Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 172

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 172 (NJ DDR 1986, S. 172); 172 Neue Justiz 4/86 auf die zivilrechtliche Schadenersatzregelung hingewiesen. Im Abschnitt über den Schutz des persönlichen Eigentums liest man (S. 294): „Das ZGB regelt die häufigsten Fälle der Wiedergutmachung und Wiederherstellung bei Eigentumsverletzungen (ygl. ausführlich Abschn. 11.7.2.).“ Dort aber findet der Leser außer der Darstellung der Eigentümeransprüche aus §§ 33 und 328 ZGB nur den lakonischen Satz: „Wird die Sache beschädigt zurückgegeben, steht dem Eigentümer gegen den hierfür Verantwortlichen ein Schadenersatzanspruch zu“ (S. 295) kein Wort über die Voraussetzungen der Schadenersatzpflicht, über Befreiungsmöglichkeiten, über Umfang und Art des Schadenersatzes. Im Abschnitt über die Voraussetzungen der juristischen Verantwortlichkeit (S. 474 ff.) werden zwar die Rechtfertigungsgründe dargestellt, aber bei den Schuldarten begnügen sich die Autoren mit der Feststellung „Der Vorsatz ist generell die schwerere Art der Schuld“, und halten es für „nicht möglich und nicht notwendig“, die weiteren Unterscheidungen zwischen bedingtem und unbedingtem Vorsatz sowie zwischen bewußter und unbewußter Pflichtverletzung zu erörtern (S. 476). Statt der zersplitterten und im ganzen gesehen unvollständigen Behandlung der vertraglichen und der außervertraglichen zivilrechtlichen Verantwortlichkeit wäre m. E. ein spezielles Kapitel zu diesem Komplex angebracht gewesen. Auch unter dem Gesichtspunkt der Einheit von Schutz- und Erziehungsfunktion des Schadenersatzrechts, seiner Rolle bei der Ausprägung sozialistischer Verhaltensweisen der Bürger wäre es zu begrüßen, wenn in einer 2. Auflage des Buches die zivilrechtliche Schadenersatzregelung in sich geschlossen dargestellt werden könnte. Richtigerweise werden ja die arbeits-rechtliche materielle Verantwortlichkeit des Werktätigen, die materielle Verantwortlichkeit des Genossenschaftsbauern sowie die Schadenersatzleistungen des Betriebes und der LPG gründlich erläutert (S. 123 ff., 159 f., 131 ff., 167 f.). Notwendige Ergänzungen könnten m. E. mühelos durch Streichung überflüssiger Passagen an anderen Stellen ermöglicht werden, so daß der Umfang des Handbuchs nicht anzuschwellen brauchte. Beispielsweise erscheint es mir überflüssig, zu erklären, daß Hotels und Pensionen „Objekte“ sind, „die zur zeitweiligen Unterbringung einer größeren Zahl von Gästen bestimmt sind“. Die anschließende Aufzählung von „Interhotels“ bis „privat betriebene Hotels“ sagt dem Leser vermutlich nichts Neues. Sie wirft nur die Frage nach den Ferienheimen des FDGB auf und läßt sie unbeantwortet (S. 403). Verzichten könnte der Leser auch auf die Aufklärung über das Ziel, das Bürger (in der Regel) mit dem Kauf von Waren verfolgen. Zwölf Zeilen werden benötigt (S. 363), um das Selbstverständliche zu erläutern: Der Käufer will Eigentümer der Waren werden! Andererseits wünschte man sich, daß mehr praktische Fragen der Durchsetzung des Rechts behandelt würden. So könnte z. B. im Zusammenhang mit der Klageerhebung auch etwas über den Gerichtskostenvorschuß gesagt werden. Gerichtskosten werden nach dem Sachregister überhaupt nur unter den „Folgen der Ehescheidung behandelt“. Ich hielte es für zweckmäßig, Verfahrensfragen zusammengefaßt nur im letzten Kapitel zu behandeln. 2. Die Sprache könnte noch mehr an Gemeinverständlichkeit gewinnen, wenn mit Fachausdrücken wie z. B. „Normen“ oder „Sanktionen“ vorsichtiger umgegangen würde. Was dem Juristen selbstverständlich ist, gibt dem juristischen Laien unter Umständen Rätsel auf. Die Verwendung solcher Termini ohne sofortige unmittelbare Erklärungen erscheint unangebracht. 3. Das Sachregister wäre zu vervollständigen. So werden z. B. unter dem Stichwort „Rechtsanwalt“ bzw. „Rechtsanwaltschaft“ nur vier Seitenzahlen genannt. Ich habe ohne pedantische Nachforschungen den „Rechtsanwalt“ noch an anderen Stellen gefunden. Die Benutzerfreundlichkeit eines Rechtshandbuchs für Bürger zeigt sich nicht zuletzt in einem aussagekräftigen Sachregister. Trotz dieser kritischen Bemerkungen handelt es sich alles in allem um ein großes Werk. Es sollte weiter an ihm gearbeitet werden, um es noch zu verbessern. Eine weite Verbreitung ist dem Handbuch sicher und ihm auch im Sinne der Rechtspropaganda zu wünschen.* Rechtsanwalt Dr. FRIEDRICH WOLFF, Vorsitzender des Kollegiums der Rechtsanwälte in Berlin * Die 1. Auflage des Rechtshandbuches ist beim Verlag vergriffen; die 2., durchgesehene Auflage ist für das III. Quartal 1986 ange- kündlgt. - D. Red. Berichtigung Durch ein redaktionelles Versehen wurde in NJ 1986, Heft 1, S. 39 Cber dem Urteil des Obersten Gerichts vom 29. Oktober 1985 3 OSK 20/85 für die Bau- und Betriebsanordnung für Anschlußbahnen (BOA) eine falsche Quelle ongegeben. Es muß richtig heißen: vom 13. Mai 1982 (GBt.-Sdr. Nr. 1080). COflEPHCAHME HaBCTpeny XI cie3gy CEnr K. 30PrEHMXT CEnr napTHfl 3aKOHHOCTH 126 X. KAPJIb HesTejibHOCTh apHCTa T3JitMaiia KaK flenyraT Knr b nap-jiaMeHTe 129 r. rEPHEP/B. XAMnE/T. inMMRT O paSoTe npaBOBOro kommteTa Ha 40 ceccHH reHepa,u,HOÄ Acca.MÖaeH OOH 132 X. EPAftTEAPT ycneuiHas gejrreji&HOcrb rocygapcrBeHHMX HOTa-PMaTOB 135 K.-X. 3EEPXAPRT Pa3MbmuieHHa no noßogy 20 rogOBmHHU Ceiuen-Horo KOgeKca 137 X. MyjIMTIIE Tpe6oBaiiM2 k pagHOHajiH3aTopcKOMy npegaoaceHHio 140 B. rPMEE/A. MAPKO OxpaHa BKjiagOB rpaHcgaH b c6eperaTeJibHyto Kaccy h hckoboto oSopoxa c tohkh 3peHMH rpaxtgaHCKoro h yrojioB-Horo npaßa 142 3. EyxxOJIbll üHTepecHOe MccjiegOBaHMe o crpaHax c hh3khm ypoBHeM npecrynHOCTM 146 H3 paOoTU npoKvparvpu ft. IUTPAftT RajibHeüuiee nOB&nneHHe 3t}eKTHBHOCTH paCoTU npo-Kyparypbi 147 r. BOJlbrp Cbb3b Mexcgy yrojioBHMM npecjicgOBaHHCM h Hag3opoM 3a 3aKOHHOCTB!0 147 P. MKWIJIEP/X. n. XOOMAHH PyKOBOgcTBO npegBapHTegbHMM pac-caegoiiamieM npoxypopoM 148 ft3 gpyrnx coiutajiHCTHHeCKMX crpaH K. P. ryilEHKO raaaHbic HanpaBjieHHa h cpegcTBa gaabucäiircro coBepineHCTBOBaHMH cOBCTCKoro 3aKOHOgaTca:,CTBa 153 rocygapcTBO h npaßo b MMiiepna:iu3Me K.-X. PEflEP KOHcepBaTHBHax npaBOBaa nojnmfKa b CIHA 155 Coofimeiwsi B. IüHAftREP/T. H. RyHr MextgyHapogHaa KOHcbepeHgHs no npaßy Cejn,CKOX03ÄMCTBeHHMX npOM3BOgCTBCHHBIX KOOnepaTMBOB 159 OnMT 3 npaKTHKH R. TPOCE KoHcbepeHiiHH no BonpocaM 6e30nacHOCTH h npaßa b Mh-HMcrepCTBe npoMunuieHHOCTH OKpyxcHoro nogaMHCHHa h rottgCBOH npOMHUiaCHüOCTM 161 K. PEIIIETMJIOBCKM/r. TWJIEMAHH CornameHHe 0 npegOTBpame-hhm Bpega rocygapcTBeHHOro crpaxOBaHM cogeitcrByeT aKTHBHOcrsM TpygamHxoi 161 P. mAyM/M. mTPftX CneuH(jHHecKas gjta agpecaTa nepegana npa-BOBblX 3H3HHM pyKOBOgHTCJIBM B CHCreMe BMCIUHX H CpegHHX Cne-nHaabHBix ypcGnbix aancmiH 162 B. 3yPKAy yuacrHe oßincCTBemtbix am b npOH3BOgcrBe no geny 0 HajioxceHHH nawcKamia 3a Hapynieime oßmecrBeHHoro nopsgxa 163 npaBOcygHe no TpygOBOBty, ceMeitHOMy, rpaacgaacKOMy h yroaoBHOMV npaBy 164 Übersetzung: Erika Hoffmann, Berlin CONTENTS Before the llth SED Congress Klaus Sorgenicht: SED - party of lawfulness 126 Heinz Karl: Activities of Ernst Thaelmann as Member of Parliament, deputy of the CP of Germany 129 Gunter Goerner / Wolfgang H a m p e / Tomas Schmidt: On activities of the legal Committee at the 40th UN General Assembly 132 Hans Breitbarth : Successful work of State notary’s Offices 135 Karl-Heinz Eberhardt : Reflections on the 20th anniversary of the Family Code 137 Heinz M u 1 i t z e : Requirements for Innovators’ proposals 140 Walter Griebe/ Achim Marko: Protection of private savings deposits and of cheque trans-actions from the point of view of civil and criminal law 142 Erich B u c h h o 1 z : An interesting study of countries with a low crime rate 146 About the work of the procurator Josef Streit: How to further improve the effectiveness of the work procu-rator’s 147 Guenter Wolf: Correlations between criminal prosecution and general super-vision of legality 147 Roland Mueller / Hans Peter H o f m a n n : Tasks of the procurator when conducting preliminary pro-ceedings 148 From other socialist countries K. F. Guzenko: Tendencies and methods in completing Soviet legislation 153 State and law in imperialism Karl-Heinz R o e d e r : Conservatlve legal policies in the USA 155 Reports Wolfgang Schneider/ Tran Ngoc' Dung: International Conference on Agricultural Co-operative Law 159 Practical experlences Dieter Grosse: Conferencecs on securlty and law at the MInistry of food indu-stry and Industries directed at county level 161 Karin Reschetilowski /Georg Thielemann : Agreement on the prevention of damage of the National Insurance Company Supports activities of the working people 161 Renate Schaum/ Michael Strich : Imparting specified legal knowledge to managerial personel at universities and Colleges 162 Wolfgang S u r k a u : Social forces in legal proceedings dealing with public Order offences 163 Jurisdiction in labour, family, civil and criminal matters 164;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 172 (NJ DDR 1986, S. 172) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 172 (NJ DDR 1986, S. 172)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Beschlüsse unserer Partei, den Gesetzen unseres Staates sowie den Befehlen und Weisungen des Gen. Minister und des Leiters der Hauptabteilung unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten; durch planmäßige und kontinuierliche Maßnahmen Sicherheit und Ordnung im Verantwortungsbereich sowie der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung verfolgen in ihrer Einheit das Ziel der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie wesentliche Portschritte erreicht werden. Auf Grundlage des zielstrebigen Pingens zur Durchsetzung vom Genossen Minister insbesondere in seinen Dienstkonferenzen im und gestellten Aufgaben zur Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der vorbeugenden Arbeit im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit ist, wie die Praxis zeigt, von prinzipieller Bedeutung für die Lösung der dem insgesamt übertragenen Aufgaben. Sie ist unerläßlich sowohl bei der Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität ist gemäß dem Gesetz über die Bildung Staatssicherheit und den darauf basierenden Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und der Stellvertreter des Ministers zu erfolgen, die für die Organisierung und Gestaltung der Zusammenarbeit und Koordinierung erlassen wurden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X