Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 67

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 67 (NJ DDR 1985, S. 67); Neue Justiz 2/85 67 bundene Kommunalpolitik die Leistlings bereits ch alt aller Werktätigen zu fördern und die Arbeits- und Lebensbedingungen der Bürger zielstrebig zu verbessern. Der Ministerrat der DDR ist beauftragt worden, die Durchführung des Planes zu leiten und die notwendigen Entscheidungen zur Gewährleistung der planmäßig proportionalen, strukturellen und dynamischen Entwicklung der Volkswirtschaft zu treffen. Der sozialistische Wettbewerb, der für die Erfüllung der Aufgaben des Volkswirtschaftsplans große Bedeutung hat, ist entsprechend den Anforderungen der neuen Etappe der ökonomischen Strategie noch enger mit der wirtschaftlichen Rechnungsführung zu verbinden. Die Richtlinie des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des FDGB für die Arbeit mit dem Haushaltsbuch im sozialistischen Wettbewerb vom 25. Oktober 1984 (GBl. I Nr. 29 S. 325) soll demzufolge das Kosten-Nutzen-tDenken in den Arbeitskollektiven stärker fördern und das Verhältnis von Aufwand und Ergebnis zu einem wichtigen Kriterium für den Kampf um einen hohen Leistungsanstieg machen. Die Richtlinie gilt für alle Wirtschaftseinheiten, die nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten. Haushaltsbücher werden von Kollektiven geführt, deren Verantwortungsbereich klar abgegrenzt ist und mit der Kostenstelle in der jeweiligen Struktureinheit des Betriebes grundsätzlich übereinstimmt. Ausgehend vom Plan und von den Erfordernissen der Leistungsbewertung der Kombinate und Betriebe sind den Arbeitskollektiven aus den in der Richtlinie aufgeführten wichtigen Kennziffern im Haushaltsbuch drei bis fünf konkret beeinfluß- und meßbare Kennziffern auszuwählen und vorzugeben, über die direkter Einfluß auf die Senkung der Kosten und damit auf die Verbesserung des Verhältnisses von Aufwand und Ergebnis genommen werden kann. Der Kampf um die Übererfüllung bzw. Unterschreitung der Kennziffern des Haushaltsbuches ist Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs und wird mit bewährten Wettbewerbsmethoden verbunden. Die Kennziffern werden im Haushaltsbuch saldiert und nach dem Verursacher- und Verantwortungsprinzip abgerechnet. Den erreichten Einsparungen sind verursachte Verluste gegenzurechnen, ökonomische Verluste sind zu Lasten derjenigen Kollektive auszuweisen, die sie verursacht haben. Die-Haushaltsbücher sind monatlich auszuwerten. Sie sind Grundlage für die Gewährung von Initiativprämien für überdurchschnittliche Leistungen. Mindestens einmal im Quartal ist das Kollektiv darüber zu informieren, welchen Anteil der für die Jahresendprämie geplanten Mittel des Prämienfonds es mit der Erfüllung der Kennziffern des Haushaltsbuches erarbeitet hat. Die materielle Anerkennung für Einsparungen von volkswirtschaftlich wichtigen Energieträgern, Rohstoffen und Materialien auf der Grundlage des Haushaltsbuches erfolgt entsprechend den Rechtsvorschriften.2 In den Betriebskollektivverträgen sind Maßnahmen über die Auswahl und Vorgabe der Kennziffern, die Verantwortung für die Führung und Kontrolle des Haushaltsbuches, das Verfahren für die regelmäßige Auswertung der Ergebnisse und die Formen, Bewertungskriterien sowie der Zeitpunkt der materiellen und ideellen Anerkennung festzulegen. * Das Gesetz über Warenkennzeichen vom 30. November 1984 (GBl. I Nr. 33 S. 397) ist darauf gerichtet, die Wirksamkeit der Kennzeichnung von Erzeugnissen und Dienstleistungen zur Sicherung stabiler Absatzmärkte und für einen effektiven Export weiter zu erhöhen Und durch eine hohe Qualität der Erzeugnisse und Dienstleistungen der Forderung, „Qualitätsarbeit aus der DDR“ zu einem weltweit anerkannten Markenzeichen unserer Leistungsfähigkeit zu machen3, besser zu entsprechen. Das Gesetz enthält für die Kombinate, Betriebe und Einrichtungen die Voraussetzungen und die Pflicht, eine gezielte und manktdifferenzierte Kennzeichnungsarbeit durchzusetzen und die Warenkennzeichen für den Handel und die Förderung der Qualitätsarbeit noch besser zu nutzen. Die Betriebe sind auch künftig verpflichtet, die von ihnen hergestellten Waren so zu kennzeichnen, daß der Herstellerbetrieb festgestellt werden kann. Das entspricht der hohen Verantwortung der Betriebe für die Herstellung markt- und bedarfsgerechter Erzeugnisse mit anspruchsvollen Gebrauchseigenschaften und hoher Qualität und fördert das Verantwortungsbewußtsein der Werktätigen für die Qualitätsarbeit und den guten Ruf der von ihnen hergestellten Erzeugnisse. - Neu ist der Rechtsschutz für Dienstleistungsmarken, Ausstattungen und Verpackungen sowie für geographische Herkunftsangaben. Damit können jetzt auch solche bekannten Dienstleistungsmarken wie „Interflug“, „Deutrans“ oder solche Qualitätsprodukte wie „Lausitzer Glas“ und „Thüringer Wurst“ rechtlich geschützt werden. Die Verantwortung der örtlichen Räte für die Qualitätsarbeit der Betriebe im Territorium erhöht sich, da ihre Zustimmung zur Verwendung geographischer Herkunftsangaben einzuholen ist. Das Gesetz enthält die notwendigen Festlegungen, die sich für die DDR aus internationalen Verträgen ergeben. So wird Rechtsschutz auch für Warenkennzeichen gewährt, die von Betrieben und Einrichtungen anderer Staaten in der DDR angemeldet wurden. Ausländischen Anmeldern werden dieselben Rechte wie bisher eingeräumt. Mit der Ausdehnung des Rechtsschutzes auf Dienstleistungsmarken, Ausstattungen, Verpackungen- und geographische Herkunftsangaben erweitern sich für Ausländer die Möglichkeiten zum Erwerb von Schutzrechten in der DDR. Beibehalten und entsprechend den gesellschaftlichen Notwendigkeiten weiterentwickelt worden sind die erprobten Regelungen über die möglichen Formen der Kennzeichnung, über die Voraussetzungen für den Rechtsschutz, über das Verfahren zur Sicherung des Rechtsschutzes sowie über die Warenzeichenverbände und über die Aufgaben des Amtes für Erfindungs- und'Patentwesen auf diesem Gebiet. Die gleichzeitig mit dem Gesetz erlassene 1. DB vom 3. Dezember 1984 (GBl. I Nr. 33 S. 411) regelt die Gestaltung von Marken sowie die Bildung und Tätigkeit von Verbänden zur Warenkennzeichnung. Diese Verbände sind Gemeinschaften zur einheitlichen Verwendung von Kollektivkennzeichen für d'ie von mehreren Kombinaten und Betrieben entwickelten, hergestellten oder vertriebenen Waren oder ausgeführten Dienstleistungen. * Zur Vorbereitung des Fünfjahrplanes 1986 bis 1990 sind die AO über die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1986 1990 vom 7. Dezember 1984 (GBl.-Sdr. Nr. 1190 a r) und die AO über die Umbewertung der Grundmittel vom 14. Dezember 1984 (GBl. I Nr. 37 S. 450) erlassen worden. Die Anordnungen sind voll auf die Durchsetzung der Maßnahmen zur Qualifizierung der Leitung, Planung und wirtschaftlichen Rechnungsführung gerichtet. Auf dem Gebiet der Grundfondsreproduktian verpflichtet die letztgenannte AO die volkseigenen Kombinate und Betriebe sowie nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitende Einrichtungen der Industrie, des Bauwesens, Verkehrswesens, der Nahrungsgüterwirtschaft, der Materialwirtschaft und in Handel und Versorgung sowie die Organisationen, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen des Verbandes der Konsumgenossenschaften der DDR, ihre Grundmittel auf die ab 1. Januar 1986 geltenden Industriepreise umzubewerten. Damit wird das staatlich-sozialistische Eigentum sowie das kansumgenossenschaft-liche Vermögen nach realen Werten meßbar, die ab 1986 Grundlage für die Leitung, Planung und wirtschaftliche Rechnungsführung der Grundfondsreproduktion werden. Die umbewerteten Grundmittel sind insbesondere Grundlage für die Berechnung der Produktionsfondsabgabe4, der Abschreibungen und der Messung der Effektivität der Grundfonds. Grundfonds mit einem Bruttowert unter 2 000 M werden nicht erfaßt. Die Umbewertung wird mit Hilfe von Koeffizienten durch-gefiührt und ist bis zum 30. Juni 1985 abzuschließen. Gleichzeitig sind die Veränderungen der normativen Nutzungszeiten und der Abschreibungssätze nach der AO über die Abschreibung der Grundmittel vom 3. Oktober 1984 (GB1.-Sdr. Nr. 1124) vorzunehmen. In der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik besteht eine Zentralstelle für die Umbewertung der Grundmittel, der die Anleitung und Kontrolle obliegt. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Umbewertung sind die Leiter der Organe, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen verantwortlich. Die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik gibt methodische und organisatorische Regelungen, die Nomenklatur der Inventarobjektgruppen und der Umbewertungskoeffizienten bis zum 28. Februar 1985 heraus. Die AO über die Quartals- und Monatsplanung sowie über die Freisetzung und effektive Verwendung materieller Fonds vom 3. Dezember 1984 (GBl. I Nr. 35 S. 417) enthält zusammengefaßt die Regelungen der Quartals- und Monatsplanung, die sich wie die AO über die Kassenplanung vom 2. August 1979 (GBl. I Nr. 28 S. 249)5 seit Jahren 'bewährt haben und die im 2 Vgl. z. B. die AO Nr. 1 über die materielle Anerkennung der Werktätigen für Einsparungen von volkswirtschaftlich wichtigen Energieträgern, Rohstoffen und Materialien vom 2. April 1981 (GBl. I Nr. 11 S. 124) sowie die AO Nr. 2 vom 12. Mal 1982 (GBl. I Nr. 23 S. 420); § 8 der VO über die Planung, Bildung und Verwendung des Prämienfonds für volkseigene Betriebe vom 9. September 1982 (GBL I Nr. 34 S. 595). 3 E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den X. Parteitag der SED, Berlin 1981, S. 55. 4 VO über die Produktionsfondsabgabe vom 14. April 1983 (GBl. I Nr. 11 S. 106). 5 Vgl. hierzu die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1979, Heft 11, S. 500. I;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit und anderen, sind für die Untersuchungsabteilungen und die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Grundsätze ihrer Tätigkeit. Von den allgemeingültigen Bestimmungen ausgehend, sind in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen gegebenen Orientierungen auf Personen Personenkreise entsprechend der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich durch die Leiter umzusetzen und zu präzisieren. Durch exakte Vorgaben ist zu gewährleisten, daß die erarbeiteten Informationen. Personenhinweise und Kontakte von den sachlich zuständigen Diensteinheiten genutzt werden: die außerhalb der tätigen ihren Möglichkeiten entsprechend für die Lösung von Aufgaben zur Gewährleistung der allseitigen und zuverlässigen Sicherung der und der sozialistischen Staatengemeinschaft und zur konsequenten Bekämpfung des Feindes die gebührende Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Vor allem im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Unterweisung wie auch alle anderen Mechanismen der Einstellungsbildung nicht nur beim Entstehen feindlich-negativer Einstellungen, sondern auch beim Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Feindlich-negative Einstellungen stellen - wie bereits im Abschnitt dargelegt wurde - mit ihrer Eigenschaft als Handlungstendenz die Bereitschaft der betreffenden Bürger zu einem feindlich-negativen Handeln dar.

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