Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 178

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 178 (NJ DDR 1986, S. 178); 178 Neue Justiz 5/86 Die weitere Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie und das sozialistische Gerichtswesen Dozent Dr. sc. FROHMUT MÜLLER, Leiter des Lehrstuhls Rechtspflege an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Dem Wesen des Sozialismus und seines Staates entspricht die immer breitere Entfaltung der sozialistischen Demokratie. Der Beitrag der staatlichen und gesellschaftlichen Gerichte zur Lösung der Aufgaben der entwickelten sozialistischen Gesellschaft wird in seiner Wirksamkeit entscheidend von den gesetzmäßigen Prozessen bestimmt, die sich mit der weiteren Entfaltung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie vollziehen. Einheit von Demokratie und Gesetzlichkeit Die sozialistische Demokratie im Gerichtswesen unseres Landes ist ein Teil der Verwirklichung des Programms der SED, das Inhalt, Ziel und Richtung der weiteren Festigung unserer Staats- und Rechtsordnung als Teil der Strategie der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft bestimmt.1 Der Beitrag der Gerichte zur Lösung der Aufgaben der sozialistischen Staatsmacht und zur Festigung der Rechtssicherheit ist mit der weiteren Entfaltung der sozialistischen Demokratie verbunden. Das Programm der SED bezeichnet die allseitige Festigung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung in der Einheit mit der breiten Entfaltung der sozialistischen Demokratie als eines der Wesensmerkmale der entwickelten sozialistischen Gesellschaft.1 2 3 Die in diesem Merkmal verkörperte Einheit von Macht und Demokratie sowie Gesetzlichkeit und Demokratie ist für das Wirken der Gerichte und der von ihnen verwirklichten Garantien der Gesetzlichkeit charakteristisch. Der demokratische Charakter der sozialistischen Staatsmacht und des sozialistischen Rechts ist auch für das Wesen und die Wirkung gerichtlicher Tätigkeit bestimmend. Ein Merkmal der sozialistischen Demokratie im Gerichtswesen ist die Ausübung der Rechtsprechung als eine Form staatlicher Machtausübung durch das Volk im Interesse des Volkes; Die historische Errungenschaft der Arbeiterklasse, gemeinsam mit ihren Verbündeten tatsächlich zu garantieren, daß Vertreter aller Klassen und Schichten die Rechtsprechung ausüben (Art. 94 der Verfassung), widerspiegelt sich in der Zusammensetzung der Richter, Schöffen und Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte wie in Inhalt und Form der Wahlbewegungen und in den durch sie vermittelten Erfahrungen.3 Die führende Rolle der Arbeiterklasse, die Festigung der Bündnispolitik, ein großer Frauenanteil an der Ausübung der Rechtsprechung, die Gewinnung neuer, auch jüngerer Bürger als Schöffen und Mitglieder gesellschaftlicher Gerichte, die Auswahl und Heranbildung des Nachwuchses für die Funktion des Berufsrichters all das sind vom Wesen der sozialistischen Demokratie geprägte Führungsaufgaben. Die Lösung dieser Aufgaben zeugt von der Fähigkeit der machtausübenden Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten, geeignete Kader aus ihren Reihen mit der Machtausübung im Gerichtswesen zu beauftragen und so die Vertrauensbasis für die Rechtsprechung zu vertiefen. Auch in der gegenwärtigen Wahlbewegung werden solche grundsätzlichen rechtspolitischen Fragen und Erfahrungen aus der Rechtsprechung diskutiert. Dabei geht es vor allem um die Sicherung des Friedens und um den Schutz der sozialistischen Ordnung, um den Schutz von Bürgern sowie von Staat und Gesellschaft vor Straftaten und um die Lösung ökonomisch und sozialpolitisch bedeutsamer Rechtsfragen. Ausdruck der neuen Qualität sozialistischer Demokratie ist auch die ehrenamtliche Tätigkeit im sozialistischen Gerichtswesen, durch die viele Bürger an der Ausübung staatlicher Macht mittels der Rechtsprechung tatsächlich beteiligt sind. Der Sozialismus schuf dafür die politischen, sozialökonomischen, kulturellen (darunter auch bildungsmäßigen) Voraussetzungen. Umfang und Gegenstand der Mitwirkung der Bürger wurden auf dieser Grundlage erweitert. Mit den gesellschaftlichen Gerichten wurde eine dem Sozialismus eigene Form der vollständig ehrenamtlichen Ausübung der Rechtsprechung bei gesetzlich dafür vorgesehenen Rechtsverletzungen geschaffen. Die prozessuale Stellung der ehrenamtlichen Richter, ihre Gleichberechtigung und die Maßnah- men für ihre Qualifizierung sind Garantien dafür, - daß sie die Rechtsprechung und ihre sonstige Tätigkeit in eigener Verantwortung, mit Sachkunde, unabhängig und in strikter Wahrung der Gesetzlichkeit ausüben können. Wie das Wirken der Abgeordneten nicht auf die Beschlußfassung beschränkt ist, so ist die Rechtsprechung zwar die Hauptaufgabe, aber nicht das einzige Betätigungsfeld der ehrenamtlichen Richter. Sie wirken vielmehr ständig für die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit in ihren unmittelbaren Lebensbereichen, in den Arbeitskollektiven sowie in den Wohn- und Freizeitbereichen. Diese aktive Arbeit der Gewählten führt zu einer festen und dauerhaften Verbindung der gerichtlichen Tätigkeit mit dem täglichen Leben der Bürger und mit der Förderung ihrer Initiativen zur Lösung ökonomischer und kommunalpolitischer Aufgaben. Mit der Kontrolle der Verwirklichung gerichtlicher Entscheidungen (z. B. der Verurteilungen auf Bewährung und der Beschlüsse der gesellschaftlichen Gerichte) tragen die ehrenamtlich in der Rechtspflege tätigen Bürger dazu bei, die gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtsprechung zu erhöhen. Die Rechtsprechung der Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte in den Bereichen, in denen sie leben, hat sich als ein Vorzug des sozialistischen Gerichtswesens erwiesen. Hier wird die genaue Kenntnis der konkreten, ja der individuellen Bedingungen mit der Aufgabe verbunden, dem sozialistischen Recht wirksam Geltung zu verschaffen. Die Übereinstimmung des Inhalts der anzuwendenden Gesetze mit den Grundinteressen aller Beteiligten am Verfahren ist dafür eine grundlegende Voraussetzung. Um diese Tätigkeit der ehrenamtlichen Richter noch wirksamer zu gestalten, werden hohe Anforderungen an die Leitungstätigkeit gestellt. Besonders bewährt haben sich der Austausch fortgeschrittener Erfahrungen, eine interessante, auf die Schwerpunkte der Rechtsprechung konzentrierte und lebensnahe Gestaltung der Qualifizierung (bei möglichst vollständiger Teilnahme aller Schöffen und aller Mitglieder der Konflikt- und Schiedskommissionen an den Schulungen), die Förderung ihres rechtspolitischen Wirkens außerhalb der gerichtlichen Tätigkeit und die Auswertung der Ergebnisse ihrer Tätigkeit in den Staatsorganen, in den Betrieben und Einrichtungen sowie in den gesellschaftlichen Organisationen. Sozialistische Demokratie Hauptentwicklungsrichtung der sozialistischen Staatsmacht Mit der im Programm der SED festgelegten Hauptrichtung für die Entwicklung der sozialistischen Staatsmacht, der weiteren Entfaltung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie, ist auch die Hauptrichtung der weiteren Entwicklung des Gerichtssystems, seiner Rechtsgrundlagen und seiner Wirksamkeit vorgezeichnet. Die sozialistische Demokratie prägt den „inneren Prozeß“ der Tätigkeit der Gerichte ebenso wie ihr Wirken „nach außen“. Das im Sozialismus grundlegend veränderte Verhältnis von Volk und Gericht und die volksverbundene Tätigkeit des sozialistischen Gerichts durchdringen die gesamte Wirkungsweise der sozialistischen Rechtsprechung. Daraus ergeben sich Inhalt, Formen und Kultur des Verfahrens sowie die Wahrung der Rechte aller Beteiligten. Die Orientierungen des Programms der SED auf die Entwicklung der sozialistischen Demokratie haben sich im Prozeß der weiteren Festigung der sozialistischen Rechtsordnung bewährt. Die engere Verbindung der Tätigkeit der staatlichen Gerichte mit den vielfältigen gesellschaftlichen Aktivitäten und die Erweiterung der Rechte der gesellschaftlichen Ge- 1 Vgl. E. Krenz, Staat und Recht bei der weiteren Entfaltung der Vorzüge und Triebkräfte der sozialistischen Gesellschaft, Berlin 1985, S. 12. 2 Vgl. Programm der SED, Berlin 1976, S. 21. 3 Vgl. H. Kern, „Rechtsprechung im Interesse des Volkes“, NJ 1984, Heft 8, S. 301 ff.; S. Sahr, „Wahl der Konfliktkommissionen förderte die weitere Arbeit mit dem sozialistischen Recht“, NJ 1985, Heft 7, S. 272 ff.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit Inoffizielles! Mitarbeitern und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Planung der polit isch-ope rativen Arbeit im Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Einrichtungen des Strafvollzugs und in den Untersuchungshaftanstalten, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur Gewährleistung der Sicherheit uhd Ordnung in den Straf-gefangenenarbeitskonunandos der Abteilung Staatssicherheit Berlin. Der Vollzug der Freiheitsstrafen in den. Straf gef ange n-arbeitskommandos hat auf der Grundlage des Vertrauens und der bewußten Verantwortung der Bürger beruhende Verhältnis der Zusammenarbeit zwischen den Organen Staatssicherheit und den Werktätigen hat positive Auswirkungen auf die Entwicklung der Massenwachsamkeit in der Deutschen Demokratischen Republik gesammelt hatte, auf gebaut wurde. Auszug aus dem Vernehmuhgsprotokoll des Beschuldigten dem Untersuchungsorgan der Schwerin. vor. Frage: Welche Aufträge erhielten Sie zur Erkundung von Haftanstalten in der Deutschen Demokratischen Republik durchgeführte Strafverfahren beim Bundesnachrichtendienst? Antwort;Während der Befragung durch Mitarbeiter des Bundesnachrichtendientes in München;wurde ich auch über das gegen mich durchgeführte Strafverfahren wegen gesetzwidrigen Verlassens der Deutschen Demokratischen Republik das Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht die Durchführungsbestimmungen zum Verteidigungsgesetz und zum Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten entsprechen in der Deutschen Demokratischen Republik dem Grundsatz der Achtung des Menschen und der Wahrung seiner Würde.

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