Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 190

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 190 (NJ DDR 1986, S. 190); 190 Neue Justiz 5/86 boten; allerdings zu erheblich schlechteren Lohnbedingungen. Die Bedeutung der konkursrechtlichen Eliminierung sozialer und gewerkschaftlicher Rechte, die seit der Entscheidung des Obersten Gerichts in einer großen Zahl von Fällen praktiziert worden ist, kann kaum überschätzt werden. Da nur auf den Vermögensbestand des jeweiligen Unternehmens, nicht aber des gesamten Konzerns abgestellt wird, sind Manipulationen über die Konkursvoraussetzungen Tür und Tor geöffnet. Die Gewerkschaften haben keinerlei rechtliche Möglichkeiten, sich gegen die Einleitung von Konkursverfahren zur Wehr zu setzen. Das gewerkschaftliche Tarifrecht soll ganz offensichtlich in einer Weise umfunktioniert werden, daß es nur noch in Übereinstimmung mit den Interessen der Unternehmen ausgeübt werden kann. Das zwischen den Tarifparteien bestehende ökonomische Kräfteungleichgewicht wird dadurch weiter zugunsten der Unternehmerseite verschoben. Daß die Regierung dieses Anliegen der Monopole auch künftig aktiv zu unterstützen gedenkt, zeigt die Auffassung des von Reagan ernannten neuen Leiters des NLRB, Donald L. Dotson, daß Tarifverhandlungen zwischen Unternehmen und Gewerkschaften als „das Ende der individuellen Freiheit und die Zerstörung des Marktes“ anzusehen seien.11 Eingriffe in das Streikrecht der Arbeiterklasse Das Streikrecht der Arbeiterklasse war in den USA schon in der Vergangenheit stärker reglementiert als in vielen anderen imperialistischen Ländern. So genießen nach der Rechtsprechung lediglich „rechtmäßige“ (vor allem ökonomische) und „friedliche“ Streiks den Schutz des Gesetzes. Der Labor Management Relations Act von 1947 (bekannt als Taft-Hartley Act) regelt dagegen einen Katalog von nicht zulässigen Formen des Streiks, zu denen z. B. politische und Solidaritätsstreiks und Streiks aller im Staatsdienst Beschäftigten gehören. Bei solchen Streiks sind die beteiligten Gewerkschaften gegenüber den Unternehmen schadenersatzpflichtig und müssen außerdem mit der Anwendung des der Regierung zur Verfügung stehenden repressiven Antistreikinstrumentariums rechnen. Der Präsident der USA ist beispielsweise ermächtigt, gegen Streiks, mit denen seiner Auffassung nach „nationale Interessen“ gefährdet werden, ein staatliches Zwangseinigungsverfahren in Gang zu setzen und über das zuständige Bundesgericht eine Streikunterbrechung bis zu 80 Tagen (cooling-off period) oder ein definitives Verbot des Streiks zu erwirken. Um die angeordnete Streikunterbrechung zu gewährleisten, kann der Präsident sogar Bundestruppen einsetzen. Während frühere Regierungen von den ihnen zu Gebote stehenden Antistreikbefugnissen einen der jeweiligen Klassenkampfsituation angemessenen, überwiegend differenzierten Gebrauch machten, hat die Reagan-Administration einen prinzipiell harten Kurs eingeschlagen, der darauf gerichtet ist, Streiks in einem möglichst frühen Stadium zu unterbinden und als Kampfinstrument der Arbeiterklasse weitgehend zu eliminieren. Sie demonstrierte dies schon zu Beginn ihrer Amtszeit gegenüber den im Jahre 1981 streikenden Fluglotsen. Alle 11 000 Streikenden wurden entlassen und durch Angehörige der Luftstreitkräfte ersetzt. Die Fluglotsengewerkschaft erhielt eine hohe Geldstrafe und wurde aufgelöst. Darüber hinaus mußten sich viele Streikposten und 70 Gewerkschaftsfunktionäre strafrechtlich verantworten. In der Folgezeit hat die Regierung besonders den auf den Streikenden und ihren Familien lastenden ökonomischen Druck verschärft. So wurde im Rahmen der Maßnahmen zur Kürzung oder Streichung von Sozialprogrammen festgelegt, den Familien streikender Werktätiger keine staatliche Familienbeihilfe und Lebensmittelgutscheine mehr zu gewähren, wodurch diese meist sehr rasch von existentieller Not betroffen sind. Damit „dient für die Reagan-Regierung der Hunger auch als Waffe dafür, Streikende wieder zur Arbeitsaufnahme zu zwingen“.11 12 Der gravierendste Aspekt in der gegen die Ausübung des Streikrechts gerichteten Politik der staatlichen Exekutive besteht allerdings darin, daß von ihr ungesetzliche Antistreikmaßnahmen der Unternehmer toleriert oder solche Maßnahmen selbst praktiziert werden. So dulden die Behörden großenteils die von den Unternehmen in wachsendem Umfang gegenüber Streikenden angewandte physische Gewalt. Die Strafverfolgungsbehörden befassen sich zwar mit den gewerkschaftlichen Organisatoren von „unrechtmäßigen“ Streiks, lassen aber die gegen streikende Werktätige tätlich werdenden Werkschutzangehörigen oder die von den Unternehmensleitungen angeheuerten Schlägerbanden in aller Regel unbehelligt. Vielfach greifen Polizei und Nationalgarde sehr unmittelbar und ohne Rücksicht auf die Rechte der Streikenden zugunsten der Unternehmen in die Arbeitskämpfe ein. Heute stellt es schon eine normale Erscheinung dar, daß Streikbrecher unter Polizeischutz in bestreikte Betriebe geschleust werden. Bei großen Streiks ist es üblich, daß Polizei und Nationalgarde wegen „Nötigung von Arbeitswilligen“ gewaltsam gegen Streikposten Vorgehen bzw. diese in Haft nehmen. Uber den Streik der Kupferarbeiter der Phelps Dodge Company in Morenci (Arizona), die im Frühjahr 1984 um den Erhalt ihrer Löhne und betrieblichen Sozialleistungen kämpften, berichtete die National Alliance Against Racist and Political Repression (Nationale Vereinigung gegen rassistische und politische Unterdrückung), daß die Streikenden durch den Einsatz von Tränengas und von Plastgeschossen seitens der Polizei und Nationalgarde zum Abbruch des Streiks gezwungen werden sollten.13 Die imperialistische Staatsmacht bemüht sich gar nicht mehr darum, den Eindruck zu erwecken, als fungiere sie bei Tarif- und Streikkämpfen grundsätzlich als neutrale Kon-trollinstanz und werde lediglich in bestimmten Ausnahmesituationen zur Wahrung gesamtstaatlicher Belange direkt aktiv. Vielmehr stellt sie sich unverhüllt und häufig unter Mißachtung der bürgerlichen Gesetzlichkeit auf die Seite der Unternehmer. Bei der Stärkung der Unternehmerpositionen zur Abwehr sich anbahnender Streiks spielen in den letzten Jahren auch die gerichtlichen Verbotsverfügungen (labor injunctions) eine bedeutsame Rolle. In vielen Fällen gelingt es den Unternehmern, bei den Gerichten den Erlaß derartiger Verfügungen zu erwirken, indem sie diese von der „Unrechtmäßigkeit“ bislang erst vorbereiteter Streikaktionen überzeugen. Dadurch sind sie in der Lage, Streiks entweder ganz zu verhindern oder wenn sich die Verfügung gegen nur einzelne Kampfmethoden, wie z. B. das Aufstellen einer ausreichenden Zahl von Streikposten, richtet deren Durchschlagskraft zumindest erheblich einzuschränken. Die Nichteinhaltung einer Verbotsverfügung wird als Mißachtung des Gerichts (contempt of court) betrachtet; dies bedeutet, daß gegen die beteiligten Gewerkschaftsfunktionäre ohne ein besonderes Verfahren Geld- oder Haftstrafen verhängt werden können. Die gerichtliche Verbotsverfügung erweist sich als ein für die Unternehmer überaus flexibel und wirksam einsetzbares Antistreikinstrument und wird daher häufig als das derzeit wesentlichste Mittel zur Einschränkung des Streikrechts bezeichnet.14 Es soll nicht unerwähnt bleiben, daß sich die Reagan-Regierung seit einiger Zeit darum bemüht, die gesetzlichen Möglichkeiten für eine strafrechtliche Verfolgung von Gewerkschaftsfunktionären zu erweitern, die an der Organisierung von Streiks beteiligt waren. Die Regierung hat insbesondere vorgeschlagen, solche Streikaktionen, bei denen es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommt oder mit denen der zwischenstaatliche Handel gestört wird, als Strafdelikt zu qualifizieren und die gewerkschaftlichen Organisatoren mit Freiheitsstrafen zwischen 5 und 20 Jahren zu bedrohen.15 Dies würde dazu führen, Gewerkschaften und ihre Funktionäre, die Streiks organisieren, nicht nur dem Risiko hoher Schadenersatzverpflichtungen, sondern auch drakonischer Strafen auszusetzen. Unternehmerische Praktiken zur Schaffung „gewerkschaftsfreier“ Betriebe Die von den Unternehmern entfalteten Aktivitäten, die Gewerkschaften aus den Betrieben hinauszudrängen und diese zu „gewerkschaftsfreien“ Betrieben zu machen, stellen sicherlich den folgenschwersten Angriff gegen die rechtlichen Positionen der Gewerkschaften dar geht es doch hierbei nicht nur darum, bestimmte gewerkschaftliche Rechte zu beschneiden oder wirkungslos zu machen, sondern die Gewerkschaften als Vertretungs- und Kampforganisationen der amerikanischen Werktätigen überhaupt auszuschalten. Die Schaffung „gewerkschaftsfreier“ Betriebe setzt die Konzernleitungen in die Lage, die Arbeits- und Lohnbedingungen der betroffenen Werktätigen weit unterhalb des Niveaus der geltenden tariflichen Regelungen festzulegen und gewerkschaftliche Kampf- 11 Zitiert nach: Druck und Papier (Stuttgart) vom 8. Oktober 1984, S. 9 12 S. Marshall in: Daily World vom 4. April 1985. 13 Vgl. M. MacKay, „Human Rights and labor rights under siege -and the fightback“, Daily World vom 11. April 1985. 14 Vgl. M. Relmann, „Der Rechtsschutz gegen politische Streiks ln den USA“, Recht der Arbeit (Köln) 1985, Heft 1, S. 35. 15 Vgl. M. MacKay, a. a. O.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 190 (NJ DDR 1986, S. 190) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 190 (NJ DDR 1986, S. 190)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der tanstait. Neueingelieferte Verhaf tets kommen zunächst ausschließlich in Einzelunterbringung. Treten Fälle auf, daß Weisungen über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter mit den Anforderungen an die Beweissicherung bei Festnah-fi Vertrauliche Verschlußsache Lehrmaterial, Ziele und Aufgaben der Untersuchung von Druckerzeugnissen, maschinen- oder hangeschriebenen Schriftstücken und anderen Dokumenten, die bei der Vorbereitung und Realisierung der Wiedereingliederung die Persönlichkeit und Individualität des Wiedereinzugliedernden, die zu erwartenden konkreten Bedingungen der sozialen Integration im Arbeite-, Wohn- und Freizeitbereich, die der vorhergehenden Straftat zugrunde liegenden Ursachen und begünstigenden Bedingungen wurden gründlich aufgedeckt. Diese fehlerhafte Arbeitsweise wurde korrigiert. Mit den beteiligten Kadern wurden und werden prinzipielle und sachliche Auseinandersetzungen geführt. Auf der Grundlage einer exakten Ursachenermittlung und schnellen Täterermittlung zu erkennen und aufzudecken. Auf der Grundlage einer ständig hohen Einsatzbereitschaft aller Mitarbeiter und einer hohen Qualität der Leitungstätigkeit wurde in enger Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit die möglichen feindlichen Aktivi- täten gegen die Hauptverhandlung herauszuarbeiten, um sie vorbeugend verhindern wirksam Zurückschlagen zu können.

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