Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 135

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 135 (NJ DDR 1986, S. 135); Neue Justiz 4/86 135 Welt ist, denn es bedroht die Existenz der Menschheit und verlangsamt, indem es riesige materielle und finanzielle Ressourcen bindet, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt. Die Delegierten der DDR und anderer Staaten bekräftigten, daß Ausgangspunkt für die Schaffung der völkerrechtlichen Grundlagen der Neuen Internationalen Wirtschaftsordnung die allgemein anerkannten Grundprinzipien des Völkerrechts in ihrer Einheit sein müssen, die in der UN-Charta verankert sind und in der Deklaration über die Prinzipien des Völkerrechts von 1970 ihre grundlegende Interpretation erfahren haben. Die weitere Orientierung sollten die grundlegenden Aussagen der Charta der ökonomischen Rechte und Pflichten der Staaten von 1974 sowie der Deklaration und des Aktionsprogramms zur Schaffung einer Neuen Internationalen Wirtschaftsordnung geben.35 Die Vertreter der kapitalistischen Staaten beteiligten sich inhaltlich nicht an der Debatte zu diesem insbesondere für die Entwicklungsländer bedeutsamen Tagesordnungspunkt. Der Delegierte Belgiens forderte im Namen der EG-Mitglied-staaten, Entscheidungen zu diesem Thema auf die nächste UN-Vollversammlung zu vertagen.3® Und der Vertreter der USA erklärte sogar, die Zeit sei nicht reif für die Erörterung der Rechtsprinzipien einer Neuen Internationalen Wirtschaftsordnung; angesichts der unterschiedlichen Standpunkte zu substantiellen Fragen sei es aussichtslos, auf diesem Gebiet weiterzuarbeiten.37 Trotz dieser negativen Position der kapitalistischen Staaten nahm die UN-Vollversammlung die Resolution 40/67 mit 125 Stimmen ohrie Gegenstimme bei 19 Stimmenthaltungen (USA und weitere kapitalistische Staaten) an. In ihr wird insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Entwicklungsländer die dringende Notwendigkeit unterstrichen, Maßnahmen zu treffen, um den Prozeß der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit und die mit diesem Ziel geführten Verhandlungen zu reaktivieren. Unter Hinweis auf den engen Zusammenhang zwischen einer gerechten Weltwirtschaftsordnung und dem dafür erforderlichen rechtlichen Rahmen wird erneut hervorgehoben, daß eine systematische, fortschrittliche Entwicklung der Prinzipien und Normen des Völkerrechts für eine solche Ordnung geboten ist. Auf der 41. Tagung der UN-Vollversammlung sollen das geeignetste Verfahren und Gremium für die Erarbeitung der diesbezüglichen Völkerrechtsprinzipien und -normen festgelegt werden. Bekämpfung des internationalen Terrorismus Mit Fragen der Bekämpfung des internationalen Terrorismus hatte sich der Rechtsausschuß zuletzt im Jahre 1983 beschäftigt.38 Tägliche Meldungen über terroristische Aktionen einzelner Staaten gegen ganze Völker im Nahen Osten, im Süden Afrikas und in Mittelamerika sowie über individuelle Terrorakte zeigen, wie aktuell die Behandlung dieser Problematik im Rechtsausschuß der UN-Vollversammlung ist. Die sozialistischen Staaten haben, ausgehend von den Grundzielen ihrer Politik, erneut jegliche Akte des internationalen Terrorismus, insbesondere des staatlich organisierten Terrorismus, entschieden verurteilt. Sie betonten, daß der internationale Terrorismus nur durch die Aufdeckung und Beseitigung seiner sozialen und politischen Ursachen vollständig und wirksam beseitigt werden kann.39 Übereinstimmend damit wiesen Vertreter einer Reihe nichtpaktgebundener Staaten darauf hin, daß die Ursache für terroristische Akte in hohem Maße in der Aggressions- und Unterdrückungspolitik kolonialistischer, rassistischer und sonstiger reaktionärer Regimes zu suchen ist. Sowohl die sozialistischen Staaten als auch viele nichtpaktgebundene Länder, wie z. B. Algerien, Tunesien, Syrien, Libyen und Sudan, verurteilten den Staatsterrorismus als schwerste Form des internationalen Terrorismus. Zugleich wandten sie sich gegen Versuche einer Reihe westlicher Staaten, den Kampf nationaler Befreiungsbewegungen, einschließlich ihres bewaffneten Kampfes gegen kolonialistische und rassistische Regimes sowie gegen andere Formen der Fremdherrschaft, als internationalen Terrorismus zu diffamieren.40 Die am 9. Dezember 1985 ohne Abstimmung angenommene Resolution 40/61 der UN-Vollversammlung bestätigt ausdrücklich das unveräußerliche Recht auf Selbstbestimmung und Unabhä'ngigkeit aller Völker, die sich unter der Herrschaft kolonialistischer und rassistischer Regimes und anderer Formen der Fremdherrschaft befinden. In der Resolution werden alle Akte, Methoden und Praktiken des Terrorismus als kriminell verurteilt, und die Staaten werden aufgefordert, die Ursachen für den internationalen Terrorismus zu beseitigen sowie enger bei seiner Bekämpfung zusammenzuarbeiten. * Die Arbeitsergebnisse des Rechtsausschusses der UN-Vollversammlung orientieren insgesamt darauf, im 5. Jahrzehnt des Bestehens der Weltorganisation verstärkte Anstrengungen zum Ausbau und zur Festigung der Rechtsordnung für das friedliche Zusammenleben der Staaten in Übereinstimmung mit den Zielen und Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen zu unternehmen. Die sich dieser wichtigen Aufgabe entgegenstellenden imperialistischen Kräfte haben weiter an Boden verloren. Es bestehen reale Aussichten, daß in den nächsten Jahren wichtige Kodifikationsprojekte erfolgreich abgeschlossen und von den Staaten als verbindliches Völkerrecht vereinbart werden. 35 A/C. 6/40/SR. 44, S. 3 f. 36, A/C. 6/40/SR. 45, S. 9. 37 A/C. 6/40/SR. 47, S. 6. 38 Vgl. NJ 1984, Heft 4, S. 136. 39 A/C. 6/40/SR. 19 bis 21. 40 A/C. 6/40/SR. 18 bis 22. Erfolgreiches Wirken der Staatlichen Notariate Zum zehnjährigen Bestehen des Notariatsgesetzes HANS BREITBARTH, Stellvertreter des Ministers der Justiz Wenige Wochen nach Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches beschloß die Volkskammer der DDR das Gesetz über das Staatliche Notariat Notariatsgesetz vom 5. Februar 1976 (GBl. I Nr. 6 S. 93). Diese gesetzliche Regelung war erforderlich, um entsprechend dem Stand der gesellschaftlichen Entwicklung Stellung und Aufgaben des Staatlichen Notariats zu bestimmen und gleichzeitig die Übereinstimmung zum neuen Zivilrecht herzustellen. Das Notariatsgesetz (NG) regelt das für den Rechtsverkehr der Bürger notwendige notarielle Verfahren. In etwa 460 000 Fällen werden die Staatlichen Notariate jährlich in Angelegenheiten des Zivil-, Familien- und Bodenrechts tätig. Sie haben dabei die Bestimmungen des Notariatsgesetzes strikt durchzusetzen und seinen hohen inhaltlichen Maßstäben gerecht zu werden. Das Spektrum der Tätigkeit der Staatlichen Notariate ist sehr breit. Es reicht von der Beglaubigung einer Unterschrift bis zur Gestaltung und Beurkundung rechtlich komplizierter Verträge. Neben Aufgaben des Grundstüdesverkehrs und der Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten gehören dazu z. B. auch vielfach sehr aufwendige Verfahren der rechtlichen Fürsorge für Bürger, die aus unterschiedlichen Gründen verhindert sind, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen, etwa weil sie psychisch krank sind, weil ihr Aufenthalt unbekannt ist oder weil sie als Erben noch nicht ermittelt werden konnten. In der vielfältigen Praxis hat sich das Notariatsgesetz;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für mögliche Feindangriffe im Außensicherungssystem der Untersuchungshaftanstalt aufzuzeigen und Vorschläge zu ihrer planmäßigen Beseitigung Einschränkung zu unterbreiten. auf grundlegende dienstliche WeisungepnQd Bestimmungen des Ministeriums -für Staatssicherheit und Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ira Rahmen der gesamtstaatlichen und -gesellschaftlichen Kriminalitätsbekämpfung Staatssicherheit zuständig. Die schadensverhütend orientierte politisch-operative Arbeit Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von auf frischer Tat festgestellten strafrechtlich relevanten Handlungen in Form des ungesetzlichen Grenzübertritts und bei der Bekämpfung von Erscheinungsformen politischer Untergrundtätigkeit. Vereinzelt wurden die Befugnisregelungen des Gesetzes auch im Zusammenhang mit der vorbeugenden Aufdeckung, Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Dugendlicher zu ärschließen. Dabei wird der Aufgabenerfüllung durch die Dienst einheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen wurden gründlich aufgedeckt. Diese fehlerhafte Arbeitsweise wurde korrigiert. Mit den beteiligten Kadern wurden und werden prinzipielle und sachliche Auseinandersetzungen geführt.

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