Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 116

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 116 (NJ DDR 1986, S. 116); 116 Neue Justiz 3/86 Arbeitssicherheit auf Baustellen In den vergangenen Jahren konnte die Zahl der Arbeitsunfälle auf Baustellen gesenkt werden. Im ersten Halbjahr 1985 waren es rund 30 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum 1980. Das Ministerium für Bauwesen sowie die Generaldirektoren der Baukombinate und Bezirksbaudirektoren gehen in ihrer Leitungstätigkeit davon aus, daß grundsätzlich jeder Arbeitsunfall und jede Havarie vermieden werden kann. In Maßnahmeplänen für den Zeitraum eines Jahres sind die Schwerpunkte der politisch-ideologischen Überzeugungsarbeit, der wissenschaftlich-technischen Vorhaben und leitungsorganisatorische Aufgaben auf diesem Gebiet festgelegt. Die Erfahrungen erhärten, daß für hohe Arbeitssicherheit vor allem die Haltung jedes Leiters und jedes Werktätigen entscheidend ist. Beinahe die Hälfte aller Arbeitsunfälle auf Baustellen entstehen durch den Sturz eines Werktätigen auf der Ebene bzw. durch herabfallende Teile. In Betrieben mit noch hoher Unfallquote führen diese Faktoren zu 20 und mehr Arbeitsunfällen je 1 000 Werktätige, im VEB Bau- und Montagekombinat Chemie und im VEB Bau- und Montagekombinat Süd dagegen sind es nur 5 je 1 000 Werktätige. Hier engagieren sich die Kollektive tagtäglich für hohe Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz, auf Baustraßen und Materiallagerplätzen. Diese Haltung auszuprägen ist zuallererst eine Aufgabe der Bauleiter und Meister. In den beiden Bau- und Montagekombinaten wird dem Prozeß der Erziehung zum arbeitsschutzgerechten Verhalten besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Bei der regelmäßigen Berichterstattung über die Plandurchführung werten die Generaldirektoren und Betriebsdirektoren Unfälle und Havarien gründlich aus und legen entsprechende Maßnahmen fest, um die Ursachen zu beseitigen. In den Kombinaten und Betrieben des Bauwesens wetteifern fast 90 Prozent der Kollektive nach der Bassow-Initia-tive um die Planerfüllung ohne Unfälle und Havarien. Etwa zwei Drittel davon arbeiten unfallfrei. Diese Bauschaffenden wirken gegenseitig darauf ein, die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten, kontrollieren diszipliniert die Arbeitsbedingungen und sorgen dafür, daß Mängel unverzüglich beseitigt werden. Der Erfolg: beständige, über längere Zeit unfallfreie Arbeit. Seit 12 Jahren können dies die 12 Gerüstbauer der Brigade Lange aus dem VEB Bau- und Montagekombinat Chemie nachweisen. Jedoch beträgt der Anteil der mehrjährig unfallfrei arbeitenden Kollektive im Bauwesen erst 16 Prozent. Damit wird deutlich, welche umfangreiche Arbeit trotz aller Fortschritte noch zu leisten ist, um die Zahl der Arbeitsunfälle weiter zu verringern. Seit 1. Januar 1985 sind 6 Standards des Gesundheitsund Arbeitsschutzes bei Bauarbeiten verbindlich, die neue Erkenntnisse der Arbeitsschutzforschung und Erfahrungen der Betriebe verallgemeinern.* Bereits Anfang des vergangenen Jahres begannen wir, diese Standards zu popularisieren. Die Sicherheitsinspektoren der Bauämter, Kombinate und Betriebe wurden zentral eingewiesen. Damit bestanden günstige Voraussetzungen für die Schulung der Technologen, Bauleiter, Meister und aller Bauarbeiter in den Betrieben. Argumentationsmaterial unterstützte dieses Vertrautwerden mit den neuen Anforderungen. Auch das Wissenschaftlich-Technische Zentrum für Arbeitsschutz eine zentrale Einrichtung des Bauwesens half, Fragen zur Anwendung der Standards in der Praxis zu klären. In Abstimmung mit den Arbeitsschutzinspektionen der Gewerkschaften und den Inspektionen des Staatlichen Amtes für Technische Überwachung konzentrieren sich die Leiter und Sicherheitsinspektoren auf die Durchsetzung der Arbeitssicherheit in solchen Prozessen, bei denen schwerwiegende Unfälle und Havarien eintreten können. Dazu gehören Gerüstarbeiten, Baumontagen, Erdarbeiten, Transport- und Umschlagarbeiten mit Fahr- und Hebezeugen, das Betreiben von Kesselanlagen und Schweißarbeiten. Eine Aufgabe von hoher Aktualität ist die Umsetzung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse zur sicheren Gestaltung der Arbeitsabläufe mit Hilfe der Bautechnologie. Verantwortungsbewußt stellen sich z. B. die Technologen und Projektanten des Kombinatsbetriebes Produktionsvorbereitung des VEB Baukombinat Leipzig diesem Anspruch. Entsprechend ihrer Verpflichtung im sozialistischen Wettbewerb gewähren sie „Garantie für Arbeitssicherheit“ beim Einsatz der von ihnen vorgegebenen und arbeitsschutzmäßig geprüften Technologien. Diese Wettbewerbsinitiative ergänzt und unterstützt das Streben der Produktionskollektive nach unfallfreier Arbeit. Insbesondere bei der Vorbereitung von Rekonstruktion, Modernisierung und Instandhaltung in der Industrie und im Wohnbereich sowie beim innerstädtischen Wohnungsneubau wird dies zu Buche schlagen. Dr. DIETER GUSE, Leiter der Hauptinspektion für Arbeits- und Gesundheitsschutz des Ministeriums für Bauwesen Das sind folgende Standards: TGL 30034/01 Gesundheits- und Arbeitsschutz; Schutz vor Absturzgefährdung; Allgemeine Festlegungen /02 -; -; Anwendung von Absturzsicherungen /03 ; Anwendung von Fallschutzmitteln TGL 30430 Gesundheits- und Arbeitsschutz, Brandschutz; Arbeiten auf Baustellen; Allgemeine Festlegungen TGL 30432 Gesundheits- und Arbeitsschutz; Abbrucharbeiten; Allgemeine Festlegungen TGL 30434 Gesundheits- und Arbeitsschutz, Brandschutz; Erdarbeiten und Verlegungen von Leitungen in den unterirdischen Bauraum; Allgemeine Festlegungen TGL 30435 Gesundheits- und Arbeitsschutz; Baumontagearbeiten; Allgemeine Festlegungen TGL 30437/01 Gesundheits- und Arbeitsschutz, Brandschutz; Transport, Umschlag und Lagerung von Baumaterialien; Allgemeine Festlegungen /02 ; Beton- und Metallerzeugnisse Unterstützung der FDJ bei der Rechtserziehung der Schüler In dem Bestreben, einen möglichst breiten Kreis von Jugendlichen mit der Vermittlung von Erfahrungen und Erkenntnissen aus der Rechtsprechung zu erreichen, hat es sich zu einer festen Tradition entwickelt, daß jährlich in den Sommerferien im Schulungslager für FDJ-Funktionäre der Oberschulen des Bezirks Schwerin, das die FDJ-Bezirksleitung organisiert und leitet, ein „Tag des sozialistischen Rechts“ durchgeführt wird. An diesem Tag finden in den nach Kreisen zusammengesetzten Gruppen Aussprachen zu den Aufgaben des Jugendverbandes bei der Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Jugendlichen statt. Gesprächspartner sind die Direktoren der Kreisgerichte, die sich bei dieser Gelegenheit den Delegierten aus den Schulen ihres Kreises vorstellen. Die Gespräche werden nach einer Gesamtkonzeption, die das Bezirksgericht erarbeitet, und nach vorheriger Absprache mit der Leitung des Schulungslagers inhaltlich gestaltet. So setzen wir uns in den Gruppen mit folgenden Fragen auseinander: „Warum sind gesetzliche Regelungen notwendig und müssen in allen gesellschaftlichen Bereichen durchgesetzt werden?“, „Was verbindet die Schuljugend mit dem sozialistischen Recht?“, „Warum ist Rechtserziehung untrennbarer Bestandteil einer erfolgreichen Arbeit in den Grundorganisationen der FDJ?“. Es geht uns darum, den 14- bis 16jährigen Mädchen und Jungen eine praktische Vorstellung von der Breite und Wirkungsweise des sozialistischen Rechts zu geben, ihre eigene Rolle bei der aktiven Rechtsverwiirklichung zu klären, Haltungen und Motivationen zum aktiven Eintreten für Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu festigen, falsche Auffassungen z. B. von Kameradschaftlichkeit, Feigheit und Mut ausräumen zu helfen. Anhand geeigneter Beispiele aus der Rechtsprechung der Kreisgerichte zu diesen Problemen werden die Aussprachen lebendig geführt und die Jugendlichen zu Standpunkten und Fragen herausgefordert. Es geht uns ebenso darum, Anregungen und praktische Hinweise für die rechtserzieherische Arbeit im kommenden Schuljahr zu vermitteln. Anläßlich der Aussprachen übergeben wir den Delegationsleitern der Kreisgruppen einen Themenplan für FDJ-Veranstaltungen zum sozialistischen Recht. Er orientiert z. B. auf folgende Fragen: „Du bis jetzt 14 Jahre was weißt Du vom Recht?“, „Wann ist ein Jugendlicher für Schaden verantwortlich?“, „Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Kinder- und Jugendschutzverordnung?“, „Diebstahl in Selbstbedienungsgeschäften ein Kavaliersdelikt?“, „Schlägerei eine Methode zur Lösung von Konflikten?“, „Was ist Notwehr?“, „Wie verhalte ich mich bei Kenntnis von Straftaten und bei Gefahren?“. Die Kreisgerichtsdirektoren lenken die Aufmerksamkeit der jungen Funktionäre auch darauf, daß sowohl die Mitarbeiter der Justiz- und Sicherheitsorgane als auch die Schöffen und Mitglieder der Konfliktkommissionen ihres Patenbetriebes sowie die Mitglieder der Schiedskommission des Wohngebietes, zu dem die Schule gehört, ihre Partner in der rechtserzieherischen Arbeit sein können und ihnen gern Unterstützung geben. In einigen Kreisen sind daraufhin Kontakte zwischen dem Gericht und einzelnen Schulen entstanden, allerdings noch;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 116 (NJ DDR 1986, S. 116) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 116 (NJ DDR 1986, S. 116)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch dann erforderlich, wenn es sich zum Erreichen einer politisch-operativen Zielstellung verbietet, eine Sache politisch qualifizieren zu müssen, um sie als Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit führen kann. Das Gesetz gestattet ebenfas, seine. Befugnisse zur vorbeugenden Gefahrenabwehr wahrzunehmen und ;. Weder in den Erläuterungen zum Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei. Gesetz über die Verfas.ptia ;cle,r Gerichte der - Gapä verfassungs-gesetz - vom die Staatsanwaltschaft ei: d-y. Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sauberkeit - besonders im Winterdienst -sind diese durch die Diensteinheiten im erforderlichen Umfang mit Kräften und technischen Geräten zu unterstützen.

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