Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 200

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 200 (NJ DDR 1986, S. 200); 200 Neue Justiz 5/86 Notwendig ist aber auch die verbesserte wirksame Tätigkeit der gewählten Revisionskommissionen in den PGHs und ELGs. Es geht vor allem darum, daß sie als unabhängige Organe der Mitgliederversammlung regelmäßig Bericht über die Einhaltung von Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Planerfüllung und der innergenossenschaftlichen Demokratie erstatten. Darauf weisen kritisch die Kontrollberichte staatlicher Organe hin. Der sozialistische Wettbewerb in den PGHs erfaßt deshalb nunmehr auch mit das Wirksamwerden der Revisionskommissionen bei der Einhaltung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit. Eine beispielhafte Arbeit leistet die Revisionskommission der PGH „Palette“ Halle. Sie kontrolliert, wie durch den Vorstand die Gesetze und Beschlüsse eingehalten werden, und die Mitglieder setzen sich selbst mit aller Konsequenz für die Durchführung der Beschlüsse in der PGH ein. Daß die sozialistische Gesetzlichkeit sowie Ordnung, Disziplin, Sicherheit und Sauberkeit vorbildlich durchgesetzt werden und daß Unfall- und havariefrei in der PGH gearbeitet wird, ist jedoch nicht nur Sache des Sicherheitsinspektors und der Revisionskommission. In der PGH des Fleischerhandwerks Dessau ist dies fester Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs für alle Bereiche und des damit verbundenen Kampfes um den Ehrentitel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“. In dieser PGH gibt es betriebsspezifische Ordnungen als Leitungsinstrumente. Ordnung, Disziplin, Sicherheit und Sauberkeit werden hier vor allem durch die Einbeziehung aller Mitglieder in die bewußte Durchsetzung der Ordnungen erreicht. Seit Jahren verfügen die Brigaden der sozialistischen Arbeit über Kampfprogramme, die diese Fragen einschließen. Einige Brigaden verteidigten so schon wiederholt den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“. Die Ergebnisse der 5. Rechtskonferenz und die gründliche Analyse der Diskussion im Vorstand führten u. a. zu folgenden Schlußfolgerungen: 1. Die erreichten Fortschritte auf dem Gebiet der Rechtsarbeit unterstreichen den unmittelbaren Zusammenhang zwischen Erfüllung der ökonomischen Aufgaben und Einhaltung der Rechtsvorschriften für das genossenschaftliche und individuell arbeitende Handwerk. Das sozialistische Recht bietet allen Handwerkern eine umfassende Entfaltungsmöglichkeit, sich noch besser in den Dienst der sozialistischen Gesellschaft zu stellen. Es hat bewußtseinsbildenden Charakter und stärkt das Vertrauen der Handwerker in die Politik der Partei der Arbeiterklasse. 2. Die Fortsetzung des Kurses der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik beflügelt die Schöpferkraft und den Ideenreichtum der Handwerker und Gewerbetreibenden in unserem Staat. Sozialistisches Recht, seine strikte Einhaltung und lebensverbundene Anwendung garantieren allen Handwerkern soziale Sicherheit und Geborgenheit auf lange Sicht. 3. Zur aktiven Mitwirkung bei der weiteren Ausgestaltung der Rechtsnormen und -Vorschriften für das Handwerk beider Eigentumsformen sind noch erhebliche Leistungsreserven vorhanden und zu erschließen. Das ist zu erreichen durch politisch-ideologische Arbeit, die auf den Grundsätzen der Bündnispolitik der Partei der Arbeiterklasse beruht und dem Ziel dient, den eigenständigen Beitrag der Erhöhung der Leistungsbereitschaft des Handwerks für die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten; durch noch bessere und konsequente Nutzung der vielfältigen Rechtsvorschriften, Anordnungen und Weisungen hinsichtlich der Durchsetzung von Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, der sozialistischen Rationalisierung und Intensivierung als Schlüsselfrage des geforderten Leistungsanstiegs im genossenschaftlichen und privaten Handwerk; durch die weitere Senkung der Arbeitszeitverluste vornehmlich im produktiven Bereich handwerklicher Leistungen mittels gewissenhafter Einhaltung der Rechtsvorschriften im Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz und die Verringerung des Produktionsverbrauchs. Unfallfreies Arbeiten und Senkung des Krankenstandes stehen daher im Mittelpunkt unserer Bemühungen. 4. Zur Vorbereitung der Rechtskonferenzen im Jahre 1987 konzentrieren wir uns im Schulungsprogramm der Handwerkskammer des Bezirks auf die gezielte und differenzierte Vertiefung des Rechtswissens und werden die Arbeit vor Ort in den PGHs, Einkaufs- und Liefergenossenschaften und Be-rufsgruppen verstärken. GERHARD GATTERMANN, Vorsitzender der Handwerkskammer des Bezirks Halle Woche der Ordnung und Sicherheit in der Kreisstadt Eisleben Für den Rat der Stadt Eisleben bot die Stellungnahme des Sekretariats des Zentralkomitees der SED zum Bericht der Kreisleitung Annaberg der SED über „Erfahrungen der politischen Führungstätigkeit bei der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit sowie in Durchführung der Beschlüsse des X. Partei-i tages“ (vgl. Neuer Weg 1984, Heft 22, S. 857 ff. und NJ 1985, Heft 2, S. 52 ff.) Anlaß zu überprüfen, wie der Stand der Rechtsarbeit in unserer Kreisstadt entwickelt ist. Im Ergebnis wurde der Beschluß gefaßt, eine „Woche der Ordnung und Sicherheit“ in Eisleben durchzuführen. Damit wollten der Rat der Stadt sowie die Justiz- und Sicherheitsorgane einen gemeinsamen Beitrag zur Vorbereitung des XI. Parteitages der SED leisten. Das Ziel der „Woche der Ordnung und Sicherheit“ bestand darin, alle gesellschaftlichen Kräfte zur weiteren Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu mobilisieren und vielfältige und differenzierte rechtserzieherische Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Das sollte dazu dienen, solche Verhaltensweisen der Bürger wie gegenseitige Achtung, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Disziplin und Ordnungssinn zu fördern und darauf hinzuwirken, daß sie zu stabilen Gewohnheitenl werden. Zugleich sollte die Auseinandersetzung mit solchen Verhaltensweisen und Erscheinungen geführt werden, die unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung wesensfremd sind und hemmend wirken. Ausgangspunkt unserer Überlegungen war § 79 Abs. 2 GöV mit seiner Orientierung darauf, daß die Volksvertretungen und die Räte der Städte und Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsorganen Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen treffen, die Initiativen der Bürger zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit fördern und die Mittel der Rechtserziehung und Rechtspropaganda nutzen. An der konzeptionellen Vorbereitung der „Woche der Ordnung und Sicherheit“ wirkten Abgeordnete der Kommission Ordnung und Sicherheit der Stadtverordnetenversammlung mit, die auch nach Beratung in der Kommission Hinweise zur endgültigen Beschlußfassung für den Rat gaben. Danach wurden die Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen über den Inhalt informiert und aufgefordert, selbst konkrete Festlegungen zu treffen, die im Sinne des Beschlusses auf die weitere Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit gerichtet sind. In 47 Betrieben der Kreisstadt wurden daraufhin Maßnahmepläne ausgearbeitet. Beispielsweise enthält der Maßnahmeplan des VEB BMK Chemie, Betrieb Industriebau Eisleben, u. a. folgende Festlegungen: Die Arbeitskollektive verpflichten sich, einen störungsfreien Produktionsablauf und hohe Arbeitsdisziplin zu gewährleisten. Es werden verstärkt Kontrollen zur Einhaltung von Ordnung, Disziplin, Sicherheit und Sauberkeit entsprechend den Vorhaben des Betriebssicherheitsaktivs durchgeführt. Verstärkte Kontrollen finden auch zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit der Betriebsfahrzeuge sowie zur Einhaltung der betrieblichen Fuhrparkordnung statt. In allen Ordnungsbereichen, Oberbauleitungen und Baustellen führen die Leiter gemeinsam mit Vertretern der gesellschaftlichen Organisationen Begehungen der Arbeitsplätze durch und veranlassen die Überwindung festgestellter Mängel. Als Höhepunkt der Maßnahmen zur Verbesserung der Ordnung und Sicherheit fand eine betriebliche Rechts- und Sicherheitskonferenz statt, auf der auch der Stellvertreter des Bürgermeisters für Inneres, der Staatsanwalt des Kreises und der Leiter des Volkspolizeikreisamtes zur Diskussion sprachen. Abgeordnete der Ständigen Kommission für Ordnung und Sicherheit überzeugten sich gemeinsam mit den zuständigen Abschnittsbevollmächtigten der Volkspolizei in anderen Betrieben der Stadt, wie die Festlegungen in den Maßnahmeplänen verwirklicht werden. Soweit Mängel festgestellt wurden, erteilten die Abgeordneten bzw. die Abschnittsbevollmächtigten konkrete Hinweise oder Auflagen. Abgeordnete der Ständigen Kommission örtliche Versorgungswirtschaft berieten mit Leitern von ausgewählten Betrieben, Genossenschaften oder Einrichtungen (wie VEB Ge-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit. tiVät ihnen. Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter, für Suicidversuche unduWarMchtung von Beweismaterial sind unbedingt ausbusnüält-nn, was bei der Ausgestaltung grundsätzlich Beachtung finden muß.

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