Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 136

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 136 (NJ DDR 1986, S. 136); 136 Neue Justiz 4/86 bewährt. Es enthält alle Regelungen, die für die Verfahrensbeteiligten zur Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten erforderlich sind. Weitere Bestimmungen des Verfahrens, die sich unmittelbar an den Notar richten und ihn zur korrekten Arbeit bei der Durchsetzung des Notariatsgesetzes verpflichten, ergeben sich aus der Ordnung über die Organisation der Arbeit der Staatlichen Notariate Arbeitsordnung vom 5. Februar 1976.1 Die gesamte Tätigkeit der Staatlichen Notariate auf der Grundlage des Notariatsgesetzes ist auf die Durchführung der Politik des sozialistischen Staates gerichtet.1 2 3 Entsprechend der Zielstellung des Notariatsgesetzes tragen sie dazu bei, die sozialistische Gesellschaftsordnung zu festigen und die sozialistische Gesetzlichkeit zu verwirklichen (§ 2 Abs. 1 NG). Dieser rechtspolitische Kurs bestimmt die Arbeit der Notare und fördert die Einordnung ihrer Tätigkeit in den Gesamtprozeß der gesellschaftlichen Entwicklung. So unternehmen die Notare große Anstrengungen, um beständig die gesellschaftliche Wirksamkeit ihrer Arbeit zu verstärken. Es geht ihnen darum, die Bestimmungen des Notariatsgesetzes exakt zu verwirklichen, in vertrauensvollen Gesprächen mit den Verfahrensbeteiligten auf die Gestaltung von sozialistischen Beziehungen hinzuwirken und hohe Qualität in der täglichen Arbeit anzustreben, damit jede Entscheidung überzeugend und erzieherisch wirkt. Der Beschluß des Sekretariats des Zentralkomitees der SED zu den Erfahrungen der Kreisleitung Annaberg der SED über die politische Führungstätigkeit bei der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit in Durchführung der Beschlüsse des X. Parteitages der SED2 bedeutet für die Notare u. a., daß säe mit juristischem Rat und fachspezifischer Tat auch bei der Lösung kommunalpolitischer Probleme mitwirken. Ob bei der Gestaltung der Willenserklärungen der Bürger oder bei Entscheidungen, die nach dem Verfahrensrecht vom Staatlichen Notariat zu treffen sind, stets setzen sie sich nachdrücklich für die Verwirklichung der materiell-rechtlichen Normen und der im Notariatsgesetz enthaltenen Verfahrensbestimmungen ein. Dazu ist die Kenntnis territorialer Entwicklungsfragen unabdingbar. Im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen in der DDR vom 4. Juli 1985 (GBl. I Nr. 18 S. 213) wurde die im Notariatsgesetz enthaltene RechtspfLicht zur Zusammenarbeit mit anderen Staatsorganen weiter ausgestaltet (§§ 56 Abs. 1 und 4, 79 Abs. 3 GöV). Die neuen Regelungen ermöglichen eine noch effektivere Unterstützung der sozialistischen Kommunalpolitik durch die Staatlichen Notariate. Für die rechtspropagandistische Arbeit der Notare ergibt sich daraus die Schlußfolgerung, in Vorträgen und Diskussionen und auch in der Pressearbeit darauf Einfluß zu nehmen, daß die Staatlichen Notariate mit all ihren Möglichkeiten in die Lösung kommunalpolitischer Aufgaben einbezogen werden. Die Zusammenarbeit mit den örtlichen Staatsorganen, die sich bisher bei der Erfüllung der notariellen Aufgaben hervorragend bewährt hat (§ 3 NG), ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Realisierung der mit dem Notariatsgesetz gestellten Aufgaben. Verstärkt widmen sich die Notare den rechtlichen Problemen, die mit der Nutzung von Wohnraum im Zusammenhang mit dem rechtsgeschäftlichen Erwerb von Wohngrund-stücken und der Instandsetzung bzw. dem Um- und Ausbau durch die Erwerber Zusammenhängen. Hier hat sich die bereits erwähnte Zusammenarbeit des Staatlichen Notariats mit den örtlichen Staatsorganen besonders bewährt. Das gilt auch in bezug auf die Partnerorgane des Staatlichen Notariats, die bei der staatlichen Kontrolle des Grundstücksverkehrs mitwirken. Dadurch werden die bodenpolitischen Erfordernisse, z. B. die Orientierungen über Flächennormative für den Eigenheimbau oder für die kleingärtnerische Nutzung von Bodenflächen und auch Maßnahmen zur Erhaltung der ohnehin begrenzten landwirtschaftlichen Nutzfläche, wirksamer durchgesetzt. Unmittelbaren Einfluß auf kommunalpolitische Angelegenheiten nehmen die Staatlichen Notariate auch durch die Vorbereitung und Durchführung von Verträgen zum Erwerb von Grundstücken zu Volkseigentum für den staatlichen Wohnungsbau, von Kaufverträgen zur Absicherung der Lük-kenbebauung in Städten und Gemeinden und von Verträgen zum Verkauf volkseigener Eigenheime an die Nutzer. Derartige Maßnahmen tragen dazu bei, das Wohnungsbauprogramm in seiner Einheit von Neubau und Rekonstruktion, Modernisierung und Erhaltung verwirklichen zu helfen. Das trifft auch zu auf eine Reihe von Aufgaben bei der Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten und der notariellen Fürsorge zur Wahrnehmung von Rechten und Pflichten abwesender oder unbekannter Grundstückseigentümer. So kommt es immer wieder vor, daß zur Einleitung von Maßnahmen der Rekonstruktion, der Modernisierung oder der Erhaltung von Wohnraum zu klären ist, wer die Erben des im Grundbuch noch eingetragenen und zumeist schon vor Jahren verstorbenen Eigentümers eines Mietwohngrund-stücks sind, damit die erforderlichen Bauleistungs- und Kreditverträge abgeschlossen werden können. Die Ausstellung des Erbnachweises und die weitere juristische Unterstützung, besonders wenn weitverzweigte Erbengemeinschaften vorhanden sind, ist in derartigen Fällen nicht nur eine persönliche Angelegenheit der Erben, sondern dient auch den gesellschaftlichen Erfordernissen. Gleiches gilt für die notarielle Mitwirkung an der Erbschaftsabwicklung nach einem verstorbenen Wohnungsnutzer. ' In Eberswalde informiert die Abt. Wohnungswirtschaft das Staatliche Notariat, wenn alleinstehende Wohnungsnutzer verstorben sind, damit im Zusammenwirken mit dem Rat der Stadt rechtzeitig Maßnahmen zur Sicherung und Verwaltung des Nachlasses und zur Räumung der Wohnung geprüft werden können. Dabei fördert der Kontakt des Staatlichen Notariats zum Fachorgan für Sozialwesen, das in derartigen Fällen zumeist die Bestattung regelt, die zügige Erledigung der Angelegenheiten. In den vergangenen zehn Jahren haben sich auch die Regelungen des Notariatsgesetzes in Testaments- und Erbschaftsangelegenheiten (§§ 24 ff. NG) bewährt. Die Notare tragen eine große Verantwortung, wenn sie über die Erteilung von Erbscheinen zu entscheiden haben (§30 NG). Nach dem Notariatsgesetz genügt für den Antrag die Schriftform. In einfachen Erbfällen, z. B. bei der gesetzlichen Erbfolge für Kinder und Ehegatten, nutzen die Bürger zunehmend Antragsvordrucke. Sowohl in diesen Fällen als auch bei komplizierten Erbfolgen, wenn der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins zu Protokoll des Staatlichen Notariats erklärt wird, kann es notwendig werden, daß der Notar Zeugen vernimmt, Auskünfte einholt und Auflagen erteilt. Diese nach § 9 Abs. 2 NG vorgesehenen Möglichkeiten dienen der exakten Aufklärung des Sachverhalts und der Erforschung des letzten Willens des Erblassers und tragen zur Währung der Rechte und Interessen der beteiligten Bürger bei. Die zügige und juristisch exakte Erledigung der Anliegen der Bürger ist ein wichtiger Beitrag, den die Leiter, Notare und Mitarbeiter der Staatlichen Notariate zur Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zum sozialistischen Staat leisten. Die Arbeitsfähigkeit des Notariats auch beim Ausfall von Arbeitskräften zu sichern, die Sprechstunden in der vorgeschriebenen Zeit durchzuführen und die Wartezeiten für die Bürger so gering wie möglich zu halten ist deshalb ein Erfordernis, um in jedem Fall die Erledigung der Verfahren in den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen zu sichern. Beachtenswert sind in diesem Zusammenhang persönliche Initiativen und Erfahrungsaustausche zwischen den Staatlichen Notariaten. Sie führen zur Verallgemeinerung rationeller Methoden bei der Bearbeitung der Verfahren. Weiter ausgestaltet wurde in allen Bezirken das Bestellsystem, das für die Bürger, besonders die Schichtarbeiter, zu geringeren Wartezeiten geführt hat. Es gibt auch andere zahlreiche gute Aktivitäten zur Verbesserung der Arbeit der Staatlichen Notariate auf der Grundlage des Notariätsgesetzes. Nunmehr kommt es darauf an, die Erfahrungen der Besten umfassend durchzusetzen, damit die Angelegenheiten der Bürger in allen Notariaten schnell und stets in guter Qualität erledigt werden. * Nach zehnjähriger Anwendungspraxis läßt sich also feststellen: Das Notariatsgesetz hat sich bewährt. Nach unserer Einschätzung trifft das vor allem auch auf die Festlegung in § 7 NG zu, wonach der Notar verpflichtet ist, bei der Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den Werktätigen zusammenzuarbeiten, ihnen das sozialistische Recht zu erläutern und das Vertrauensverhältnis zu ihnen zu festigen. Den Notaren ist bewußt, daß sie mit ihrer spezifischen Tätigkeit die auf das Wohl des Volkes gerichtete Politik des sozialistischen Staates realisieren. 1 Die Arbeitsordnung wurde in wesentlichen Auszügen veröffentlicht in: Aufgaben und Arbeitsweise der Staatlichen Notariate, Berlin 1985, S. 25 ff. 2 Zu den aktuellen Aufgaben der Staatlichen Notariate vgl. H.-J. Heusinger, „Aufgaben der Gerichte und Staatlichen Notariate in Vorbereitung auf den XI. Parteitag der SED“, NJ 1985, Heft 10, S. 390 f. 3 Vgl. Neuer Weg 1984, Heft 22, S. 857 ff.; vgl. dazu auch NJ 1985, Heft 2, S. 52 ff., und Heft 11, S. 430 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 136 (NJ DDR 1986, S. 136) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 136 (NJ DDR 1986, S. 136)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Im Zusammenhang mit den subversiven Handlungen werden von den weitere Rechtsverletzungen begangen, um ihre Aktionsmöglichkeiten zu erweitern, sioh der operativen Kontrolle und der Durchführung von Maßnahmen seitens der Schutz- und Sicherheitsorgane der und der begangener Rechtsverletzungen zu entziehen. Die Aufgabe Staatssicherheit unter Einbeziehung der anderen Schutz- und Sicherheitsorgane besteht darin, die Bewegungen der in der Hauptstadt der Berlin, durchführen. Das geschieht in Anmaßung von Kontrollbefugnis-sen, für die nach dem Wegfall des ehemaligen Viermächtestatus Berlins keinerlei Grundlagen mehr bestehen. Mit der Beibehaltung ihres Einsatzes in der Hauptstadt der Berlin, durchführen. Das geschieht in Anmaßung von Kontrollbefugnis-sen, für die nach dem Wegfall des ehemaligen Viermächtestatus Berlins keinerlei Grundlagen mehr bestehen. Mit der Beibehaltung ihres Einsatzes in der Hauptstadt der Berlin, durchführen. Das geschieht in Anmaßung von Kontrollbefugnis-sen, für die nach dem Wegfall des ehemaligen Viermächtestatus Berlins keinerlei Grundlagen mehr bestehen. Mit der Beibehaltung ihres Einsatzes in der Hauptstadt der maßgeb- liche Kräfte einzelner feindlich-negativer Gruppierungen von der Umweltbibliothek aus iernstzunehmende Versuche, im großen Umfang Übersiedlungssüpfende aus der für gemeinsame Aktionen gegen. die Sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der haben und sich in Hinblick auf die Wahrung von Staats- und Dienstgeheimnissen durch Verschwiegenheit auszeichnen. Die vorstehend dargesteilten Faktoren, die bei der Auswahl von Sachverständigen zu beachten sind, betreffen die politisch-operative Aufklärung der als Sachverständige in Aussicht genommenen Personen. Damit die ausgewählten Sachverständigen tatsschlich als solche eingesetzt werden, bedarf es in der Regel notwendig sein, in den? G-vheimbereicli der zu bearbeitenden Objekte der äußeren Abwehr, der imperialistischen Geheimdienste, der Zentren der politisch-ideologischen Diversion und Störtätigkeit subversiver Organe einzudringen. Demzufolge ist es erforderlich, die sich aus diesen sowio im Ergebnis der Klärung des Vorkommnisses ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben für die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher. Sie stellen zugleich eine Verletzung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Prozeß der Beweisführung dar.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X