Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 235

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 235 (NJ DDR 1986, S. 235); Neue Justiz 6/86 235 sind. Dazu ist ein Gerichtsbeschluß auf Grund einer detaillierten Einschätzung der Sachlage erforderlich. Das Familiengesetzbuch fordert, daß die eheliche Eigentumsgemeinschaft das Resultat des Beitrags beider Ehegatten sein muß. Dieser gemeinsame Beitrag kann sich im Einsatz von Geldbeträgen und Arbeit, in Kinderpflege und Haushaltstätigkeit ausdrücken. Der gleichberechtigte Beitrag der Ehegatten wird bis zum Nachweis des Gegenteils als gegeben angesehen. Entsprechend dem sozialistischen Leistungsprinzip kann im Falle der Auflösung der Eigentumsgemeinschaft der Anteil desjenigen Ehegatten, der während der Ehe nur einen geringeren Beitrag geleistet hatte, reduziert werden. Neu geregelt wurden die Eigentumsbeziehungen nach der Ehescheidung. Wertvolle Schenkungen, die ein Ehegatte vom anderen oder von Verwandten erhalten hatte, werden zurückgegeben, es sei denn, daß die Rückgabe der sozialistischen Moral widerspräche. Die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern wurden im Sinne des sozialistischen Humanismus vervollkommnet. Volljährige Kinder sind danach verpflichtet, für ihre alten und nicht arbeitsfähigen oder kranken Eltern zu sorgen. Ebenso sind Enkelkinder verpflichtet, ihren Großeltern zu helfen. Es entspricht den in unserem Volke verwurzelten Traditionen, daß die Beziehungen der Großeltern zu ihrem nicht volljährigen Enkelkind ebenfalls neu geregelt wurden. So ist es zulässig, daß Großeltern ihr Enkelkind adoptieren, wenn z. B. das Kind außerehelich geboren wurde oder die Eltern tödlich verunglückten. Durch die Adoption soll dem Enkelkind die für die Erziehung notwendige Familienatmosphäre geschaffen oder erhalten werden. Eine Adoption kann auch ohne Einwilligung des Elternteiles stattfinden, wenn das Kind vernachlässigt oder auf eine für seine künftige Entwicklung schädliche Art und Weise erzogen wurde. Die Festlegung der Höhe des Unterhalts minderjähriger Kinder ist ebenfalls neu geregelt worden. Die Entscheidung trifft das Gericht im Rahmen einer Orientierung des Ministerrates. Das Gesetz sieht strengere Reaktionen gegen verantwortungslose Haltungen solcher Ehegatten vor, die eine tiefe und nicht wiedergutzumachende Zerrüttung der Ehe verschuldet haben. Der Grundgedanke des Gesetzes, Stabilität in der Ehe zu erreichen, führt zu höheren Anforderungen an Ehescheidungen. In diesem Zusammenhang wurden die Gerichte verpflichtet, sich stets zur Schuldfrage zu äußern. Das Gesetz gestattet z. B. keine Scheidung, wenn die tiefgreifende Zerrüttung der Ehe nur der Haltung jenes Partners zuzuschreiben ist, der die Scheidung beantragt hat. Ist die Ehefrau schwanger oder ist ein Kind bis zu einem Jahr vorhanden, wird die Ehe nur dann geschieden, wenn die Ehefrau ihre Zustimmung erklärt. Eine zentrale Rolle spielt die Schuld beim Konflikt um die bisherige Familienwohnung, um Erziehungsrechte und Unterhaltsansprüche. Das Gericht ist befugt, nach seinem Ermessen eine Durchschrift der Gerichtsentscheidung dem Arbeitskollektiv oder der gesellschaftlichen Organisation im Wohngebiet zu übersenden, damit dort auf denjenigen Partner, der die Zerrüttung der Ehe verschuldet hat, öffentlich Einfluß genommen wird. Die im Gesetz vorgesehene Aussöhnungsverhandlung durch das Gericht wurde vervollkommnet und damit effektiver gestaltet. An ihr können jetzt auch Vertreter der gesellschaftlichen Organisationen teilnehmen. Das Gericht kann Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnungslage und zur Lösung etwaiger sozialer Probleme anordnen. Es sind mehrere Verhandlungstermine zur Aussöhnung zulässig. Die Scheidung in Fällen beiderseitigen Einverständnisses wurde beibehalten. Von dieser Möglichkeit können jedoch nur Ehegatten Gebrauch machen, die mindestens drei Jahre lang zusammen gelebt haben. ln NJ 1984, Heft 12, S. 492 ff. informierten wir über Veränderungen im Strafgesetzbuch der Volksrepublik Bulgarien. Wir bitten Sie, uns etwas zur Effektivität dieser Gesetzesänderung zu sagen. Der Änderung und Ergänzung des Strafgesetzbuchs im Jahre 1982 ging eine umfassende Analyse voraus. Im Ergebnis stellten wir fest, daß sich die sozialistische Gesetzlichkeit gefestigt hatte und die Kriminalität sichtbar zurückgedrängt worden war. Die materiellen und ideologischen Bedingungen zur erfolgreichen Weiterentwicklung in dieser Richtung lagen vor und erlaubten es, beträchtliche Reformen im Strafrecht zu beschließen. Einerseits bauten wir die strafrechtliche Verant- wortlichkeit bei einigen schweren Verbrechen im Interesse des Schutzes des Staates, seiner Volkswirtschaft und des sozialistischen Eigentums aus; andererseits hielten wir es für möglich, eine Reihe geringfügiger Übergriffe, z. B. gegen das sozialistische Eigentum, zu dekriminalisieren und statt dessen durch administrative Reaktionen oder öffentliche und gesellschaftliche Erziehungsmaßnahmen auf die Rechtsverletzer einzuwirken. Die Zeit hat bestätigt, daß wir richtig entschieden haben. Die Gesetzesänderungen bewährten sich in der Praxis und fanden bei unseren Bürgern volle Unterstützung. Was machte nun aber bereits 1985 eine erneute Änderung des bulgarischen Strafgesetzbuchs erforderlich? Die Änderungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuchs im vergangenen Jahr sind hauptsächlich der Intensivierung des internationalen Terrorismus und den in diesem Zusammenhang aufgetretenen Versuchen imperialistischer Staaten geschuldet, die Staats- und Gesellschaftsordnungen der sozialistischen Länder durch Terrorismus und Diversionen zu untergraben. Bis 1985 enthielt unser Strafgesetzbuch keinen Straftatbestand gegen Terrorismus. Man war davon ausge-gangen, daß derartige Aktivitäten von den anderen Regelungen zur Bekämpfung konterrevolutionärer Verbrechen erfaßt werden. Mit dem Ziel, zum Kampf gegen den internationalen Terrorismus wirksam beizutragen, wurden nun spezielle Regelungen gegen terroristische Aktivitäten, Geiselnahme und die Androhung zur Ausführung von Verbrechen gegen die VRB geschaffen. Als derartige Verbrechen werden eingestuft: die Vorbereitung von Brandstiftungen, Explosionen, Überschwemmungen und andere gemeingefährliche Verbrechen gleich, ob die Vorbereitung in. Bulgarien oder im Ausland geschieht sowie die Nichtanzeige der Vorbereitung derartiger Verbrechen. Und noch eine Ergänzung des Strafgesetzbuchs ist bemerkenswert: Westliche Massenmedien hatten behauptet, unser Land sei am Rauschgiftschmuggel beteiligt. Tatsache ist jedoch, daß wir im Einklang mit internationalen Verpflichtungen einen kompromißlosen Kampf gegen den Rauschgiftschmuggel führen. Nun haben wir einen weiteren Beweis dafür geliefert und zusätzliche Maßnahmen zum Kampf gegen diese Geißel der Menschheit beschlossen. Ausdrücklich als Verbrechen gelten nunmehr auch die Produktion, die Aufbewahrung und die Beförderung von Rauschgiftmitteln sowie die Nichtanzeige von Rauschgiftschmuggel. Genossin Minister, würden Sie unsere Leser abschließend bitte noch über nächste Gesetzgebungsvorhaben in der Volksrepublik Bulgarien kurz informieren? Gemäß Beschluß des Staatsrates der Volksrepublik Bulgarien sind unsere Bemühungen auf die Schaffung einiger weiterer bedeutender Gesetzesprojekte gerichtet. Es handelt sich um die Ausarbeitung eines neuen Arbeitsgesetzbuchs, eines Zivilgesetzbuchs und eines Wirtschaftsgesetzbuchs. Und schließlich möchte ich noch darauf hinweisen, daß wir unter dem Aspekt des verstärkten Kampfes gegen einige neue negative Erscheinungen in unserem Land prüfen, ob einige Rechtsgrundlagen Änderungen erfahren müssen. Dazu zählen erneut das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung, das Gesetz zum Schutze des Eigentums der Bürger sowie einige andere Gesetze und Verordnungen. Neue Textausgaben im Staatsverlag der DDR Sozialistisches Bildungsrecht/Volksbildung Arbeitsrechtliche Bestimmungen für Pädagogen 156 Seiten; EVP (DDR): 7 M Diese vom Ministerium für Volksbildung herausgegebene Sammlung ist eine wichtige Ergänzung zu der unlängst in der gleichen Reihe bereits in 4. Aufl. erschienenen Textausgabe „Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie Brandschutz". Sie enthält u. a. die Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte von 1977, den RKV Volksbildung und kommunale Einrichtungen der Berufsbildung von 1983 i. d. F. des 1. und 2. Nachtrags von 1985 sowie alle einschlägigen Anweisungen aus den „Verfügungen und Mitteilungen" des Ministeriums für Volksbildung. Die Rechtsvorschriften sind z. T. mit erläuternden und auf andere Regelungen verweisenden Anmerkungen versehen. Personenbeförderungsrecht 96 Seiten; EVP (DDR): 6 M Der kürzlich erschienenen Textausgabe „Gütertransportrecht“ folgt diese vom Ministerium für Verkehrswesen herausgegebene Sammlung der allgemeinen Rechtsvorschriften zur Personenbeförderung (PBVO von 1984) sowie der speziellen Regelungen für die Personenbeförderung durch die Eisenbahn und durch den Kraftverkehr, Nahverkehr und die Fahrgastschiffahrt (PBOE und PBO sowie Tarife). Anmerkungen zu einzelnen Rechtsvorschriften enthalten Erläuterungen und Hinweise auf weitere Regelungen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 235 (NJ DDR 1986, S. 235) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 235 (NJ DDR 1986, S. 235)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht und kann sich sowohl strafmildernd als auch strafverschärfend auswirken. Sein Verhalten vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der Tatausführung gesetzt werden. Es ist ein gesellschaftliches Verhalten des Täters bei der Aufklärung der Persönlichkeit, Schuldfähigkeit und Erziehungsverhältnisse müesen unterschiedlich bewertet werden. Als Trend läßt ich verallgemeinern, daß die Anstrengungen und Ergebnisse auf diesem Gebiet in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlunqsverfahrens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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