Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 22

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 22 (NJ DDR 1986, S. 22); 22 Neue Justiz 1/86 darauf zu achten, daß in den Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen, in den Wohngebieten und in der gesellschaftlichen Arbeit eigenständige und differenzierte Festlegungen nach der Konferenz erfolgen, wobei die Ratsmit-gldeder und die Mitarbeiter der Fachabteilungen des Rates helfend und kontrollierend auftreten müssen; die Orientierung an die dem Rat unterstellten Betriebe und Einrichtungen, daß sie jährlich vervollkommnete eigene Maßnahmepläne zur Ordnung und Sicherheit dem Bürgermeister zur Kenntnis und Bestätigung vorzulegen haben (in der Regel im Zusammenhang mit der jährlichen Beschlußfassung zum Volkswirtschafts- und Haushaltsplan). Überlegungen möchte ich abschließend noch zu zwei Fragen anbieten. 1. Sicherheitskonferenzen im Gemeindeverband Wir sind davon abgekommen, die früher auf der Ebene des Gemeindeverbandes Thale durchgeführten Sicherheitskonferenzen fortzusetzen.4 5 Es hatte sich zunehmend gezeigt, daß die jeweiligen gemeindebezogenen konkreten Bedingungen nicht ausreichend berücksichtigt werden konnten. Im Zentrum und Schwerpunkt des Gemeindeverbandes der Stadt Thale hingegen setzen wir die Konferenzen fort. In den zum Verband gehörenden Gemeinden bewähren sich inzwischen gesonderte Aktivtagungen zur Ordnung und Sicherheit. Die Verantwortung dazu liegt bei den Räten der Gemeinden, speziell den Bürgermeistern, die in enger Zusammenarbeit mit den im Ort tätigen und wohnenden gesellschaftlichen Kräften, Leitern von Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen, sowie mit den Abschnittsbevollmächtigten der Volkspolizei zeitlich nahezu analog mit der Sicherheitskonferenz in Thale diese Tagungen organisieren. Das ermöglicht jeweils in einer nachfolgenden Sitzung des Rates des Gemeindeverbandes, alle Beratungen auszuwerten, Erfahrungen zu vermitteln und Empfehlungen zu geben. Das entspricht m. E. der Zuständigkeit und Verantwortung dieses Rates als Organisations- und Koordinierungsorgan. 2. Künftige Ausgestaltung von Sicherheitskonferenzen Nach Auswertung der staats- und rechtswissenschaftlichen Konferenz vom 26. und 27. Juni 19855 und nach den ersten Erfahrungen bei der Anwendung des neuen Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen ist uns klargeworden, daß es für die Leitung und Planung der Aufgaben auch einer kreisangehörigen Stadt weiterer Überlegungen bedarf, wie die staatliche Arbeit auch auf dem Gebiet der Ordnung und Sicherheit den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen gemäß wirksamer zu organisieren ist. Meines Erachtens zeigt der Inhalt des GöV, daß wir bei der Komplexität unserer Verantwortung die Fragen der Ordnung und Sicherheit nicht mehr global einschätzen sollten, um nicht Gefahr zu laufen, letztlich oberflächlich zu werden. Die sich z. B. für den vorbeugenden Brandschutz, die Erhöhung der Verkehrssicherheit, die ganze Breite der Einhaltung der Stadtordnung mit ihren vielfältigen Verflechtungen ergebenden Aufgaben und die gewachsene Verantwortung der örtlichen Staatsorgane bei der Wiedereingliederung aus der Strafhaft Entlassener und bei der Betreuung gefährdeter Bürger machen es notwendig, künftig unsere Sicherheitskonferenzen nach spezifischen Schwerpunkten durchzuführen. Dafür spricht m. E. auch die stete Zunahme der Aktivitäten unserer Bürger, die sich in der Massenbewegung um die Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ niederschlägt und die wir nicht mehr so wie bisher nur nebenbei auf solchen Konferenzen einschätzen sollten. * Die Dialektik zwischen den gewachsenen Dimensionen im Bereich der Ordnung und Sicherheit zur Gewährleistung der zielstrebigen Verwirklichung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik und die notwendige langfristige konzeptionelle Arbeit zwingt zu Überlegungen, wie konkret die staatliche Arbeit zu gestalten ist. Das GöV setzt neue Maßstäbe zur besseren Wahrnehmung der differenzierten Befugnisse der Räte zur Koordinierung und Kontrolle auch auf dem Gebiet der Ordnung und Sicherheit. Mit Sicherheitskonferenzen werden wir bemüht bleiben bei Beachtung vorstehender Gedanken , auch in den nächsten Jahren dieser Verantwortung gerecht zu werden. 4 Vgl. H. Homburg, „Festigung von Ordnung und Sicherheit Im Gemeindeverband Thale“, NJ 1978, Heit 2, S. 69 1. 5 Vgl. E. Krenz, Staat und Recht bei der weiteren Entfaltung der Vorzüge und Triebkräfte der sozialistischen Gesellschaft, Berlin 1985; M. Edler/H. Gold, „Staats- und reehtswissensehaftliche Konferenz ln Vorbereitung auf den XI. Parteitag der SED“, NJ 1985, Heft 9, S. 375 ff. USA-Justiz im Dienst der Reagan-Administration , „Nach fünf Jahren Reagan-Administration sind umfassende Änderungen im Justizsystem zu konstatieren", so der Grundtenor einer Bilanz, die das Nachrichtenmagazin „U.S. News & World Report" vom 14. Oktober 1985 (S. 58 ff.) zieht. Die Wende zu einer extrem konservativen, repressiven Umgestaltung des Justizweseris ist ganz offensichtlich geworden. Seit Reagans Einzug in das Weiße Haus werden in zunehmendem Maße Richter nominiert, deren „traditionelles Herangehen" die Gewähr für die Durchsetzung der politischen Zielstellungen dieser Regierung bietet: „Ein neuer Stamm von Richtern mit konservativen Ansichten wurde ernannt." Das Nachrichtenmagazin zitiert aus einer Studie der Universität von Kansas: „Die durch Reagan ernannten Richter tun olles, was sie tun sollen ; sie sind sehr politisiert.“ Und Prof. Philip Kurland von der Universität Chicago meint: „Die Richter werden in der Erwartung ernannt, daß sie die Gesetze und die Verfassung nach dem Geschmack der Regierung umschreiben. Reagans Richter sind rührig in der Unterstützung des konservativen Dogmas." - " Der von der .Reagan-Administration verkündete harte Kurs hat dazu geführt, daß die von .der Justiz verhängten Freiheitsstrafen jetzt durchschnittlich 5 Jahre betragen (1980 waren es noch 4 Jahre) und daß die Zahl der Inhaftierten rapide angestiegen ist. Der Justizminister der USA, Edwin Meese, ist - wie Prof. Greenhalgh von der Georgetown Universität einschätzt -„ein Ideologe, der glaubt, daß technische Schwierigkeiten einer Verurteilung nicht im Wege stehen sollten". Bei den konservativen Richtern findet diese Einstellung Resonanz. Die Zahl der Fälle, in denen Angeklagten im Strafverfahren verfassungsmäßige und strafprozessuale Rechte verweigert werden, ist im Steigen begriffen. „Die Entscheidungen vieler Richter laufen auf eine ergebnisorientierte Rechtsprechung hinaus, die die Vollmachten der Regierung erweitert“, stellte Louis Linden von der Nationalen Vereinigung der Strafverteidiger der USA ■ fest. Es mehren sich auch Entscheidungen, in denen USA-Bürger aus Gründen ihrer Rasse oder ihres Geschlechts diskriminiert werden. Den Auftakt gab das Oberste Gericht der USA im Jahre 1984 in einem Urteil, das die Einstellung von Afroamerikanern als Mitglieder der städtischen Feuerwehr von Memphis (Tennessee) ablehnte. Damit wird den Bemühungen der Reagan-Administration entsprochen, die Ergebnisse der sog. Affir-mative-Action-Programme (d. h. Maßnahmen zur Förderung der Gleichberechtigung) wieder rückgängig zu machen. Die Affirmative-Action-Programme waren am 24. September 1965 durch die Executive Order (Anweisung) Nr. 11246 des damaligen USA-Präsidenten Johnson geschaffen worden: Industrieunternehmen, die Vertragspartner von Regierungsbehörden sind und Leistungen für diese erbringen, wurden aufgefordert, Amerikaner afrikanischer oder anderer ethnischer Herkunft sowie Frauen auf der Grundlage festgelegter Anteile im Verhältnis zu den weißen und den männlichen Belegschaftsmitgliedern einzustellen. Diese Anweisung zu annulieren ist das Ziel des Entwurfs einer neuen Executive Order, die Reagan im August 1985 unter Hinweis auf die genannte Entscheidung des Obersten Gerichts von 1984 vorgelegt hat. Ober diesen Entwurf wird gegenwärtig noch diskutiert, aber USA-Justizminister Meese hat bereits verlauten lassen, daß er die Affirmative-Action-Programme für „ein ineffektives Werkzeug zur Erreichung der Integration" hält. Angesichts dieser Entwicklung verwundert die Entscheidung eines Washingtoner Gerichts vom September 1985 nicht, mit der die Klage von 15 000 weiblichen Angestellten des öffentlichen Dienstes abgewiesen wurde. Die Frauen hatten Zahlung des gleichen Lohns verlangt, wie er für ihre männlichen Kollegen üblich ist. Richter Anthony Kennedy führte zur Begründung der Klageabweisung an, „daß der Staat nicht verpflichtet sei, die wirtschaftliche Ungleichheit zu beseitigen, die er nicht geschaffen habe". Lakonisch merkt „U.S. News & World Report“ an: „Ronald Reagan hat die Basis für Veränderungen im Recht gelegt, die das Leben der Amerikaner noch lange Zeit, nachdem er das Weiße Haus verlassen haben wird, in Mitleidenschaft ziehen werden." R.L.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 22 (NJ DDR 1986, S. 22) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 22 (NJ DDR 1986, S. 22)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit wirkt. Die allgemeine abstrakte Möglichkeit des Bestehens einer Gefahr oder die bloße subjektive Interpretation des Bestehens einer Gefahr reichen somit nicht aus, um eine bestehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit sein und zu deren Beseitigung Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes erfordern. Zum anderen kann der gleiche Zustand unter sich verändernden politisch-operativen Lagebedingungen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht oder die einen solchen Zustand verursachten. Personen, die über eine Sache die rechtliche oder tatsächliche Gewalt ausüben, von der eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zustand wirken unter konkreten Bedingungen, Diese Bedingungen haben darauf Einfluß, ob ein objektiv existierender Zustand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage des Gesetzes in gewissem Umfang insbesondere Feststellungen über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden und die Persönlichkeit des Täters gleichzeitig die entscheidende Voraussetzung für die Realisierung auch aller weiteren dem Strafverfahren obliegenden Aufgaben darstellt. Nur wahre Untersuchungsergebnisse können beitragen - zur wirksamen Unterstützung der Politik der Partei verlangt von den Diensteinheiten der Linie Untersuchung Staatssicherheit vor allem auch die schnellstmögliche Klärung der ersten Hinweise auf Feindtätigkeit, die vorbeugende Verhinderung von Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den völkerrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Trans itablcommen, der Vereinbarung über den Reiseund Besucherverkehr mit dem Senat von Westberlin und der Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen, erfolgt.

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