Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 176

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 176 (NJ DDR 1986, S. 176); 176 Neue Justiz 5/86 Im Interesse und zum Wohle des gesamten Volkes Zur Arbeit der Volkskammer der DDR in der Wahlperiode 1981 1986 HERBERT KELLE, Leiter des Sekretariats der Volkskammer der DDR Die Volkskammer ist das oberste staatliche Machtorgan der DDR (Art. 48 Abs. 1 der Verfassung). Sie spielt folglich eine dominierende Rolle bei der Erfüllung der Aufgaben, die dem sozialistischen Staat dem Hauptinstrument der von der Arbeiterklasse geführten Werktätigen insgesamt erwachsen. Dieser Rolle entsprechend verpflichtet Art. 56 der Verfassung die Abgeordneten der Volkskammer, „ihre verantwortungsvollen Aufgaben im Interesse und zum Wohle des gesamten Volkes“ zu erfüllen. Im Interesse und zum Wohle des gesamten Volkes wurde auf dem X. Parteitag der SED die weitere Entfaltung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie als Hauptrichtung der Entwicklung der Staatsmacht vorgezeichnet.1 Die Volkskammer hat dabei ihren Auftrag, ihren Charakter als arbeitende Körperschaft sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung und Kontrolle der Gesetze weiter auszuprägen, auch in ihrer 8. Wahlperiode (1981 1986) erfüllt. Volkskammer Repräsentant des ganzen Volkes Die Übereinstimmung zwischen dem Kurs der Partei der Arbeiterklasse und der Realität unserer gesellschaftlichen Entwicklung ist die entscheidende Voraussetzung dafür, daß die Abgeordneten der obersten Volksvertretung ihre verfassungsgemäße Pflicht ehrenvoll erfüllen können. Bei der letzten Wahl zur Volkskammer, am 14. Juni 1981, erhielten 500 Abgeordnete in 72 Wahlkreisen das Vertrauen von 12 235 515 wahlberechtigten Bürgern der DDR. Entsprechend den bisherigen Festlegungen des Demokratischen Blocks der Parteien und Massenorganisationen setzt sich die Volkskammer aus 127 Abgeordneten der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, je 52 Abgeordneten der Demokratischen Bauernpartei Deutschlands, der Christlich-Demokratischen Union, der Liberal-Demokratischen Partei Deutschlands und der National-Demokratischen Partei Deutschlands, aus 68 Abgeordneten des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes, 35 des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands, 40 der Freien Deutschen Jugend und 22 des Kulturbundes der DDR zusammen. Damit sind alle wichtigen politischen Kräfte der Gesellschaft in der obersten Volksvertretung repräsentiert.* 2 Auch die soziale Zusammensetzung der Abgeordneten widerspiegelt, daß alle Klassen und Schichten unseres Volkes in der Volkskammer repräsentiert sind. Nach dem erlernten Beruf bzw. der ersten Erwerbstätigkeit sind 47,2 Prozent der Abgeordneten Arbeiter, 10,4 Prozent Mitglieder von LPGs, werktätige Einzelbauern oder Gärtner, 17,8 Prozent Angestellte und 23 Prozent Angehörige der Intelligenz. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, daß auf der Grundlage der objektiven Übereinstimmung der Grundinteressen bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auch die spezifischen Interessen der Klassen und Schichten unseres Volkes in der Gesetzgebung Berücksichtigung finden. Gesetzgebung zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft Durch Gesetze und Beschlüsse legt die Volkskammer die Hauptregeln für das Zusammenwirken der Bürger, Gemeinschaften und Staatsorgane sowie deren Aufgaben bei der Durchführung der staatlichen Pläne fest (Art. 49 Abs. 1 und 2 der Verfassung). Wie in ihrer gesamten bisherigen Tätigkeit hat die Volks- kammer auch in der zurückliegenden 8. Wahlperiode entsprechend der Grundorientierung des X. Parteitages der SED ein weitreichendes Gesetzgebungswerk in Kraft gesetzt, das alle wichtigen Lebens bereiche der Gesellschaft und ihrer Bürger umfaßt und auf den Ausbau und auf die Stärkung unserer sozialistischen Rechtsordnung gerichtet ist. Die Gesetze bringen sichtbar die Hauptrichtung der Politik der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik zum Ausdruck. Bei allen 52 in der 8. Wahlperiode beschlossenen Gesetzen steht das Wohl des Menschen im Mittelpunkt. Die Abgeordneten der obersten Volksvertretung haben in 874 verschiedenartigen Aktivitäten ihrer Ausschüsse initiativreich an der Vorbereitung der Entscheidungen der Volkskammer, an der Beschlußfassung sowie an der Durchführung und Kontrolle der Durchführung der Gesetze mitgewirkt. Mehr als 1 500 Mal nahmen Mitglieder des Ministerrates, Stellvertreter der Minister oder andere leitende Staatsund Wirtschaftsfunktionäre zur Begründung, Information, Berichterstattung und Kontrolle an den Beratungen der 15 Ausschüsse der Volkskammer teil. Entsprechend dem bewährten demokratischen Prinzip des Art. 65 Abs. 3 der Verfassung wurden die Entwürfe solcher grundlegenden Gesetze, die für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und für jeden Bürger von besonderer Bedeutung sind, umfassend mit den Werktätigen diskutiert. Die Durchführung dieser Gesetze wurde von den Ausschüssen der Volkskammer mit besonderer Aufmerksamkeit kontrolliert (vgl. Art. 61 Abs. 1 der Verfassung). Bekanntlich trifft dies stets auf die Gesetze über den jeweiligen Fünfjahrplan und die jährlichen Volkswirtschaftspläne zu. Durch vorbildliche berufliche Tätigkeit und breite massenpolitische Wirksamkeit haben die Abgeordneten der Volkskammer die Plandiskussion der Werktätigen konstruktiv gefördert und in der Plandurchführung zum Aufschwung der Masseninitiative in den Betrieben der Industrie und Landwirtschaft sowie in den Städten und Gemeinden beigetragen. Die Plandokumente der 8. Wahlperiode bildeten die gesetzliche Grundlage für die in diesem Zeitraum vollzogene Wende zur umfassenden Intensivierung, den systematischen Ausbau des materiellen und geistigen Potentials unseres Landes und die umfassendere Verbindung der Vorzüge der sozialistischen Gesellschaftsordnung mit den Ergebnissen der wissenschaftlich-technischen Revolution. Die Fortsetzung unseres Kurses der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik erforderte in der 8. Wahlperiode u. a., die Rechte und Verantwortung der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe zu erhöhen. Das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen in der Deutschen Demokratischen Republik (GöV) vom 4. Juli 1985 (GBl. I Nr. 18 S. 213) wurde auf breiter demokratischer Grundlage ausgearbeitet. Der Entwurf des Gesetzes lag den Leitungen der Parteien und Massenorganisationen, den örtlichen Räten und Abgeordneten zur gründlichen Beratung vor. Alle Bürgermeister hatten Kenntnis vom Entwurf und Gelegenheit zur Meinungsäußerung. Der Verfassungs- und Rechtsausschuß der Volkskammer führte, ausgehend von einer Ausschuß- 1 Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den X. Parteitag, Berlin 1981, S. 116. 2 Auf seiner Tagung am 26. November 1985 traf der Demokratische Block der Parteien und Massenorganisationen Vereinbarungen über die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zur Volkskammer, zur Stadtverordnetenversammlung von Berlin und zu den Bezirkstagen am 8. Juni 1986. Zugleich wurde auf Ihren Antrag hin die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) als sozialistische Massenorganisation der Genossenschaftsbauern und -gärtner in den Demokratischen Block aufgenommen (vgl. ND vom 27. November 1985, S. 3).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 176 (NJ DDR 1986, S. 176) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 176 (NJ DDR 1986, S. 176)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Im Zusammenhang mit den subversiven Handlungen werden von den weitere Rechtsverletzungen begangen, um ihre Aktionsmöglichkeiten zu erweitern, sioh der operativen Kontrolle und der Durchführung von Maßnahmen seitens der Schutz- und Sicherheitsorgane sowie in deren Auftrag handelnde Personen, die auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften beauftragt sind, Maßnahmen der Grenzsicherung insbesondere im Grenzgebiet durchzusetzen. Den werden zugeordnet: Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der nach der beziehungsweise nach Berlin begangen wurden, ergeben sich besondere Anforderungen an den Prozeß der Beweisführung durch die Linie. Dies wird vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der einzelnen operativen Arbeitsprozesse zum Einsatz gelangen, können sich dabei gegenseitig ergänzen und effektivieren. Sie ermöglichen die volle Ausschöpfung aller Potenzen Staatssicherheit und der Gesellschaft insgesamt.

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