Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 262

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 262 (NJ DDR 1986, S. 262); 262 Neue Justiz 7/86 Aufgaben der Staats- und Rechtswissenschaft nach dem XI. Parteitag der SED Prof. Dr. WOLFGANG WEICHELT, Ordentliches Mitglied der Akademie der Wissenschaften der DDR, Direktor des Instituts für Theorie des Staates und des Rechts der AdW, Vorsitzender des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung an der AdW Gestützt auf eine beeindruckende Bilanz der Entwicklung der DDR hat der XI. Parteitag der SED die neuen Aufgaben festgelegt, die zur weiteren Verwirklichung des vom IX. Parteitag 1976 beschlossenen Programms zu erfüllen sind und bis zum Jahre 1990 und darüber hinaus reichen. Sie sind auf die Fortsetzung der bewährten, von allen sozialistischen Ländern getragenen und von ihnen gemeinsam betriebenen Politik der Sicherung des Friedens durch reale Schritte auf dem Wege der Abrüstung und für die Durchsetzung friedlicher Koexistenz und nutzbringender Kooperation in den internationalen Beziehungen, auf die weitere Festigung der Zusammenarbeit mit der Sowjetunion und den anderen sozialistischen Ländern sowie auf die zielstrebige Weiterführung des Kurses der Hauptaufgabe in der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik, auf die Beschleunigung des Wachstums der ökonomischen Leistungskraft der Volkswirtschaft und die kontinuierliche Verbesserung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Menschen gerichtet. Mit der umfassenden Entwicklung und Einführung der Schlüsseltechnologien in der gesamten Breite der Industrie und auch in der Landwirtschaft leitete der Parteitag eine neue Stufe der Verbindung von Wissenschaft und Technik mit den Vorzügen des Sozialismus in unserem Lande ein, durch die sich die Intensivierung der gesamten Volkswirtschaft weiter beschleunigt. Durch die damit verbundene Erneuerung der Produktionsgrundfonds wird der ökonomische Leistungsanstieg auf eine qualitativ neue Basis gestellt. Die umfassende Einführung moderner Technologien, die Entwicklung und der Einsatz neuer Werkstoffe sind mit einem zunehmenden Tempo der Entwicklung der Produktivkräfte, des Aüsbaus der sozialistischen Produktionsverhältnisse und der Entwicklung der sozialen Beziehungen der Menschen verbunden. In der Kontinuität unserer gesellschaftlichen Entwicklung werden zunehmende Dynamik der ökonomischen, sozialen und geistig-kulturellen Prozesse, ihre wachsende Verflechtung und die Notwendigkeit ihrer Beherrschung und bewußten Gestaltung zu einem entscheidenden Merkmal. Leitung und Gestaltung dieser vielfältig miteinander verflochtenen Prozesse erfordern auch eine neue Stufe der .schöpferischen Aktivität der Menschen, ihrer Initiative, ihres Zusammenwirkens im Interesse des gesellschaftlichen Fortschritts, erfordern die Entfaltung und den effektiven Einsatz der Triebkräfte der sozialistischen Gesellschaft, die vor allem in der Aktivität der Menschen, in ihrem bewußten persönlichen und kollektiven Schöpfertum liegen. Höhere und anders geartete Anforderungen werden an Wissen, Können und Leistungsbereitschaft der Menschen, an die Koordinierung ihrer Aktivitäten, damit aber zugleich an die staatliche Leitung der Gesellschaft, ihre Funktionsweise und an die Gestaltung und Anwendung des Rechts gestellt. Die Staats- und Rechtswissenschaft ist gemeinsam mit allen anderen gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen aufgefordert, zur Ausarbeitung der staatlichen und rechtlichen Mittel, mit denen diesen neuen Anforderungen Rechnung getragen werden muß, Ihren Beitrag zu leisten. Dabei kann sie sich auch auf die Ergebnisse der staats- und rechtswissenschaftlichen Konferenz vom 26. und 27. Juni 1985 stützen, deren Auswertung bereits in der Vorbereitungsphase des XI. Parteitages begonnen hat. Wenn einige Schwerpunktaufgaben und Hauptrichtungen der staats- und rechtswissenschaftlichen Forschung nach dem XI. Parteitag näher charakterisiert werden sollen, dann ist zunächst das übergreifende Ziel aller Arbeiten die Entwicklung der schöpferischen Aktivität der Menschen, ihrer Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit, der Stimulierung und effektiven Koordinierung ihrer Initiativen im Interesse der Beschleunigung des ökonomischen und sozialen Fortschritts, des Wachstums der internationalen Ausstrahlungskraft des Sozialismus und der Sicherung des Friedens als der wichtigsten Frage unserer Zeit. Durchsetzung der Friedenspolitik der sozialistischen Staaten rechtliche Ausgestaltung einer internationalen Friedensordnung * 15 Ein wichtiger Komplex von Aufgaben gruppiert sich um die Frage, wie die Staats- und Rechtswissenschaft noch wirksamer dazu beitragen kann, die Friedenspolitik der sozialistischen Staaten international durchzusetzen und die internationale Öffentlichkeit noch stärker für diese Friedenspolitik und ihre Verwirklichung zu gewinnen. Das ist nicht nur eine Frage der Auslandspropaganda, obwohl auch auf diesem Gebiet die Arbeit noch wirksamer entwickelt werden muß. Der Humanismus der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung, ihr demokratischer Inhalt, ihre Werte und Errungenschaften, die vor allem in der Verwirklichung der politischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse des Menschen, in der Gewährleistung und Verwirklichung umfassender politischer, ökonomischer und sozialer Rechte, der Organisierung und Förderung der Mitwirkung der Bürger an der Leitung der gesellschaftlichen Angelegenheiten zum Ausdruck kommen, sollten in verstärktem Maße Gegenstand analytischer und überzeugender Darstellungen sein. Es ist dies aber zugleich auch eine Frage der wissenschaftlichen Ausarbeitung und Begründung weiterer Vorstellungen darüber, wie eine internationale Friedensordnung auch in ihrer rechtlichen Substanz ausgestaltet werden kann, die auf den Prinzipien der friedlichen Koexistenz beruht und deren Ziel nutzbringende gleichberechtigte Kooperation aller Staaten zur gemeinsamen Lösung globaler Menschheitsprobleme ist. Natürlich stehen dabei die Abwendung eines Kernwaffenkrieges, der Übergang zu realen Abrüstungsschritten entsprechend dem umfassenden Programm der Sowjetunion vom 15. Januar 1986, das von allen Staaten des Warschauer Vertrages unterstützt wird, und die Verhinderung der Militarisierung des Weltraumes im Vordergrund. Aber friedliche Koexistenz ist bekanntlich nicht nur die Abwendung von Krieg und die Beseitigung der Waffenarsenale, sondern fruchtbare und den Völkern Nutzen bringende Kooperation. Deshalb scheint es notwendig, daß konkrete und realisierbare Vorstellungen darüber entwickelt werden, wie auf ausgewählten Gebieten wichtiger globaler oder regionaler Probleme, z. B. der friedlichen Nutzung des Weltraumes, des Umweltschutzes, des Umgangs mit den Rohstoffreserven, des Ernährungsproblems, und in anderen Fragen eine nützliche internationale Kooperation entwickelt werden kann, die von der Achtung der Souveränität und der Gleichberechtigung aller Staaten, von den Prinzipien der friedlichen Koexistenz getragen ist. Beispiele der jüngsten Vergangenheit sollten hier aufgegriffen und zielstrebig weiter ausgearbeitet werden. Dazu gehören auch die rechtlichen Fragen, die mit dem Angebot der sozialistischen Länder verbunden sind, der internationalen wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit globalen Charakter zu verleihen. Natürlich ist hier in erster Linie das Völkerrecht angesprochen, aber auch traditionell innerstaatliche Rechtszweige können hier in zunehmendem Maße international wirksam werden. Solche internationalen Gremien wie die Weltgesundheitsorganisation und andere Einrichtungen der UNESCO;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat zur Realisierung des ope rat Unt suc hung shaf langes kamenadschaftlieh mit den Leitern der Unterst chungshaftaustalten und des. Im Territorium amm : Das Zusammenwirken hat auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Dienstan-weisungivl über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Suizidversuche Verhafteter erkannt und damit Suizide verhindert wurden, unterstreich diese Aussage, Während die Mehrzahl dieser Versuche ernsthaft auf die Selbsttötung ausgerichtet war, wurden andere Suizidversuche mit dem Ziel der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit umfangreiche und komplizierte Aufgaben gestellt und diesbezügliche Maßnahmen eingeleitet. Damit setzen wir kontinuierlich unsere Anstrengungen zur ständigen Qualifizierung der Führungs- und Leitungstätigkeit in der Linie entsprechend den jeweiligen politisch-operativen Aufgabenstellungen stets weiterführende Potenzen und Möglichkeiten der allem auch im Zusammenhang mit der vorbeugenden Aufdeckung, Verhinderung und Bekämpfung der Versuche dee Feindes zum Mißbrauch der Kirche für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Staatssicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Staatssicherheit Berlin,. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit , eine Überführung des erkrankten Verhafteten in eine medizinische Einrichtung oder in ein Haftkrankenhaus zu organisieren. Der Transport und die Bewachung werden von der Abteilung in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt.

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