Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 216

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 216 (NJ DDR 1986, S. 216); 216 Neue Justiz 6/86 ökonomischen Entwicklung durchzusetzen. Den Fragen der strafrechtlichen Wertung der verursachten wirtschaftlichen Schäden, der Schuld sowie der Anwendung der Bestimmung über das Wirtschafts- und Entwicklungsrisiko wird besondere Aufmerksamkeit zu schenken sein. Die vorbeugende Arbeit der Justizorgane gewinnt im Zusammenwirken mit den UntersuchungsOrganen an Gewicht. Größere Anstrengungen und mehr Konsequenz sind erforderlich bei der Untersuchung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen, insbesondere bei Straftaten auf diesem Gebiet. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen die Notwendigkeit, die rechtliche Verantwortlichkeit derjenigen konsequenter zu prüfen, die durch Verletzung gesetzlicher Pflichten hinsichtlich der Rechtskontrolle und zur Verhütung von Straftaten die rechtzeitige Aufdeckung verhindert oder auf andere Weise strafbare Handlungen begünstigt haben. Die Wiedergutmachung des Schadens ist ebenso nachhaltig durchzusetzen, wie alles durch Straftaten Erlangte dem Täter zu entziehen ist. Aber auch die Anwendung der disziplinarischen und materiellen Verantwortlichkeit sollte ohne Abstriche erfolgen. Der Schutz des Volksvermögens verlangt schließlich, daß die gesellschaftliche Erziehung jener Bürger verstärkt wird, die selbstverständliche Zahlungsverpflichtungen aus mangelnder gesellschaftlicher Disziplin nicht erfüllen. Schutz vor Havarien und Bränden Die Hauptanstrengurigen der Justizorgane sind ferner auf den Arbeits-, Brand- und Havarieschutz sowie auf die Festigung der technologischen Disziplin zu richten. Der zunehmende Nationalreichtum, alle Maßnahmen zur Meisterung der wissenschaftlich-technischen Revolution, die umfassende Intensivierung, die rasche Entwicklung und breite Anwendung der Schlüsseltechnologien, neue Schritte der Veredlung in allen Produktionsstufen erfordern eine hohe technologische Disziplin und eine hohe Arbeits- und Produktionssicherheit an jedem Arbeitsplatz unter Beachtung der Spezifik der Produktion. Die Notwendigkeit größerer Anstrengungen in der Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts und in der Öffentlichkeitsarbeit bei der Durchsetzung der einschlägigen Beschlüsse und Rechtsvorschriften ergibt sich auch aus den Ergebnissen der Kontrolltätigkeit der staatlichen Organe im vergangenen Jahr. Die Analyse des Brand-, Havarie- und Störgeschehens 1985 läßt bei aller relativ positiven Gesamtentwicklung auch hier erkennen, daß die Mehrzahl der Schadensfälle durch subjektives Fehlverhalten von Leitern und Werktätigen verursacht wurde und vermeidbar war. Genosse Willi Stoph hat deshalb in seinem Referat zur Begründung der Direktive zum Fünf jahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR in den Jahren 1986 bis 1990 mit Nachdruck gefordert: „Eine wichtige Aufgabe für alle Staatsorgane, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen besteht im Schutz der vom Volke geschaffenen Werte und in der Abwendung von Störungen, Havarien und anderen Schäden. Deshalb tragen die Leiter in Staat und Wirtschaft für die Einhaltung der Staats- und Plandisziplin, für die Durchsetzung unserer sozialistischen Gesetzlichkeit, für Ordnung, Disziplin und Sicherheit eine besondere Verantwortung.“ Strikte Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit in der Arbeit der Justizorgane „Mit der verantwortungsbewußten Handhabung von Recht und Gesetz nach dem Grundsatz, daß alle Bürger vor dem Gesetz gleich sind, wird die Gewißheit der Bürger gestärkt, daß die Rechtssicherheit in unserem Staat ein Wesensmerkmal des Sozialismus ist.“15 16 Der Arbeiter-und-Bauern-Staat gewährleistet die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz als ein Grundprinzip sozialistischer Gerechtigkeit. Das Bemühen der Staatsanwälte und Richter um dem Gesetz entsprechende und gerechte Entscheidungen und zwar von der ersten Entscheidung an hat auch weiterhin große Bedeutung für die Vertiefung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur Politik unseres Staates und zur Stärkung der Staatsautorität. Die bewußte Handhabung von Recht und Gesetz schließt die Pflicht jedes Richters, Staats- anwalts und Notars ein, die Grundsätze des Straf- und Zivilprozeßrechts bei allen Entscheidungen gewissenhaft zu beachten. Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit gehört, daß Rechtsverletzungen aufgedeckt und ohne Ansehen der Person entsprechend dem Gesetz geahndet werden. In der Strafrechtspflege gilt das Prinzip, daß die Verantwortlichkeit für eine Straftat unabwendbar ist, daß aber kein Unschuldiger strafrechtlich verfolgt wird. Es gehört zum Berufsethos der Mitarbeiter der Justizorgane, bei der Verwirklichung des sozialistischen Rechts Vorbild zu sein. Diese vorbildliche Arbeit, zur der klare Orientierungen durch die zentralen Justizorgane gegeben werden, ist auch Hauptanliegen eines hohen Niveaus der Rechtskultur. Wirksame Rechtserziehung und Rechtspropaganda Für die Verstärkung der Wirksamkeit der Rechtserziehung und Rechtspropaganda gibt der XI. Parteitag die Orientierung, sie als Bestandteil der politischen Massenarbeit „aufs engste mit der gesellschaftlichen Praxis, mit dem täglichen Kampf um die Friedenssicherung, mit dem Leben der Menschen“ zu verbinden. „So betrachten wir das Gespräch der Kommunisten mit allen Bürgern über die Grundfragen unserer Zeit, über die sie bewegenden Anliegen und Probleme als Aufgabe, die nirgendwo vernachlässigt werden darf. Sehr genau sollten dabei die konkreten Bedingungen und neuen Anforderungen beachtet werden.“17 Und im Bericht der Antragskommission an den XI. Parteitag wird die Notwendigkeit unterstrichen, „unsere Bürger noch besser mit dem in unserem Staat geltenden Recht und der sozialistischen Gesetzlichkeit vertraut zu machen“.18 Die Analyse der bisherigen umfangreichen rechtspropagandistischen Arbeit der Juristen zeigt, daß verstärkt die Verfassung der DDR und die auf ihrer Grundlage verwirklichten Menschenrechte im Sozialismus erläutert werden sollten.19 Wachsendes Interesse breiter Kreise der Werktätigen macht die zielstrebige Vermittlung von Kenntnissen zum sozialistischen Arbeits-, Zivil- und Familienrecht notwendig. Damit sollen gleichzeitig sozialistische Beziehungen im Arbeits- und Freizeitbereich weiter ausgebildet werden. Große Beachtung verdient die Ausprägung der staatsbürgerlichen Verantwortung der Jugend, ihres Staats- und Rechtsbewußtseins. Dazu gibt der Bericht des Zentralkomitees eine klare inhaltliche Orientierung: „Ausgehend davon, daß die sich heute und künftig vollziehenden Prozesse in unserer Gesellschaft höhere Ansprüche an die Verhaltensweisen der Menschen, ihre Aktivität, ihr Verantwortungsbewußtsein, ihre schöpferische Tätigkeit und Kollektivität, an solche Eigenschaften wie Disziplin, Pflichtbewußtsein, Zuverlässigkeit und Gemeinschaftssinn stellen, erfordern in der Erziehungsarbeit Fragen des Gesamtverhaltens der Jugend, ihrer Erziehung zur Hilfsbereitschaft, Kameradschaftlichkeit, Bescheidenheit, die Erziehung ihres Charakters, ihrer Gefühle unsere Aufmerksamkeit.“20 Diese Orientierung gilt auch als Anforderung an für alle Bürger verständliche und überzeugende Entscheidungen der Justizorgane, die den Interessen der Werktätigen entsprechen. Mit diesen Entscheidungen zur Wahrung der Rechte der Bürger, zur Lösung von Konflikten sowie mit vorbeugenden Maßnahmen sollte ein schöpferisches Klima im gesamten gesellschaftlichen Leben gefördert werden. Hauptfeld der rechtserzieherischen und rechtserläuternden Arbeit ist und bleibt dabei das Arbeitskollektiv und die Jugend. Die Beschlüsse des XI. Parteitages der SED sind auf das Wohl der Bürger, auf die Stärkung des Sozialismus und auf v Fortsetzung auf S. 217 15 W. Stoph, Zur Direktive des XX. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR in den Jahren 1986 bis 1990, Berlin 1986, S. 30 f. 16 E. Honecker, a. a. O., S. 75 f. 17 E. Honecker, a. a. O., S. 85 f. 18 Vgl. Bericht der Antragskommission, a. a. O. 19 Vgl. K. Sorgenicht, „Die SED - die Partei der Gesetzlichkeit“, NJ 1986, Heft 4, S. 128 f. 20 E. Honecker, a. a. O., S. 64.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 216 (NJ DDR 1986, S. 216) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 216 (NJ DDR 1986, S. 216)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ableiten: Frstens müssen wir uns bei der Auswahl von Kandidaten vorrangig auf solche Personen orientieren, die sich aufgrund ihrer bisherigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit vom und der Vereinbarung über die Aufnahme einer hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit vom durch den Genossen heimhaltung aller im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie ihrer fortwährenden Modifizierung von den Leitern der Untersuchungshaftanstalten beständig einer kritischen Analyse bezüglich der daraus erwachsenden konkre ten Erfordernisse für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit erfordert, daß auch die Beschuldigtenvernehmung in ihrer konkreten Ausgestaltung diesem Prinzip in jeder Weise entspricht.

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