Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 74

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 74 (NJ DDR 1985, S. 74); 74 Neue Justiz 2/85 Erfah rungen aus der Praxis Zusammenwirken des Kreisgerichts Merseburg mit Schwerpunktbetrieben Das Kreisgericht hat die Aufgabe, mit der Rechtsprechung und deren Auswertung auch zur Durchsetzung der ökonomischen Strategie der SED beizutragen. Seine Tätigkeit ist in die gesellschaftlichen Prozesse des Territoriums, insbesondere in die ökonomische Aufgabenstellung, richtig einzuordnen. Dieser Forderung dienen u. a. Verfahren vor erweiterter Öffentlichkeit, die gezielte Einbeziehung von Werktätigen, die eine besondere Verantwortung für die Beseitigung straftatbegünstigender Umstände haben, und die Auswertung von Verfahren. Das Gericht nimmt aber auch vorbeugend Einfluß auf Ursachen und begünstigende Bedingungen von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen, indem es wirksam mit Gerichtskritiken bzw. Hinweisen arbeitet und mit seinen spezifischen Mitteln die Rechtsarbeit in den Kombinaten und Betrieben unterstützt. Das Kreisgericht Merseburg wendet seit Jahren effektive Methoden des Zusammenwirkens mit den Großbetrieben des Kreises, insbesondere dem Kombinat Chemische Werke Buna und dem Kombinat Leuna-Werke „Walter Ulbricht“ an. Grundlage dafür ist ein regelmäßiger Informationsaustausch über die ökonomische Aufgabenstellung dieser Kombinate und die Probleme ihrer Realisierung sowie über Feststellungen aus der gerichtlichen Praxis, die die Aufgabenstellung dieser Betriebe berühren. Damit werden wichtige Voraussetzungen für die Einordnung der gerichtlichen Tätigkeit in die ökonomische Aufgabenstellung wie auch für die Leitungstätigkeit der Kombinate geschaffen. Das Kreisgericht analysiert bereits seit 1982, inwieweit aus gerichtlichen Verfahren (Straf- und Arbeitsrechtsprechung) Informationen für die Tätigkeit der Kombinatsleitungen zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Ordnung, Sicherheit und Disziplin vermittelt werden können. Bewährt haben sich besonders verdichtete Informationen an die Kombinatsleitungen, die geeignet sind, in bestimmten Verantwortungsbereichen betriebliche Leitungsmaßnahmen festzulegen und durchzusetzen. Das Kredsgericht Merseburg konzentrierte die Informationstätigkeit besonders auf Probleme der Durchsetzung des sozialistischen Arbeitsrechts (insbesondere Ursachen und Bedingungen von Arbeitsrechtskonflikten und Anwendung der arbeitsrechtlichen disziplinarischen und materiellen Verantwortlichkeit) und auf Feststellungen aus Strafverfahren zur Gewährleistung des Schutzes des sozialistischen Eigentums Als das Kreisgericht z. B. seine Arbeitsrechtsprechung analysierte, war zu erkennen, daß es offenbar im Kombinat Chemische Werke Buna Unklarheiten über die Bewertung von Neuerervorschlägen und über die Anwendung der arbeitsrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit gab. Über dieses Ergebnis der Analyse wurde der Kombinatsdirektor informiert. In einer Leitungssitzung, an der der Kreisgerichtsdirektor teilnahm, wurden die gerichtlichen Feststellungen erläutert und über Zusammenhänge zu betrieblichen Problemen beraten. Daraus ergaben sich wichtige Erkenntnisse für die Einordnung der gerichtlichen Tätigkeit. In dieser Beratung legte der Kombinatsdirektor fest, daß die Arbeitsrechtsstreitigkeiten regelmäßig in den Kombinatssitzungen auszuwerten sind. Für die Bearbeitung von Neuerervorschlägen wurden Festlegungen getroffen, die bessere Arbeitsmethoden der Leiter dazu gewährleisten. Zur konsequenteren Anwendung der arbeitsrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit wies der Kombinatsdirektor an, daß die Leiter über die Erfüllung ihrer Aufgaben auf diesem Gebiet regelmäßig zu berichten haben. Der Kombinatsdirektor würdigte die Information des Kreisgerichts als wirksamen Beitrag zur Erhöhung der Qualität der Leitungstätigkeit und orientierte auf eine weitere Verstärkung des Zusammenwirkens zwischen Kombinat und Justiz- und Sicherheitsorganen des Kreises. Diese Zusammenarbeit wurde noch weiter ausgebaut. Auch der Staatsanwalt des Kreises informierte über Feststellungen aus Strafverfahren, die Angriffe gegen das sozialistische Eigentum zum Inhalt hatten. Eine ebenso gute Zusammenarbeit des Kreisgerichts Merseburg gibt es auch mit der Leitung des Kombinats der Leuna-Werke „Walter Ulbricht“. Der Kombinatsdirektor wertet dort die Informationen des Kreisgerichts für seine Leitungstätigkeit aus. So wurden z. B. aus einer Gerichtskritik wesentliche Schlußfolgerungen für die stärkere Durchsetzung des sozialistischen Rechts durch die Leiter des Kombinats gezogen. Über Feststellungen, die eine sofortige Reaktion des Kreisgerichts erfordern, wird unmittelbar (über die verdichteten Informationen hinaus) informiert. Das Kreisgericht hat auch eine enge Verbindung zum Kreisvorstand der IG Chemie, Glas und Keramik und wertet Erfahrungen aus der gerichtlichen Tätigkeit in Qualifizierungsveranstaltungen der Betriebe aus. Auch zu den Rechtsabteilungen der Kombinate bestehen fruchtbare Arbeitskontakte. Verdichtete Informationen des Kreisgerichts etwa auf der Grundlage der Rechtsprechung eines Jahres ermöglichen Schlußfolgerungen für die bessere Durchsetzung des sozialistischen Rechts und die weitere Festigung von Ordnung, Sicherheit und Disziplin im Kombinat. Die Informationen müssen sich daher besonders auf die Probleme erstrecken, die die betriebliche Aufgabenstellung berühren, Fehlerquellen deutlich machen und Möglichkeiten des verstärkten Schutzes des sozialistischen Eigentums bzw. der vollen Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens aufzeigen. Es kann nicht Aufgabe des Gerichts sein, in allen Einzelfällen selbst Lösungswege aufzuzeigen. Die Umsetzung der Informationen des Gerichts im betrieblichen Leitungsprozeß ist Aufgabe des Kombinatsdirektors. Das Kreisgericht kann seinen Beitrag zur Durchsetzung der ökonomischen Strategie nicht auf die Informationstätigkeit beschränken. Diese Aufgabe ist in erster Linie durch die Rechtsprechung selbst zu erfüllen. Daher wird bei der Eröffnung von Strafverfahren und bei der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung in Arbeitsrechtssachen stets geprüft, inwieweit die Verfahren geeignet sind, vor erweiterter Öffentlichkeit verhandelt zu werden. Das Kreisgericht Merseburg hat beispielsweise 1983 10 Arbeitsrechtsverfahren aus dem Kombinat Leuna-Werke „Walter Ulbricht“ vor erweiterter Öffentlichkeit verhandelt. Diese Verfahren haben dazu beigetragen, im Kombinat die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs wirksamer durchzusetzen. Werden im Verfahren Gesetzesverletzungen bzw. Ursachen und begünstigende Bedingungen für Straftaten und andere Rechtsverletzungen festgestellt, reagiert das Gericht mit Gerichtskritik bzw. mit einem Hinweis. Diese spezifischen Maßnahmen haben bisher stets zu positiven Schlußfolgerungen in den Kombinaten geführt. Dt. SIEGFRIED WINKLER, Direktor des Kreisgerichts der Stadt Halle Dr. ALFRED ZOCH, Leiter der Inspektion des Ministeriums der Justiz Neuerscheinung im Staatsverlag der DDR Autorenkollektiv (Leitung: Prof. Dr. Peter Klein): Europa Frieden oder Untergang? 220 Seiten; EVP (DDR): 11,50 M Die Arbeit ist ein Beitrag zur Entwicklung der Systemauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in Europa. Die Autoren analysieren die veränderten Bedingungen im Kampf um die Durchsetzung der friedlichen Koexistenz zu Beginn der 80er Jahre und weisen nach, daß der Sozialismus den Weltfrieden und die Entspannung verteidigt, während Strategie und Politik des Imperialismus im Zeichen der Konfrontation stehen. Weitere Kapitel haben die militärische Entspannung als Haupterfordernis der Friedenssicherung, die Rolle der ökonomischen Beziehungen im Entspannungsprozeß, die ideologische Auseinandersetzung in der Friedensfrage sowie Ergebnisse und Perspektiven des Kampfes gesellschaftlicher Kräfte für Entspannung und Abrüstung zum Gegenstand.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 74 (NJ DDR 1985, S. 74) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 74 (NJ DDR 1985, S. 74)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen und Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben. In unaufschiebbaren Fällen, insbesondere bei Gefahr im Verzüge, hat der Leiter der Untersuchungshaftanstait seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen und Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben. Ir, unaufschiebbaren Fällen, insbesondere bei Gefahr im Verzüge, hat der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ein wirksames Mittel zur Kontrolle über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Fristen, die im Zusammenhang mit der Verhaftung und Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners aufzuklären sie in von uns gewollte Richtungen zu lenken. Das operative erfordert den komplexen Einsatz spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden und stellt damit hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat kann es unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und strafrechtlich relevanten Umständen zweckmäßig und angebracht sein, auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu verzichten.

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