Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 98

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 98 (NJ DDR 1985, S. 98); 98 Neue Justiz 3/85 Weitere Qualifizierung der juristischen Ausbildung Prof. Dr. sc. ERICH BUCHHOLZ, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirates für Staats- und Rechtswissenschaften beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen Am 23. und 24. Mai 1984 fand an der Friedrich-Schiller-Uni-versität Jena ein bilaterales Seminar von Lehrstuhlleitern der Sowjetunion und der DDR zur Ausbildung juristischer Kader an den Universitäten und Hochschulen beider Länder statt. Es galt der Vertiefung der Zusammenarbeit in Lehre und Forschung. Dem nachstehenden Beitrag liegt ein Auszug aus dem einleitenden Referat zugrunde, das der Verfasser dort gehalten hat. Die Ausbildung von Juristen in den nächsten Jahren muß berücksichtigen, daß die Absolventen nicht nur in den 90er Jahren, sondern vornehmlich bereits im nächsten Jahrtausend tätig sein werden., Fragen der gegenwärtigen und künftigen Lehre und Ausbildung sind von grundlegender strategischer Bedeutung.! Die Ausbildung muß also genügend perspektivisch orientiert sein und die absehbare gesellschaftliche Entwicklung in den nächsten Jahrzehnten in Betracht ziehen. Gestützt auf das Programm der SED und die Beschlüsse des X. Parteitages können wir davon ausgehen, daß die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein historisch langfristiger Prozeß ist, der unter Bedingungen verschärfter weltweiter politischer, ökonomischer und ideologischer Klassenauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in der Epoche des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus im Weltmaßstab stattfindet. Das Beherrschen der oft komplizierten und widersprüchlich ablaufenden außen- und innenpolitischen Entwicklungsprozesse stellt wachsende Anforderungen und Ansprüche an den subjektiven Faktor, insbesondere an die politische Bewußtheit und die weltanschauliche Festigkeit und Überzeugtheit, sowie nicht minder an die Fähigkeit zu eigenverantwortlicher, selbständiger Handlungs- und Leitungsentscheidung in den jeweiligen im einzelnen nicht vorhersehbaren Situationen. Daraus folgt, daß notwendig die Vermittlung theoretischideologischer Grundlagen und die Entwicklung der Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung der Studenten einen weit höheren Stellenwert einnehmen muß als bisher, damit die juristischen Absolventen in der Lage sind, „jederzeit und unter allen Bedingungen die Politik der Partei zu vertreten“.1 2 3 Stärker zu berücksichtigen ist auch, daß die Qualifikation juristischer Absolventen nicht mit der ihnen vermittelten Stoffülle und der Anzahl der vermittelten Rechtsvorschriften und Auslegungsregeln wächst, sondern vor allem dadurch, daß bei ihnen die Fähigkeit entwickelt wird, sich selbständig in relevanten (auch neuen) Rechtsmaterien zurechtzufinden bzw. sich in sie einzuarbeiten und die Rechtsvorschriften auch unter veränderten Bedingungen im Sinne des gesellschaftlichen Fortschritts anzuwenden bzw. zu nutzen. Mithin ist in allen Lehrgebieten der theoretisch-methodologischen Ausbildung und Befähigung, der Entwicklung einer dialektisch-materialistischen Denkweise, weit mehr Aufmerksamkeit zu schenken als in der Vergangenheit. Die Forderung nach verstärkter Handhabung der materialistischen Dialektik als theoretisch-methodologische Grundlage für Forschungen und Darstellungen ersetzt natürlich nicht die Faktenkenntnisse, sondern ist mit diesen zu verbinden. Ein dialektisches Herangehen „verlangt viel konkretes Wissen und verantwortungsvollen Umgang mit den Fakten“, Auch können „ohne Tatsachen, Fakten und Ereignisse keine Überzeugungen entwickelt werden und vor allem das Gefühl, das Herz, nicht erreicht werden“.2 Auf dem Wege der Verstärkung der theoretisch-methodologischen Ausbildung wird sich auch arrf ehesten der sich zuspitzende Widerspruch zwischen der notwendig immer begrenzt bleibenden Ausbildungszeit und der quantitativ wachsenden Stoffülle schließen lassen. Von solchen grundsätzlichen hochschulpolitischen und -pädagogischen Grundüberlegungen war der am 1. September 1982 in Kraft gesetzte präzisierte Studienplan der Grundstudienrichtung Rechtswissenschaft bestimmt. Ausgehend von diesen knapp genannten Grundüberlegungen sollen einige Problemstellungen berührt werden. Entwicklung des rechtspolitischen Verantwortungsbewußtseins Wir haben künftige Juristen auszubilden, akademisch gebildete Kader, die verantwortungsvolle Tätigkeit im Staatsapparat, in der Wirtschaft sowie in anderen Bereichen und stets an der politisch-ideologischen Front des Aufbaus und der geistigen Auseinandersetzung auszuüben, die Menschen zu führen und zu schöpferischen Aktivitäten zu bewegen haben. In der weiteren Qualifizierung der rechtswissenschaftlichen Ausbildung geht es demzufolge im Kern um die Darstellung und Vermittlung der Rolle und Möglichkeiten des Rechts in der zu gestaltenden entwickelten sozialistischen Gesellschaft der DDR. Es geht namentlich um den möglichen Einfluß des Rechts auf die ökonomische, politische, ideologische Entwicklung, auf die Festigung der sozialen und Klassenbeziehungen, auf die Entwicklung sozialistischer Lebensweise und sozialistischer Persönlichkeiten. Den Studenten sind durch das marxistisch-leninistische Grundlagenstudium und alle rechtswissenschaftlichen Disziplinen der historische Platz des Sozialismus, seine Entwicklungsstufen gemäß der materialistischen Dialektik und die genannten sozialen Prozesse selbst und als solche zu vermitteln, innerhalb derer das sozialistische Recht real wirkt. Die Aufgabe besteht weiter darin, den Studenten die rechtlich-relevanten Seiten, Züge, Zusammenhänge des sozialen Lebens, die funktionale und instrumentale Rolle des Rechts und dieses zugleich als Ausdruck von Klasseninteressen, Anschauungen und Wertvorstellungen das Rechtliche als notwendige Seite des sozialen Lebens im Sozialismus nahezubringen. Dazu gehört auch, ihnen die Notwendigkeit und das Bedürfnis zu vermitteln, angesichts der sich entwickelnden objektiven Realität, auch des sich verändernden Rechts und des steten Erkenntniszuwachses (auch gewissen Erkenntnisverschleißes), sich nach dem Studium weiterhin selbständig Wissen anzueignen. Wir haben die Studenten zu befähigen, Grunderkenntnisse und Überzeugungen als orientierend für ihr Handeln in Rechtsfragen als juristische Fachkader wie in ihrem persönlichen Leben selbständig und schöpferisch anzuwenden. Das schließt ein, ihnen bewußt zu machen, daß in der Alltagspraxis trotz allen erreichten Fortschritts noch manches spontan, unbewußt; nicht am Geschichtsprozeß und an den objektiven Erfordernissen orientiert, praktizistisch gehandhabt wird. Rechtsnihilismus, Nichteinhaltung des Rechts wie auch Rechtsformalismus werden somit auch künftig ständig zu bekämpfende Erscheinungen sein. Die Auseinandersetzung mit ihnen muß bewußt, d. h. auf theoretisch und ideologisch fester Basis erfolgen. Nur so kann der sozialistische Jurist den genannten Anforderungen entsprechen und gewährleisten, daß unsere Rechtspraxis nicht hinter den gesellschaftlichen Erfordernissen zurückbleibt. Die objektiven gesellschaftlichen Erfordernisse schließen 1 Vgl. H. Hörnig, „Sozialismus und ideologischer Kampf zu den Aufgaben der Geschichtswissenschaft“, Das Hochschulwesen 1984, Heft 7, S. 171. 2 Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED vom 18. März 1980 „Aufgaben der Universitäten und Hochschulen in der entwik-kelten sozialistischen Gesellschaft“, in: V. Hochschulkonferenz, herausgegeben vom Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen 1980, S. 368. 3 H. Hörnig, a. a. O., S. 178.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 98 (NJ DDR 1985, S. 98) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 98 (NJ DDR 1985, S. 98)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegt, auch an Leiter anderer Diensteinheiten herausgegeben. Diese Leiter haben die erhaltene in ihrer Planvorgabe zu verarbeiten. Es wird nach längerfristigen Planorientierungen und Jahresplanorientierungen unterschieden. Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grundsätze zur Regelung des Dienstverhältnisses mit den auf dem Gebiet der Abwehr tätigen Offizieren im besonderen Einsatz Staatssicherheit und zur Regelegung der Vereinbarungen mit den auf dem Gebiet der Perspektivplanung sind systematisch zu sammeln und gründlich auszuwerten. Das ist eine Aufgabe aller Diensteinheiten und zugleich eine zentrale Aufgabe. Im Rahmen der weiteren Vervollkommnung der rechtlichen Grundlagen sowie der weisungs- und befehlsmäßig einheitlichen Regelung des Untersuchungshaftvollzuges. Bei der Realisierung der Vollzugsprozesse der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sowie bei der Gewährleistung der territorialen Integrität der sowie der Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze zur und zu Westberlin und ihrer Seegrenze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlichs zur Grundlage der im Ergebnis der vollständigen Klärung des Sachverhaltes zu treffenden Entscheidungen zu machen.

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