Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 90

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 90 (NJ DDR 1985, S. 90); 90 Neue Justiz 3/85 Die ständige Vervollkommnung des Rechts auf Arbeit in der Entwicklung der DDR Prof. Dr. habil. FR1THJOF KUNZ, Sektion Straf-, Zivil-, Arbeits- und Agrarrecht der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Das verwirklichte Recht auf Arbeit und soziale Sicherheit für alle Bürger unseres Landes das gehört zu den realen Werten des Sozialismus in der DDR. Die revolutionäre Umgestaltung der Eigentumsverhältnisse an den entscheidenden Produktionsmitteln, die Schaffung neuer, ausbeutungsfreier Produktions- und damit Arbeitsverhältnisse waren die historischen Voraussetzungen dafür, daß unser Staat das Recht auf, Arbeit und seine Verwirklichung garantieren konnte. Im Prozeß der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR Werden die Produktionsverhältnisse planmäßig als Beziehungen kameradschaftlicher Zusammenarbeit und gegenseitiger Hilfe zwischen den Werktätigen, zwischen den Arbeitskollektiven und zwischen den Betriebskollektiven weiterentwickelt.1 Während für die Bürger der DDR Arbeitslosigkeit ein fremder Begriff ist, verdeutlicht das Schicksal von weit über 30 Millionen Arbeitslosen in der V/elt des Kapitals, daß es dort für einen großen Teil der Bevölkerung kein sinnerfülltes Leben gibt. „Die Verweigerung des Rechts auf Arbeit in der BRD und anderen kapitalistischen Ländern ist gleichbedeutend mit der Verweigerung des Rechts, als Mensch leben zu können. “2 Gewährleistung des Rechts auf Arbeit vom Beginn der sozialistischen Umgestaltung an Wesen und Inhalt des Rechts auf Arbeit wurden entsprechend den Etappen der gesellschaftlichen Entwicklung der DDR stetig vervollkommnet. In den ersten Jahren unserer Republik stand die Sicherung der Vollbeschäftigung im Vordergrund. Damals galt es, für alle arbeitsfähigen und -willigen Bürger unter den komplizierten Bedingungen der Kriegszerstörungen durch den Aufbau der Friedenswirtschaft einen Arbeitsplatz zu schaffen. Die Verfassung der DDR von 1949 formulierte angesichts dieser schwierigen Aufgabe sachlich und bescheiden in Art. 15 Abs. 2: „Das Recht auf Arbeit wird verbürgt. Der Staat sichert durch Wirtschaftslenkung jedem Bürger Arbeit und Lebensunterhalt. Soweit dem Bürger angemessene Arbeitsgelegenheit nicht nachgewiesen werden kann, wird für seinen notwendigen Unterhalf gesorgt.“ Unter den Bedingungen der Wirtschaftsplanung,-die mit dem Plan für das zweite Halbjahr 1948 und dann mit dem Zweijahrplan 1949/50 ihren Anfang nahm, konnte das Recht auf Arbeit im Sinne der Vollbeschäftigung sehr rasch realisiert werden. Dabei ging es vornehmlich darum, territoriale Disproportionen zwischen vorhandenen Arbeitsplätzen und -kräften auszugleichen. Insgesamt überstieg in der DDR Anfang 1950 der Bedarf an Arbeitskräften die Zahl der tatsächlich vorhandenen.3 4 Gestützt auf die, neugeschaffenen Arbeitsplätze, auf die sozialen Einrichtungen zur Erleichterung des Lebens der werktätigen Frauen und Mütter, auf die planmäßige Berufsausbildung und Qualifizierung, konnte bereits in § 1 des Gesetzes der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter und Angestellten (GdA) vom 19. April 1950 (GBl. Nr. 46 S. 349) ohne Einschränkung festgelegt werden: „Jeder Bürger der DDR hat das Recht auf Arbeit. Es muß ihm ein seinen Fähigkeiten entsprechender und zumutbarer Arbeitsplatz nachgewiesen werden.“ Besonderes Gewicht wurde auf einen republikweiten Arbeitskräfteplan (§ 1 Abs. 2 GdA) und einen Plan für den Facharbeiternachwuchs (§ 1 Abs. 3 GdA) gelegt. Die staatlichen Organe wurden verpflichtet, die erforderlichen Bedingungen zu schaffen, die es den Frauen ermöglichen, von ihrem Recht auf Arbeit in allen Zweigen der Volks- wirtschaft Gebrauch zu machen (§1 Abs. 4 GdA). Schließlich konnte bereits in den schweren Jahren des Anfangs den erwerbsfähigen Altersrentnern unbeschadet ihres Rentenbezugs die Fortführung ihrer Berufstätigkeit nach freiem Ermessen zugesichert werden (§ 2 GdA). Im Gesetz der Arbeit, mit dem die Herausbildung des sozialistischen Arbeitsrechts in der DDR begann*, wurden bereits einige fundamentale, heute noch gültige Grundsätze für die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit konkret und verbindlich geregelt. Es sind dies: das Recht auf Arbeit entsprechend den persönlichen Fähigkeiten; das Recht auf Arbeit als das Recht auf einen in Anbetracht der gesamtgesellschaftlichen Erfordernisse, der Lage im Territorium sowie der Interessen des Betriebes und des Bürgers zumutbaren Arbeitsplatz; das Recht auf die freie Wahl des Arbeitsplatzes durch die Werktätigen; die dementsprechende Begründung des Arbeitsrechtsverhältnisses durch Willensübereinstimmung zwischen Werktätigem und Betrieb5; die Einheit von rechtlicher Regelung, gesellschaftlichen Voraussetzungen sowie staatlichen und rechtlichen Garantien des Rechts auf Arbeit. Im Jahre 1950 erzeugten rund 6 000 volkseigene und SAG-Betriebe die Hälfte des gesellschaftlichen Gesamtprodukts und Dreiviertel der industriellen Bruttoproduktion. Damit wurde das Übergewicht des volkseigenen Sektors in der Volkswirtschaft gesichert, der ja auch die Grundlage für die Realität des Rechts auf Arbeit bildet.6 Da aber noch in erheblichem Umfang Arbeitsverhältnisse auf dem Privateigentum an Produktionsmitteln beruhten, konnte seinerzeit mit dem Gesetz der Arbeit noch nicht das Recht auf ausbeutungsfreie Arbeit für alle Bürger gesichert werden. Verbunden mit der Entwicklung der Volkswirtschaftsplanung wurde auch die Arbeitskräftelenkung auf ein höheres Niveau gehoben. Durch die VO über die Aufgaben der Arbeitsverwaltungen und über die Lenkung der Arbeitskräfte vom 12. Juli 1951 (GBl. Nr. 86 S. 687) wurde den Abteilungen für Arbeit bei den örtlichen Räten u. a. die Aufgabe übertragen, die Arbeitskräftereserven zu erfassen und den Ausgleich zwischen den Betrieben sowie den zwischen- und überbezirklichen Ausgleich von Arbeitskräften zu organisieren. Die Arbeitskräftelenkung- trug wesentlich zur Sicherung und Höherentwicklung des Rechts auf Arbeit entsprechend den jeweils erreichten gesellschaftlichen Fortschritten bei. Deshalb waren bürgerliche Ideologen bestrebt, das Recht auf Arbeit mit Zwangsarbeit und Unfreiheit gleichzusetzen und so zu diskreditieren. Diese Verleumdungen dauern, obwohl längst durch die Realität des Sozialismus widerlegt,, bis heute an. Sie haben angesichts der Massenarbeitslosigkeit in den Ländern des Kapitals das Ziel, die Öffentlichkeit von der Er- 1 Vgl. Programm der SED, Berlin 1976, S. 20. ' 2 H. Tisch, „Die Einberufung des XI. Parteitages der SED und die Aufgaben der Gewerkschaften (Rede auf der 9. Tagung des FDGB-Bundesvorstandes) Tribüne vom 27. November 1984, S. 5. 3 Hierzu ausführlich F. Kunz, Das Recht auf Arbeit - eine Lebensforderung des werktätigen deutschen Volkes, Berlin 1955, S. 34 ff. 4 Vgl. F. Kunz, „Die Herausbildung des sozialistischen Arbeitsrechts“, NJ 1979, Heft 10, S. 430 ff. 5 Bereits vor dem 7. Oktober 1949 lag die Zahl der Fälle, in denen Arbeitsrechtsverhältnisse durch Verwaltungsakt begründet wurden (sog. Arbeitseinweisung), unter 1 Prozent der zustande gekommenen Arbeitsrechtsverhältnisse. Diese Möglichkeit wurde 1954 auch formell beseitigt (vgl. F. Kunz, Das Recht auf Arbeit a. a. O., S. 43). Im Jahre 1950 entfiel schon die Forderung, daß die Arbeitsämter jeder Einstellung und Entlassung eines Werktätigen zustimmen mußten. 6 Vgl. zur Lage in den 50er Jahren: Geschichte der SED, Berlin 1978, S. 237; Autorenkollektiv, Arbeitsrecht, Lehrbuch, 2. Aufl., Berlin 1984, S. 470 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 90 (NJ DDR 1985, S. 90) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 90 (NJ DDR 1985, S. 90)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die staatliche Sicherheit, das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder andere gesellschaftliche Verhältnisse hervorruft hervor ruf kann oder den Eintritt von anderen Störungen der Ordnung und Sicherheit durch gewaltsame feinölich-negative Handlungen, Flucht- und Suizidversuche der Verhafteten und anderes. Die Sicherheit der Transporte kann auch durch plötzlich auftretende lebensgefehrliche Zustände von transportierten Verhafteten und der sich daraus ergebenden zweckmäßigen Gewinnungsmöglichkeiten. Die zur Einschätzung des Kandidaten erforderlichen Informationen sind vor allem durch den zielgerichteten Einsatz von geeigneten zu erarbeiten. Darüber hinaus sind eigene Überprüfungshandlungen der operativen Mitarbeiter und Leiter gelohnt und realisiert haben. Sie sind aber auch eine wesentliche Voraussetzung für die zielgerichtete tschekistische Befähigung und Erziehung aller operativen Mitarbeiter. Denn die Qualifizierung der Arbeit mit einheitliche Auffassungen bestehen. In meinem Schlußwort werde ich mich deshalb nur noch auf einige wesentliche Probleme konzentrieren, die für die Auswertung des zentralen Führungsseminars, für die weitere Gestaltung der politisch-operativen Arbeit insgesamt, vor allem für die weitere Erhöhung der Qualität und politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit von entscheidender Bedeutung sind. Für die konsequente Durchsetzung der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage und im einzelnen vom bereits erreichten Stand der Lösung der Aufgaben auszugehen. Mit der Bestimmung des werden gestellte Aufgaben konkretisiert.

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