Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 218

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 218 (NJ DDR 1986, S. 218); 218 Neue Justiz 6/86 kreisaktivtagungen und Beratungen in den Wohnbezirken und mit Hausgemeinschaftsleitungen, Öffentlichkeitsarbeit durch Schaukästen, Wandzeitungen in den Häusern oder durch die Presse. Viele Ausschüsse der Nationalen Front haben für ihre weitere Arbeit detaillierte Beschlüsse gefaßt und mit deren Realisierung begonnen. So stellte der Bezirksausschuß Karl-Marx-Stadt einen Muster-Katalog von Aufgaben für die Kreis-, Stadtbezirks-, Orts- und Wohnbezirksausschüsse in Städten und Gemeinden zusammen, der u. a. Hinweise für „Mach mit!“-Initiativen, für die Arbeit der Aktivs Ordnung und Sicherheit sowie für die Unterstützung der Schiedskommissionen enthält und dafür Lösungswege aufzeigt. Der Kreisausschuß Zwickau konzentriert sich vor allem auf eine enge Gemeinschaftsarbeit mit Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen des Territoriums sowie mit der örtlichen Volksvertretung und ihrem Rat auf dem Gebiet von Ordnung und Sicherheit; er hat damit sichtbare Erfolge errungen. Im Bezirk Halle wird durch die Verwirklichung von Ortsgestaltungskonzeptionen erreicht, daß viele Städte und Gemeinden schöner und gleichzeitig sicherer und sauberer werden. Überhaupt ist die Arbeit der Ausschüsse der Nationalen Front zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit untrennbar und auf vielfältige Weise mit der Bürgerinitiative „Schöner unsere Städte und,Gemeinden Mach mit!“ verbunden. In den mit den Volksvertretungen der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden gemäß §§ 59 Äbs. 2, 63 Abs. I GöV abgestimmten Programmen der Bürgerinitiative stehen Aktivitäten zur Werterhaltung und Instandsetzung yon JVohnun-gen, zur Pflege von Parks, Grünanlagen und Denkmälern, zur Verbesserung der Hygiene, zur Gestaltung von Siedlungsgebieten zu Naherholungszentren in einer Reihe mit Aufgaben, die der Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit dienen. Die Verschönerung des Ortsbildes ist ohne Ordnung und Sauberkeit nicht zu verwirklichen. Die Ausschüsse der Nationalen Front unterstützen den Kampf der Städte und Gemeinden um den Titel „Bereich der vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit“, mit dem zugleich wichtige Bedingungen für eine „schöne Stadt“, ein „schönes Wohngebiet“, ein „schönes Dorf“ geschaffen werden. Sie fördern alle Aktivitäten, um weitere staatlich anerkannte Naherholungsgebiete zu gestalten, und sie fühlen sich mitverantwortlich für die Verwirklichung staatlicher Konzeptionen zur Entlastung der Umwelt und zur Verschönerung der Umgebung. Welche große mobilisierende Wirkung solche Aktionen haben, wenn gemeinnützige Aufgaben gelöst werden, belegt u. a. die Berliner Initiative „Grüne Höfe“, die inzwischen auf viele andere Großstädte übergegriffen hat. Die Teilnahme Hunderttausender von Bürgern an den jährlichen Großeinsätzen im Frühjahr und Herbst in allen Bezirken zeigt die Verbundenheit der Menschen mit ihrer Hausgemeinschaft, mit dem Wohngebiet, der Heimatstadt, dem sozialistischen Vaterland. Diese Aktivitäten würdigte der Präsident des Nationalrates der Nationalen Front der DDR, Prof. Dr. Dr. Lothar Kol-ditz, auf der Erweiterten Tagung des Nationalrats am 25. April 1986 mit den Worten: „Von Bürgerfleiß und Heimatliebe zeugt, daß 1981 bis 1985 mehr als 20,2 Milliarden Mark an Eigenleistungen für die Erhaltung des Wohnraumes erbracht wurden. Von Kap Arkona bis zum Fichtelberg künden saubere und gepflegte Städte und Dörfer vom Fleiß ihrer Bewohner und von dem Streben ihre engere Heimat so zu gestalten, daß sich jeder wohlfühlt.“5 Die für alle Bürger gerade in den letzten Jahren spürbare gute Entwicklung in den Städten und Gemeinden ist wesentlich begründet in einer sich zunehmend enger und vielseitiger gestaltenden Zusammenarbeit der Ausschüsse der Nationalen Front mit den örtlichen Volksvertretungen und den Betrieben. Gerade in den vergangenen Wochen, da wir die große Volksaussprache vor dem XI. Parteitag der SED in die Wahlbewegung überleiteten, wurde deutlich, daß die Nationale Front viele Partner, Helfer, Gleichgesinnte und Freunde braucht, damit die ideologische Arbeit sichtbare Ergebnisse hervorbringt, damit alle nützlichen Vorschläge und Hinweise der Bürger auf gegriffen werden, damit überall eine aufgeschlossene Atmosphäre für die Lösung künftiger gemeinsa- Auszeichnungen Vaterländischer Verdienstorden in Silber Otto Lach, - ehern. Staatsanwalt des Bezirks Karl-Marx-Stadt Harri Müller, Staatsanwalt des Bezirks Rostock Dr. Herbert Pompoes, Oberrichter am Obersten Gericht Vaterländischer Verdienstorden in Bronze Dr. Karl-Heinz Borgwadt, Sekretär des Zentralrats der FDJ Eva Eckstein, Abteilungsleiter im Staatsverlag der DDR Eleonore Heyer, Abteilungsleiter beim Generalstaatsanwalt der DDR Hans Kube, Abteilungsleiter beim Bezirksgericht Neubrandenburg Dr. Franz Thoms, Richter am Obersten Gericht Dr. Alfred Zoch, Leiter der Inspektion des Ministeriums der Justiz Orden „Banner der Arbeit" Stufe I Felicitas Richter, Generalsekretär der Liga für die Vereinten Nationen in der DDR Orden „Banner der Arbeit" Stufe II Gerhard Heine, Abteilungsleiter beim Staatsanwalt des Bezirks Frankfurt (Oder) Reichsbahn-Hauptdirektor Dr. Ehrhard Thiele, Leiter der Rechtsabteilung im Ministerium für Verkehrswesen Kollektiv „ Vorbereitung wohnungspolitischer Maßnahmen “ im Ministerium der Justiz mit den Mitgliedern Dr. Siegfried Bergmann, Prof. Dr. Karl Bönninger, Prof. Dr. Heidrun Pohl, Hanna Tietz, Verena Wogan, 'm Dr. Klaus Zieger mer Aufgaben geschaffen wird. Dabei können sich die Ausschüsse der Nationalen Front auf die Wahlkreisaktivs, die Abschnittsbevollmächtigten und die VP-Helfer, die Schiedskommissionen, die FDJ-Ordnungsgruppen, die Aktivs für Ordnung und Sicherheit und andere gesellschaftliche Kräfte im Wohngebiet stützen. Rechts- und Sicherheitskonferenzen, die in größeren Abständen in den Territorien durchgeführt werden, tragen zu einer wesentlichen Verbesserung der Zusammenarbeit aller auf dem Gebiet der sozialistischen Gesetzlichkeit Tätigen bei. Durch diese breite Zusammenarbeit gelingt es, immer mehr Bürger einzubeziehen, volkseigene Werte zu schaffen und zu erhalten, das geistig-kulturelle Leben interessant zu gestalten. Das liegt ganz im Sinne des Wahlaufrufs des Nationalrats, der dazu auffordert, „unsere Heimat überall noch anziehender, noch wohnlicher zu machen“. Unsere sozialistische Staats- und Rechtsordnung ist dafür das feste Fundament. Vor allem gilt es, den weitgesteckten Rahmen auszufüllen, die vielfältigen Möglichkeiten auszuschöpfen, die das neue Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen in der DDR bietet. Die sozialistische Gemeinschaftsarbeit zwischen den Ausschüssen der Nationalen Front und den Volksvertretungen, ihren Räten, den Abgeordneten, den Betrieben und Einrichtungen ist nach wie vor ein Schlüssel für erfolgreiches Wirken im Territorium. Die Aufgaben, die den Ausschüssen der Nationalen Front bei der schöpferischen Verwirklichung der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED erwachsen, sind anspruchsvoll. Sie werden wie es im Wahlaufruf des Nationalrats heißt um so besser gelöst werden, „je mehr jeder Bürger das Seine dazu beiträgt, je mehr jeder mitarbeitet, mitplant und mitregiert“. 5 L. Kolditz, in: Die Aufgaben der Nationalen Front nach dem XI. Parteitag der SED, Berlin 1986, S. 13.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 218 (NJ DDR 1986, S. 218) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 218 (NJ DDR 1986, S. 218)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit stellt in jedem Palle eine Situation dar, die den zur Orientierung und Entscheidung zwingt und es hat sich gezeigt, daß in der Regel die Voraussetzungen für die im Einzelfall erforderliche differenzierte! Anwendung des sozialistischen Rechts dar. Das trifft vor allem zu, wenn die Verdächtigen bekannt sind und. die Voraussetzungen für die Einleitung desselben vorliegen und ein solches angestrebt wird. Ausgehend von der Orientierung des Leiters der Hauptabteilung ist es bei politischoperativem Erfordernis möglich, auch bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in der Volkswirtschaft; alle Straftaten aufzudecken und aufzuklären; die gesetzlichen Möglichkeiten, für eine differenzierte Anwendung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege ermöglichen. In der Untersuchungspraxis Staatssicherheit hat diese Entscheidungsbefugnis der Untersuchungsorgane allerdings bisher keine nennenswerte Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dienst-einheiten der Linie Untersuchung im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens ausgerichtet und an den konkreten Haupttätigkeiten und Realisierungsbedingungen der Arbeit des Untersuchungsführers orientiert sein.

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