Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 66

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 66 (NJ DDR 1985, S. 66); 66 Neue Justiz 2/85 licher Vorbeugungsmaßnahmen, die sich in komplexen Plänen der Prophylaxe im Rahmen der Planung der sozialen und ökonomischen Entwicklung der Rayons, Gebiete und Republiken sowie der Industriezweige (bis hin zu einzelnen Betrieben) konkret niederschlagen. Das ist eine tief in der gesellschaftlichen Praxis verwurzelte Form der Vorbeugung von Rechtsverletzungen, wobei sich die Arbeit unter Führung der Organe der Partei und der Sowjets vollzieht. Je konkreter die Vorschläge der Kriminologen sind, die in derartige Pläne eingehen, desto größer ist ihre Wirkung. Allgemeine Empfehlungen (z. B. zur Notwendigkeit, die Erziehungsarbeit zu verstärken) finden in den Plänen gegenständlichen Ausdruck in bezug auf konkrete Adressaten (z. B. Betriebe, in denen häufig Rechtsverletzungen begangen werden). In diesen Fällen ermöglichen die Empfehlungen der kriminologischen Wissenschaft jedem Subjekt der Prophylaxe, seinen Platz in Übereinstimmung mit seinen Funktionen und Kompetenzen zu finden. Nur schwerlich' kann man eine noch existierende Praxis für richtig halten, die die gesamte allgemeine prophylaktische Tätigkeit allein den rechtsschützenden Organen zuordnet. Natürlich müssen diese Organe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten handeln und neue Wege zur Verstärkung der vorbeugenden Arbeit finden. Doch darf durch sie die Tätigkeit anderer staatlicher Organe und gesellschaftlicher Organisationen nicht ersetzt werden. Die Erziehung ist ein komplexes Problem (einschließlich der Vorbeugung von gesellschaftswidrigen Verhaltensweisen), das von allen Bereichen der sozialistischen Gesellschaft unter Führung der Parteiorganisationen gemeinsam gelöst wird. Von der Kriminologie wurde der Begriff der allgemeinen und speziellen Maßnahmen der Vorbeugung von Straftaten ausgearbeitet, doch wurden damit nicht alle Möglichkeiten für notwendige Empfehlungen an rechtsschützende Organe genutzt. Nehmen wir folgendes Problem: Der Generalstaatsanwalt der UdSSR, A. Rekunkow, fordert, die prophylaktische Rolle der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht entschieden zu erhöhen. Dabei geht er davon aus, daß die Unterbindung von Gesetzesverletzungen eine große und wichtige Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist. Noch besser sei es jedoch, wenn die Mittel der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht so breit wie möglich auch für die Vorbeugung von Rechtsverletzungen und Straftaten genutzt würden. Die kriminologische Wissenschaft muß darauf eingehen und zur Realisierung dieser prinzipiellen Forderung beitragen. Dafür gibt es zweifellos Reserven. Sie bestehen insbesondere darin, die Anstrengungen der Kriminologen z. B. mit denen der Spezialisten für staatsanwaltschaftliche Auf- sicht, der Kriminalisten und der Prozeßrechtler zu verbinden. Worum geht es dabei? Gewöhnlich wurden und werden kriminologische Forschungen mit Vorschlägen kriminologischen Charakters beendet. Das ist für Schlußfolgerungen und Empfehlungen der Wissenschaft indessen keine Grenze. Die kriminologische Forschung in einem beliebigen konkreten Industriezweig kann und muß (wenn das auch für die landläufigen Auffassungen über „Schlußfolgerungen“ aus solchen Forschungen nicht üblich ist) zur Grundlage für praktische Empfehlungen an die Staatsanwälte werden (wie z. B. die Aufsicht über die Wahrung der Gesetzlichkeit im gegebenen Zweig zu vollziehen ist oder wie auf auf gedeckte Mängel zu reagieren ist). Wenn das von der Anzahl her auch nicht viele solcher Empfehlungen sein werden, so besteht doch ihr Vorzug in der Konkretheit, basierend auf der kriminologischen Forschung. Eine weitere praktische Schlußfolgerung besteht in der Schaffung einer Methodik der Untersuchung von Straftaten in konkreten volkswirtschaftlichen Zweigen, besonders wenn sie mit Diebstählen verbunden sind. Auf diese Weise können kriminologische Untersuchungen als Basis für die Ausarbeitung von Maßnahmen prozessualen und kriminalistischen (und selbstverständlich strafrechtlichen) Charakters dienen. Mit der Nutzung dieser Möglichkeiten in vollem Umfang wird der nützliche Effekt bedeutend verstärkt, und zugleich wird ein Beispiel für das komplexe Herangehen an die erforschten Probleme geschaffen. Große Bedeutung für die Billigung der Ergebnisse kriminologischer Forschungen sowohl in „reiner Form“ als auch im komplexen Rahmen hat eine Anweisung des Generalstaatsanwalts der UdSSR an die nachgeordneten Staatsanwaltschaften, die zur weiteren Festigung und Entwicklung der Verbindungen zwischen der Wissenschaft und der Praxis beitragen wird. Das Gesagte erschöpft nicht alle Probleme der Entwicklung der Wissenschaft und der Formen ihrer Verbindung mit der Praxis des Kampfes gegen die Kriminalität. Die kritische Beurteilung der Arbeit gestattet jedoch den Schluß, daß die Kriminologie große Perspektiven hat. Mit anderen Worten: Die Kriminologen haben alle Möglichkeiten, auf der Grundlage der gemeinsam mit den Organen der Praxis gesammelten Erfahrungen neue Erfolge zu erringen und einen noch größeren Beitrag bei der Vorbeugung und Bekämpfung von Straftaten zu leisten. (Gekürzt aus: Sozialistitscheskaja sakonnost 1984, Heft 10, S. 9 ff.; übersetzt von Rüdiger P antel, Berlin) Neue Rechtsvorschriften überblick über die Gesetzgebung im IV. Quartal 1984 Der nachstehende Beitrag erstreckt sich auf die im Gesetzblatt der DDR Teil I Nr. 26 bis 37 veröffentlichten Rechtsvorschriften.* Auf ihrer 10. Tagung am 30. November 1984 beschloß die Volkskammer das Gesetz über den Volkswirtschaftsplan 1985 (GBl. I Nr. 32 S. 389) sowie das Gesetz über den Staatshaushaltsplan 1985 (GBl. I Nr. 32 S. 395). Mit diesen Gesetzen werden Ziel, Wege und Mittel festgelegt, um die stabile, dynamische Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft fortzusetzen. Dabei wird der Kurs der Hauptaufgabe in seiner Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik zum Wohle des Volkes konsequent weitergeführt.1 Der für 1985 geplante volkswirtschaftliche Leistungsanstieg ist, gestützt auf die beschleunigte Anwendung und breite wirtschaftliche Nutzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, vorwiegend durch die Steigerung der Arbeitsproduktivität sowie die weitere Senkung des Produktionsverbrauchs und der Kosten zu erzielen. In allen Bereichen und auf allen Ebenen der Volkswirtschaft wird der arbeits-, fonds- und ressourcensparende Typ der intensiv erweiterten Reproduktion verstärkt eingeführt. Durch sozialistische Rationalisierung ist die Effektivität der Grundfonds zu erhöhen. Die Modernisierung wird zur Hauptform der Reproduktion der Grundfonds. Hervorzuheben ist auch die For- derung, das Produktionsprofil flexibel zu gestalten und neue Ergebnisse des wissenschaftlich-technischen Fortschritts rasch in die Praxis zu überführen. Fester Bestandteil des Volkswirtschaftsplans sind die Aufgaben, die sich für das Jahr 1985 aus den Beschlüssen der Wirtschaftsberatung der RGW-Mitgliedsländer auf höchster Ebene, aus dem „Langfristigen Programm der Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen der DDR und der UdSSR auf dem Gebiet von Wissenschaft, Technik und Produktion bis zum Jahre 2000“ sowie aus den mit den anderen sozialistischen Ländern geschlossenen Abkommen ergeben. Der Volkswirtschaftsplan 1985 ist das Arbeitsprogramm zur Vorbereitung des XI. Parteitages der SED. Er stellt hohe Ansprüche an alle Leiter und Kollektive der Werktätigen. Den örtlichen Staatsorganen obliegt es, durch eine lebensver- * Zu der in dieser Übersicht nicht erwähnten 2. DB zur StPO der DDR Erlaß und Vollziehung von Arrestbefehlen vom l. Oktober 1984 (GBl. I Nr. 31 S. 379) vgl. G. Rommel/H. Plitz in NJ 1985, Heft 1, S. 18 ff. Folgende ebenfalls nicht in dieser Übersicht erwähnte Rechtsvorschriften werden demnächst in Spezialbeiträgen erläutert: 3. DB zur ZPO Pfändung von Sachen und Vollstreckung sonstiger Ansprüche vom 1. Oktober 1984 (GBl. I Nr. 31 S. 373); AO über die Durchführung von Inventuren InventurAO vom 31. Oktober 1984 (GBl. I Nr. 33 S. 402); VO über die Verantwortung der Räte der Gemeinden, Stadtbezirke und Städte bei der Errichtung und Veränderung von Bauwerken durch die Bevölkerung VO über Bevölkerungsbauwerke vom 8. November 1984 (GBl. I Nr. 36 S. 433) einschließlich der AO über den Abriß von Gebäuden und baulichen Anlagen AbrißAO vom gleichen Tage (GBl. I Nr. 36 S. 438). 1 Vgl. auch W. Stoph, Rede zur Begründung des Gesetzes über den Volkswirtschaftsplan 1985 vor der Volkskammer, ND vom 1./2. Dezember 1984.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung zu informieren. Gegebenenfalls können auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der verhafteten Personen, der Geheimhaltung und auf die operativ-taktischen Fragen der Sicherung der Rechte der Verhafteten während des Aufenthaltes in der medizinischen Einrichtung. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der bedingungslosen und exakten Realisierung der Schwerpunktaufgaben. Die Arbeit nach dem Schwerpunktprinzip hat seinen Nutzen in der Praxis bereits voll bestätigt.

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