Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 103

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 103 (NJ DDR 1986, S. 103); Neue Justiz 3/86 103 Volksvertretung und Gesetzlichkeit Volkswirtschaftsplan und Gesetzlichkeit Dr. HARRY MÖBIS, Staatssekretär beim Ministerrat der DDR Dr. KLAUS MEHNERT, Leiter der Rechtsabteilung im Sekretariat des Ministerrates der DDR Das von der Volkskammer der DDR auf ihrer 12. Tagung am 29. November 1985 beschlossene Gesetz über den Volkswirtschaftsplan 1986 ist darauf gerichtet, die Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik zum Wohle des Volkes konsequent fortzuführen. Deshalb beinhaltet dieses Gesetz anspruchsvolle Effektivitäts- und Leistungsziele, die Tag für Tag erfüllt werden müssen. Es gilt, die vorhandenen Fonds lebendiger und vergegenständlichter Arbeit so einzusetzen, daß eine hohe Dynamik der ökonomischen Entwicklung gewährleistet und ein immer größeres Endprodukt für die Versorgung der Bevölkerung und für die Stärkung der Volkswirtschaft bereitgestellt wird. Die Erfüllung dieser Zielstellungen wird möglich, weil die auf der 10. Tagung des Zentralkomitees der SED begründete neue Etappe der ökonomischen Strategie mit ihren Konsequenzen in allen Bereichen der gesellschaftlichen Produktion zur Anwendung gebracht wird. Die umfassende Intensivierung, die auf lange Sicht die ökonomische Entwicklung unseres Landes bestimmt, liegt auch dem Volkswirtschaftsplan 1986 zugrunde. Es ist längst erwiesen, daß sozialistische Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit Faktoren sind, die, wenn sie tatkräftig angewendet werden, wesentlich zur Durchsetzung der ökonomischen Strategie beitragen können. Angesichts der Ziele, die der Volkswirtschaftsplan 1986 stellt, muß deshalb die Forderung nachdrücklich erhoben werden, Ordnung, Disziplin und Sicherheit als immanente Bestandteile sozialistischer Leitungstätigkeit in Staat und Wirtschaft auf allen Ebenen noch wirksamer als produktivdtätsfördernde Faktoren einzusetzen. Die Berichterstattung der Kreisleitung der SED Annaberg über Erfahrungen der politischen Führungstätigkeit bei der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit gegenüber dem Sekretariat des Zentralkomitees der SED1 hat als hervorragendes Beispiel gewirkt und wie auch in dem in der „Neuen Justiz“1 2 3 veröffentlichten Rundtischgespräch überzeugend sichtbar wurde große Resonanz in allen Teilen unserer Republik gefunden. Das GoV sichert die Wechselbeziehungen zwischen örtlichen Staatsorganen und Produktionsbetrieben Das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4. Juli 1985, das am 1. September 1985 in Kraft getreten ist, hat günstige Bedingungen und noch bessere Möglichkeiten geschaffen, um Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit noch wirksamer zu gewährleisten. Mit der grundlegenden Bestimmung in § 3 Abs. 5 GöV wird den örtlichen Volksvertretungen eine hohe Verantwortung für den allseitigen Schutz der Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik, des sozialistischen Eigentums und der Rechte der Bürger übertragen. Sie haben die strikte Wahrung der Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit im Territorium als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu gewährleisten und die entsprechenden Initiativen der Werktätigen zu unterstützen und die Entwicklung des Staats- und Rechtsbewußtseins, insbesondere einer hohen Arbeitsmoral und -disziplin zu fördern. Indem das Gesetz in den §§ 38, 56 und 79 konkretisierende Regelungen für die einzelnen Leitungsebenen trifft und damit zugleich die notwendige Differenzierung der Aufgaben vornimmt, enthält es für die Volksvertretungen und die Räte in den Bezirken, Kreisen, Städten und Gemeinden eine konkrete Anleitung zum Handeln. Es ist hervorzuheben, daß das Gesetz für das gesamte Territorium wirkt und in diesem Sinne seine Anforderungen auch in den Kombinaten, Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen umfassend durchgesetzt werden müssen. Das Gesetz verlangt geradezu, die Wechselbeziehungen zwischen den örtlichen Staatsorganen und den Produktionsbetrieben immer effektiver zur Erfüllung der gestellten Aufgaben zu nutzen. In den Bezirken, Kreisen, Städten und Gemeinden, in denen das Gesetz zielgerichtet für die Durchführung des Volkswirtschaftsplanes und für die Verbesserung der Arbeitsund Lebensbedingungen genutzt wird, bestätigen die Erfahrungen von Betrieben mit stabilem Leistungswachstum einmal mehr, daß Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu den unverzichtbaren Voraussetzungen für eine allseitige Planerfüllung gehören. Die zahlreichen Erfahrungen und hervorragenden Beispiele zu verallgemeinern und im breiten Umfange für den Leistungsanstieg zu nutzen, neue Schrittmacherbeispiele zu schaffen, das ist ein wichtiges Anliegen der örtlichen Staatsorgane. Nicht wenige verfügen hierbei bereits über langjährige Erfahrungen. So konnte im Bericht des Rates des Kreises Zeitz an den Kreistag am 12. September 1985 festgestellt werden, daß es in Durchführung des Beschlusses des Kreistages vom November 1981 über „Aufgaben der weiteren Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Ordnung, Sicherheit und Disziplin bis 1985“ gelungen ist, „die Verwirklichung der Beschlüsse des X. Parteitages der SED ständig enger mit der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu verbinden und damit eine erfolgreiche Arbeit zur weiteren Festigung der sozialistischen Staatsmacht im Kreis zu leisten“. Dieser Beschluß war in Verallgemeinerung fortgeschrittener Erfahrungen des Territoriums erarbeitet und nach breiter öffentlicher Diskussion gefaßt worden. Die Mehrzahl der Betriebe des Kreises Zeitz hat sich in diesem Zeitraum als stabiler Partner der Volkswirtschaft bewährt und die jährlichen Planauflagen erfüllt und gezielt überboten. Zu den Schrittmacherbetrieben des Kreises gehört der VEB Zernag Zeitz, der 1985 zum 28. Mal in ununterbrochener Reihenfolge seinen Jahresplan erfüllt hat. Unter der Losung „Mit Sicherheit den Plan erfüllen“ ist es dem Betrieb u. a. gelungen, die Unfallquote von 22,79 Prozent im Jahre 1981 auf 9,91 Prozent zu senken. Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit fester Bestandteil der Arbeitsprozesse Die Erkenntnis, daß die allseitige Planerfüllung und eine vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit in engem Zusammenhang stehen, gewinnt bei den Leitern und Kollektiven in allen Bereichen der Volkswirtschaft zunehmend an Raum. Um so notwendiger ist es, angesichts der qualitativ neuen Aufgaben bei der umfassenden Intensivierung, überall dort, wo vereinzelt noch Unordnung, Vergeudung von Material und Ausrüstungen, Verstöße gegen die Arbeitsdisziplin und Arbeitssicherheit anzutreffen sind, die Kraft der Schrittmacherbeispiele zu nutzen und mit Hilfe von Ordnung, Disziplin und Sicherheit weitere volkswirtschaftliche Effektivitätsreserven zu erschließen. In seiner richtungweisenden Rede zur Vorbereitung des XI. Parteitags betonte Erich Honecker auf der 10. Tagung des Zentralkomitees der SED: „Es ist notwendig, die besten Erfahrungen der staatlichen Leitungstätigkeit noch schneller zu verallgemeinern und stets nach dem bewährten Grundsatz zu handeln, aus eigenen Kräften in Ordnung zu bringen, was noch nicht in Ordnung ist.“3 Fortgeschrittene Erfahrungen bestätigen, daß es darauf ankommt, Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit nicht als verselbständigte Aufgabe zu betrachten, sondern sie als festen Bestandteil der Arbeits- und Produktionsprozesse zu verwirklichen. Dazu gehören die strikte Einhaltung der technologischen Disziplin, die Organisation einer kontinuierlichen Produktion, die die vollständige Nutzung der Arbeitskraft einschließt, die Gewährleistung des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes, der sparsame Umgang mit materiellen und finanziellen Mitteln zur Einhaltung und Unterbietung der Normative, die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Ausrüstungen und Anlagen, Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz. 1 Vgl. Neuer Weg 1984, Heft 22, S. 857 ff. und NJ 1985, Heft 2, S. 52 ff. 2 Vgl. NJ 1985, Heft 11, S. 430 ff. 3 E. Honecker, Zur Vorbereitung des XI. Parteitages der SED, Berlin 1985, S. 107.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliohe Ordnung und Sicherheit hervorruf. Die kann mündlich, telefonisch, schriftlich, durch Symbole sowie offen oder anonym pseudonym erfolgen. liegt häufig im Zusammenhang mit der vorbeugenden Sicherung politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte und in diesem Zusammenhang stattfindenden oder aus anderen Gründen abzusichernden Veranstaltungen für die Diensteinheiten der Linie Untersuchung in bezug auf die Fähigkeit der Schutz- und Sicherheitsorgane; die Sicherheit des Staates und die Geborgenheit der Bürger zu gewährleisten, führen. Daraus folgt, daß für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten sind durchzusetzen, den spezifischen Erfördernissen Rechnung getragen wird, die sich aus der konzentrierten Unterbringung Verhafteter in einer Untersuchungshaftanstalt ergeben, das Recht auf Verteidigung des Angeklagten zu gewährleisten. Durch eine vorausschauende, vorbeugende, politisch-operative Arbeit ist zu verhindern, daß feindliche Kräfte Inhaftierte gewaltsam befreien, sie zu Falschaussagen veranlassen können oder anderweitig die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte Inhaftierter im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit . baut auf den darin vermittelten Kenntnissen auf und führt diese unter speziellem Gesichtspunkt weiter.

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