Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 72

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 72 (NJ DDR 1985, S. 72); 72 Neue Justiz 2/85 Dabei dominierten zwei Hauptgedanken: Die generellen verfassungsmäßigen Garantien der sozialistischen Länder für den umfassenden Gesundheitsschutz jedes Bürgers müssen uneingeschränkt auch im Prozeß der Anwendung neuer Erkenntnisse, Methoden und Verfahren verwirklicht werden. Andererseits hat das Recht die Aufgabe, die Einführung und Anwendung neuer Erkenntnisse des medizinisch-wissenschaftlichen Fortschritts zu fördern, indem es durch die Fixierung klarer rechtlicher Kriterien eine Verhaltensrichtung für alle beteiligten Ärzte und andere Mitarbeiter bietet und dabei das erforderliche hohe Maß an Rechtssicherheit schafft. Rechtliche Barrieren gegen den medizinischen Fortschritt wären ebenso schädlich wie die Aufstellung solcher Kriterien, die das Grundprinzip des umfassenden Gesundheitsschutzes für jeden Patienten nicht ausreichend berücksichtigen. Die Ausführungen hierzu (u. a. von Prof. Dr. V. Knapp, Karls-Universität Prag, und vom Verfasser dieses Berichts) ließen sich von dieser entscheidenden Prämisse leiten. Besondere Aufmerksamkeit galt dabei der Frage nach der vom Arzt vorzunehmenden Abwägung zwischen den bisher bewährten Methoden Und Verfahren auf der Grundlage einer bestimmten Indikation und den Aussichten für den Patienten, die bei der Anwendung neuer Erkenntnisse bestehen. Diese Abwägung muß vorrangig aus der Sicht des Wohles des Patienten vorgenommen werden. In der DDR bilden insbesondere die Forschungsprojekte l und die im Rahmen ihrer Umsetzung erzielten Ergebnisse eine solide Basis für die vom Arzt zu treffende Entscheidung, ein neues Verfahren oder eine neue Methode in der Praxis anzuwenden. Zu den charakteristischen Besonderheiten dieser Projekte zählt, daß sie vor einem Wissenschaftlichen Gremium verteidigt werden müssen. Erst das mit der erfolgreichen Verteidigung erlangte Höchstmaß an Sicherheit berechtigt zur Freigabe und Anwendung eines neuen Verfahrens in der medizinischen Praxis. Rechtliche Voraussetzungen hierfür sind ferner die besonders sorgfältige ärztliche Aufklärung der Probanden (auch über nicht völlig auszuschließende Risiken) und ihre absolut freiwillige Zustimmung. Soll das Verfahren Anwendung in der Praxis finden, muß der Patient über das Ergebnis der ärztlichen Abwägung zwischen den bisherigen Verfahren und Methoden und den Aussichten, die die Anwendung neuer Erkenntnisse bietet, allseitig aufgeklärt sein. Genetik und Organtransplantation Rechtsfragen wurden auch aus der Sicht des medizinischwissenschaftlichen Fortschritts im Bereich der Genetik erörtert. Moderne diagnostische Methoden ermöglichen, bereits während der Schwangerschaft genetische Schäden des noch ungeborenen Kindes sicher festzustellen. Damit wird ein begründetes Motiv für eine Schwangerschaftsunterbrechung gegeben, über die die Frau nach Würdigung der ihr im Zusammenhang mit dieser Diagnose gegebenen Empfehlungen frei entscheiden kann. Daß genetische Risiken vorhersehbar sind, versetzt die Ärzte in die Lage, ihre Empfehlungen auch in die Richtung einer artifiziellen Insemination oder auch einer Sterilisation (wenn die Frau bereits Kinder hat) zu lenken. Mehrere Redner gingen auf rechtliche, Fragen der Insemination ein, insbesondere auf die für unerläßlich angesehenen Kriterien. Eine erst in jüngster Zeit erlassene rechtliche Regelung in der CSSR geht von dem Primat medizinischer Indikation aus. Sie betont den ehelichen Status des Kindes bei der heterologen Insemination, fordert die Respektierung der Anonymität des Spenders und die konsequente Einhaltung der Schweigepflicht der Mitarbeiter der medizinischen Einrichtung. Die meisten Rechtsfragen zur Organtransplantation, die auf der Tagesordnung der Konferenz standen, wurden nicht zum ersten Mal erörtert. Dennoch zeigte sich erneut, daß diese Rechtsproblematik nichts an Aktualität verloren hat. Das bezieht sich insbesondere auf die weitere Profilierung der Kriterien für die Feststellung des Hirntodes, auf die unter dem Gesichtspunkt der Gewebeverträglichkeit vorzunehmende Auswahl der Spender und Empfänger und andere Rechtsfragen von gesundheitspolitischer Bedeutung. Hierzu zählen Nierentransplantationen als die einzige Alternative für die gesundheitliche Rehabilitation chronisch Nierenkranker. Noch ist die Zahl der prospektiven Empfänger größer als die Zahl der zur Verfügung stehenden Nieren. „Intertransplant“, die Organisation sozialistischer Länder, unternimmt viele Anstrengungen, um den Austausch der im jeweiligen Land nicht henötigten Nieren (wegen fehlender Gewebeverträglichkeit) zu fördern und den Mitgliedsländern entsprechende Angebote zu unterbreiten. Die hochspezialisierte Betreutingsmaßnahme „Nierentransplantation“ zeugt vom humanistischen Charakter des sozialistischen Gesundheitswesens, da die Patienten hierfür keine Kosten zu tragen haben. Anders in den kapitalistischen Ländern. Die Diskussion zu diesen Fragen machte deutlich, daß z. B. in der BRD eine rechtliche Regelung für die Organtransplantation keinen Platz haben soll (Prof. Dr. W. Spann, Institut für Rechtsmedizin in München) offenkundig ein Eingeständnis für das Unvermögen, kommerzielle Schranken zu überwinden. Rechtliche Einzelfragen In der Palette der rechtlich-ethischen Fragen nahm die medizinische Betreuung schwerkranker Patienten einen wichtigen Platz ein. Übereinstimmend wurde die Auffassung von der Unbedingtheit aller notwendigen medizinischen Betreuungsmaßnahmen auch in den Fällen vertreten, in denen die Prognose ungünstig ist. Alle irgendwie gearteten Tendenzen einer „Sterbehiilfe“ wurden zurückgewiesen. Der Qualitätsaspekt in der ihedizinischen Betreuung fand auch vom rechtlichen Standpunkt her gebührende Aufmerksamkeit. Diese Beiträge (u. a. Dr. H. Heusinger und Prof. Dr. R. Gürtler, Akademie für Ärztliche Fortbildung der DDR) beschäftigten sich mit so entscheidenden Verhaltensanforderungen wie die Sorgfalt®- und die Schweigepflicht. Im Zusammenhang damit kam es zur Darlegung von Ursachen für Schäden durch Sorgfaltspflichtverletzungen im Prozeß der medizinischen Betreuung (B. Swiatek und Z. Parkitna-Cegla, Lehrstuhl für Gerichtsmedizin der Medizinischen Akademie Wroclaw). Die Rolle pflichtgemäßer Entscheidungen und Verhaltensweisen wurde an Folgen fehlerhafter oder zu spät gestellter Diagnosen, mangelhafter Behandlung postoperativer Komplikationen usw. verdeutlicht. Behandelt wurden auch internationale Trends in der Entwicklung der materiellen Verantwortlichkeit für Schäden gegenüber Patienten (J. Stepän, Institut für Sozialmedizin und Organisation der Gesundheitsdienste in der CSR). Die Konferenz bot eine Fülle von Anregungen und Lö-sungsvarianten. Die weitgesteckte Thematik machte einmal mehr die Differenziertheit der Gegenstände der Gerichtsmedizin und des Medizdnrechts deutlich. Die medizinrechtliche Thematik .weiter zu profilieren und möglichst definitive Antworten auf viele mitunter komplizierte Fragen zu geben, die in der medizinischen Praxis und im Ergebnis der medizinischen Forschung gestellt werden das machte unbestreitbar den Wert dieser Konferenz aus. Neu im Staatsverlag der DDR Jahrbuch der Internationalen Politik und Wirtschaft 1984 586 Seiten; EVP (DDR): 25 M Der 12. Band dieses Jahrbuchs, das gemeinsam vom Institut für Weltwirtschaft und Internationale Beziehungen der Akademie der Wissenschaften der UdSSR und vom Institut für Internationale Beziehungen an der Akademie für Staatsund Rechtswissenschaft der DDR herausgegeben wird, enthalt Informationen über Ereignisse und wissenschaftliche Analysen der wichtigsten Entwicklungsprozesse des Jahres 1983. Die Autoren untersuchen Im ersten Teil u. a. die Politik der Reagan-Administration, die Rolle der nichtpaktgebundenen Staaten, die Rüstungsbegrenzungsverhandlungen, die Entwicklung des sozialistischen Weltsystems und des RGW einerseits sowie der kapitalistischen Weltwirtschaft und der NATO andererseits. Sie beleuchten ferner die Lage In Westeuropa, Im Nahen Osten, In Südostasien, im subsaharischen Afrika und in Lateinamerika. Der zweite Teil des Jahrbuchs enthält Spezialbeiträge zur politischen und ökonomischen Entwicklung von 51 Ländern darunter alle sozialistischen Länder und die wichtigen kapitalistischen Staaten , während im dritten Teil u. a. ein Oberblick über die Arbeit der UNO und ihrer Spezialorganisationen gegeben wird. Den Abschluß bildet eine Chronik der bedeutsamsten internationalen Ereignisse des Jahres 1983.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 72 (NJ DDR 1985, S. 72) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 72 (NJ DDR 1985, S. 72)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der politisch-operativen Aufgaben durch die Linie davon auszuqehen, daß die Sammlung von Informationen im tvollzuq zur Auslieferung an imperialistische Geheimdienste und andere Feindeinrichtunqen, vor allem der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Ordnung und das friedliche Leben der Bürger zu organisieren. Mit dieser grundlegenden Regelung ist die prinzipielle Verantwortung der Schutz- und Sicherheitsorgane des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie ihrer fortwährenden Modifizierung von den Leitern der Untersuchungshaftanstalten beständig einer kritischen Analyse bezüglich der daraus erwachsenden konkre ten Erfordernisse für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit ergeben Möglichkeiten der Informationsgevvinnung über die Untersuchungshaftanstalt durch imperialistische Geheimdienste Gefahren, die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der BezirksVerwaltung für Staatssicherheit Berlin eindeutig erkennen, daß feindlich-negative Kräfte versuchen ihre Aktivitäten zur otörunn er Dichemoit.

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