DDR - Neue Justiz (NJ), 40. Jahrgang 1986 (NJ 40. Jg., Jan.-Dez. 1986, Ausg.-Nr. 1-12, S. 1-516)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 146 (NJ DDR 1986, S. 146); ?146 Neue Justiz 4/86 / Eine interessante Untersuchung ueber Laender mit geringer Kriminalitaetsrate Prof. Dr. sc. ERICH BUCHHOLZ, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universitaet Berlin Auf Veranlassung und mit Unterstuetzung des fuer Fragen der Kriminalitaetsverhuetung und der Strafjustiz zustaendigen Bereichs der UNO wurde im Jahre 1977 eine Studie ueber die Kriminalitaetsentwicklung in UN-Mitgliedstaaten angefertigt.1 Grundlage dafuer war eine Umfrage des UN-Sekreta-riats, die sich auf Daten von Straftaten, Taetern und angewandten Massnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bezog und die von 64 Laendern beantwortet wuerde. Auf diese Studie stuetzt sich eine Monographie von Freda Adler ueber ?Laender, die nicht durch Kriminalitaet geplagt sind?* 2 eine Untersuchung ueber die Situation in zehn Laendern mit besonders geringer Kriminalitaetsbelastung. Aus den fuenf UNO-Regionen westeuropaeische Laender, europaeische sozialistische Laender, lateinamerikanische Laender, islamische Laender und asiatisch-pazifische Laender wurden je zwei Laender ausgewaehlt: die Schweiz und Irland, Bulgarien und die DDR, Kostarika und Peru, Algerien und Saudi-Arabien, Japan und Nepal. Ein solch kuehnes Unternehmen verdient Beachtung ist doch schon die Ausgangsfrage, in welchen Laendern der Erde die Kriminalitaetsrate besonders niedrig ist, eigentlich kaum beantwortbar. Denn es gibt ja keine international gefuehrte Kriminalstatistik; ausserordentlich verschieden sind die Erfassungskriterien sowie die relevanten gesetzlichen Termini und Merkmale; erheblich unterschiedlich sind das Erscheinungsbild der Kriminalitaet, die Latenz und die Strafverfolgungspraxis. Fuer die Auswahl der o. g. zehn Laender gab die UN-Studie eine gewisse, wenn auch noch nicht absolut zuverlaessige Grundlage. Das naechste Problem war, worauf die geringe Kriminalitaetsrate in diesen zehn Laendern mit ganz unterschiedlichen gesellschaftlichen Verhaeltnissen, unterschiedlicher Geschichte und Kultur, unterschiedlichen demografischen Bedingungen zurueckgefuehrt werden koennte. Es verdient Anerkennung, dass sich Freda Adler und ihre Mitautoren die Frage vorgelegt haben, ob relevante sozialoekonomische Tatsachen die niedrige Kriminalitaetsrate zu erklaeren vermoegen. Auch wenn wir als Marxisten-Leninisten von der materiellen Bedingtheit der Kriminalitaet ausgehen und deshalb auf die jeweiligen Produktionsverhaeltnisse abstellen, so ist doch klar, dass es zwischen diesen und der Kriminalitaet keinen direkten, mechanischen Zusammenhang gibt und dass insbesondere zwischen den verschiedenen Produktionsverhaeltnissen verschiedener Gesellschaftsordnungen und Kriminalitaetszahlen keine einfache Proportion besteht. Vielmehr spielen sehr viele materielle wie ideelle soziale Bedingungen eine massgebliche Rolle ganz abgesehen davon, dass man den Charakter von Produktionsverhaeltnissen (als eine Qualitaet) nicht direkt zu Kriminalitaetszahlen (einer Quantitaet) in Beziehung oder gar in mathematische Korrelationen bringen kann. Die Autoren haben unter Nutzung verschiedener Moeglichkeiten in der UNO eine Vielzahl demografischer und sozialoekonomischer Daten, Daten ueber Bildungsstand und Kommunikationsbedingungen, ueber sozialpolitische Leistungen u. ae. nicht nur hinsichtlich der ausgewaehlten zehn Laender zusammengetragen, sondern auch hinsichtlich der Regionen, denen diese Laender angehoeren. Die Untersuchungen ergaben, dass auch aus solchen Daten wie Bevoelkerungsdichte, Geburtenhaeufigkeit bzw. -Ueberschuss, Grad der Urbanisierung sowie Niveau der Produktion, des Bildungswesens und der-Kommunikation keine einheitlichen Schluesse hinsichtlich moeglicher Zusammenhaenge zur geringen Kriminalitaetsbelastung gezogen werden konnten. Weiterhin haben die Autoren versucht, ein Bild vom System der Strafrechtspflege bzw. bestimmter Vorbeugungsformen der einzelnen Laender zu vermitteln. Dabei ergaben sich wesentliche, schwer zu fassende Unterschiede, aber auch ueber die Regionen hinausgehende bestimmte Gemeinsamkeiten oder Aehnlichkeiten. Es ist hier nicht moeglich, die Untersuchungen und ihre Ergebnisse zu referieren. Erwaehnt sei jedoch, dass in bezug auf die DDR wesentliche oekonomische, politische und soziale Tatsachen sachlich und exakt vermittelt werden, z. B. das Fehlen von Arbeitslosigkeit, die Verwendung von Mitteln des Staatshaushalts zur Verwirklichung sozialer Zielstellungen des Fuenfjahrplanes, die Gestaltung der Staedte, besonders der Grossstaedte, und deren demografische Situation. Die Autoren heben namentlich die Planmaessigkeit der gesellschaftlichen Entwicklung, die Entwicklungsmoeglichkeiten fuer die Jugend, die Fuersorge fuer die Familie, die Orientierung auf die Vorbeugung von Straftaten und die Mitwirkung der Buerger dabei als relevante soziale Tatsachen hervor, die die geringe Kriminalitaetsbelastung in der DDR erklaeren, zumindest mit erklaeren. Dieser Abschnitt ist wegen seines informativen Charakters die Autoren stuetzen sich fast durchweg auf authentische oder sonst sachkundige Quellen fuer die interessierte internationale Leserschaft wertvoll. Die Autoren enthalten sich am Schluss des Buches einfacher Einschaetzungen, dass etwa vornehmlich dieser oder jener Umstand den Grund fuer die niedrige Kriminalitaetsrate in den zehn Laendern ausmache. Sie betrachten die Beziehungen von Gesellschaft und Individuum sowie die in den verschiedenen Gesellschaften vorherrschenden unterschiedlichen Wertvorstellungen (z. B. Betonung der Familie, von Grund und Boden, von Geld, oeffentlicher Meinung, Religion, zwischenmenschlichen Beziehungen u. ae.). Im Zusammenhang mit der Kriminalitaet ist viel von Sozialkontrolle, Kulturkonflikten und sozialer Schichtung die Rede. Gewiss sind die dort behandelten Philosophien nicht die unseren, und die Vielfalt der dargebotenen Theorien spricht fuer die Schwierigkeiten der Problemloesung. Bedeutsam scheint mir das Bemuehen der Autoren, bei einem sozialorientierten Ansatz die Differenziertheit relevanter sozialer Beziehungen im Blick zu behalten. Jedoch ist es nicht nur die auch international zunehmende Einsicht in die soziale Bedingtheit der Kriminalitaet, sondern vor allem die sich entwickelnde gesellschaftliche Realitaet, darunter auch die entgegengesetzten Richtungen der Kriminalitaetsbewegung in sozialistischen und in kapitalistischen Laendern, die Fortschritte bei der Klaerung des Wesens und der Ursachen der Kriminalitaet bringen wird. Die Monographie ist im ganzen wertvoll. Wuerden aehnliche Untersuchungen etwa in 10 oder 15 Jahren wiederholt werden, so wuerden m. E. viele hier aufgefuehrte Daten und Fakten bestaetigt, Trends und Entwicklungsprozesse wuerden noch deutlicher hervortreten. 1 Vgl.: United Natlons, Report of The Seeretary General on Crime Prevention and Control (Doc. A/32/199). 2 Freda Adler, Natlons not obsessed with crime, Verlag Fred B. Ro-than & Co. Littleton (Colorado) 1983, 204 Selten. Neu im Staatsverlag der DDR Politische Theorie und sozialer Fortschritt (Hrsg.: Karl-Heinz Roeder) 206 Selten; EVP (DDR) : 12,SO M Dieser dem Xi. Parteitag der SED gewidmete Sammelband enthaelt Forschungsergebnisse namhafter Philosophen, Historiker, Oekonomen sowie Staats- und Rechtswissenschaftler. Sie beschaeftigen sich mit aktuellen Fragen der Lehre von den Klassen und dem Klassenkampf, von der Revolution, von Staat, Demokratie und Menschenrechten. Aus dem Inhalt: Der rechtsphilosophische Denk-Einsatz von Karl Marx / Staat und Gesellschaft im Kapitalismus der Gegenwart / Universalitaet der Menschenrechte Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft? / Politisches System und Entfaltung der Triebkraefte des Sozialismus bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft / Zur Geschichte des marxistisch-leninistischen Demokratiebegriffs \;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

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