Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 65

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 65 (NJ DDR 1985, S. 65); Neue Justiz 2/85 65 Aus anderen sozialistischen Ländern Wege der Entwicklung der Kriminologie und Festigung ihrer Verbindungen zur Praxis Prof. Dr. sc. 1.1. KARPEZ, Direktor des Unionsinstituts zur Erforschung der Kriminalitätsursachen und zur Ausarbeitung von Maßnahmen der Kriminalitätsvorbeugung bei der Staatsanwaltschaft der UdSSR Die Kriminologie ist keine abstrakt-theoretische und keine „kritische“ (wie öfter gesagt wird), sondern eine praktische Wissenschaft. Sie dient der Praxis der Vorbeugung der Kriminalität auf allen Ebenen: von gesamtstaatlichen Maßnahmen bis zur Tätigkeit einzelner Mitarbeiter der rechtsschützenden Organe. In dieser Hinsicht haben die Kriminologen der Praxis gegenüber eine große Verpflichtung. Wenn auch das Problem der Ursachen der Kriminalität im allgemein-methodologischen Sinne genügend qualifiziert herausgearbeitet wurde, so ist es doch noch nicht immer möglich, den Stand, die Dynamik der Veränderungen der Kriminalität und deren Ursachen in bezug auf eine konkrete Region (z. B. auf ein territoriales Gebiet) zu erklären. Der wissenschaftlichen Durchdringung konkreter Erscheinungen der Kriminalität, der Erklärung ihrer Veränderung und Ursachen muß große Aufmerksamkeit gewidmet werden. Ein solches Herangehen ist auch bei der Behandlung bestimmter Straftatengruppen und jener Kriminalität notwendig, die für verschiedene Sphären des gesellschaftlichen Lebens charakteristisch sind. Von zuverlässigen allgemein-methodologischen Positionen aus ist das anscheinend nicht schwierig. Die Schwierigkeit besteht jedoch darin, daß als Resultat der Forschungen nicht allgemeine Schlußfolgerungen öder Betrachtungen, sondern konkrete Empfehlungen erforderlich sind. Und gerade in diese Richtung muß auch die kriminologische Wissenschaft gehen. Die Entwicklung der Theorie und die Verbindung zur Praxis Die erste Richtung zur weiteren Vervollkommnung der Kriminologie ist die Untersuchung des Einflusses der ökonomischen Verhältnisse auf die Kriminalität. Partei und Regierung fordern in der gegenwärtigen Periode nachdrücklich die Verstärkung des Schutzes des staatlichen und gesellschaftlichen Eigentums. Für die Kriminologie bedeutet dies, jene Widersprüche in der ökonomischen Entwicklung, die die Begehung von Straftaten begünstigen, gründlicher zu studieren. Das ist das Schlüsselproblem, denn die marxistisch-leninistische Theorie verpflichtet jede Wissenschaft, von der bestimmenden Rolle der ökonomischen Verhältnisse auszugehen, auf deren, Grundlage sich die Ideologie und die Psychologie der Bürger, ihre Bedürfnisse und Interessen herausbilden. An die Lösung der Frage nach dem Einfluß der ökonomischen Verhältnisse, ihrer real existierenden Widersprüche auf die Kriminalität muß man etappenweise herangehen, indem die Reihenfolge für die Untersuchung verschiedener Seiten der ökonomischen Verhältnisse und ihrer Beziehungen zu gesellschaftswidrigen Verhaltensweisen und zur Kriminalität, insbesondere in der Sphäre der Verteilung der materiellen Werte und des Verbrauchs, bestimmt wird. Dieses Problem können die Kriminologen nur zusammen mit den Soziologen und Ökonomen effektiv untersuchen. Als Beispiel kann die Forschungsarbeit dienen, die Mitarbeiter des Unionsinstituts zur Erforschung der Kriminalitätsursachen und zur Ausarbeitung von Maßnahmen der Kriminalitätsvorbeugung im Wolshsker Autowerk leisteten. Die Forschungsergebnisse wurden auf einer gemeinsamen Sitzung des Kollegiums der Staatsanwaltschaft der UdSSR und des Ministeriums für Autoindustrie der UdSSR behandelt. Sie führte zur weiteren Zusammenarbeit mit der Abteilung für Allgemeine Aufsicht bei der Staatsanwaltschaft der UdSSR. Die zweite Richtung ist die Untersuchung des Einflusses negativer Erscheinungen im sozialen und kulturellen Leben und in der Erziehungsarbeit auf die Kriminalität. In der Kriminologie wurde ein stereotypes „Porträt“ des Straftäters entwickelt: In vielen Forschungsarbeiten wird nachgewiesen, daß er ein niedriges Bildungsniveau und einen geringen geistigen Horizont hat. Zudem ist er häufig Alkoholiker oder Trinker, hat keine Familie oder lebt in nicht geordneten Familienverhältnissen, seine sozialen Beziehungen sind geschwächt. Das trifft jedoch nur in bestimmtem Maße zu. Eine derartige Charakteristik ist nicht erschöpfend, und sie beantwortet auch nicht die Frage, warum über einen längeren Zeitraum hinweg soziale und kulturelle Maßnahmen den Charakter des Täters nicht ändern. In Forschungsarbeiten stellten wir fest, daß das Niveau der Erziehungsarbeit noch unzureichend ist. Ist es aber nicht an der Zeit, jene fortgeschrittenen Erfahrungen zu vermitteln, mit denen dank einem hohen Niveau der kulturell-erzieherischen und ideologischen Arbeit nützliche Ergebnisse erzielt wurden? Außerdem bedarf selbst der Begriff „Kulturniveau“ der Präzisierung. Für die Kriminologen ist es äußerst wichtig, die Bedürfnisse mikrosozialer Gruppen zu untersuchen und festzustellen, wie allgemeine und konkrete Erziehungsmaßnahmen auf sie und ihre Mitglieder'wirken. Wenn man dieses Problem mit den ökonomischen und materiellen Lebensbedingungen des Menschen verbindet, muß die Wechselbeziehung von Lebensniveau (materielle Bedingungen, Bedürfnisse) und Kulturniveau des Menschen berücksichtigt werden, wobei negative Erscheinungen und Konfliktsituationen studiert werden müssen. Dabei dürfen nationale Besonderheiten nicht ignoriert werden. Die dritte Richtung besteht darin, den Einfluß rechtlicher Mittel auf die Kriminalität erneut und auf qualitativ höherem Niveau zu behandeln. Das Studium der Effektivität des Rechts im Kampf gegen die Kriminalität ist eine äußerst komplizierte Aufgabe. Im Kampf um die Gesetzlichkeit spielen nicht nur das Strafrecht, sondern auch andere Rechtszweige eine besondere Rolle, wie z. B. solche, die die ökonomischen Verhältnisse regulieren. Die Untersuchungen praktisch aller Rechtszweige für die Vorbeugung von Straftaten zu nutzen, das muß nach unserer Ansicht eine der Hauptrichtungen der kriminologischen Forschungen und nicht nur der kriminologischen sein. An die Lösung dieser theoretischen Hauptprobleme kann man herangehen, indem die kriminologischen Forschungen auf territoriale Gebiete, auf Arten von Straftaten, auf Industriezweige und auf die Landwirtschaft erweitert werden. Es geht um die Intensivierung jener Forschungen, die in der Kriminologie auch heute schon hinlänglich verbreitet sind. Mitunter wird vorgeschlagen, daß man nicht zu bereits behandelten Fragen zurückkehren sollte. Jedoch können z. B. die Untersuchungen zu den Ursachen von Diebstählen im Bauwesen, die in den 60er Jahren durchgeführt wurden, durchaus als Grundlage für Untersuchungen zu diesem Problem in der Gegenwart dienen. Selbstverständlich haben sich die Bedingungen in diesem oder jenem Industriezweig wesentlich verändert. Das ist zu berücksichtigen. Wenn man in Betracht zieht, daß sich in der Planung, im Finanzierungssystem, in der Arbeitsorganisation u. a. m. Veränderungen vollzogen haben, so zeigt sich eindeutig die Aktualität eines solchen Herangehens. Für effektive Forschungen in diesem Sinne ist eine Basis vorhanden. So ist das wissenschaftliche Instrumentarium in der Kriminologie heute vollkommener. Das bedeutet, daß auch bessere Schlußfolgerungen gezogen werden können. Die Forschungsmethoden indessen bedürfen noch spezieller Erörterung. Die Methode der Umfrage bleibt unzureichend (so sehr wir auch ihren Inhalt vervollkommnet haben), und allein auf ihrer Grundlage ernsthafte Schlußfolgerungen zu ziehen ist äußerst riskant. Theoretische Verallgemeinerungen hängen in der Kriminologie von der Qualität der konkreten Forschungen ab. Je höher deren Qualität ist, desto höher ist auch das theoretische Niveau der Kriminologie als Wissenschaft. Die Hauptsache: sich auf die Praxis stützen Wie bereits hervorgehoben, ist die Kriminologie eine Wissenschaft für die Praxis im weitesten Sinne des Wortes. Deshalb kann man sagen, daß die Tätigkeit praktisch aller staatlichen Organe, gesellschaftlichen Organisationen und rechtsschützenden Organe auf dem Gebiet der Vorbeugung gesellschaftswidriger Verhaltensweisen mit der Nutzung von Empfehlungen der Kriminologie verbunden ist. Natürlich geschieht das in dem für uns erforderlichen Umfang. Eine allgemein kriminologische Charakteristik der Kriminalität, ihrer Dynamik, Struktur und dergleichen hat große Bedeutung für die Ausarbeitung allgemeiner gesellschaft-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 65 (NJ DDR 1985, S. 65) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 65 (NJ DDR 1985, S. 65)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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