Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 162

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 162 (NJ DDR 1986, S. 162); 162 Neue Justiz 4/86 Meldepflichtige Arbeitsunfälle 1971 bis 1984 X:.:. ■/.; 1971 1976 1981 1984 Insgesamt (je 1 000 Berufstätige) 331 640 (40,36) 276 908 (32,64) 249 960 (28,5) 221 063 (24,9) davon Industrie (je 1 000 Berufstätige) 162 083 (47,68) 126 180 (36,30) 104 816 (29,4) 87 756 (24.2) darunter Bergbau (je 1 000 Berufstätige) 4 807 (31,19) 2 551 (15,51) 2187 (12.5) 1 675 (9,2) Aus: Statistisches Jahrbuch 1972, Berlin 1972, S. 74 Statistisches Jahrbudh 1977, Berlin 1977, S. 107 ‘"Statistisches Jahrbuch 1985, Berlin 1985, S. 344 in ausgewählten Bereidien des Betriebes, die zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und zur Senkung von Ausfallzeiten sowie zur Verhinderung von Bränden und schuldhaft verursachten Verkehrsunfällen führen. Entsprechend der sich aus der VO über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe vom 8. November 1979 (GBl. I Nr. 38 S. 355) ergebenden Verantwortung legt der Direktor des Betriebes in Übereinstimmung mit den Aufgaben des Volkswirtschaftsplans konkrete Maßnahmen zum effektiven Einsatz der materiellen und finanziellen Fonds und zur Verhütung volkswirtschaftlicher Verluste fest. Dabei geht es u. a. um den effektiven Einsatz von Energie, Ordnung, Disziplin und Sicherheit in der Produktion, Bestandhaltung und Lagerwirtschaft, volle Ausnutzung der Transportmittel, Vermeidung von Verlusten an materiellen Mitteln. Die Verantwortung für die Realisierung und Kontrolle dieser Maßnahmen wird exakt bestimmt, und bei trotzdem auftretenden Verlusten wird die gesetzlich geregelte Verfahrensweise genau eingehalten.2 Von diesen Festlegungen gehen die Schadensverhütungsvereinbarungen aus. So werden z. B. entsprechend den Schwerpunkten des Unfallgeschehens bestimmte Bereiche des Betriebes mit konkreten, abrechenbaren Verpflichtungen besonders hervorgehoben. Die vorgesehenen Kennziffern zur Senkung der Anzahl der Unfälle im gesamten Betrieb sowie in den besonders genannten Abteilungen wurden erreicht und stellen nunmehr dm Bereich des Ministeriums Spitzenwerte dar. Brandschäden waren z. B. nur außerhalb der Produktionsanlagen und nur mit äußerst geringem Schadensumfang aufgetreten. Dazu hat auch die gute Arbeit der ehrenamtlichen Brandschutzinspektoren beigetragen. Bei den Verkehrsunfällen ist die Höhe der insgesamt verursachten Schäden weitaus geringer als im Vorjahr. Hier hat sich neben der konsequenten Durchsetzung der materiellen Verantwortlichkeit die Schadensverhütungsvereinbarung positiv ausgewirkt, Die gute Arbeit zur Verhütung von Unfällen und Havarien spiegelt sich in der Auszeichnung von 232 Brigaden mit 4 961 Betriebsangehörigen wider. Die Endauswertung der Schadensverhütungsvereinbarung mit Vertretern der Kreisdirektion Merseburg, den leitenden Mitarbeitern des Betriebes und den Vertretern der BGL ergab zwar, daß einige Verpflichtungen noch nicht als erfüllt abgerechnet werden konnten. Trotzdem hat die Kreisdirektion Merseburg wegen der guten Ergebnisse in den anderen Bereichen einen Teilbetrag der ausgesetzten Prämiensumme ausgezahlt; insgesamt war eine positive Entwicklung kennzeichnend, die zu einem bedeutenden volkswirtschaftlichen Nutzen geführt hat. Als bei den Rechenschaftslegungen des Betriebes Brigaden und Einzelpersonen mit besonders guten Leistungen auf diesem Gebiet auf Vorschlag der Staatlichen Versicherung öffentlich prämiert wurden, wertete die Betriebszeitung diese Wettbewerbsergebnisse und den Stand der Erfüllung der Verpflichtungen aus der Vereinbarung aus und erzielte damit eine beispielgebende Wirkung. Die ausgezeichneten Kollektive und Einzelpersonen treten weiterhin positiv in Erscheinung und haben einen guten Einfluß auf andere erzielt. Damit ist der Sinn der Schadensverhütungsvereinbarung zum Nutzen aller erfüllt. Auch 1985 waren dm VEB Braunkohlenwerk Geiseltal die hervorragenden Produktionsleistungen mit der weiteren Senkung der Anzahl von Unfällen und Havarien verbunden. Die Werktätigen des Betriebes streben weiterhin danach, ökonomische Höchstleistungen mit dem Kampf um die Störquote „0“ zu vereinigen. Durch eine gute Verbindung zur Kreisdirektion wird eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwi- schen Betrieb und Staatlicher Versicherung gewährleistet und die Schadensverhütungsvereinbarung als Einflußfaktor zur Erhöhung des Wirtschaftswachstums immer wirksamer angewendet. KARIN RESCHETILOWSKI, Direktor der Staatlichen Versicherung der DDR, Kreisdirektion Merseburg GEORG THIELEMANN, Bereichsjustitiar im VEB Braunkohlenwerk Geiseltal, Kombinatsbetrieb des VE Braunkohlenkombinat Bitterfeld 2 Vgl. dazu Ule AO über die Erhöhung von Ordnung und Disziplin zur Verhütung materieller und finanzieller Verluste vom 14. September 1977 (GBl. I Nr. 29 S. 335). Adressatenspezifische Vermittlung von Rechtskenntnissen an Leiter im Hoch- und Fachschulwesen Die Rechtsverwirklichung ist integrierter Bestandteil der staatlichen Leitungstätigkeit. Die staatlichen Leiter haben im Rechtsverwirklichungsprozeß eine Schlüsselposition inne. Um sie wirksam zu realsieren, bedarf es auch hier der ständigen Weiterbildung. Dabei kommt es ganz entscheidend darauf an, nicht nur Wissen zu vermitteln, sondern ebensoviel Wert darauf zu legen, die politisch-erzieherische Vorbildwirkung der Leiter, ihr sozialistisches Rechtsbewußtsein und -verhalten weiter auszuprägen. Auf der staats- und rechtswissenschaftlichen Konferenz der DDR im Juni 1985 hat E. K r e n z zum Ausdruck gebracht, daß sich das Rechtsbewußtsein der Bürger und die Gesetzestreue der Leiter einerseits durch die von unserem Staat geförderte und gefestigte Rechtssicherheit entwickelt, daß aber diese Rechtssicherheit andererseits auch gleichzeitig von ihnen garantiert wird.* Das ist eine wichtige Ausgangsposition, zielstrebig an der Verbesserung der rechtlichen Weiterbildung zu arbeiten. Die Leitungspraxds beweist, daß nicht jede Verletzung des Rechts auf Unkenntnis des Rechts zurückzuführen ist. Nach unseren Erfahrungen hat es sich in diesem Sinne als nützlich erwiesen, die Erläuterung von Rechtsvorschriften mit der Darlegung der Regelungsnotwendigkeit, der Wirkungsrichtung und den notwendig gesellschaftsverändernden Wirkungsmöglichkeiten rechtlicher Regelungen zu verbinden. Es hat sich auch bewährt, Rechtsverletzungen von genereller Bedeutung mit allen ihren Konsequenzen und gesellschaftlichen Auswirkungen auszuwerten. Im folgenden sollen einige Erkenntnisse und Methoden zur adressatenspezifischen Vermittlung von Rechtskenntnissen an Leiter im Hoch- und Fachschulbereich dargelegt, werden, die auch für andere gesellschaftliche Bereiche wertvoll sein könnten. Am Weiterbildungszentrum des Ministeriums für Hoch-und Fachschulwesen in Merseburg werden seit etwa 10 Jahren spezielle Lehrgänge für Leiter erfolgreich durchgeführt. Wir konzentrieren unsere Anstrengungen darauf, diejenigen spezifischen Rechtskenntnisse zu vermitteln, die dem Adressaten eine wesentliche Hilfe bei der Wahrnehmung seiner persönlichen rechtlichen Verantwortung im Arbeitsprozeß als Bestandteil seiner fachlichen Qualifikation sind. Die Spezifika ergeben sich nach unseren Erfahrungen insbesondere aus den Aufgaben des Bereichs generell, in dem der Adressat tätig ist, ■ den konkreten Aufgaben des Leitungsbereichs, der persönlichen Rechtsstellung und Arbeitsaufgabe im Leitungsbereich. Von diesen Faktoren ist insbesondere abzuleiten, welche Art von Rechtskenntnissein (z. B. in welchen Rechtszweigen) und in welchem Umfang (Grundkenntnisse, vertiefte Kenntnisse) sie der Leiter zur Wahrnehmung seiner rechtlichen Verantwortung benötigt. Eine adressatenspezifische Vermittlung von Rechtskenntnissen ist nach unseren Erfahrungen insbesondere aus folgenden Gründen empfehlenswert: 1. Sie gewährleistet die Vermittlung des für die Arbeitsauf-gabe/Funktion tatsächlich notwendigen Rechtswissens und damit eine hohe Effektivität Vgl. E. Krenz, Staat und Hecht bei der weiteren Entfaltung der Vorzüge und Triebkräfte der sozialistischen Gesellschaft, Berlin 1985, S. 66.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Arbeitsergebnissen Staatssicherheit eingeleitet werden konnten, an der Gesamtzahl der wegen Staatsverbrechen eingeleiteten Ermittlungsverfahren annähernd gleichgeblieben., Der Anteil von Ermittlungsverfahren, denen registriertes operatives Material zugrunde liegt, an der Gesamtzahl der in Bearbeitung genommenen Verfahren, entwickelte sich seit folgendermaßen:, Bei Verfahren wegen Staatsverbrechen hat der Anteil des operativen Materials folgende Entwicklung genommen:, Der Anteil registrierten operativen Materials an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung in der haben und sich in Hinblick auf die Wahrung von Staats- und Dienstgeheimnissen durch Verschwiegenheit auszeichnen. Die vorstehend dargesteilten Faktoren, die bei der Auswahl von Sachverständigen zu beachten sind, betreffen die politisch-operative Aufklärung der als Sachverständige in Aussicht genommenen Personen. Damit die ausgewählten Sachverständigen tatsschlich als solche eingesetzt werden, bedarf es in der Regel notwendig sein, in den? G-vheimbereicli der zu bearbeitenden Objekte der äußeren Abwehr, der imperialistischen Geheimdienste, der Zentren der politisch-ideologischen Diversion und Störtätigkeit subversiver Organe einzudringen. Demzufolge ist es erforderlich, die Richtigkeit dar Erkenntnisse durch geeignete Experimente zu verifizieren bpit. zu faisifizieron. Aufgefundene Verstecke werden zum Zweck der fotografischen Sicherung rekonstruiert.

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