Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 160

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 160 (NJ DDR 1986, S. 160); 160 Neue Justiz 4/86 2. Daß das genossenschaftliche Eigentum immer mehr über den Rahmen der einzelnen LPG hinauswächst und -wirkt, ist das Ergebnis der kooperativen Zusammenarbeit mit anderen Landwirtschaftsbetrieben (LPG, VEG) sowie mit Verarbeitungs- und Handelsbetrieben. Ohne Kooperation kann es keine durchgreifende Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion und damit nicht die für die Versorgung der Volkswirtschaft und der Bevölkerung benötigte Produktivitätssteigerung geben (so u. a. Prof. Dr. Arlt, Prof. Dr. Krauß, Dr. Prugberger, Dr. Vysokaj, Wansner). Soweit an der Agrarkooperation genossenschaftliche Betriebe beteiligt sind, unterliegt dieser Tätigkeitsbereich gleichen oder ähnlichen Gestaltungsgrundsätzen, die auch als Rechtsprinzipien zum Tragen kommen müssen (z. B. Beibehaltung der ökonomischen Eigenverantwortung und juristischen Selbständigkeit, Anwendung genossenschaftlicher Leitungsformen, Freiwilligkeit der Teilnahme). Ungeachtet dessen, daß die konkreten rechtlichen Formen, die in den einzelnen sozialistischen Staaten zur Organisierung der Kooperationsbeziehungen angewendet werden, beträchtliche Unterschiede aufweisen, lassen sich drei rechtliche Wege der Herstellung und Unterhaltung von Kooperationsbeziehungen auf führen: a) die einfache, nur auf Vertrag beruhende Zusammenarbeit (ohne die Bildung gemeinsamer Organe), b) das Zusammenwirken in mehr oder minder lockerer organisatorischer Form, bei 3er meistens gemeinsame Organe geschaffen werden (das Zwischenstück der reinen Vertragsform und der rechtsfähigen Organisation), c) das Zusammenwirken im Rahmen einer Vereinigung2 3, die eigene Rechtssubjektivität und besondere (kooperative) Organe besitzt. Die -Zusammenführung von (genossenschaftlichen, staatlichen) Vermögenswerten erfordert stets eine Regelung der relevanten Eigentumsbeziehungen, die aber wegen der unterschiedlichen theoretischen Standpunkte in den nationalen Rechtsordnungen unterschiedlich geprägt sind. 3. Auf der Konferenz wurden Informationen darüber ausgetauscht, welche agrarpolitischen Maßnahmen in den letzten Jahren in den sozialistischen Ländern von der Partei- und Staatsführung ergriffen2 und welche neuen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der sozialistischen Landwirtschaft erlassen worden sind (z. B. in der VR Polen das Genossenschaftsgesetz vom 16. September 1982, in der CSSR die Novelle von 1983 zum Erlaß über die Zusammenarbeit in der Landwirtschaft). Zugleich wurde ein Einblick in die gegenwärtige Struktur der landwirtschaftlichen Produktion (Betriebsstruktur) und der Agrarkooperation einzelner Länder vermittelt.4 4. Im Mittelpunkt der Diskussion über den Stand der landwirtschaftlichen Kooperationsbeziehungen in der DDR standen ökonomische und juristische Fragen des Zusammenwirkens der Pflanzen- und Tierproduktionsbetriebe sowie ihrer Leitung (LPG, VEG) in der Kooperation und der Sicherung der Einheitlichkeit des territorialen Reproduktionsprozesses (zunehmend über die Arbeit der Kooperationsräte). Besondere Aufmerksamkeit galt dabei der Beherrschung der Wechselbeziehungen von betrieblicher und kooperativer Leitung und Planung sowie der richtigen Bestimmung der Rechtsstellung des Kooperationsrates und der schrittweisen Übertragung von Rechten und Pflichten auf dieses zwischenbetriebliche Organ (Prof. Dr. Arlt, Prof. Dr. Krauß). In der Diskussion wurde' eine Reihe weiterer Themen angesprochen, so u. a. das rechtlich geregelte Zusammenwirken von Landwirtschaftsbetrieben in der Agrar-Industrie-Vereinigung (Diestel), die Gestaltung der Arbeits- und Sozialverhältnisse in den zur Kooperation gehörenden Betrieben (Dr. Schramm), die gesellschaftliche Bedeutung und rechtliche Regelung der persönlichen Hauswirtschaften (Klauser), die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Kooperation (Dr. Paul), die Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Leiter in den LPGs (Dr. Ludewig) und Fragen des Zusammenspiels von LPG- und Wirtschaftsrecht bei der Organisierung der Kooperationsbeziehungen (Dr. Frauendorf). Mehrere Beiträge behandelten die Rolle des genossenschaftlichen Bodennutzungsrechts bei der Festigung der LPGs und der gesamten Kooperation (Prof. Dr. Rohde, Dr. Zänker, Dr. Zierold) sowie die Einhaltung der Umweltsdhutzvorschriften im Bereich der Landwirtschaft (Prof. Dr. Richter und Dr. Selwa). Die Konferenz vermittelte die gesicherte Erkenntnis, daß in bezug auf die grundlegenden Entwicklungsprozesse wie auch hinsichtlich der Einwirkungsmöglichkeiten des sozialistischen Rechts auf die Vervollkommnung der landwirtschaftlichen Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse in Informationen Das Ministerium der Justiz führte am 25. Februar 1986 eine Beratung mit Leitern der Rechtsabteilungen ausgewählter Ministerien und anderer zentraler Staatsorgane sowie Kombinatsjustitiaren über Aufgaben bei der Analyse der Wirksamkeit des sozialistischen Rechts durch. Der Stellvertreter des Ministers der Justiz Dr. S. Wittenbeck behandelte in seinem Referat die Notwendigkeit und den wesentlichen Inhalt von Rechtsanalysen als Bestandteil der Leitungstätigkeit in Kombinaten und Betrieben sowie die spezifischen Aufgaben der Ministerien bei der Ausarbeitung zentraler Rechtsanalysen. Dabei sind entsprechend den sich aus der ökonomischen Strategie ergebenden Aufgaben der Volkswirtschaft und Anforderungen an die Leitungstätigkeit insbesondere solche Schwerpunkte zu berücksichtigen wie die weitere Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, der Schutz des sozialistischen Eigentums, die Sicherung der Einheit von Plan, Bilanz und Vertrag, die volle Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens. In der Diskussion berichteten Justitiare von Ministerien und Kombinaten über praktische Erfahrungen bei der inhaltlichen Gestaltung von Rechtsanalysen und über die Nutzbarmachung von Ergebnissen der Rechtsanalysen für die Verbesserung der Leitungstätigkeit. ■ Auf Initiative des Rates des Bezirks Frankfurt (Oder), des Bezirksausschusses der Nationalen Front und des Bezirksvorstandes der Vereinigung der Juristen fand am 31. Januar 1986 ein Erfahrungsaustausch über Rechtsfragen der Mitwirkung der Bürger bei der Erhaltung von Wohnraum statt. Anliegen der Beratung war es, die Leitungstätigkeit der staatlichen Organe und der Wohnungswirtschaftsbetriebe weiter zu qualifizieren und die Eigeninitiative der Mieter bei der Pflege, Instandhaltung, Modernisierung und Verwaltung der Wohnhäuser zu fördern. An das in die Thematik einführende Referat des Vizepräsidenten des Nationalrats der Nationalen Front der DDR Prof. Dr. M. Mühlmann (Karl-Marx-Universität Leipzig) schlossen sich Diskussionsbeiträge der Vertreter der drei Veranstalterorgane, des Ministeriums der Justiz, des Bezirksgerichts, von VEBs Gebäudewirtschaft, Wohnbezirksausschüssen der Nationalen Front und Hausgemeinschaftsleitungen an. Referat und Diskussion behandelten den Zusammenhang und die Wechselwirkung von sozialistischer Demokratie, sozialistischer Lebensweise und sozialer Geborgenheit der Bürger, Inhalt und Wirksamkeit von Mietermitwirkungsverträgen, insbesondere deren Nutzbarmachung als Mittel der politischen Massenarbeit, verallgemeinernswerte Erfahrungen aus der Zusammenarbeit von örtlichen Staatsorganen und Ausschüssen der Nationalen Front mit Mietergemeinschaften sowie spezielle Rechtsfragen der Gestaltung des Mietverhältnisses im Zusammenhang mit Baumaßnahmen am Wohngebäude. allen sozialistischen Staaten einheitliche Grundpositionen vertreten werden. Es trat klar zutage, daß das genossenschaftliche Eigentum und die Agrarkooperation in eine neue Erit-wicklungsetappe eingetreten sind und die Klasse der Genossenschaftsbauern wie die dazugehörige Eigentumsform in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft einen festen Platz gefunden haben. 2 Zu beachten Ist, daß der Terminus „Vereinigung“ im nationalen Recht der.Bruderländer nicht einheitlich gebraucht wird. Im Kooperationsrecht der CSSR bezeichnet der Begriff „kooperative Vereinigung“ gerade die Form ohne Rechtssubjektivität (die Nicht-Organisation), und im LPG-Gesetz der Ungarischen Volksrepublik (Gesetz III/1967) erfaßt die „Vereinigung“ neben den wirklich selbständigen Organisationen (z. B. gemeinsame Unternehmen) auch die in der Rechtsform der zivilrechtlichen Gesellschaft (§§ 571 578 Ungarisches ZGB) geregelte „einfache wirtschaftliche Zusammenarbeit“ (§53 Abs. 2 LPG-G). 3 So z. B. das 1984 in der CSSR beschlossene Langfristige Programm der Entwicklung der Landwirtschaft und der Zweige, die die Ernährung der Bevölkerung bis 1995 sichern, und der Beschluß des Ministerrates der SR Vietnam vom Dezember 1984 zur Organisation der Kooperation in der Wirtschaft. 4 Von besonderem Interesse waren die Angaben über die Anzahl der Landwirtschaftsbetriebe; z. B. gab es am 1. Januar 1984 in der UdSSR insgesamt ca. 26 000 Kolchosen und ca. 22 300 Sowchosen und in der CSSR 1 697 LPGs und 153 staatliche Wirtschaften. In der SR Vietnam wird die kooperative Zusammenarbeit der LPGs und staatlichen Güter unter den Bedingungen der 1980 mit der neuen (sozialistischen) Verfassung verwirklichten Nationalisierung des gesamten Grund und Bodens (Art. 19) entwickelt.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 160 (NJ DDR 1986, S. 160) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 160 (NJ DDR 1986, S. 160)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der für sie festgelegten konkreten Einsatzrichtungen zu erfolgen. Die eingesetzten haben die für die Erfüllung ihrer Aufträge erforderlichen Informationen bei Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung erfordert vom Inhaber und vom Nutzer des den Gebrauch vereinbarter Losungsworte. Dekonspiration Offenbarung Enttarnung politisch-operativer Arbeitsprinzipien, Ziele und Absichten, Maßnahmen, Kräfte, Mittel und Einrichtungen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens die effektivste und wirkungsvollste Abschlußart darstellt, ergeben sich zwingend Offizialisierungs-erfordepnisse. Diese resultieren einerseits aus der Notwendigkeit der unbedingten Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung der Ziele, Absichten und Maßnahmen sowie Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß die schöpferische Arbeit mit operativen Legenden und operativen Kombinationen Grundsätze der Ausarbeitung und Anwendung operativer Legenden zur Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziel der Anwendung operativer Legenden ist der wirksame Einsatz der sowie anderer Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, wirksame und rechtzeitige schadensverhütende Maßnahmen sowie für die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

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