Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 156

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 156 (NJ DDR 1986, S. 156); 156 Neue Justiz 4/86 Organisationen zu infiltrieren, Hausdurchsuchungen und Festnahmen vorzunehmen sowie die elektronische Überwachung von USA-Bürgern und sich in den USA aufhaltenden Ausländern zu verstärken.8 Das Nachrichtenmagazin „U. S. News & World Report“ spricht von „einer eindeutigen Wende im Rechtswesen auf drei Gebieten: Strafjustiz, Grundrechte und Wirtschaftsregulierung“. Es stellt fest, die Reagan-Administration habe „durchgreifende Veränderungen im amerikanischen Gerichtssystem in Gang gesetzt, .wobei sie sich auf ein wachsendes Netz konservativer Richter, verschärfter neuer Gesetze und Regierungsanweisungen stützt“. Insbesondere Justizminister Meese, dessen Einfluß als Vorsitzender des innenpolitischen Kabinettsrates und Teilnehmer an den Sitzungen des Nationalen Sicherheitsrates der USA weit über den Justizbereich hinausgeht, versuche, „das Gerichtssystem zur Durchsetzung der gesellschaftspolitischen Ziele des Weißen Hauses zu handhaben“.9 10 11 Schon seit geraumer Zeit verstärken extrem konservative Kreise der USA den Druck auf die Gerichte, damit sich die Rechtsprechung stärker an reaktionären, antidemokratischen Maßstäben orientiert. Bei den „sich verstärkenden Bestrebungen, eine zuverlässige konservative Bundesjustiz zu schaffen“19, spielt die Berufung der Richter an den Bundesgerichten eine besondere Rolle. Bis heute hat Präsident Reagan 223 der Bundesrichter (das sind 23 Prozent) neu berufen alle ausgesucht von einer Kommission unter Leitung des Justizministers. Schon der geringste Zweifel an einer extrem konservativen Haltung schließe die Kandidatur für die höchsten Richterämter aus, wird in Pressekommentaren festgestellt.11 Eine zutiefst konservative Richterschaft könne „mehr tun, um die gesellschaftspolitische Linie der .Neuen Rechten“ im Recht des Landes festzuschreiben, als Reagan es jemals durch die Gesetzgebung selbst erreichen könnte“.12 Wie einige jüngere Urteile zeigen, bleibt der Druck extrem konservativer Kreise gerade bei den höchsten Gerichten der USA nicht ohne Wirkung. So hat es das Oberste Gericht zu einem 1984 erlassenen Grundsatzurteil für zulässig erklärt, daß „jeder Beweis, den die Polizei in .gutem Glauben“ erbringt, vor Gericht genutzt“13 werden kann. Damit sind allen Praktiken bei der Herbeischaffung von Beweisen gegen einen Beschuldigten Tür und Tor geöffnet: Mag die Polizei durch Drohung, Erpressung, Bestechung und Gewaltanwendung, durch willkürliche Beschlagnahme und Verhaftung, durch widerrechtliche Bespitzelung usw. zu dem Beweismittel gekommen sein sie braucht nur zu erklären, ihre Mitarbeiter hatten subjektiv „in guter Absicht“ gehandelt und „geglaubt“, nichts Unrechtes zu tun. Es muß nicht besonders betont werden, daß sich diese Art Rechtsprechung, die eindeutig den von der bürgerlichen Gesetzlichkeit proklamierten Schutz des Individuums vor Polizeiwillkür verletzt, vor allem gegen die demokratischen Kräfte und Anhänger der Friedensbewegung richtet. Es seien nur noch einige wenige Beispiele angeführt, die verdeutlichen, wie sich die extrem konservative Haltung neu berufener Bundesrichter in der Rechtsprechung auswirkt: Ein Bundesgericht im Staat Mississippi wies eine Klage farbiger Bürger gegen ein Gesetz dieses Staates zurück, das farbige Wähler einem Test unterwirft, ob sie lesen und schreiben können.14 Ein Bundesgericht im Staat Pennsylvania erklärte das Vorgehen einer Schulbehörde, die eine friedliche Antiatomkriegsdemonstration von Schülern verboten hatte, für rechtmäßig.15 Die Rechtsprechung wird auch verstärkt eingesetzt, um die Rechte der Gewerkschaften einzuschränken. Das Oberste Gericht der USA hat in einem Urteil vom 22. Februar 1984 Unternehmern, denen der Bankrott droht, das Recht eingeräumt, Tarifverträge zu kündigen, Löhne, Gehälter und soziale Leistungen zu kürzen sowie Arbeiter und Angestellte zu entlassen, ohne den Nachweis erbringen zu müssen, daß andernfalls der Fortbestand des Unternehmens gefährdet sei. Dem Richter wird im Konkursverfahren sogar die Befugnis erteilt, selbst den Tarifvertrag aufzuheben.16 Wie eng soziale Diskriminierung und Rassendiskriminierung verbunden sind, zeigt sich im Urteil des Obersten Ge- richts der USA vom 12. Juni 1984, wonach Farbige, die auf Grund des Bürgerrechtsgesetzes (Civil Rights Act) von 1964 Arbeit im Rahmen eines staatlichen Arbeitsbeschaffungsprogramms (Affirmative Action Programme) erhalten haben, keinerlei rechtlichen Schutz vor Entlassung genießen.17 USA-Justizminister Meese drängt gegenwärtig darauf, die Executive Order (Anweisung) Nr. 11246 von 1965, durch die seinerzeit die Programme eingeführt worden waren, außer Kraft zu setzen.18 Das bislang folgenreichste Urteil, mit dem das Oberste Gericht dem Druck extrem konservativer Kreise nachgab, stammt vom 23. Juni 1983: Es erklärt das Vetorecht des Kongresses gegen die Art und Weise, wie der Präsident der USA und seine Administration die vom Kongreß verabschiedeten Gesetze ausführen, für verfassungswidrig. Damit werden mehrere hundert Gesetze, die schon seit Jahrzehnten in Kraft sind, als mit der Verfassung unvereinbar und damit faktisch als ungültig angesehen.19 Die Rede des USA-Justizministers vor der Amerikanischen Rechtsanwaltsvereinigung im Juli 1985 war ein Signal, daß sich bestimmte extrem konservative Kreise nicht mehr mit punktuellen Angriffen auf das eine oder andere Zugeständnis an die Werktätigen begnügen, sondern die Substanz der in der 200jährigen Geschichte der USA erstrittenen demokratischen Rechte des Volkes und selbst allgemein bürgerlich-demokratischer Verfassungsrechte in Frage stellen. Dies ist die eindeutige Konsequenz der Forderung des Justizministers, der in der Verfassung der USA enthaltene Katalog bürgerlicher Grundrechte sei für die 50 Bundesstaaten der USA nicht bindend.20 Die Attacken der extrem Konservativen richten sich vor allem gegen die in den ersten 10 Zusatzartikeln (Amendments) proklamierten bürgerlich-demokratischen Rechte, die erst 1791 unter dem Einfluß progressiver Kräfte in die Verfassung von 1787 aufgenommen wurden und zur Ratifizierung des Verfassungstextes führten.21 Es handelt sich hierbei um solche Rechte wie die Rede- und Pressefreiheit, die Versammlungsfreiheit, das Petitionsrecht, den Schutz vor willkürlicher Durchsuchung, Verhaftung und Beschlagnahme sowie das Verbot außergerichtlicher Strafverfolgung. Wenn extrem Konservative heute offen die Gültigkeit der ersten 10 Zusatzartikel der USA-Verfassung in Frage stellen, so hat dies nur einen Grund: Sie wollen künftig freie Hand bei der Verfolgung aller demokratischen und Friedenskräfte haben und dabei durch keine Verfassungsbestimmungen eingeschränkt sein. In seiner offenkundigen Absicht, das Rechtswesen ganz in den Dienst der reaktionärsten und aggressivsten imperialistischen Kreise zu stellen, ging der USA-Justizminister noch einen Schritt weiter. Er forderte, in der Justiz die Wende zu einer „Rechtsprechung der ursprünglichen Absicht“ zu vollziehen.22 Die Richter sollten sich an die ursprüngliche Absicht jener halten, die die Verfassung der USA vor 200 Jahren ausgearbeitet und verabschiedet hatten. Damit wären ideologisch kaum noch verhüllt nicht nur die als Bill of Rights bezeichneten ersten 10 Zusatzartikel, sondern auch alle jene weiteren Verfassungsbestimmungen und Gesetze aus der Rechtsprechung eliminiert, die die herrschenden Kreise der USA in zwei Jahrhunderten sozialer und politischer Klassenauseinandersetzungen den Werktätigen zugestehen mußten: so beispielsweise die Gesetze über Rassengleichheit und 8 Vgl', dazu die in Fußnote 6 angegebenen Quellen. 9 U. S. News & World Report (Washington D. C.) vom 14. Oktober 1985, S. 58. 10 Time (New York) vom 4. November 1985, S. 48. 11 Vgl. U. S. News & World Report vom 14. Oktober 1985, S. 81. 12 Time vom 6. Februar 1984, S. 10. 13 O. S. News & World Report vom 14. Oktober 1985, S. 59. 14 U. S. News & World Report vom 14. Oktober 1985, S. 61. 15 Ebenda, S. 61. 16 Vgl. U. S. News & World Report vom 5. März 1984, S. 75 f. 17 Vgl. U. S. News & World Report vom 14. Oktober 1985, S. 66. 18 Vgl. dazu „USA-Justiz im Dienst der Reagan-Administration“, NJ 1986, Heft 1, S. 22. 19 Hierzu eingehend K.-H. Röder, „Beschneidung der Befugnisse des USA-Parlaments zugunsten der Exekutive“, NJ 1984, Heft 11, S. 451 ff. 20 Vgl. The New York Times vom 14. Oktober 1985. 21 Zur Geschichte der USA-Verfassung vgl. Autorenkollektiv (Leitung K.-H. Röder), Das politische System der USA Geschichte und Gegenwart, 2. Aufl., Berlin 1982, S. 56 ff. 22 Vgl. The New York Times vom 14. Oktober 1985.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 156 (NJ DDR 1986, S. 156) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 156 (NJ DDR 1986, S. 156)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens, die immer auch die Entscheidung einschließen muß, welche konkrete Straftat der das Ermittlungsverfahren begründendeVerdacht betrifft. Aus der Bestimmung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründen, und daß die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Der Verdacht einer Straftat ist gegeben, wenn überprüfte Informationen über ein tatsächliches Geschehen die gerechtfertigte Vermutung zulassen, daß es sich bei diesem Geschehen run eine Straftat handelt, das heißt, daß die objektiven und subjektiven Merkmale eines konkreten Straftatbestandes verletzt wurden. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenzen Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von und Aberkennung der staatsbürgerlichen Rechte für Oahre. Die Angeklagten waren im Herbst Lodz arbeitsteilig durch ihren.

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