Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 259

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 259 (NJ DDR 1986, S. 259); Neue Justiz 6/86 259 nahm der Angeklagte weder eine gründliche Einweisung in die auszuführenden Arbeiten noch eine Arbeitsschutzbelehrung vor. Es zeigt sich also, daß er keinerlei Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der in seinem Betrieb beschäftigten, mit den Dacharbeiten betrauten Werktätigen traf. Ein solches Verhalten ist auch im Zusammenhang mit seinem vorangegangenen, gesetzlichen Bestimmungen widersprechendem Verhalten Ausdruck dafür, daß der Angeklagte sich rücksichtslos über die Gesundheits- und Arbeitsschutzbestimmungen hinwegsetzte. Die Rücksichtslosigkeit wird insbesondere auch dadurch charakterisiert, daß er nicht nur einzelne Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes verletzte, sondern daß er die dem Leben und der Gesundheit der Werktätigen dienenden Bestimmungen in großem Umfang mißachtete und damit eine solche Situation herbeiführte und aufrechterhielt, die schließlich zum Tod des Arbeiters Kr. führte. Richtigerweise wäre der Angeklagte deshalb “wegen Verletzung der Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes gemäß § 193 Abs. 3 Ziff. 2 StGB zu verurteilen ge- wesen. Infolge der fehlerhaften rechtlichen Beurteilung des Verhaltens des Angeklagten ist das Urteil auch im Strafaus-spruch gröblich unrichtig. Der Tatbestand des §193 Abs. 3 StGB erfordert zwingend den Ausspruch einer Freiheitsstrafe. Insbesondere in Anbetracht des hohen Grades der Schuld des Angeklagten und seines bisherigen, von Verantwortungslosigkeit gekennzeichneten Verhaltens liegen keine Voraussetzungen vor, von der Möglichkeit der außergewöhnlichen Strafmilderung gemäß § 62 Abs. 3 StGB Gebrauch zu machen. Aus den dargelegten Gründen war das Urteil des Kreisgerichts auf den Kassationsantrag und in Übereinstimmung mit der Auffassung des Vertreters des Generalstaatsanwalts der DDR gemäß § 321 Abs. 1 StPO aufzuheben, und die Sache war gemäß § 322 Abs. 3 StPO zurückzuverweisen. Das Kreisgericht wird gemäß § 324 StPO angewiesen, das. Verhalten des Angeklagten als Vergehen gemäß § 193 Abs. 1, 2 und 3 Ziff. 2 StGB zu beurteilen und eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr und drei Monaten auszusprechen. Des Ausspruchs einer Zusatzgeldstrafe bedarf es nicht. Buchumschau Klaus Geßner: 1 Geheime Feldpolizei Militärhistorische Studien, 24. Folge Militärverlag der DDR, Berlin 1986 228 Seiten; EVP (DDR); 18,50 M Bei diesem Buch handelt es sich um die erste gesamte Darstellung der Rolle eines bisher in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt gebliebenen faschistischen Repressivorgans: der Geheimen Feldpolizei (GFP). Der Autor ein Militärhistoriker, der auch als Gutachter im Oradour-Prozeß und in anderen Strafverfahren gegen Naziverbrecher bekannt wurde hat das in in- und ausländischen Archiven lagernde Schriftgut der GFP gründlich ausgewertet. In seinem Buch hat er überzeugend nachgewiesen, daß die GFP ein speziell für den Angriffskrieg geschaffenes Terrorinstrument der faschistischen deutschen Streitkräfte war. In den von den deutschen Faschisten überfallenen Ländern gehörten die Verfolgung, Mißhandlung und Ermordung von Widerstandskämpfern, aber auch friedlicher Einwohner, denen antifaschistische Aktivitäten oft noch nicht einmal unterstellt wurden, zum Alltag der GFP. Ihre ersten blutigen Spuren legte die GFP bereits während der faschistischen Intervention in Spanien: Als geheimpolizeiliches Exekutivorgan der berüchtigten Legion Condor verfolgte sie mit besonderer Grausamkeit die den Franco-Faschisten in die Hände gefallenen Interbrigadisten. Auch der schwerverwundet in Gefangenschaft der spanischen Faschisten geratene kommunistische Jugendfunktionär Artur Becker wurde auf Anordnung der GFP ermordet. Mit Akribie untersucht der Autor die Rolle der GFP bei der Besetzung Österreichs und der Tschechoslowakei sowie bei Errichtung und Absicherung des faschistischen Okkupationsregimes in Polen, Dänemark, Norwegen, Holland, Belgien und Frankreich. Anschaulich weist er nach, daß der bereits in diesen Ländern praktizierte Terror nach dem heimtückischen Überfall auf die UdSSR Massencharakter annahm. Dabei konnte sich der Verfasser auf die Beweisführung des sowjetischen Hauptanklägers im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß des späteren Generalstaatsanwalts der UdSSR, Roman A. Rudenko und auf rechtskräftige Feststellungen aus Strafprozessen beziehen, die in der DDR gegen ehemalige Angehörige der GFP durchgeführt worden sind. Die Aussagen über die Funktion und die Organisation dieses Terrororgans des Nazistaates, die Geßner als Sachverständiger in Strafprozessen vorgetragen hatte, fanden in Urteilen der Gerichte der DDR ihren Niederschlag. Der Wert des Buches, das nicht nur von militärhistorischer Bedeutung ist, wird noch dadurch erhöht, daß in einem umfangreichen Dokumententeil Urteile gegen ehemalige Angehörige der GFP sowie erstmalig faschistische Richtlinien, Weisungen und Berichte der GFP abgedruckt sind. HORST BUSSE, Staatsanwalt beim, Generalstaatsanwalt der DDR Autorenkollektiv unter Leitung von W. N. Kudrjawzew/ 1.1. Karpez/B. W. Korobejnikow: Kurs der sowjetischen Kriminologie* Verlag „Juriditscheskaja literatura“, Moskau 1985 414 Seiten (russ.) Das vom Allunionsinstitut zur Erforschung der Kriminalität und der Ausarbeitung von Maßnahmen zu ihrer Vorbeugung herausgebrachte neue bedeutende Werk der sowjetischen Kriminologie markiert einen wesentlichen Wissenschaftsfortschritt. Diese Monographie gibt die kollektive Meinung der führenden sowjetischen Kriminologen wieder und verarbeitet langjährige Forschungsergebnisse. In einer neuen Definition wird „die sowjetische Kriminologie als eine allgemeintheoretische Wissenschaft von der Kriminalität“ bezeichnet, „die von den Positionen des dialektischen und historischen Materialismus aus das Wesen und die Erscheinungsformen der Kriminalität, die Ursachen und Gesetzmäßigkeiten ihrer Entstehung, Existenz, Veränderung und ihres Absterbens, die Persönlichkeit der Subjekte, die Straftaten begehen, und auch die Gesetzmäßigkeiten und Formen der sozialen Einwirkung auf die Ursachen und Bedingungen der Kriminalität mit dem Ziel der Vorbeugung und Überwindung dieser negativen Erscheinung“ untersucht (S. 3 f.; Hervorhebungen von uns d. Verf.). . Die sowjetische Kriminologie studiert die Kriminalität als soziale und juristische (rechtliche) Erscheinung (S. 6). Im soziologischen Sinne wird Kriminalität als „besondere Form von Sozial verhalten“ auf gef aßt, „das das Funktionieren eines gegebenen sozialen Systems stört und für dieses eine bestimmte gesellschaftliche Gefährlichkeit bedeutet“ (S. 6). „Ihrer historischen Herkunft nach ist die Kriminalität ein Produkt bestimmter sozialer Bedingungen: antagonistischer gesellschaftlicher Beziehungen der Klassengesellschaft, aber auch sozialer Widersprüche, Unterschiede und Dispositionen, die auch nach der Beseitigung der Klassenantagonismen erhalten bleiben“. Dabei ist „der grundlegende Unterschied der Kriminalitätsursachen in der antagonistischen Klassengesellschaft und im Sozialismus“ zu beachten, der in den unterschiedlichen sozialen Bedingungen begründet ist (S. 9). Die Autoren betonen ausdrücklich, daß deshalb in bezug auf den Sozialismus „nicht nur von Ursachen der Kriminalität, sondern auch von Ursachen der Erhaltung“ (des Fortbestehens) „der Kriminalität und von Wegen ihrer Beseitigung“ zu reden ist (S. 10). Bedeutsam ist auch, daß bei der Erforschung der Ursachen und Bedingungen der Kriminalität zu unterscheiden ist, ob die allgemeinen Ursachen und Bedingungen der Kriminalität als soziale Erscheinung oder die Ursachen und Bedingungen einzelner Kriminalitätserscheinungen oder einer einzelnen Straftat untersucht werden sollen (S. 10). Auch die Vorbeugung der Kriminalität ist auf drei verschiedenen Ebenen zu Kurs sowjetskoj kriminologii;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 259 (NJ DDR 1986, S. 259) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 259 (NJ DDR 1986, S. 259)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Feindes und die rechtlichen Grundlagen ihrer Bekämpfung. Was erwartet Staatssicherheit von ihnen und welche Aufgaben obliegen einem hauptamtlichen . Wie müssen sich die verhalten, um die Konspiration und Sicherheit der und auf lange Sicht zu gewährleisten und ein in allen Situationen exakt funktionierendes Verbindungssystem zu schaffen. Die verantwortungsbewußte und schöpferische Durchsetzung der neuen Maßstäbe in der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung and Bekämpfung der Versuche des Feindes aum Mißbrauch der Kirchen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grandfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität - dringend verdächtigt gemacht haben. Die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit bedeutet für alle Angehörigen der Linie den politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug auf der Grundlage der Traditionskalender. Dadurch kann insbesondere das koordinierte Vorgehen zwischen den Leitungen der Partei, der und der gesichert und durch konzeptionell abgestiramte Maßnahmen eine höhere Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und der Auswertungsorgane zu gewährleisten. Über alle sind entsprechend den politisch-operativen Erfordernissen, mindestens jedoch alle Jahre, schriftliche Beurteilungen zu erarbeiten.

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