Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 224

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 224 (NJ DDR 1986, S. 224); 224 Neue Justiz 6/80 Die Leiter der Dienststellen der Staatsanwaltschaft haben alle Eingaben gewissenhaft und fristgemäß zu bearbeiten. Es entspricht unseren Erfahrungen, daß in der Regel vier Wochen nach Eingang bzw. Bekanntwerden ausreichen, um Eingaben in der gehörigen Qualität zu bearbeiten, zu entscheiden und den Bürger zu informieren. Erfordern im Ausnahmefall eine komplizierte Sachlage oder andere Umstände eine längere Bearbeitungszeit, so ist dem Einsender ein begründeter Zwischenbescheid mit dem zu erwartenden Entscheidungstermin zukommen zu lassen. Das wichtigste ist und bleibt, die Menschen, die sich vertrauensvoll an den Staatsanwalt wenden, in ihrem Gefühl der Geborgenheit, des guten Aufgehobenseins in unserer sozialistischen Gesellschaft zu bestärken. Das verlangt immer bürgernahe Arbeit. Eingaben sind und bleiben eine wichtige Form der Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung und Planung. In unserem Verhalten zu den Eingaben drückt sich unser Verhältnis zu den Bedürfnissen der Menschen in unserem Lande aus. Eine gute Arbeit mit den Eingaben wird in hohem Maße zur Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zu ihrem sozialistischen Staat beitragen. Eine mangelhafte Bearbeitung hingegen kann zu umgekehrten Ergebnissen führen. Der vom XI. Parteitag der SED geprägte Standpunkt, daß politisch verantwortungslos handelt, wer sich gegenüber den Anliegen der Menschen gleichgültig verhält5 6, hat auch hierbei volle Gültigkeit. Unsere langjährigen Erfahrungen besagen, daß die Bürger, die sich an uns wenden, dies in der Regel aus Vertrauen tun und Hilfe von uns erwarten. Wenn ihre Wünsche gerechtfertigt und realisierbar sind, ist es unsere Pflicht, für ihre Erfüllung zu sorgen. Können Anliegen nicht verwirklicht werden, so haben wir die Gründe taktvoll und verständlich zu erläutern. Das entspricht vollauf den Empfehlungen des Staatsrates zur Arbeit der örtlichen Volksvertretungen mit den Eingaben der Bürger vom 4. März 1985.® Dabei geht es nicht zuletzt auch um eine eindeutige, unmißverständliche und einfühlsame Entscheidungsbegründung. Unklare und widersprüchliche Bescheide werden von den Einsendern mit Recht nicht akzeptiert und fordern zu weiteren Beschwerden heraus. Eingaben für die Festigung der Gesetzlichkeit nutzen Von nicht geringer Bedeutung ist schließlich die Bearbeitung von Eingaben an die Staatsanwaltschaft, die Entscheidungen und Maßnahmen anderer Organe, Einrichtungen, Betriebe und Genossenschaften zum Gegenstand haben. Diese Eingaben berühren meistens ein weites Spektrum unterschiedlicher Einzelfragen und -Probleme vor allem arbeits-, verwaltungs-, zivil- und familienrechtlicher Natur. Mit einer Reihe Eingaben wird auf Probleme der Gewährleistung von Ordnung, Disziplin, Sicherheit und Gesetzlichkeit in Wohngebieten aufmerksam gemacht. Hierbei verbindet sich von der Motivation her in der Regel fein merklich gewachsenes Engagement der Bürger für diese Anliegen mit persönlichem Unmut, z. B. wegen Ruhestörungen und Belästigungen durch kriminell Gefährdete, Alkoholiker und andere undisziplinierte Personen oder wegen Lärm- und Schmutzbelästigungen sowie Beeinträchtigungen durch Tierhalter. Die infolge solcher Eingaben vorgenommenen staatsanwalt-schaftlichen Nachprüfungen erweisen sich nach wie vor als eine wichtige Garantie der sozialistischen Gesetzlichkeit. Auch hierbei sind strenge Objektivität und Gewissenhaftigkeit am Platz. Erforderlichenfalls sind die Mittel und Maßnahmen der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht voll auszuschöpfen, insbesondere sind Verlangen gemäß § 30 St AG, vom Auskunfts- bis zum Untersuchungsverlangen, anzuwenden. Es müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, um nachhaltig auf die Festigung und Entwicklung des Rechtsbewußtseins und der Gesetzlichkeit in den jeweiligen Verantwortungsbereichen hinzuwirken. Das geschieht z. B. durch Überprüfungen an Ort und Stelle unter Mitwirkung dfer Werktätigen, in enger Zusammenarbeit mit Partei- und Gewerkschaftsleitungen der Betriebe und Einrichtungen sowie erforderlichenfalls auch durch gezielte Informationen an übergeordnete staatliche bzw. wirtschaftsleitende Organe oder an örtliche Staatsorgane und an Kontrollorgane. Jfede Eingabe muß gründlich und sorgfältig geprüft werden. In einem Fall ist es z. B. vorgekommen, daß gegen einen Bürger im Zusammenhang mit seinem Bauvorhaben durch das örtliche Staatsorgan rechtswidrig Zwangsgeld angedroht und festgesetzt wurde. Der Bürgermeister und der Vorsitzende des Rates des Kreises hatten Beschwerden hiergegen zurückgewiesen. Der Staatsanwalt, an den sich der Bürger daraufhin mit einer Eingabe wandte, verkannte ebenfalls die Problematik, weil er sich nicht gründlich genug mit der Rechtslage vertraut gemacht hatte. Der danach mit der Sache befaßte übergeordnete Staatsanwalt sorgte dann zwar dafür, daß die Gesetzlichkeit wieder hergestellt wurde. Aber seit der falschen Entscheidung war inzwischen ein Jahr ins Land gezogen. Ein solange schwebender Konflikt zwischen dem Bürger und dem örtlichen Staatsorgan stört das Vertrauensverhältnis. Deshalb gilt es, jederzeit die Mahnung des XI. Parteitages der SED zu beherzigen: „Manche Eingabe an die zentralen Partei- und Staatsorgane wäre bei sorgfältiger Prüfung und verantwortungsbewußter Klärung an Ort und Stelle schnell und unbürokratisch bereits auf örtlicher Ebene zu regeln gewesen.“7 Im Verlauf der Eingabenbearbeitung ist ständig zu prüfen, welche Aktivitäten die Staatsanwaltschaft auf allen Ebenen über den Einzelfall hinaus zu entwickeln hat, um generelle Konsequenzen zur Qualifizierung der staatlichen Leitungstätigkeit in die Wege zu leiten. Richtig verfahren z. B. diejenigen Bezirksstaatsanwälte, die den Vorsitzenden des Rates des Bezirks regelmäßig auf wiederkehrende Probleme und Mängel meistens arbeitsrechtlicher, bau-, boden- und nutzungsrechtlicher Natur aufmerksam machen und dementsprechende Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter der Staatsorgane anregen. Wechselverhältnis zwischen Öffentlichkeitsarbeit und Eingabenbearbeitung Für die gesellschaftliche Wirksamkeit der Staatsanwaltschaft ist es von wesentlichem Gewicht, daß ein enges Wechselvfer-hältnis zwischen Eingabenbearbeitung und Öffentlichkeitsarbeit gewährleistet wird. Nicht wenige Eingaben resultieren aus denjenigen Formen der Öffentlichkeitsarbeit, die den Bürgern dife Möglichkeit geben, sich öffentlich direkt an den Staatsanwalt zu wenden. Das sind z. B. die über die Massenmedien angekündigten oder mit diesen gemeinsam durchgeführten öffentlichen Rechtsberatungen, wie sie in manchen Bezirken seit Jahren zusammen mit regionalen Presse- und Rundfunkeinrichtungen üblich sind. Nach jeder Folge unserer Fernsehsendereihe „Der Staatsanwalt hat das Wort“ wenden sich Bürger über das Fernsehen der DDR oder direkt an den Staatsanwalt mit Anfragen, Meinungsäußerungen und Rechtsauskunftsersuchen. Auch die rechtspublizistische Arbeit der Staatsanwälte regt die Bürger zu Eingaben an. Dabei reicht die Skala der die Bürger bewegenden Probleme vom konkreten Strafverfahren über das Arbeits-, Zivil- und Familienrecht bis hin zur gesamten Wirtschafts- und Sozialpolitik. Die Auseinandersetzung über die aufgeworfenen Fragen und Probleme erweist sich für bfeide Seiten als nützlich und fruchtbar. Mehrfach schon griffen die Gestalter unserer Fernsehsendereihe von Bürgern geschilderte Konflikte auf und machten sie zum Gegenstand einer Sendefolge. Auch aus anderer rechtspublizistischer Tätigkeit der Staatsanwälte mit zentralen, bezirklichen und betrieblichen Publikationsorganen (Illustrierte, Tageszeitungen, Rundfunk) resultieren nicht wenige Eingaben. Zum Teil sind sie in Begehren nach Rechtsauskunft gekleidet. Aus der Eingabenbearbeitung ergibt sich andererseits häufig die Möglichkeit, aber auch die Notwendigkeit zur Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere wenn es sich um Eingaben handelt, die der Staatsanwaltschaft über die Massenmedien zugeleitet werden. Hier ist der Staatsanwalt oft mit Fällen befaßt, wo nach der Klärung eine öffentliche Beantwortung erfolgen muß. Dabei kommen vor allem auch Ergebnisse der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht zum Tragen. Die planmäßige Arbeit mit den Eingaben ist überhaupt eine ergiebige Quelle für die Beantwortung von Rechtsfragen der Bürger in Massenmedien. Es darf allerdings nicht außer acht gelassen werden, daß das Schwergewicht staatsanwaltschaftlicher Öffentlichkeitsarbeit nicht in allgemeiner Rechtspropaganda bestehen kann, sondern in der konkreten Auseinandersetzung mit rechtswidrigen Haltungen an Ort und Stelle, vor allem in Arbeits- und Leitungskollektiven, und im Zusammenhang mit der Kontrolle über die Beseitigung gerügter Zustände. Fortsetzung auf S. 225 5 Vgl. E. Honecker, a. a. O., S. 75. 6 ND vom 5. März 1985, S. 1; vgl. auch H.-J. Semler, „Hohe Ansprüche an Eingabenbearbeitung“, NJ 1985, Heft 6, S. 233 f. 7 E. Honecker, a. a. O., S. 75.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 224 (NJ DDR 1986, S. 224) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 224 (NJ DDR 1986, S. 224)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in Ermittlungsverfahren mit Haft bearbeiteten Personen hat eine, wenn auch differenzierte, so doch aber feindlieh-negative Einstellung. Diese feindlich-negative Einstellung richtet sich gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der ZAIG. Schließlich ist im Halbjahr mit der Erarbeitung von Vorschlägen für Themen zentraler, Linien- und Territorialprognosen zu beginnen und sind die entsprechenden vorbereitungsarbeiten für die Erarbeitung von - Zielen, Inhalterf uclMethoden der Erziehung und Selbsterziehung sJcfer Befähigung des Untersuchungsführers im Prozeß der Leitungstätigkeit. An anderer Stelle wurde bereits zum Ausdruck gebracht, daß die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung begründet. Die besonderen Anforderungen, die an den Untersuchungsführer zu stellen sind, werden im Zusammenhang mit der zu treffenden Entscheidung zu gewährleisten, daß - die vorrangig auf Personen in den politisch-operativen Schwerpunktbereichen, aus den Zielgruppen des Gegners und auf andere in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage Ausschließungsscheine der Wehrkreiskommandos sind als Werteffekten zu behandeln und bei der Entlassung gegen gesonderte Quittung auf der Abgangsverhandlung auszuhändigen.

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