Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 197

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 197 (NJ DDR 1986, S. 197); Neue Justiz 5/86 197 Lieferung von Presseerzeugnissen durch die Verlage an die Deutsche Post, insbesondere Bestimmungen über Vertragsangebot und -gestaltung, den Leistungsort und die Zusammenarbeit bei der Werbung und Marktforschung. Dagegen werden alle Bestimmungen, die die Anforderungen an die Beschaffenheit des Presseerzeugnisses, die Art und Weise ihrer Lieferung und ihre Verpackung betreffen, in einem Fachbereichsstandard aufgenommen. In den allgemeinen Bedingungen für den Vertrieb von Presseerzeugnissen im Abonnement ist festgelegt, daß der Vertrag über die fortlaufende Lieferung von Presseerzeugnissen mit der schriftlichen Bestätigung der Bestellung durch die Deutsche Post zum Beginn des folgenden Inkassozeitraumes zustande kommt. Das Abonnement endet künftig ohne Kündigung, wenn der Abonnent verstirbt und Haushaltsangehörige das Abonnement nicht weiterführen wollen. Abonnements zugunsten Dritter können nur noch für Presseerzeugnisse abgeschlossen werden, die ins Ausland versandt werden sollen. Abholeabonnements bei Verkaufsstellen des PZV sind nur noch für Tageszeitungen zulässig. Bei Zustellung der Presseerzeugnisse über Hausbriefkasten oder Fachanlage kann der Abonnent mit der Deutschen Post vereinbaren, daß er das Abonnementsgeld am Schalter des Postamtes bzw. der Poststelle bezahlt. Für Presseerzeugnisse, die nicht oder in wertlosem Zustand (nach der äußeren Beschaffenheit oder seiner Lesbarkeit nicht verwendbar) geliefert werden, besteht Anspruch auf Schadenersatz in Form von Nachlieferung, Ersatzlieferung oder Erstattung des Einzelverkaufspreises. Die beiden zuletzt genannten Ansprüche können gegen Rückgabe des wertlosen Presseerzeugnisses bei allen Angebotsstellen der Deutschen Post geltend gemacht werden. * Entsprechend den steigenden volkswirtschaftlichen Anforderungen an die Verpackungswirtschaft wurde die VO über die Zentrale Verpackungsinspektion vom 13. Februar 1986 (GBL I Nr. 7 S. 63) erlassen, die an die Stelle der 1. DB zur Verpak-kungsVO vom 9. Dezember 1980 (GBl. I 1981 Nr. 2 S. 21) tritt. Die VO regelt die Stellung der Zentralen Verpackungsinspektion als Kontrollorgan des Ministeriums für Glas- und Keramikindustrde und seine Verantwortung für die effektive volkswirtschaftliche Koordinierung und Kontrolle der zwischenzweiglichen Prozesse auf dem Gebiet der Verpackungswirtschaft, der effektiven Produktion und des rationellen Einsatzes von Verpackungswerkstoffen und -mittein. Die Tätigkeit der Zentralen Verpackungsinspektion ist darauf gerichtet, in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Staatlichen Bilanzinspektion, der Staatlichen Finanzrevision und weiteren staatlichen und gesellschaftlichen Kontrollorganen mit gezielten Untersuchungen Reserven auf dem Gebiet der Verpackungswirtschaft aufzudecken und volkswirtschaftlich nutzbar zu machen. Der Leiter der Zentralen Verpackungsinspektion hat das Recht, den Leitern der Betriebe Auflagen zur Realisierung von Reserven und zur Wiederherstellung der Gesetzlichkeit bei Verstößen gegen die staatliche Ordnung zu erteilen. Er kann vom zuständigen Disziplinarbefugten die Einleitung eines Disziplinarverfahrens verlangen, wenn Leiter oder leitende Mitarbeiter gegen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Verpackungswirtschaft verstoßen oder erteilte Auflagen nicht erfüllen. * Im engen Zusammenhang mit der Erweiterung der Aufgaben der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte auf dem Gebiet der Energiewirtschaft in §§ 31, 49, 72 GöV steht die AO über die Aufgaben, die Arbeitsweise und die Zusammensetzung der Energiekommissionen der Räte der Bezirke und Kreise EnKO vom 30. Januar 1986 (GBl. I Nr. 7 S. 66). Die Energiekommissionen sind als Organe der örtlichen Räte für die Koordinierung und Kontrolle der energiewirtschaftlichen Aufgaben im Verantwortungsbereich des Rates und im Territorium verantwortlich. Den Vorsitz in der Energiekommission führt im Bezirk der zuständige Stellvertreter des Ratsvorsitzenden und im Kreis das zuständige Ratsmitglied. Weitere Mitglieder der Energiekommission werden vom Vorsitzenden des Rates des Bezirks bzw. Kreises berufen. Die Energiekommissionen arbeiten eng mit dem VEB Energiekombinat, dem VEB Minol und den an der Erfüllung der energiewirtschaftlichen Aufgaben beteiligten Staatsorganen, wirtschaftsleitenden Organen, Kombinaten, Betrieben, Einrichtungen und Genossenschaften, unabhängig von ihrem Unterstellungsverhältnis, zusammen. Die Vorsitzenden der Energiekommissionen können von Leitern der Betriebe, Einrichtungen und Genossenschaften Berichterstattungen verlangen, in Auswertung energiewirtschaftlicher Kontrollen erforderliche Maßnahmen festlegen und operative Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung mit festen Brennstoffen in außergewöhnlichen Situationen auf der Grundlage zentraler Festlegungen durchsetzen. Die Energiekommissionen arbeiten nach dem Prinzip der kollektiven Beratung und der Einzelleitung durch den Vorsitzenden. Die Entscheidungen des Vorsitzenden der Energiekommission sind für die Leiter der Fachorgane des Rates sowie die Mitglieder der Energiekommissionen verbindlich und von ihnen in ihren Verantwortungsbereichen umzusetzen. * Bei der Versorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen und Reparaturen spielt das genossenschaftliche und private Handwerk eine wichtige Rolle. Mit dem Beschluß über das Musterstatut der Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks vom 6. Februar 1986 (GBl. I Nr. 7 S. 65)4 wirj die politische Verantwortung und die ökonomische Wirksamkeit der ELG erhöht. Die ELG sind für die Anleitung, Unterstützung und materiell-technische Versorgung der ihnen angehörenden privaten Handwerker und Gewerbetreibenden eines Kreises verantwortlich. Sie haben mit ihrer Tätigkeit einen Beitrag zur Verwirklichung der Anforderungen der sozialistischen Intensivierung zu leisten. Deshalb werden solche Aufgaben neu geregelt wie die Unterstützung der Mitglieder bei der Nutzung der Ergebnisse des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und bei der Erschließung weiterer Leistungs- und Effektivi-tätsreserven, die Verwirklichung einer ökonomisch begründeten Material-, Bestands-, Ersatzteil- und Sekundärrohstoffwirtschaft, die Mitwirkung bei der Rationalisierung und Kleinmechanisierung sowie der Eigenherstellung von Rationalisierungsmitteln, die Einflußnahme auf die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen sowie auf die Erhöhung der Qualität der Leistungsausführung. Die Aufgaben der Organe der ELG werden mit dem Musterstatut neu gefaßt und besser abgegrenzt. Der Vorstand und die Revisionskommission werden künftig für die Dauer von 2 Jahren gewählt (früher 1 Jahr). Dem Vorstand gehören wie bisher zu einem Drittel vom Kreisvorstand des FDGB benannte Vertreter der Gewerkschaft an. Gemeinsame Beschlußfassungen von Vorstand und Revisionskommission sind nicht mehr möglich. Damit können sich die Mitglieder der Revisionskommission voll auf die ihnen obliegenden Kontroliaufgaben konzentrieren. Das dient ebenso der Sicherung einer verantwortungsbewußten wirtschaftlichen Tätigkeit und Finanzwirtschaft wie die Pflichtrevision der ELG durch den zuständigen VEB Rechnungsführung und Wirtschaftsberatung. Die ELG haben nach dem Prinzip strengster Sparsamkeit unter Berücksichtigung der Erwirtschaftung der erforderlichen Eigenmittel kostendeckend zu arbeiten. Neu ist die ausdrückliche Charakterisierung der ELG als juristische Person, die für ihre Verbindlichkeiten mit ihren materiellen und finanziellen Fonds haftet. Die Qualität der Tätigkeit der ELG wird durch eine neu festgelegte Anleitung und Kontrolle durch die Handwerkskammern der Bezirke gefördert. Beschlüsse der ELG, die gegen Rechtsvorschriften oder gegen das Statut verstoßen, sind von der Handwerkskammer des Bezirkes aufzuheben. Gegen diese Entscheidung der Handwerkskammer kann die ELG innerhalb von 2 Wochen Beschwerde beim Rat des Bezirkes einlegen, der endgültig entscheidet. * Die konsequente Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten ist fester Bestandteil der Gesundheitspolitik in der DDR. Wissenschaftliche Erkenntnisse und herangereifte Bedingungen erforderten es, die rechtlichen Bestimmungen aus dem Jahre 19664 5 zu überarbeiten und Fragen der Kontrolle und Überwachung mikrobiologischer Arbeiten in einer neuen 3. DB zum Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen Arbeit mit Krankheitserregern vom 15. November 1985 (GBl. I 1986 Nr. 1 S. 1) festzulegen. In dieser DB sind Aufgaben, Rechte und Pflichten für Einrichtungen des Gesundheits- und Veterinärwesens sowie der chemischen Industrie geregelt, die mit 4 Das Musterstatut wird ln GBl.-Sdr. Nr. 1265 veröffentlicht. 5 Vgl. die 3. DB zum Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen Arbeit mit Erregern von übertragbaren Krankheiten - vom 25. Januar 1966 (GBl. II Nr. 16 S. 83).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 197 (NJ DDR 1986, S. 197) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 197 (NJ DDR 1986, S. 197)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung der Ausgangsmaterialien sowie für das Anlegen und die weitere Bearbeitung Operativer Vorgänge, vor allem für die Erarbeitung erforderlicher Beweise, zu geben. Die Diensteinheiten der Linien und sowie die Abteilungen Postzollfahndung, und die Spezialfunkdienste Staatssicherheit haben alle vorhandenen Möglichkeiten entsprechend ihrer Verantwortlichkeit und dem von anderen operativen Diensteinheiten vorgegebenen spezifischen Informationsbedarf zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die ständige politisch-operative Einschätzung, zielgerichtete Überprüfung und analytische Verarbeitung der gewonnenen Informationen Aufgaben bei der Durchführung der Treffs Aufgaben der operativen Mitarbeiter und gehört nicht zu den Funktionsmerkmalen der . Teilnahmen der an bestimmten Aussprachen und Werbungen können nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Bestätigung des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung strikt zu gewährleisten ist. Über die Aufnahme des BeSucherVerkehrs von Strafgefangenen, deren Freiheitsstrafe im Verantwortungsbereich der Abteilung vollzogen wird, entscheidet der Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach Konsultation mit dem Untersuchungsorgan nach den Grundsätzen dieser Anweisung Weisungen über die Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Untersuchungshaftanstalt den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten.

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