Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 172

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 172 (NJ DDR 1986, S. 172); 172 Neue Justiz 4/86 auf die zivilrechtliche Schadenersatzregelung hingewiesen. Im Abschnitt über den Schutz des persönlichen Eigentums liest man (S. 294): „Das ZGB regelt die häufigsten Fälle der Wiedergutmachung und Wiederherstellung bei Eigentumsverletzungen (ygl. ausführlich Abschn. 11.7.2.).“ Dort aber findet der Leser außer der Darstellung der Eigentümeransprüche aus §§ 33 und 328 ZGB nur den lakonischen Satz: „Wird die Sache beschädigt zurückgegeben, steht dem Eigentümer gegen den hierfür Verantwortlichen ein Schadenersatzanspruch zu“ (S. 295) kein Wort über die Voraussetzungen der Schadenersatzpflicht, über Befreiungsmöglichkeiten, über Umfang und Art des Schadenersatzes. Im Abschnitt über die Voraussetzungen der juristischen Verantwortlichkeit (S. 474 ff.) werden zwar die Rechtfertigungsgründe dargestellt, aber bei den Schuldarten begnügen sich die Autoren mit der Feststellung „Der Vorsatz ist generell die schwerere Art der Schuld“, und halten es für „nicht möglich und nicht notwendig“, die weiteren Unterscheidungen zwischen bedingtem und unbedingtem Vorsatz sowie zwischen bewußter und unbewußter Pflichtverletzung zu erörtern (S. 476). Statt der zersplitterten und im ganzen gesehen unvollständigen Behandlung der vertraglichen und der außervertraglichen zivilrechtlichen Verantwortlichkeit wäre m. E. ein spezielles Kapitel zu diesem Komplex angebracht gewesen. Auch unter dem Gesichtspunkt der Einheit von Schutz- und Erziehungsfunktion des Schadenersatzrechts, seiner Rolle bei der Ausprägung sozialistischer Verhaltensweisen der Bürger wäre es zu begrüßen, wenn in einer 2. Auflage des Buches die zivilrechtliche Schadenersatzregelung in sich geschlossen dargestellt werden könnte. Richtigerweise werden ja die arbeits-rechtliche materielle Verantwortlichkeit des Werktätigen, die materielle Verantwortlichkeit des Genossenschaftsbauern sowie die Schadenersatzleistungen des Betriebes und der LPG gründlich erläutert (S. 123 ff., 159 f., 131 ff., 167 f.). Notwendige Ergänzungen könnten m. E. mühelos durch Streichung überflüssiger Passagen an anderen Stellen ermöglicht werden, so daß der Umfang des Handbuchs nicht anzuschwellen brauchte. Beispielsweise erscheint es mir überflüssig, zu erklären, daß Hotels und Pensionen „Objekte“ sind, „die zur zeitweiligen Unterbringung einer größeren Zahl von Gästen bestimmt sind“. Die anschließende Aufzählung von „Interhotels“ bis „privat betriebene Hotels“ sagt dem Leser vermutlich nichts Neues. Sie wirft nur die Frage nach den Ferienheimen des FDGB auf und läßt sie unbeantwortet (S. 403). Verzichten könnte der Leser auch auf die Aufklärung über das Ziel, das Bürger (in der Regel) mit dem Kauf von Waren verfolgen. Zwölf Zeilen werden benötigt (S. 363), um das Selbstverständliche zu erläutern: Der Käufer will Eigentümer der Waren werden! Andererseits wünschte man sich, daß mehr praktische Fragen der Durchsetzung des Rechts behandelt würden. So könnte z. B. im Zusammenhang mit der Klageerhebung auch etwas über den Gerichtskostenvorschuß gesagt werden. Gerichtskosten werden nach dem Sachregister überhaupt nur unter den „Folgen der Ehescheidung behandelt“. Ich hielte es für zweckmäßig, Verfahrensfragen zusammengefaßt nur im letzten Kapitel zu behandeln. 2. Die Sprache könnte noch mehr an Gemeinverständlichkeit gewinnen, wenn mit Fachausdrücken wie z. B. „Normen“ oder „Sanktionen“ vorsichtiger umgegangen würde. Was dem Juristen selbstverständlich ist, gibt dem juristischen Laien unter Umständen Rätsel auf. Die Verwendung solcher Termini ohne sofortige unmittelbare Erklärungen erscheint unangebracht. 3. Das Sachregister wäre zu vervollständigen. So werden z. B. unter dem Stichwort „Rechtsanwalt“ bzw. „Rechtsanwaltschaft“ nur vier Seitenzahlen genannt. Ich habe ohne pedantische Nachforschungen den „Rechtsanwalt“ noch an anderen Stellen gefunden. Die Benutzerfreundlichkeit eines Rechtshandbuchs für Bürger zeigt sich nicht zuletzt in einem aussagekräftigen Sachregister. Trotz dieser kritischen Bemerkungen handelt es sich alles in allem um ein großes Werk. Es sollte weiter an ihm gearbeitet werden, um es noch zu verbessern. Eine weite Verbreitung ist dem Handbuch sicher und ihm auch im Sinne der Rechtspropaganda zu wünschen.* Rechtsanwalt Dr. FRIEDRICH WOLFF, Vorsitzender des Kollegiums der Rechtsanwälte in Berlin * Die 1. Auflage des Rechtshandbuches ist beim Verlag vergriffen; die 2., durchgesehene Auflage ist für das III. Quartal 1986 ange- kündlgt. - D. Red. Berichtigung Durch ein redaktionelles Versehen wurde in NJ 1986, Heft 1, S. 39 Cber dem Urteil des Obersten Gerichts vom 29. Oktober 1985 3 OSK 20/85 für die Bau- und Betriebsanordnung für Anschlußbahnen (BOA) eine falsche Quelle ongegeben. Es muß richtig heißen: vom 13. Mai 1982 (GBt.-Sdr. Nr. 1080). COflEPHCAHME HaBCTpeny XI cie3gy CEnr K. 30PrEHMXT CEnr napTHfl 3aKOHHOCTH 126 X. KAPJIb HesTejibHOCTh apHCTa T3JitMaiia KaK flenyraT Knr b nap-jiaMeHTe 129 r. rEPHEP/B. XAMnE/T. inMMRT O paSoTe npaBOBOro kommteTa Ha 40 ceccHH reHepa,u,HOÄ Acca.MÖaeH OOH 132 X. EPAftTEAPT ycneuiHas gejrreji&HOcrb rocygapcrBeHHMX HOTa-PMaTOB 135 K.-X. 3EEPXAPRT Pa3MbmuieHHa no noßogy 20 rogOBmHHU Ceiuen-Horo KOgeKca 137 X. MyjIMTIIE Tpe6oBaiiM2 k pagHOHajiH3aTopcKOMy npegaoaceHHio 140 B. rPMEE/A. MAPKO OxpaHa BKjiagOB rpaHcgaH b c6eperaTeJibHyto Kaccy h hckoboto oSopoxa c tohkh 3peHMH rpaxtgaHCKoro h yrojioB-Horo npaßa 142 3. 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F. Guzenko: Tendencies and methods in completing Soviet legislation 153 State and law in imperialism Karl-Heinz R o e d e r : Conservatlve legal policies in the USA 155 Reports Wolfgang Schneider/ Tran Ngoc' Dung: International Conference on Agricultural Co-operative Law 159 Practical experlences Dieter Grosse: Conferencecs on securlty and law at the MInistry of food indu-stry and Industries directed at county level 161 Karin Reschetilowski /Georg Thielemann : Agreement on the prevention of damage of the National Insurance Company Supports activities of the working people 161 Renate Schaum/ Michael Strich : Imparting specified legal knowledge to managerial personel at universities and Colleges 162 Wolfgang S u r k a u : Social forces in legal proceedings dealing with public Order offences 163 Jurisdiction in labour, family, civil and criminal matters 164;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 172 (NJ DDR 1986, S. 172) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 172 (NJ DDR 1986, S. 172)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der politisch-operativen Aufgaben durch die Linie davon auszu-.gehen, daß die Sammlung von Informationen im Untersuchungshaftvoll-zug zur Auslieferung an imperialistische Geheimdienste und andere Feindeinrichtungen, vor allem der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten. Die politisch verantwortungsbewußte Handhabung dieser strafverfahrensrechtlichen Regelungen gewährleistet optimale Ergebnisse im Kampf gegen den Feind, beispielsweise durch gerichtliche Hauptverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit, die Nutzung von Beweismaterialien für außenpolitische Aktivitäten oder für publizistische Maßnahmen; zur weiteren Zurückdrangung der Kriminalität, vor allem durch die strafrechtliche Einschätzung von komplizierten Sachverhalten, die Realisierung operativer Überprüfungen und Beweisführungsmaßnahmen sowie durch die Sicherung und Würdigung von Beweismitteln unter-stützt.

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