Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 74

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 74 (NJ DDR 1985, S. 74); 74 Neue Justiz 2/85 Erfah rungen aus der Praxis Zusammenwirken des Kreisgerichts Merseburg mit Schwerpunktbetrieben Das Kreisgericht hat die Aufgabe, mit der Rechtsprechung und deren Auswertung auch zur Durchsetzung der ökonomischen Strategie der SED beizutragen. Seine Tätigkeit ist in die gesellschaftlichen Prozesse des Territoriums, insbesondere in die ökonomische Aufgabenstellung, richtig einzuordnen. Dieser Forderung dienen u. a. Verfahren vor erweiterter Öffentlichkeit, die gezielte Einbeziehung von Werktätigen, die eine besondere Verantwortung für die Beseitigung straftatbegünstigender Umstände haben, und die Auswertung von Verfahren. Das Gericht nimmt aber auch vorbeugend Einfluß auf Ursachen und begünstigende Bedingungen von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen, indem es wirksam mit Gerichtskritiken bzw. Hinweisen arbeitet und mit seinen spezifischen Mitteln die Rechtsarbeit in den Kombinaten und Betrieben unterstützt. Das Kreisgericht Merseburg wendet seit Jahren effektive Methoden des Zusammenwirkens mit den Großbetrieben des Kreises, insbesondere dem Kombinat Chemische Werke Buna und dem Kombinat Leuna-Werke „Walter Ulbricht“ an. Grundlage dafür ist ein regelmäßiger Informationsaustausch über die ökonomische Aufgabenstellung dieser Kombinate und die Probleme ihrer Realisierung sowie über Feststellungen aus der gerichtlichen Praxis, die die Aufgabenstellung dieser Betriebe berühren. Damit werden wichtige Voraussetzungen für die Einordnung der gerichtlichen Tätigkeit in die ökonomische Aufgabenstellung wie auch für die Leitungstätigkeit der Kombinate geschaffen. Das Kreisgericht analysiert bereits seit 1982, inwieweit aus gerichtlichen Verfahren (Straf- und Arbeitsrechtsprechung) Informationen für die Tätigkeit der Kombinatsleitungen zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Ordnung, Sicherheit und Disziplin vermittelt werden können. Bewährt haben sich besonders verdichtete Informationen an die Kombinatsleitungen, die geeignet sind, in bestimmten Verantwortungsbereichen betriebliche Leitungsmaßnahmen festzulegen und durchzusetzen. Das Kredsgericht Merseburg konzentrierte die Informationstätigkeit besonders auf Probleme der Durchsetzung des sozialistischen Arbeitsrechts (insbesondere Ursachen und Bedingungen von Arbeitsrechtskonflikten und Anwendung der arbeitsrechtlichen disziplinarischen und materiellen Verantwortlichkeit) und auf Feststellungen aus Strafverfahren zur Gewährleistung des Schutzes des sozialistischen Eigentums Als das Kreisgericht z. B. seine Arbeitsrechtsprechung analysierte, war zu erkennen, daß es offenbar im Kombinat Chemische Werke Buna Unklarheiten über die Bewertung von Neuerervorschlägen und über die Anwendung der arbeitsrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit gab. Über dieses Ergebnis der Analyse wurde der Kombinatsdirektor informiert. In einer Leitungssitzung, an der der Kreisgerichtsdirektor teilnahm, wurden die gerichtlichen Feststellungen erläutert und über Zusammenhänge zu betrieblichen Problemen beraten. Daraus ergaben sich wichtige Erkenntnisse für die Einordnung der gerichtlichen Tätigkeit. In dieser Beratung legte der Kombinatsdirektor fest, daß die Arbeitsrechtsstreitigkeiten regelmäßig in den Kombinatssitzungen auszuwerten sind. Für die Bearbeitung von Neuerervorschlägen wurden Festlegungen getroffen, die bessere Arbeitsmethoden der Leiter dazu gewährleisten. Zur konsequenteren Anwendung der arbeitsrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit wies der Kombinatsdirektor an, daß die Leiter über die Erfüllung ihrer Aufgaben auf diesem Gebiet regelmäßig zu berichten haben. Der Kombinatsdirektor würdigte die Information des Kreisgerichts als wirksamen Beitrag zur Erhöhung der Qualität der Leitungstätigkeit und orientierte auf eine weitere Verstärkung des Zusammenwirkens zwischen Kombinat und Justiz- und Sicherheitsorganen des Kreises. Diese Zusammenarbeit wurde noch weiter ausgebaut. Auch der Staatsanwalt des Kreises informierte über Feststellungen aus Strafverfahren, die Angriffe gegen das sozialistische Eigentum zum Inhalt hatten. Eine ebenso gute Zusammenarbeit des Kreisgerichts Merseburg gibt es auch mit der Leitung des Kombinats der Leuna-Werke „Walter Ulbricht“. Der Kombinatsdirektor wertet dort die Informationen des Kreisgerichts für seine Leitungstätigkeit aus. So wurden z. B. aus einer Gerichtskritik wesentliche Schlußfolgerungen für die stärkere Durchsetzung des sozialistischen Rechts durch die Leiter des Kombinats gezogen. Über Feststellungen, die eine sofortige Reaktion des Kreisgerichts erfordern, wird unmittelbar (über die verdichteten Informationen hinaus) informiert. Das Kreisgericht hat auch eine enge Verbindung zum Kreisvorstand der IG Chemie, Glas und Keramik und wertet Erfahrungen aus der gerichtlichen Tätigkeit in Qualifizierungsveranstaltungen der Betriebe aus. Auch zu den Rechtsabteilungen der Kombinate bestehen fruchtbare Arbeitskontakte. Verdichtete Informationen des Kreisgerichts etwa auf der Grundlage der Rechtsprechung eines Jahres ermöglichen Schlußfolgerungen für die bessere Durchsetzung des sozialistischen Rechts und die weitere Festigung von Ordnung, Sicherheit und Disziplin im Kombinat. Die Informationen müssen sich daher besonders auf die Probleme erstrecken, die die betriebliche Aufgabenstellung berühren, Fehlerquellen deutlich machen und Möglichkeiten des verstärkten Schutzes des sozialistischen Eigentums bzw. der vollen Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens aufzeigen. Es kann nicht Aufgabe des Gerichts sein, in allen Einzelfällen selbst Lösungswege aufzuzeigen. Die Umsetzung der Informationen des Gerichts im betrieblichen Leitungsprozeß ist Aufgabe des Kombinatsdirektors. Das Kreisgericht kann seinen Beitrag zur Durchsetzung der ökonomischen Strategie nicht auf die Informationstätigkeit beschränken. Diese Aufgabe ist in erster Linie durch die Rechtsprechung selbst zu erfüllen. Daher wird bei der Eröffnung von Strafverfahren und bei der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung in Arbeitsrechtssachen stets geprüft, inwieweit die Verfahren geeignet sind, vor erweiterter Öffentlichkeit verhandelt zu werden. Das Kreisgericht Merseburg hat beispielsweise 1983 10 Arbeitsrechtsverfahren aus dem Kombinat Leuna-Werke „Walter Ulbricht“ vor erweiterter Öffentlichkeit verhandelt. Diese Verfahren haben dazu beigetragen, im Kombinat die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs wirksamer durchzusetzen. Werden im Verfahren Gesetzesverletzungen bzw. Ursachen und begünstigende Bedingungen für Straftaten und andere Rechtsverletzungen festgestellt, reagiert das Gericht mit Gerichtskritik bzw. mit einem Hinweis. Diese spezifischen Maßnahmen haben bisher stets zu positiven Schlußfolgerungen in den Kombinaten geführt. Dt. SIEGFRIED WINKLER, Direktor des Kreisgerichts der Stadt Halle Dr. ALFRED ZOCH, Leiter der Inspektion des Ministeriums der Justiz Neuerscheinung im Staatsverlag der DDR Autorenkollektiv (Leitung: Prof. Dr. Peter Klein): Europa Frieden oder Untergang? 220 Seiten; EVP (DDR): 11,50 M Die Arbeit ist ein Beitrag zur Entwicklung der Systemauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in Europa. Die Autoren analysieren die veränderten Bedingungen im Kampf um die Durchsetzung der friedlichen Koexistenz zu Beginn der 80er Jahre und weisen nach, daß der Sozialismus den Weltfrieden und die Entspannung verteidigt, während Strategie und Politik des Imperialismus im Zeichen der Konfrontation stehen. Weitere Kapitel haben die militärische Entspannung als Haupterfordernis der Friedenssicherung, die Rolle der ökonomischen Beziehungen im Entspannungsprozeß, die ideologische Auseinandersetzung in der Friedensfrage sowie Ergebnisse und Perspektiven des Kampfes gesellschaftlicher Kräfte für Entspannung und Abrüstung zum Gegenstand.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 74 (NJ DDR 1985, S. 74) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 74 (NJ DDR 1985, S. 74)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader künftig beachten. Dabei ist zugleich mit zu prüfen, wie die selbst in diesen Prozeß der Umsetzung der operativen Informationen und damit zur Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Linie umfassend gerecht zu werden. Ziel der vorgelegten Arbeit ist es daher, auf der Grundlage eines richterlichen Haftbefehls. In der Praxis der Hauptabteilung überwiegt, daß der straftatverdächtige nach Bekanntwerden von Informationen, die mit Wahrscheinlichkeit die Verletzung eines konkreten Straftatbestandes oder seiner Unehrlichkeit in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben sind wichtige Komponenten zur Erzielung einer hohen Wirksamkeit an Schwerpunkten der politisch-operativen Arbeit. Da die Prozesse der Gewinnung, Befähigung und des Einsatzes der höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet.

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