Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 269

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 269 (NJ DDR 1986, S. 269); Neue Justiz 7/86 269 Von der Volkskammer gewählt: Günter Wendland, Generalstaatsanwalt der DDR Günter Wendland wurde am 4. Juni 1931 als Sohn eines Angestellten geboren. Nach dem Abschluß der Oberschule übte er verschiedene hauptamtliche Funktionen in der FDJ aus, so in der FDJ-Landeslei-tung Schwerin und in der FDJ-Bezirksleitung Neubrandenburg. Von 1953 bis 1957 studierte er an der Humboldt-Universität Rechtswissenschaft und schloß das Studium als Diplom-Jurist ab. Im Jahre 1957 wurde er zum Staatsanwalt berufen und war in Schwerin und Perleberg tätig. 1959 wurde er Staatsanwalt des Kreises Perleberg und 1962 Stellvertreter des Staatsanwalts des Bezirks Schwerin. Seit 1964 war er Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR. Günter Wendland ist Mitglied der SED seit 1951, hatte verschiedene Funktionen in Grundorganisationen inne und wurde vom XI. Parteitag der SED als Kandidat des Zentralkomitees gewählt. Seit 1966 gehört er dem Zentralvorstand der Vereinigung der Juristen an, 1980 wurde er zum Vizepräsidenten dieser Organisation gewählt. Günter Wendland erhielt hohe staatliche Auszeichnungen. Er ist u. a. Träger des Vaterländischen Verdienstordens in Silber, Verdienter Jurist der DDR und Träger der Medaille für Verdienste in der Rechtspflege in Gold. Dr. Günter Sarge, Präsident des Obersten Gerichts der DDR Dr. Günter Sarge wurde am 30. Dezember 1930 in einer Arbeiterfamilie geboren. Er besuchte die Volksund die Mittelschule und war bis 1949 Landarbeiter im Kreis Nauen. Danach trat er in die Reihen der Deutschen Volkspolizei und war später in der Militärjustiz tätig. Von 1954 bis 1958 nahm er am juristischen Fernstudium an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR teil, das er als Diplom-Jurist abschloß. 1961 promovierte er zum Dr. jur. Nach einem fünfjährigen Fernstudium an der Parteihochschule „Karl Marx“ beim Zentralkomitee der SED erwarb er 1971 den Grad eines Diplom-Gesellschaftswissenschaftlers. Von 1963 bis 1977 war Dr. Günter Sarge Vorsitzender des Militärkollegiums des Obersten Gerichts der DDR. Danach wurde er als Generalmajor der Nationalen Volksarmee in die Reserve versetzt und zum 1. Vizepräsidenten des Obersten Gerichts gewählt. Dr. Günter Sarge ist Mitglied der SED seit 1950. Im Jahre 1985 wurde er zum Präsidenten der Vereinigung der Juristen der'DDR gewählt. Er ist Träger des Vaterländischen Verdienstordens in Silber, Verdienter Jurist der DDR, Träger der Medaille für Verdienste in der Rechtspflege in Gold und weiterer Auszeichnungen. Festliche Veranstaltungen im Obersten Gericht und beim Generalstaatsanwalt der DDR Am 18. Juni 1986 führte Egon Krenz, Mitglied des Politbüros und Sekretär des Zentralkomitees der SED, Stellvertreter -des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, die am Vortag von der Volkskammer gewählten leitenden Justizfunktionäre den Generalstaatsanwalt der DDR, Günter Wendland, und den Präsidenten des Obersten Gerichts, Dr. Günter Sarge in festlichen Veranstaltungen in ihre neuen Funktionen ein. Gleichzeitig verabschiedete er den bisherigen Generalstaatsanwalt, Dr. Dr. h. c. Josef Streit, und den bisherigen Präsidenten des Obersten Gerichts, Dr. Dr. h. c. Heinrich Toeplitz. Im Aufträge des Generalsekretärs des Zentralkomitees der SED und Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, Erich Honecker, sprach Egon Krenz mit warmherzigen Worten den aus dem Amt scheidenden Justizfunktionären den Dank und die Anerkennung des Zentralkomitees der SED und des Staatsrates der DDR für ihr jahrzehntelanges erfolgreiches Wirken in der sozialistischen Justiz aus. Josef Streit war ein Aktivist der ersten Stunde beim Aufbau der antifaschistisch-demokratischen Justiz. Über 24 Jahre lang leitete er die Staatsanwaltschaft der DDR und entwickelte sie zu einem zuverlässigen Organ der sozialistischen Rechtspflege. Der hohe Stand der Rechtssicherheit in der DDR ist maßgeblich mit geprägt von den Initiativen Josef Streits zur konsequenten Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, zum Schutz der DDR und der Rechte der Bürger. Heinrich Toeplitz hat bedeutenden Anteil an der Ausgestaltung und Festigung des sozialistischen Rechtssystems in der DDR. Er stand 26 Jahrelang als Präsident an der Spitze des Obersten Gerichts der DDR. In dieser Zeit profilierte sich das höchste Organ der Rechtsprechung und leistete einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der sozialistischen Rechtsordnung und zur Durchsetzung einer einheitlichen Rechtsanwendung durch alle Gerichte. Egon Krenz beglückwünschte Günter Wendland zur Wahl als Generalstaatsanwalt der DDR. Er sprach die Überzeugung aus, daß die Staatsanwaltschaft auch künftig entsprechend den Beschlüssen des XI. Parteitages der SED ihren Beitrag zur allseitigen Stärkung der DDR, zur Verwirklichung von Recht und Gesetz leisten wird. Dem neuen Präsidenten des Obersten Gerichts, Dr. Günter Sarge, den Vizepräsidenten und den Richtern des Obersten Gerichts gratulierte Egon Krenz zu ihrer Wahl und wünschte ihnen Erfolg in ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit bei der Leitung der Rechtsprechung aller Gerichte der DDR. An den beiden festlichen Veranstaltungen nahmen der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz, Hans-Joachim Heusinger, das Mitglied des Staatsrates Dr. Klaus Sorgenicht, Leiter der Abteilung Staatsund Rechtsfragen des Zentralkomitees der SED, leitende Funktionäre der Staatsanwaltschaft und der Gerichte sowie Gäste aus anderen Staatsorganen und gesellschaftlichen Organisationen teil.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und im Bereich der Untersuchungsabteilung. Zu einigen Fragen der Zusnroenarbeit bei der Gewährleistung der Rechtg der Verhafteten auf Besuche oder postalische Verbindungen. Die Zusammenare? zwischen den Abteilungen und hat sich in jedem Fall als zweckmäßig erwiesen. Obwohl Vergünstigungen nicht an das Aussageverhalten des Beschuldigten gekoppelt sind, ist durch das Mitspracherecht des Untersuchungsführers im, Interesse der Feststellung der Wahrheit in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsverfahrens. Sie wird nicht nur getroffen, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Im sozialistischen Strafreoht gilt der Grundsatz des Tatprinzips, ohne keine Straftat. Oie Analyse der Tatbegehung bestirnter Straftaten ist von grundlegender Bedeutung für die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist als eine relativ langfristige Aufgabe zu charakterisieren, die sich in die gesamtstrategische Zielstellung der Partei zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Wirken des imperialistischen Herrschaf tssystems als soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen.

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