Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 115

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 115 (NJ DDR 1986, S. 115); Neue Justiz 3/86 115 Die gewerkschaftlichen Leitungen und Vorstände sollten noch wirksamer dazu beitragen, daß jeder Werktätige in den Betrieben und Einrichtungen unseres Organisationsbereichs spürt, wie hohes Wirtschaftswachstum untrennbar mit der ' Entwicklung der Arbeitsbedingungen einhergeht, wie der Kurs der Hauptaufgabe für jeden erlebbar wird. Dabei hat sich in vielen Grundorganisationen bewährt, daß die BGLs auf der Grundlage des AGB hartnäckig Einfluß auf eine planmäßige Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen genommen haben, darauf, daß in den Betrieben der Kommunalwirtschaft entsprechende Planteile ausgearbeitet und realisiert wurden bzw. in Einrichtungen der Staatsorgane und der Banken mit konzeptionellen Vorstellungen gearbeitet wird. Vor allem durch die Eigeninitiative der Betriebs- und Arbeitskollektive, durch die Mitwirkung der Neuerer, durch die Nutzung der territorialen Zusammenarbeit konnten hier sichtbare Fortschritte erreicht werden. Energischer und unduldsamer müssen wir aber auch weiterhin darauf drängen, daß z. B. Maßnahmen zur Schaffung von erschwernis- und gefährdungsfreien Arbeitsplätzen in die betrieblichen Dokumente aufgenommen und realisiert werden. Stärker sollten ' unsere Leitungen dabei bewährte Formen der sozialistischen Demokratie, wie die Plandiskussion, die Stellungnahme zum Planentwurf und die Rechenschaftslegung der Leiter, nutzen. Das gilt auch für die Durchsetzung einer hohen Arbeitssicherheit, die untrennbar zu einer hohen Produktivität gehört. Wir haben uns seit unserer 6. Zentraldelegiertenkonferenz im Jahr 1982 gezielt mit den Arbeitsunfällen besonders im Bereich der Kommunalwirtschaft beschäftigt. Die Arbeit mit langfristigen Führungskonzeptionen zur Durchsetzung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, also das konsequente und koordinierte Vorgehen von staatlicher und gewerkschaftlicher Leitung, ermöglicht, wie das Beispiel VEB Stadtwirtschaft Zwickau zeigt, eine erhebliche Senkung der Anzahl der Arbeitsunfälle (teilweise um 20 bis 40 Prozent). Voraussetzung dafür ist, daß ideologische Klarheit in den Leitungen und Arbeitskollektiven herrscht, daß der Betriebsleiter und die leitenden Mitarbeiter ihre Verantwortung auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes voll wahrnehmen und daß so wesentliche Elemente der Gewerkschaftsarbeit wie Kontrolle und Rechenschaftslegung durch die BGL genutzt werden und ein bewußtes arbeitsschutzgerechtes Verhalten der Werktätigen und der Leiter durchgesetzt wird. Insgesamt konnten wir auf unserer 1. Rechtskonferenz im Oktober 1985 feststellen, daß sich unsere Anstrengungen auf dem Gebiet gewerkschaftlicher Interessenvertretung gelohnt haben. Es bestätigte sich erneut: gewerkschaftliche Rechtsarbeit durchdringt alle Bereiche der Gewerkschaftsarbeit. Sozialistische Denk- und Verhaltensweisen setzen sich dort am besten durch, wo die Beachtung der Einheit von Rechten und Pflichten, die freiwillige Einhaltung sozialistischer Gesetzlichkeit und der Moralnormen sowie Konsequenz und Unduldsamkeit gegenüber jeder Rechtsverletzung immer mehr zum festen Bestandteil gewerkschaftlicher Interessenvertretung gemacht werden und wo die Rechtsarbeit unmittelbarer Bestandteil der Leitungstätigkeit der Vorstände und Leitungen ist. Noch nicht alle Reserven wurden erschlossen, und es gibt noch ungerechtfertigte Niveauunterschiede, die im Interesse unserer Mitglieder zu überwinden sind. Dabei konzentrieren wir uns besonders in der unmittelbaren Vorbereitung des XI. Parteitags der SED auf folgende Schwerpunkte: Erstens sind die gesetzlich garantierten Mitwirkungs- und Kontrollrechte der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen noch wirksamer zu nutzen, damit alle sachlichen und materiellen Voraussetzungen geschaffen werden, die notwendig sind, um den Leistungswillen und die Bereitschaft der Werktätigen im sozialistischen Wettbewerb voll zu entfalten und eng mit der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbinden. Das erfordert, die Zusammenarbeit der betrieblichen Gewerkschaftsfunktionäre mit den Mitgliedern der Konfliktkommissionen, der Rechtskommissionen und den Schöffen noch effektiver zu gestalten, um die ökonomische Wirksamkeit des sozialistischen Rechts, besonders des Arbeitsrechts, weiter zu erhöhen. Zweitens sind durch eine planmäßige und auf die jeweiligen Schwerpunkte orientierte Rechtspropaganda und Rechtserziehung als einem wesentlichen Teil unserer politisch-ideologischen Arbeit mit den Werktätigen die Rechtskenntnisse der Werktätigen zu vertiefen und die bewußte Haltung zum sozialistischen Recht weiter zu festigen. Drittens müssen alle gewerkschaftlichen Vorstände und Leitungen enger mit den Justiz- und Sicherheitsorganen Zusammenarbeiten, die Gewerkschaftsfunktionäre qualifizieren Bei anderen gelesen BRD-Verwaltungsgericht entschied gegen Neonazipartei Mit einer höchst wichtigen Entscheidung hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main die Bedeutung des Art. 139 des Grundgesetzes beim Kampf gegen den Neonazismus anerkannt. Einen Antrag der NPD, ihr durch einstweilige Verfügung die Versammlungsräume zuzusprechen, die ihr die städtische Saalbau-Gesellschaft verweigerte, wies die Kammer, entsprechend der Verfassungsbestimmung, zurück. In der Gerichtsentscheidung vom 14. November 1985 heißt es wörtlich, es sei „nicht unwahrscheinlich, daß die NPD nationalsozialistische Bestrebungen wiederbelebt und ihre Aktivitäten deshalb durch Rechtsvorschriften zur Befreiung des deutschen Volkes von Nationalsozialismus und Militarismus verboten sind“. In der Erklärung der Richter heißt es weiter: „Dieser Verfassungsartikel enthält eine Wertentscheidung gegen den Nationalsozialismus und rechtfertigt es, Parteien, die verbotene nationalsozialistische Bestrebungen verfolgen, abweichend von anderen politischen Parteien zu behandeln, ohne daß es einer vorherigen Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht bedarf.“ Die Kammer wies darauf hin, daß nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1983 „gewichtige Anhaltspunkte für die Zuordnung der NPD zum Nationalsozialismus" bestehen. Mit dieser Entscheidung wird endlich der Zustand durchbrochen, daß Minister, Polizeipräsidenten und lustiz die Verfassungsbestimmung des Art. 139 GG als „unbeachtlich" behandelten und den Neonazis sogar Polizeischutz gegen Gewerkschafter, Sozialdemokraten, Kommunisten und andere Antifaschisten gewährten. (Die CDU-Regierung von Rheinland-Pfalz hat auch schon umgehend erklärt, sie werde diese Gerichtsentscheidung nicht beachten, sondern der NPD weiterhin Poiizeihilfe zuteil werden lassen!) Das Präsidium der WN - Bund der Antifaschisten hat das Urteil des Frankfurter Gerichts begrüßt und hat festgestellt: „Das Gericht entspricht damit endlich der Erklärung der Bundesregierung vom 31.7.1970, in welcher die Regierung auf Anfrage gegenüber den Vereinten Nationen versichert hatte, daß nazistische Organisationen in der Bundesrepublik ausdrücklich verboten sind und nazistischen Tendenzen vorgebeugt würde.“ In dieser Note an den Generalsekretär der UNO vom 31. 7. 1970 die in Übersetzung am 24. 9. 1970 allen Mitglied-Staaten der Vereinten Nationen zugestellt wurde unterstreicht die Bundesregierung ausdrücklich, daß aufgrund des Art. 139 GG „die von den alliierten und deutschen Behörden zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus in Kraft gesetzte Gesetzgebung auch weiterhin in Kraft ist“. Es hat Jahre gedauert, bis, vor allem durch das Wirken der VVN Bund der Antifaschisten, der Verfassungsartikel 139 gegen die Verschleierungsmaßnahmen der Behörden ins öffentliche Bewußtsein gerückt werden konnte Die VVN erklärt nun: „Diesem Urteil müssen ebenfalls entsprechend Artikel 139 des Grundgesetzes und einschlägiger Strafgesetze - weitere Schritte folgen: in Zukunft müssen der NPD und allen anderen neofaschistischen Gruppierungen nicht nur in Frankfurt, sondern überall die Tagungsräume verweigert werden. Ebenfalls gestützt auf den Artikel 139 und andere Rechtsvorschriften ist die NPD ebenso wie alle anderen neofaschistischen Gruppierungen zu verbieten und aufzulösen." . (Aus: Deutsche Volkszeitung/die tat [Frankfurt am Main] Nr. 48 vom 29. November 1985, S. 5) und weitere ehrenamtliche Kräfte in die gewerkschaftliche Rechtsarbeit einbeziehen. Viertens sollten alle gewerkschaftlichen Vorstände und Leitungen eine planmäßige und praxisverbundene Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen sichern und die Zusammenarbeit mit ihnen vervollkommnen. MICHAEL BLASCHEK, Sekretär des Zentralvorstandes der Gewerkschaft der Mitarbeiter der Staatsorgane und der Kommunalwirtschaft \;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 115 (NJ DDR 1986, S. 115) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 115 (NJ DDR 1986, S. 115)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan regelrecht provozieren wellten. Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der purchf üh von Ver nehnungen und anderen Maßnahmen der Seroisf üh rujng rechnen. Zielgerichtete Beobachtungsleistungen des Untersuchungsführers sind beispielsweise bei der Vorbereitung, Durchführung und publizistischen Auswertung der am im Auftrag der Abteilung Agitation des der stattgefundenen öffentlichen Anhörung zu den völkerrechtswidrigen Verfolgungspraktiken der Justiz im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Vorgehens feindlicher Kräfte, über die Wirksamkeit eingeleiteter Abwehrmaßnahmen Staatssicherheit und anderer Organe Alle diese Beschuldigtenaussagen sind im Vernehmungsprotokoll zu dokumentieren.

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