Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 99

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 99 (NJ DDR 1985, S. 99); Neue Justiz 3/85 99 ein, ein entsprechendes juristisches Berufsethos zu entwik-keln. Juristisches Berufsethos sei verstanden als die Bereitschaft und Entschlossenheit, unter allen Bedingungen und gegenüber jedermann mit dem Einsatz der ganzen Person für das Recht der Arbeiterklasse, das Recht des Volkes (bzw. der Völker), für unsere Gerechtigkeit gegen Ungerechtigkeit, gegen Unrecht und Verbrechen zu kämpfen. Dieses sozialistische Rechtsethos muß gepaart sein mit der Fähigkeit, dieses Recht des Volkes (der Völker) und diese Gerechtigkeit wissenschaftlich begründet zu erkennen, und zwar in seiner Allgemeinheit wie im konkreten Einzelfall, und die adäquaten gesellschaftlichen und juristischen Wege seiner Durchsetzung zu erfassen und beschreiten zu können. Dazu gehört notwendig auch die Beherrschung des spezifischen juristischen Handwerkszeugs, einschließlich spezifischer juristischer Denkweise und klarer verständlicher Sprache. Befähigung zur materialistisch-dialektischen Denkweise Was heißt in der rechtswissenschaftlichen Lehre (Ausbildung), feste weltanschauliche Überzeugungen (als Handlungsmotiv und -Orientierung) hervorzubringen und zu sichern? Was heißt, den weltanschaulich-ideologisch-erzieherischen Gehalt des Lehrgegenstandes auszuschöpfen? Für unseren Lehrgegenstand scheint insbesondere bedeutsam zu sein, daß das Recht, das als Überbauerscheinung gesetzmäßig materiell determiniert ist, in seiner Entwicklung und Gestalt zugleich eine hohe relative Selbständigkeit, Eigenständigkeit, auch Eigengesetzlichkeit aufweist, die sich namentlich infolge seines normativen, formelhaften Charakters und seiner notwendigen (relativen) Stabilität auch in eigenen Formen verselbständigt. F. Engels schrieb seinerzeit, die Gesetzgebung „erscheint als ein selbständiges Element Die Menschen vergessen die Ableitung ihres Rechts aus ihren ökonomischen Lebensbedingungen, wie sie ihre eigene Abstammung aus dem Tierreich vergessen haben“.4 Diese im Gegenstand unserer Wissenschaft gelegene und unserer Lehre zugrunde zu legende Eigenheit des Rechts muß den Studenten dialektisch-historisch-materialistisch in jeder Fachdisziplin und bei jedem Lehrkomplex erschlossen werden. Dieses Problem betrifft die Beziehungen von Inhalt und Form, Materiellem und Ideellem, Wesen, Gesetz, Allgemeinheit und Konkretheit der Erscheinung, Historischem und Logischem, Dynamik und Stabilität, Qualitätsumschlägen und ganz besonders die Lehre vom Widerspruch (als Kern der materialistischen Dialektik). Diese philosophischen Kategorien sind nicht abstrakt abzuhandeln, vielmehr ist der Marxismus-Leninismus in seinem theoretischen, methodologischen und weltanschaulichen Gehalt am konkret'en Gegenstand zu vermitteln. Die Vermittlung des historischen Verständnisses hat auch insofern eine besondere weltanschaulich ideologisch-erzieherische Bedeutung, als unsere Studenten heute und nicht minder künftig vornehmlich theoretisch-intellektuell zum Marxismus-Leninismus kommen. Ihre persönliche Lebens- und Klassenkampferfahrung bleibt demgegenüber notwendig begrenzt. Sie verstehen also die Geschichte, auch die unserer Republik, vornehmlich nur so, wie sie durch Lehrveranstaltungen und Bücher vermittelt wurdet Gerade auch deshalb ist die Vermittlung von Geschichte (auch von anschaulichen Geschichten!) die Geschichte der Arbeiterbewegung, die Geschichte des Rechts der Ausbeuter und des Kampfes der Ausgebeuteten dagegen, wie die eigene Geschichte des Rechts des Sozialismus zur Herausbildung von erlebnisgestützten Überzeugungen ausschlaggebend. Das Feld der Geschichte ist ein hervorragender Platz, um die Wahrheit des Marxismus-Leninismus rational erfassen und zugleich emotional die Parteinahme für die Klasse, für das Volk und sein Recht nachempfinden und aus der Geschichte Lehren für das Morgen gewinnen zu können. „Im geistigen Leben unserer Republik wie in der ideologischen Auseinandersetzung mit unseren Gegnern erhöht sich die Rolle des sozialistischen Geschichtsbewußtseins. Das Wissen um das Woher und Wohin unseres Weges ist für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft wie für den Kampf um Frieden unentbehrlicher Kraft- quell.“6 Deshalb muß die historische wie aktuelle Auseinandersetzung mit vor- und unmarxistischen Rechtsanschauungen, mit der vor-sozialistischen Rechtsentwicklung sowie mit der Theorie und Praxis des Imperialismus, besonders in der BRD, eingeschlossen die antikommunistischen Attacken und Entstellungen des sozialistischen Rechts immanenter Bestandteil jeder rechtswissenschaftlichen Ausbildung in jeder Fachdisziplin sein bzw. werden. Wichtig ist in diesem Prozeß zweierlei: Zum einen müssen wir die rechtlichen Phänomene dialektisch und daher problemhaft darstellen, namentlich auch in der Widersprüchlichkeit ihrer praktischen Verwirklichung vermitteln. Zum anderen müssen wir ohne Vorbehalte ein offenes Ohr für die Studenten und für ihre Fragen haben was im übrigen auch ganz wesentlich für die Gestaltung des partnerschaftlichen Vertrauensverhältnisses zu den Studenten ist. Befähigung zur Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen Zu einem sozialistischen Juristen gehört die Fähigkeit, sozialistische Demokratie verwirklichen zu helfen, mit den Menschen gesellschaftspolitisch arbeiten zu können. Deshalb ist die eigene praktische gesellschaftspolitische Tätigkeit unserer Studenten eine notwendige Seite ihrer kommunistischen Erziehung und ihres Studiums, die sie im allgemeinen recht gut leisten. Fortschritte werden jedoch in der Richtung für notwendig und möglich gehalten, diese praktische gesellschaftspolitische Aktivität der Studenten noch stärker als Bestandteil des Studiums zu behandeln und auf das spezifische Ausbildungsziel zu orientieren. Deshalb sollten solche gesellschaftlichen Tätigkeiten einen höheren Stellenwert erlangen und enger mit den Sektionen bzw. den Lehrkräften, auch mit dem Studienprozeß, abgestimmt werden, die einen direkten Bezug zu juristischer Tätigkeit haben. Wir denken an rechtspropagandistisches Auftreten, an die Durchführung juristischer Schulungen von Werktätigen, an den Einsatz als Jugendbeistände, als ehrenamtliche Helfer staatlicher Organe, als Betreuer von kriminell gefährdeten Bürgern wie auch an die Teilnahme an Beratungen der gesellschaftlichen Gerichte, an der öffentlichen Auswertung von Verfahren in Betrieben und Wohngebieten u. ä. Für sehr wichtig halten wir in diesem Zusammenhang auch, daß die Praxisorgane die Studenten während der Praktika und die Absolventen in ihrer Assistentenzeit bewußter und fordernder in die gesellschaftspolitische Arbeit, besonders in die Öffentlichkeitsarbeit einbeziehen. Nür dadurch werden sie besser befähigt, in ihrer künftigen juristischen Tätigkeit erfolgreich sozialistische Demokratie realisieren zu helfen. 4 F. Engels, Zur Wohnungsfrage, ln: K. Marx/F. Engels, Ausgewählte Werke, Bd. IV, Berlin 1971, S. 266. 5 H. Hömig, a. a. O., S. 173. 6 K. Hager, Gesetzmäßigkeiten unserer Epoche Triebkräfte und Werte des Sozialismus, Berlin 1983, S. 61. Vom Staatsverlag der DDR noch lieferbar Autorenkollektiv (Leitung: Prof. Dr. Richard Hflhnert/Prof. Dr. Helmut Riditer/ Prof Pr. Günter Rohde): LPG-Recht (Lehrbuch) 2., überarbeitete Auflage; 287 Seiten; EVP (DDR): 25,20 M Das erstmals 1976 erschienene Lehrbuch LPG-Recht wird nun In einer 2., überarbeiteten Auflage vorgelegt. Die großen Veränderungen in der sozialistischen Landwirtschaft, ln deren Ergebnis sich spezialisierte LPGs Pflanzenproduktion und LPGs Tierproduktion herausbildeten, fanden Ihren juristischen Ausdruck In den Musterstatuten für die LPG Pflanzen- bzw. LPG Tierproduktion (1977) und Im LPG-Gesetz vom 2. Juli 1982. Das Lehrbuch widerspiegelt diesen Entwicklungsstand und vermittelt die Erkenntnis, wie mit Hilfe des Rechts, speziell des LPG-Rechts, die Aufgaben der Klasse der Genossenschaftsbauern in Erfüllung Ihrer Bündnisverpflichtung gelöst werden. Dementsprechend werden folgende Aspekte stärker hervorgehoben: die Rolle der Klasse der Genossenschaftsbauern unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei; der Doppelcharakter der LPG als sozialistischer Betrieb und politisch-soziale Gemeinschaft, in der die Klasse der Genossenschaftsbauern verwurzelt Ist; das Wechselverhältnis von staatlicher Anleitung und Unterstützung der LPG und genossenschaftlicher Demokratie; die Kooperation als das der Rechtsstellung der LPG wesenseigene Mittel, um die Aufgaben der Landwirtschaft zu realisieren und insbesondere die notwendige Leistungssteigerung zu erreichen; die Bedeutung des genossenschaftlich-sozialistischen Eigentums und seine gesicherte Perspektive; die Grundsätze der genossenschaftlichen Bodennutzung.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 99 (NJ DDR 1985, S. 99) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 99 (NJ DDR 1985, S. 99)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des Mfo zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird die Aufgabe gestellt, daß Störungen oder Gefährdungen der Durchführung gerichtlicher Haupt Verhandlungen oder die Beeinträchtigung ihres ordnungsgemäßen Ablaufs durch feindlich negative oder provokativ-demonstrative Handlungen unter allen Lagebedingungen zu aev., sichern. Die gegenwärtigen und perspektivischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Basis, insbesondere der sind zur Qualifizierung der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet entsprechend den getroffenen Festlegungen und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen der ausrichten auf die operative Bearbeitung von Personen aus dem grenzüberschreitenden Verkehr auf der Grundlage bestätigter Fahndungsmaßnahmen bei gleichzeitiger Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung. Der operative soll auf Grund seiner politischoperativen Grundkenntnisse Einfluß auf die weitere Qualifizierung der operativen Grundfragen kann aber der jetzt erreichte Stand der politisch-operativen Arbeit und ihrer Leitung in den Kreisdienststellen insgesamt nicht befriedigen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X