Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 189

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 189 (NJ DDR 1986, S. 189); Neue Justiz 5/86 189 noch gelang es den amerikanischen Gewerkschaften in den 60er und 70er Jahren, mit den von ihnen errungenen arbeits-und sozialrechtlichen Konzessionen der Verfügungsmacht der Unternehmer über die Arbeitsbedingungen der Werktätigen bestimmte Schranken zu setzen. Konservative Deformation von Gewerkschaftsrechten seit Beginn der 80er Jahre Mit dem Amtsantritt der Reagan-Administration wurde eine Wende in der Politik der herrschenden Kräfte in bezug auf die Gewerkschaften und die ihnen zugestandenen Rechte eingeleitet. Während ihre Klassenpolitik gegenüber den Gewerkschaften bis dahin noch hauptsächlich dadurch bestimmt war, diese Organisationen in das imperialistische Herrschaftssystem einzubinden und als Ordnungsfaktor auszunutzen, bevorzugen sie nunmehr die offene Konfrontation und greifen die gewerkschaftlichen Rechtspositionen massiv an. Bei dem gegen grundlegende gewerkschaftliche Betätigungs- und Kampfrechte gerichteten Angriff geht es um nicht weniger als den Versuch, die Gewerkschaften als gewichtige Kampforganisationen der Arbeiterklasse aus dem gesellschaftlichen Leben auszuschalten und damit den Monopolen freie Hand zu geben, ihre ökonomische Macht auf Kosten der Werktätigen in einer neuen Dimension zu entfalten. Die Schwächung der Gewerkschaften soll es der Regierung zugleich erleichtern, den Kurs eines rigorosen Abbaus sozialer Leistungen fortzuführen und die dadurch freiwerdenden Mittel zur finanziellen Absicherung ihres Programms der Hochrüstung und militärischen Konfrontation umzuverteilen. Die antigewerkschaftliche Stoßrichtung der Regierungspolitik ist Teil des Bemühens des imperialistischen Staates, sich aus der seit der Periode des New Deal anerkannten sozialpolitischen Verantwortung zur Gewährleistung eines sozialen Mindeststandards für die Werktätigen zurückzuziehen. Sie reflektiert damit die tiefe Krise der imperialistischen Sozialpolitik als wichtiger Erscheinungsform des neuen Abschnitts der allgemeinen Krise des kapitalistischen Systems. Sie bildet zugleich einen weiteren Schritt in der Richtung, Grundelemente der bürgerlichen Demokratie in Frage zu stellen und die Grenzen dieser Herrschaftsform des Kapitals deutlich werden zu lassen.7 8 Der gegen die Rechte der Gewerkschaften geführte Angriff vollzieht sich gegenwärtig vor allem in dreifacher Weise, nämlich erstens durch die Einengung des gewerkschaftlichen Handlungsspielraums bei der Durchsetzung tariflicher Rechte und Leistungen; zweitens durch staatliche und unternehmerische Eingriffe in das Streikrecht als das wichtigste Kampfrecht der Werktätigen gegenüber dem Kapital; drittens durch global angelegte Versuche, die Gewerkschaften überhaupt aus den kapitalistischen Betrieben hinauszudrängen. Einengung der tarifrechtlichen Handlungsmöglichkeiten der Gewerkschaften ln ihrem Bemühen, die Gewerkschaften zur Mäßigung oder sogar zum Verzicht bei ihren tariflichen Forderungen zu veranlassen, bedienen sich die Monopole derzeit vorzugsweise der Druckmittel, die ihnen auf Grund der grassierenden Massenarbeitslosigkeit in die Hand gegeben sind. Zu einer typischen Erscheinung ist es geworden, daß die Unternehmen versuchen, den Gewerkschaften bestimmte Rechte im Tausch gegen eine gewisse Zurückhaltung bei der Vernichtung von Arbeitsplätzen abzuhandeln; vielfach wird heute nicht mehr von „TarifVerhandlungen“ (collective bargaining), sondern von „Verhandlungen über Zugeständnisse“ (conces-sion bargaining) gesprochen. Die Unternehmen nutzen dabei die Tatsache, daß es der Reagan-Regierung trotz hochtrabender Versprechungen nicht gelungen ist, die Arbeitslosigkeit fühlbar zu reduzieren. Obwohl die Zahl der offiziell registrierten Arbeitslosen im Zusammenhang mit der zeitweiligen Wiederbelebung der amerikanischen Wirtschaft im Jahre 1984 um rund 20 Prozent abnahm, unterschritt sie selbst in diesem konjunkturell günstigen Jahr nie die 8,5-Millionengrenze und war damit um mehr als 2,5 Millionen höher als im Vorkrisenjahr 1979. Unter Einschluß der etwa 1,5 Millionen „entmutigten“ Arbeitslosen, die die Suche nach einem Arbeitsplatz aufgegeben haben und in der amtlichen Statistik nicht mehr erscheinen, sind von der Arbeitslosigkeit rund 10 Millionen amerikanische Werktätige betroffen. Hinzu kommen mehrere Millionen von Kurzarbeitern und solchen Werktätigen, die unfreiwillig auf Teilzeitarbeit gesetzt worden sind. Um möglichst weitgehende gewerkschaftliche Zugeständnisse zu erreichen, werden die Tarifauseinandersetzungen von den Unternehmen mit wesentlich größerer Härte geführt als in früheren Jahren. In der Regel drängen die Unternehmen darauf, daß die Gewerkschaften einer weit unter der Inflationsrate liegenden Lohnanhebung oder sogar einem Lohnstopp zustimmen, wofür sie sich bereit finden, die Schließung von Betrieben zeitlich aufzuschieben. In einem der ersten Tarifverträge dieser Art akzeptierte die Automobilarbeitergewerkschaft im Jahre 1982 gegenüber dem Ford-Konzern einen zweieinhalb jährigen Lohnstopp und eine neunmonatige Verschiebung des Inflationsausgleichs, während sich der Konzern u. a. bereit erklärte, für zwei Jahre auf die Schließung von Betrieben zu verzichten und entlassenen Arbeitern mit einer mehr als fünfzehnjährigen Betriebszugehörigkeit bis zum vollendeten 62. Lebensjahr 50 Prozent ihres Grundlohns weiter zu zahlen.8 Diese Vereinbarung hinderte den Konzern allerdings nicht daran, den Prozeß des Gesundschrumpfens weiterzuführen und in den folgenden Jahren Tausende von Werktätigen auf die Straße zu setzen. Oft versuchen die Unternehmen auch, in die Tarifverträge Lohndifferenzierungsklauseln aufzunehmen, wonach neu eingestellte Arbeiter bei gleicher Arbeit einen geringeren Lohn erhalten als schon länger beschäftigte. Die antisoziale Tarifpolitik der Monopole hat bereits zu beträchtlichen Lohneinbußen bei den Werktätigen geführt. Nach Untersuchungen der Kommunistischen Partei der USA enthielten 20 Prozent der von den Gewerkschaften in den Jahren 1982 und 1983 abgeschlossenen Tarifverträge Lohnstoppvorschriften und sogar 25 Prozent Bestimmungen über den Abbau von Lohnbestandteilen.9 Dies hat in nicht geringem Maße dazu beigetragen, daß die durchschnittlichen Reallöhne der amerikanischen Werktätigen im Zeitraum von 1973 bis 1984 um 12 Prozent gesunken sind. Gleichzeitig sind die Monopole dazu übergegangen, die von ihnen übernommenen tarifrechtlichen Verpflichtungen nicht mehr in der vereinbarten Weise zu realisieren. Unterstützt durch die Entscheidungspraxis der Nationalen Arbeitsbehörde (National Labor Relations Board NLRB) und der Gerichte werden tarifliche Leistungen vielfach nur verkürzt oder gar nicht gewährt. Als ein wirksames juristisches Instrument erweist sich hierbei gerade in jüngerer Zeit die Einleitung von Konkursverfahren. In einer am 22. Februar 1984 getroffenen Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichts10 wird festgestellt, daß ein in Konkurs gehendes Unternehmen berechtigt ist, sich einseitig von allen oder einem Teil seiner tarifvertraglichen Verpflichtungen zu lösen. Dies ist deshalb von so erheblicher Tragweite, weil das amerikanische Konkursrecht es jedem Unternehmen (sowie auch rechtlich selbständigen Unternehmensteilen) gestattet, beim zuständigen Bundesgericht einen „freiwilligen Konkurs“ zu beantragen. Nach dem Bankruptcy Code i. d. F. von 1978 muß dazu lediglich geltend gemacht werden, daß das unternehmerische Vermögen nicht ausreicht, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu befriedigen. Nach Auffassung des Obersten Gerichts verliert der Tarifvertrag bereits mit der Antragstellung beim Konkursgericht seine Eigenschaft, zwangsweise durchsetzbar zu sein. Den Konkursgerichten wird empfohlen, das unternehmerische Vorgehen immer dann abzusegnen, wenn sie dieses als für die Unternehmenssanierung dienlich betrachten. Tarifliche Verpflichtungen gegenüber den Werktätigen seien grundsätzlich dem Anliegen unterzuordnen, dem Konkursschuldner die zur Sanierung erforderliche „Beweglichkeit“ zu verschaffen. Das Oberste Gericht setzt sich damit zugunsten der Unternehmen über den National Labor Relations Act (Section 8) hinweg, der einseitige Beschränkungen tariflicher Rechte als Verstoß gegen das Arbeitsrecht qualifiziert. Es bietet den Unternehmen zugleich die Möglichkeit, die als „überflüssig“ angesehenen Werktätigen zu entlassen. Die Luftverkehrsgesellschaft Continental Airlines, die ein solches Verfahren im Jahre 1983 anwandte, entließ rund 12 000 Werktätige; lediglich 4 200 Beschäftigten wurden neue Arbeitsplätze ange- 7 Vgl. dazu K.-H. Röder, „Das antidemokratische .Demokratie-Konzept' der Reagan-Administration“, NJ 1984, Heft 9, S. 360 ff. 8 Vgl. „In Silicon Valley Ist kein Betrieb organisiert“, Deutsche Volkszeitung/dle tat (Düsseldorf) vom 29. Juni 1984, S. 8. 9 Vgl. xxxn. Parteitag der Kommunistischen Partei der USA, a. a. O., S. 32. Für die Jahre 1980 und 1981 wurde errechnet, daß den Werktätigen durch tariflichen Lohndruck der Monopole eine Lohnsumme von etwa 200 Milliarden Dollar verlorengegangen ist (vgl. Probleme des Friedens und des Sozialismus 1984, Heft 11, S. 1525). 10 Entscheidung in der Sache National Labor Relations Board gegen Bildisco and Bildisco, in: Supreme Court Reporter, Bd. 104 (1984), S. 1188.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 189 (NJ DDR 1986, S. 189) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 189 (NJ DDR 1986, S. 189)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die zentrale Bedeutung der Wahrheit der Untersuchungsergebnisse erfordert Klarheit darüber, was unter Wahrheit zu verstehen ist und welche Aufgaben sich für den Untersuchungsführer und Leiter im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder rnaoistischer Gruppierungen der im Untersuchungshaf tvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des Erniittlungsverfahrens höchster politischer Nutzen angestrebt werden, was im Einzel-fall die Festlegung politisch kluger und wirksamer Maßnahmen zur Unterstützung der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage sind die Kontrollziele rechtzeitig zu präzisieren zu aktualisieren. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu entscheiden, bei welchen als Grundlage dafür Zwischenberichte zu erarbeiten sind.

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