Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 212

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 212 (NJ DDR 1986, S. 212); 212 COÄEPCAHME Neue Justiz 4/86 Anteil am erwirtschafteten Betriebsergebnis, zu Vollstrek-kungsmaßnahmen in genossenschaftliches Eigentum sowie zur gemeinsamen Nutzung genossenschaftlichen Eigentums (S. 77 f., 84) werden auch Hauptbuchhalter und Ökonomen in den LPGs mit Interesse zur Kenntnis nehmen. Mit der Kommentierung zur Ausübung des staatlichen Vorerwerbsrechts zugunsten der LPG (S. 69) und zum gesetzlichen Vorkaufsrecht der LPG (S. 89) wurden gelegentlich noch vorhandene Unsicherheiten über die Zulässigkeit des Weiterverkaufs von Wohngebäuden der LPG an ihre Mit-glieder/Arbeiter ausgeräumt. Aus dieser Sicht steht der notariellen Beurkundung solcher Verträge nichts im Wege. Nachzutragen bleibt noch, daß statt der im Text (S. 87) zitierten WohnungsbauAO vom 2. Oktober 1972 (GBl. II Nr. 63 S. 687) die AO über die finanzielle staatliche Förderung des Neubaus, der Instandhaltung und der Nutzung von Wohnungen durch Betriebe und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft vom 22. Juni 1984 (GBl. I Nr. 21 S. 269) und statt den auf S. 79 und 110 genannten versicherungsrechtlichen Bestimmungen die AO über die Bedingungen für die Pflichtversicherung der sozialistischen Betriebe der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft vom 31. Januar 1983 sowie die AO über die Bedingungen für die freiwilligen Versicherungen der sozialistischen Betriebe der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft vom 31. Januar 1983 (GBl.-Sdr. Nr. 1115) gelten. Informativ sind die Ausführungen zum 5. Abschnitt des LPG-Gesetzes (S. 91 ff.). Mit den §§ 29 ff. LPG-G zu den Rechten und Pflichten der Genossenschaftsbauern wurde eine selbständige Anspruchsgrundlage geschaffen, die die subsidiäre Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften weitestgehend ausschließt. Die Grundrechte der Genossenschaftsbauern als LPG-Mitglieder werden in ihrem rechtlichen Bestand an die pflichtgemäße Erfüllung ihrer genossenschaftlichen Aufgaben gebunden. Der in der Tat „gesellschaftlich und rechtlich außerordentlich bedeutsame Grundsatz, daß die LPG ihre Arbeitsverhältnisse, die Arbeitszeit und den Arbeitsrhythmus selbst gestalten“ (S. 93), ist wegen der anerkannten produktionsbedingten Besonderheiten in der Landwirtschaft unverzichtbar. Ein Weisungsverweigerungsrecht steht den LPG-Mitgliedern in diesen Fällen grundsätzlich nicht zur Seite. Die Darlegungen zum Recht der LPG-Mitglieder auf Führung der persönlichen Hauswirtschaft, die als „landwirtschaftliche Kleinproduktion in ökonomisch und rechtlich begrenztem Rahmen“ (S. 102) gekennzeichnet wird, sind m. E. noch in der Hinsicht zu ergänzen, daß erst durch die gemeinsame genossenschaftliche Arbeit aller LPG-Mitglieder und der in der LPG beschäftigten Arbeiter die Ausübung dieses Rechts möglich wird. Die LPG-Mitglieder/Arbeiter sind deshalb zur Vorleistung in der Genossenschaft verpflichtet. Hinsichtlich der Art und Weise der Geltendmachung der materiellen Verantwortlichkeit gegenüber LPG-Mitgliedern (§§ 39 ff. LPG-G) wird zu Recht darauf verwiesen, daß für die Höhe des zu fordernden Schadenersatzes die Beurteilung der einzelnen Kriterien und ihre zusammenfassende Wertung ausschlaggebend ist. Dabei sind solche Merkmale wie langjährige Mitgliedschaft, Verhalten im Kollektiv u. ä. zu berücksichtigen, dürfen aber nicht überbewertet werden, da für den LPG-Vorstand in jedem Fall die Pflicht zur Geltendmachung der materiellen Verantwortlichkeit besteht (S. 115 f.). Ob die Wiedergutmachung des Schadens in Form von Naturalersatz oder anderen Leistungen „nicht als Ausnahme, sondern als Regelfall anzuwenden“ ist (ebenda), bedarf sicherlich noch weiterer Untersuchungen, weil sich dem in der betrieblichen Praxis eine Reihe von Schwierigkeiten entgegenstellen können. Zweifellos ist es richtig, wenn neben dem Restitutionsanspruch der LPG auch die erzieherische Funktion verwirklicht wird. Es gehört zu den Vorzügen des Kommentars, daß die Autoren keine bloß formale Interpretation von LPG-Rechts-normen vornehmen, sondern vom rechtspolitischen Anliegen der jeweiligen Norm ausgehen und sie in den Kontext mit anderen Rechtszweigen stellen. Er ist Mitgliedern und Leitungskadern von LPGs und Kooperationsgemeinschaften, Lehrenden und Lernenden der Agrar- und Rechtswissenschaft sowie Staats-, Wirtschafts- und Parteifunktionären mit landwirtschaftsbezogenen Aufgaben als handhabbares Arbeitsmaterial sehr zu empfehlen. Bei einer Neuauflage sollte m. E. mehr Raum für Literaturangaben zur Verfügung stehen, um den an zusätzlichen Informationen interessierten Lesern Hinweise auf weiterführende Darlegungen in der vorhandenen Literatur zu geben. Dr. REINHARD LUTHER, Justitiar im Kooperationsbereich Goldbeck (Kreis Osterburg) X.-H. XOH3HHrEP Btiöopu nofl 3H3K0M XI Cbeafla CEnr 174 X. KEJIJIE B HHTepecax h Ha 6aaro Bcero Hapoga (o paßOTe Hapofl-hoh najiarM b HSÖHpaTexbHOM nepHOfle 1981 1986) 176 O. MIOJIJIEP flajibHeämee coBcpuiCHCTBOBaHHc copiiajiMCTH'iecKOM fleMOKpaTHH H COipiaJIHCTHHeCKOe CyflOyCTpOHCTBO ' 178 Eecega c KaHguaaroM Ha Bbiöopax cyfleä: A. XEKCEJIIIIHAflflEP, npeflcenaTeJib oxpyxcHoro cyga JleiiracHra 180 H. TPAt HegeAMMoerb npaa HCjiOBCKa Houasi nonbiTKa b OOH 181 Harne aKrya.ibiioe HHTepubio c MHKHcrpOM toCTHiiHH CCCP, B. B. KpaBqoB, o ajibHCHHiCM yspemieHHii COHHajIHCTHHeCKOH 3aKOHHOCTH B CCCP 184 O paßOTe Accouh aumi kphctob IMP nojiojKHTejibHbiM ßajiaHcoM HaBCTpeny XI crbeagy CEnr (H3 gOKAaga ccKperapnaTa qeHTpaJibHOro ynpaaJieHMa AIO) 186 rocyAapcTBO h npaBO b nMnepiiajiii3Me H. Kaaccoaaa öopböa npOTHu cOKpaiycHMa npocpcoKxsHUx npaB b CIIIA 188 Hä oöcyjKflemie T. IOBEJIEP/P. TEHHEP/fl. PHXTEP-XAHHEC Kto XBJiaGTCH B COOT-BeTCTBHH C § 332 ne KOCBeHHbIM nOTepneBIUHM? 193 K. rOJIflXAMMEP O HaHHOieHHH npaTH3anHa Ha 3aKOHHyio aacrb Hacnegcrßa 194 HOBue npaBOBue npegnacaiiHH 0630p 3aK0H0AaTeabcrBa b I-om KBapTajie 1986 r. 19S OnblT H3 npaKTHRH r. rATTEPMAHH lOpHgHiecKas pa60Ta Ha peMecjieHHMX npegnpmi-THflX 199 X. PAHXMAHH/B. BEKEP Hegeiis nopsgica H Se3onacHOCTn b paäOH-hom ropoge AP1CJIEBEH 200 fl. XAH3E Eme pa3: TpeSoBaHHa k yroaoBHOMy npoH3BOACTBy no gesaM o iiphhhhchhh ymepGa xoaaHcray 201 üpaBocyAHe no TpyAOBOMy, ceMeimo.My, rpaacgaHCKOMy h yrojioBnoniy npasy 202 Übersetzung: Helga Müller, Berlin CONTENTS Hans-Joachim Heusinger : Electlons agalnst the background of the llth SED Party Congress 174 Herbert Kelle : In the Interests and for the well-being of all people (On the actlvlties of the GDR People’s Chamber durlng the eleetion period from 1981 to 1986) 176 Frohmut M u e 11 e r : Further improvement of socialist democracy and of the socialist Judlclary 17g Interview wlth a candidate for the eleetion of judges: Annemarie Hexelschnelder, Director of the Leipzig County Court 180 Norbert Graf: Human rights are indlvislble - a fresh move ln the United Nations 181 Our topical interview with the USSR Minister of Justlce, B. W. Krawzow, about the further consolidation of socialist law ln the USSR 184 Activitles of the GDR Lawyers’ Association Good results for the llth SED Party Congress (From the report of the Secretarlat of the Lawyer’s Association Central Board) 186 State and law in imperialism Jochen D o e t s c h : dass disputes over the erosion of trade Union rights in the USA 188 For discussion Guenther U e b e 1 e r / Roland T e n n e r / Dolly Richter-Hannes : Who is the indirect victlm under section 332 of the Code of Civil Law? lg3 Klaus Goldhammer: On the calculation of the right to a compulsory portion 194 New legal provisions A survey of legislation in the Ist quarter of 1986 195 Practlcal experiences Gerhard Gattermann : Legal activities in handicrafts enterprises 199 Hartmut Reichmann /Wolfgang Becker: A week of checking on the Implementation of provisions to guarantee law and Order in the district town of Eisleben 200 Dieter Heise : Once more: Demands to be met in criminal proceedings in cases of economic damage 201 Jurisdiction in labour law, family, civil and criminal matters 202;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 212 (NJ DDR 1986, S. 212) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 212 (NJ DDR 1986, S. 212)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen behandelt werden, die aus der Sicht der Linie Untersuchung für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung ergibt sich in Verlaufe und nach Abschluß der Bearbeitung von Erraitt-lungs- sowie Ordnungsstrafverfahren darüber hinaus die Aufgabe, alle getroffenen Feststellungen und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung gewährleistet werden, desdo größer ist die politische Wirksamkeit des sozialistischen Strafverfahrens So müssen auch die Worte des Genossen Minister beim Schlußwort der Partei der Linie Untersuchung im Staatssicherheit im strafprozessualen Prüfungsstadium zwecks Prüfung von Verdachtshinweisen zur Klärung von die öffent liehe Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalten mittels Nutzung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, der sich die entsprechende Belehrung anschließt. Eine Zuführung ist bereits dann möglich, wenn aus dem bisherigen Auftreten einer Person im Zusammenhang mit ihrer Bereitschaft, an der Wahrheitsfindung nitzuwirken, einzuschätzen. Die Allseitigkeit und damit Objektivität einer derartigen Einschätzung hat wesentlichen rinfluß auf die Wirksamkeit der vernehmungs-takbischen Einwirkung des Untersuchungsführers.

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