Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 20

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 20 (NJ DDR 1986, S. 20); 20 Neue Justiz 1/86 Volksvertretung und Gesetzlichkeit Erfahrungen mit Sicherheitskonferenzen in der Stadt Thale Dr. HEINZ HORNBURG, Bürgermeister der Stadt Thale In dem Rundtischgespräch über die Umsetzung der Anna-berger Erfahrungen zur Rechtsarbeit wurde auch auf die Bedeutung von Sicherheitskonferenzen hingewiesen.1 Das regt mich an, über unsere Tätigkeit auf diesem Gebiet zu berichten. Sicherheitskonferenzen haben in unserer dem Kreis Quedlinburg angehörigen Stadt eine gute Tradition. Wir gestalten sie stets als Höhepunkte der öffentlichen Behandlung eines bedeutenden Abschnitts unserer staatlichen und gesellschaftlichen Arbeit. Sie finden durch ihren hohen Informationsgehalt und die Bürgerbezogenheit großes Interesse in der Bevölkerung. Vor wenigen Monaten führten wir die 12. Sicherheitskonferenz durch. Sie stand im Zeichen der Vorbereitung des XI. Parteitags der SED und stellte gemessen zu vorangegangenen Konferenzen höhere Anforderungen, die sich für uns vor allem aus dem gewachsenen Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger und den veränderten Bedingungen bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR, aber eben auch aus den Erfahrungen der Rechtsarbeit im Kreis Annaberg ergaben.2 Gezielte Vorbereitung der Sicherheitskonferenz Als Rat der Stadt tragen wir gegenüber der Stadtverordnetenversammlung die Verantwortung dafür, daß in unserem Territorium sowie in und mit der staatlichen Tätigkeit ein allseitiger Schutz der Staats- und Gesellschaftsordnung erfolgt, das sozialistische Eigentum gesichert und die Rechte der Bürger gewährleistet werden, daß ein hohes Staats- und Rechtsbewußtsein entwickelt wird und insgesamt schließlich die strikte Wahrung der Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden und realisiert wird (§§ 3 Abs. 5, 79 Abs. 1 GöV). Wichtige Orientierungspunkte in der Phase der Konferenzvorbereitung waren für uns der Beschluß des Kreistages Quedlinburg vom 11. März 1982, in dem Grundzüge und perspektivische Aufgaben zur Festigung der Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit für eine längere Periode enthalten sind (§ 56 Abs. 1 und 2 GöV), und der danach von unserer Stadtverordnetenversammlung initiierte Beschluß des Rates der Stadt Thale über die längerfristige Arbeit auf diesem Gebiet. Nach beiden Beschlüssen sind Sicherheitskonferenzen in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Unserer letzten Sicherheitskonferenz lag eine vom Rat bestätigte Konzeption zugrunde. Sie berücksichtigte Hinweise der Ortsleitung der SED, wurde abgestimmt mit dem Stadtausschuß der Nationalen Front und forderte u. a. auch ausdrücklich die Beachtung der Annaberger Erfahrungen in der Rechtsarbeit. In bewährter Weise führten wir vorbereitende Gespräche mit dem Staatsanwalt des Kreises, dem Direktor des Kreisgerichts und dem Leiter des Volkspolizeikreisamtes sowie mit Vertretern staatlicher und gesellschaftlicher Kontrollorgane. Entsprechend § 79 Abs. 3 GöV erhalten wir von diesen Organen konkrete Stituationseinschätzungen sowie vergleichende Betrachtungen. Dabei sind Hinweise auf Ursachen und begünstigende Bedingungen von Rechtsverletzungen besonders bedeutungsvoll. Differenzierte Analysen anfertigen Unsere Erfahrungen besagen, daß Sicherheitskonferenzen erst dann eine substanzreiche Aussage erhalten, wenn sich die Bilanz und Orientierung auf vorangegangene analytische Arbeit stützt. Deshalb forderte auch erneut die Konzeption des Rates u. a. Aussagen zur Einhaltung der Gesetzlichkeit in der Arbeit des Rates und seiner Fachorgane, zur erzielten Wirksamkeit beschlossener Maßnahmen, die der Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit dienen sollten, zum Stand der Verwirklichung der Stadtordnung, zur Qualität und Wirksamkeit der rechtserzieherischen Öffentlichkeitsarbeit, zum Inhalt und Ergebnis der Zusammenarbeit mit den Justiz- und Sicherheitsorganen sowie mit den gesellschaftlichen Gerichten, speziell den Schiedskommissionen, zur Mitwirkung der Bevölkerung bei der bewußten Festigung der Gesetzlichkeit, der Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit, zu Fragen der Zusammenarbeit mit den Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen im Stadtgebiet und des Standes der Wahrnahme der betrieblichen Verantwortung zur Ordnung und Sicherheit, zu Ursachen und begünstigenden Bedingungen von aufgetretenen Rechtsverletzungen und Vorschläge zu deren Überwindung. Die Aufzählung wäre fortzusetzen. Sie verdeutlicht die Breite des Herangehens. Alle Ratsbereiche und Fachorgane waren in die Vorbereitung der Sicherheitskonferenz einbezogen. Bei der analytischen Arbeit hatten wir die territoriale Besonderheit unserer Stadt zu berücksichtigen. Thale ist Industrie- und Erholungszentrum mit einem seit Jahren wachsenden Besucher- und Touristenstrom. Das erfordert spezifische Schlußfolgerungen für die weitere Arbeit. Eine so weitgreifende analytische Betrachtung kann nicht kampagneartig entstehen. Sie setzt eine ständige, auf Einschätzung und Kontrolle gerichtete Tätigkeit des Ratskollektivs und aller Fachorgane voraus. Wir gehen von einer Art „gleitender“ Analyse aus, die entsprechend der Konzeption dann gezielt verdichtet wird und wo allerdings zu einigen Punkten auch noch spezifische Untersuchungen nötig sind.3 Als wichtige Erfahrung aus früheren Konferenzen beachteten wir, daß es unbedingt darauf ankommt, das erarbeitete analytische Material als Grundlage für den Bericht durch aktuelle Rechtsprobleme, erkennbare Hemmnisse und aufgetretene Ordnungswidrigkeiten im Stadtgebiet zu ergänzen. Es ging uns also um die konkrete Lage unmittelbar vor der Konferenz. Über einige bewährte Arbeitsmethoden des Rates Um Sicherheitskonferenzen in der dargelegten Weise inhaltlich auszugestalten, haben wir im Ratskollektiv in Beratungen und in Auswertung eigener Erfahrungen zunächst selbst ideologische Klarheit darüber geschaffen, daß mit der verstärkten Wahrnahme der komplexen Leitung und Planung der politischen, ökonomischen, sozialen und geistig-kulturellen Entwicklung (§ 9 Abs. 1 GöV) auch unsere Verantwortung für die Gewährleistung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit wächst. Danach und davon abgeleitet entwickelten wir u. a. nachstehende Arbeitspraktiken, die wesentlich auch die 12. Sicherheitskonferenz inhaltlich anreicherten. 1. In den Sitzungen des Rates der Stadt hat jeder Berichterstatter zugleich immer eine Einschätzung zu den Fragen der Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit mit vorzunehmen. 2. Beim Bürgermeister findet wöchentlich eine Lageeinschätzung speziell zu den Fragen der Ordnung und Sicherheit statt. Teilnehmer sind der Stellvertreter des Bürgermeisters für Inneres sowie der Gruppenposten der Volkspolizei. Neben differenziert Einzuladenden aus evtl, aktuellem Anlaß wird ständig der Ortsparteisekretär der SED eingeladen. In diesen Beratungen koordinieren wir zugleich die rechtserzieherischen Aktivitäten in der Stadt. 3. Alle Mitglieder des Rates treten in dieser Funktion und als Abgeordnete nach festgelegtem Plan in den Wohnbezirken sowohl in den Wohnparteiorganisationen der SED als auch in den Wohnbezirksausschüssen der Nationalen Front auf. Das verschafft im Rücklauf dem Rat jederzeit einen aktuellen Überblick über die Lage und darüber, wie die gesellschaftlichen Kräfte notwendige Aktivitäten zur Gewährleistung und Erhöhung von Ordnung und Sicherheit erfüllen und welche Unterstützung evtl, nötig ist. 1 2 3 1 Vgl. „Annaberger Erfahrungen zur Rechtsarbeit werden genutzt“, NJ 1985, Heft 11, S. 430 ff. 2 Vgl. Neuer Weg 1984, Heft 22, S. 857 ff. und NJ 1985, Heft 2, S. 52 ff. 3 Analysen dieser Art stellen wir auch in anderen Bereichen und zu Querschnittsfragen auf, so z. B. zu Fragen der Versorgung und der Jugendpolitik. Sie sind für uns wichtige Leitungsvoraussetzungen, und ihre Qualität wird vor allem davon mitbestimmt, wie es dem Rat gelingt, ein kollektives Zusammenwirken beim Erarbeiten und Aktualisieren zu gewährleisten.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 20 (NJ DDR 1986, S. 20) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 20 (NJ DDR 1986, S. 20)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Auf der Grundlage der inoffiziellen Beweislage muß ein solcher offizieller Anlaß geschaffen werden, der einerseits den strafprozessualen Regelungen entspricht und durch den andererseits die Konspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit. Das betrifft auch die Konspirierung des operativen Bear-be ungsze raumes. In dieser Hinsicht kommt es vor allem darauf an, die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes und der spezifischen Regelungen der Einzelbefugnis zu überprüfen und die Entscheidung sachlich zu begründen ist und damit der weiteren Überprüfung durch das Gericht standhält. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß die Zuführung einer Person zur Durchsuchung möglich ist, weil das Mitführen von Sachen gemäß und selbst einen die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Personen Gegenstände bei sich führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet ist. Die Einziehung von Sachen gemäß besitzt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann Bedeutung, wenn nach erfolgter Sachverhaltsklärung auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß - die festgelegten Postenbereiche ständig besetzt und der Dienstrhythmus sowie die angewiesene Bewaffnung und Ausrüstung eingehalten werden, die Hauptaufgaben des.

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