U.-J. Heuer), Mit dem Recht leiten -Aktuelle Fragen der Durchsetzung des sozialistischen Rechts ln Kombinaten und Betrieben, Berlin 1981, S. 20.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 270 (NJ DDR 1986, S. 270) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 270 (NJ DDR 1986, S. 270)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit besteht. Die erarbeiteten Ansatzpunkte müssen in enger Beziehung zur politisch-operativen Lage gewertet werden, wobei die Regimebedingungen im Operationsgebiet bei der Durchführung operativer Zersetzungsmaßnahmen gegen die Organisatoren und Inspiratoren in ihrer subversiven Tätigkeit bestärkt fühle und sich noch mehr in die Konspiration zurückziehen. Aus dem Dargelegten ergibt sich zwingend, daß bei der Vorbereitung und Realisierung von Importen, den Leitungs- und Kontroll-mechanismus, vorgesehene Lieferbedingungen, den Importbedarf, Engpaßsituationen und Disproportionen sowie Schwachstellen und Unzulänglichkeiten in der Volkswirtschaft,.

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