Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 59

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 59 (NJ DDR 1985, S. 59); Neue Justiz 2/85 59 des Kaufrechts aiber vor allem des Aribedtsrechts sehr geeignet, erzieherisch und somit verhaltensstimulierend eingesetzt zu werden. Eine erikennibare Wirkung durchgefiührter Verfahren gegen hartnäckige Mietschuldner seihen wir u. a. darin, daß es dem VEB Gebäudewirtschaft Annaberg jetzt durch eigene erzieherische Aussprachen und Aktivitäten gelingt, andere Mietschuldner zur regelmäßigen Zahlung zu veranlassen bzw. durch freiwillige Vereinbarungen der Werktätigen mit ihren Betrieben über die Lohneinbehaltung (§ 127 Abs. 2 Ziff. d ZGB) Vollstreckungisverfa'hren beim Kreisgericht zur Ausnahme werden zu lassen. Diese Erfahrungen werden auf den VEB Energiekombinat und auf die Kreditinstitute im Kreisgebiet übertragen. Die Familienrechtsprechung des Kreisgerichts wird wesentlich davon geprägt, Ehekonfli'kte möglichst durch Aussöhnung beizulegen. Etwa 50 Prozent der zunächst ausgesetzten Eheverfahren enden deshalb an unserem Gericht durch Klagerücknahme. Das widerlegt anschaulich mitunter vorgetragene Behauptungen über eine angebliche „Großzügigkeit“ oder „Leichtfertigkeit“ bei Scheidungen. Verfahrensauswertungen Öffentlichkeitsarbeit * §§ Verfahren mit inhaltlich besonderer Bedeutung Werten die Richter des Kreisgerichts selbst aus. Das geschieht in der Regel im Arbeits- oder Wohnbereichsköllektiv, in Beratungen in Leitungsgremien von Betrieben oder gesellschaftlichen Organisationen, aber auch durch Presseartikel. Zur wirksamen Auswertung zählen besonders Informationen, die wir staatlichen Organen, Wirtschaftsorganen, Ausschüssen der Nationalen Front und gesellschaftlichen Organisationen zuleiten. Das sind im Strafverfahren vor allem Informationen im Sinne der §§ 18, 19 StPO, wobei wir allerdings in Fällen festgestellter Rechtsverletzungen das Mittel der Gerichtskritik noch konsequenter einsetzen müssen. Hervorhebenswert weil besonders wirksam sind die Berichte gegenüber dem Kreistag (§ 48 Abs. 3 GöV). Hier bemühen wir uns, aus der Rechtsprechung aller Rechtsgebiete jeweils solche Schlußfolgerungen anzubieten, die die Volksvertretung und ihre Organe dann in ihrer sonstigen Tätigkeit berücksichtigen können. Gegenwärtig sind z. B. eine Reihe von Hinweisen in den vorgesehenen Beschlußentwurf des Kreistages zu den Fragen der Rechtsaribeit bis zum Jahr 1986 eingeflossen. Ähnlich wertvoll sind die regelmäßigen Informationen für den Kredsvorstand des FDGB zu den Ergebnissen der Arfoeitsrechtsprechung und zur Tätigkeit der Konfliktkommissionen. Die Mitarbeiter des Kreisgerichts legen Wert auf eine hohe Qualität der Rechtsberatung gegenüber den Bürgern. Sie vollzieht sich in den Rechtsberatungen, die an den Sprechtagen aber auch an anderen Tagen und bei vielen Gelegenheiten in und außerhalb des Gerichts kostenlos durch den Direktor bzw. die Richter erteilt werden. Auch die Sekretäre als juristische Fachkader nehmen daran teil. Schriftliche Anfragen werden in gleicher Qualität beantwortet. Wir leiten aus Anfragen der Bürger auch notwendige Verallgemeinerungen ab. Das geschieht über die Presseorgane, über Hinweise in Versammlungen oder durch Informationen gegenüber zuständigen Leitungsgremien. Das hat sich als effektive Form der Rechtserläuterung und Rechtserziehung bewährt. Über solche verallgemeinernswerten Rechtsfragen unterrichten wir auch gezielt unsere Schöffenkollektive in den Betrieben. Das verbreitert die Wirkung und hilft den ehrenamtlichen Richtern zugleich bei der eigenen Rechtsauskunft für die Werktätigen in ihren Bereichen. Zu unseren weiteren Aktivitäten in der öffenlichkeits-arbeit zählen: fachspezifisches Mitwirken in den Ehe- und Familienbera-tungsstellen, Schulungen gewerkschaftlicher Prozeßvertreter, Vortragstätigkeit im Rahmen von URANIA-Veranstaltun-gen, in denen die Erfahrungen aus der gerichtlichen Tätigkeit verwertet werden, gezielte und differenzierte Vorträge vor Pädagogen und Jugendlichen, Diskussionsbeiträge in den betrieblichen und gewerkschaftlichen Sicherheits- und Rechtskonferenzen, orientierende Hinweise im Kreispresseaktiv und eigene Rechtspublikationen. * Für die Qualität der Arbeit ist entscheidend, daß die Mitarbeiter des Gerichts selbst an ihrer steten Weiterbildung arbeiten. Dazu gehört das Studium der aktuellen Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse und deren schöpferische Anwendung in jier Rechtsarbeit ebenso wie die juristisch-fachliche Fortbildung. Gegenwärtig konzentrieren wir uns u. a. darauf, neben einer überzeugenden Rechtsprechung und Öffentlichkeitsarbeit auch unsere gesellschaftlichen Gerichte im Kreis immer besser zu befähigen, ihre Entscheidungen mit höherer Wirksamkeit zu treffen. Dazu verbessern wir unsere Anleitung und Hilfe und beleben die Arbeit im Schiedskommissionsbeirat. Einen Beitrag sollen z. B. die im Jahre 1985 in den sechs gebildeten Stützpunkten im Kreis durchzuführenden Schulungen bringen. Wirksame Öffentlichkeitsarbeit differenziert und organspezifisch REGINA HENK, Staatsanwalt des Kreises Annaberg Für den Kreisstaatsanwalt bieten sich viele Möglichkeiten zu rechtserzieherischen und rechtspropagandistischen Aktivitäten. Das Interesse der Werktätigen an Aussprachen mit Staatsanwälten zur Erläuterung des sozialistischen Rechts ist groß. Wir werten das u. a. als Beweis für das wachsende Bedürfnis unserer Bürger, immer besser über sie bewegende Rechtsfragen informiert zu sein, um unser Recht bewußt anzuwenden. Wir lassen uns jedoch nicht nur von solchen Anforderungen an unsere Öffentlichkeitsarbeit leiten. Es gibt einige Kriterien für die Öffentlichkeitsarbeit, die sich in den zurückliegenden Jahren in dem Maße bewährten, wie es uns gelang, sie in der täglichen Praxis und in der Planung der Gesamtaufgabenstellung unserer Dienststelle umzusetzen. So gehen wir davon aus, daß Rechtspropaganda und Rechtserziehung insgesamt (also von allen Justiz- und Sicherheitsorganen) Bestandteil der politisch-ideologischen Arbeit im Kreis sind und sie deshalb zwingend der Einordnung in die von der Kreisleitung der SED ausgehenden Orientierungen bedürfen; daß der Staatsanwalt eine spezifische Verantwortung zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Kampf gegen die Kriminalität trägt und er deshalb vor allem daraus spezifische Möglichkeiten und Formen zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Zusammenarbeit mit anderen Organen ableiten muß und daß die Rechtspropaganda und Rechtserziehung zwischen den Justiz- und Sicherheitsorganen koordiniert wird. Hauptfeld Strafverfahren Entsprechend dem Grundsatz der Einheit von Strafverfolgung, Gesetzlichkeitsaufsicht und Öffentlichkeitsarbeit sind die Strafverfahren wichtigste Quelle und Ausgangspunkt für unsere Öffentlichkeitsarbeit. Das bedeutet, vor allem bei der Leitung des Ermittlungsverfahrens mit größter Gründlichkeit vorzugehen und gezielte eigene Handlungen vorzunehmen bzw. notwendige Aufträge den Untersuchungsorganen zu er-, teilen, um so wirksame, effektive Entscheidungen auch für abzuleitende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit treffen zu können. Das erfordert, z. B. die exakte Aufdeckung der Motive des Beschuldigten, des Standes der ideologischen Erziehung im Kollektiv und ähnliche Probleme. Der sachbear-beitende Staatsanwalt oder der Kreisstaatsanwalt entscheidet so frühzeitig wie möglich, ob und ggf. welche Aktivitäten im Ermittlungsverfahren erforderlich sind. Dabei muß differenziert werden. So kann z. B. ein Verfahren moralische Schwä-chen im Arbeitslkollektav aufgedeckt haben (Alkoholmißbrauch) oder es wurde sichtbar, daß Bestimmungen des Arbeitsschutzes gewohnheitsmäßig mißachtet werden. In solchen Fällen warten wir nicht erst die gerichtliche Verhandlung ab, sondern nutzen bereits die Aussprache im Kollektiv (§ 102 StPO), um schnell Veränderungen herbeizuführen. Die rechtserzieherische Arbeit wird vor allem auf solche Verfahren konzentriert, in denen es um den Schutz unserer Staats- und Gesellschaftsordnung geht, in denen das sozialistische Eigentum angegriffen oder die Volkswirtschaft geschädigt wurde und Hemmnisse bei der Verwirklichung der ökonomischen Strategie aufgedeckt wurden, oder auf solche Verfahren, an denen Jugendliche beteiligt sind. Unsere Aussprachen in den Arbeitskollektiven und in den Wohngebieten dienen vor allem dem Ziel, durch die Aufklärung des Kollektivs über die Erläuterung des Vorgefallenen hinaus so zu wirken, daß Ungesetzlichkeiten oder straftatbegünstigende Umstände sofort beseitigt werden, daß die Teilnehmer eine klare Position zur Straftat, zu unmoralischem Verhalten usw. beziehen und selbst notwendige Überlegungen anstellen und erforderliche Schlußfolgerungen ziehen. Es geht;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 59 (NJ DDR 1985, S. 59) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 59 (NJ DDR 1985, S. 59)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

In enger Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Diensteinheit ist verantwortungsbewußt zu entscheiden, welche Informationen, zu welchem Zeitpunkt, vor welchem Personenkreis öffentlich auswertbar sind. Im Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Jugendkriminalitat der Anteil der Vorbestraften deutlich steigend. Diese nur kurz zusammengefaßten Hinweise zur Lage sind eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gosell-schaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher von bis unter Jahren Eingeordnet in die Gesamtaufgaben Staatssicherheit zur vorbeugenden Vorhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher. Sie stellen zugleich eine Verletzung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Prozeß der Beweisführung dar. Die aktionsbezogene Anleitung und Kontrolle der Leiter aller Ebenen der Linie dieses Wissen täglich unter den aktuellen Lagebedingungen im Verantwortungsbereich schöpferisch in die Praxis umzusetzen. Es geht hierbei vor allem um die ständige, objelctive und kritische Erforschung und Beurteilung des Einsatzes und der konkreten Wirksamkeit der operativen Kräfte, der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer?!l insgesamt ist die wesentlichste Voraussetzung, um eine wirksame Bekämpfung des Feindes zu erreichen, feindlich-negative Kräfte rechtzeitig zu erkennen und sich einheitliche Standpunkte zu allen wichtigen ideologischen Fragen und Problemen des tschekistischen Kampfes zu erarbeiten. Den Mitarbeitern ist auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei und der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter den Aspekt ihrer für die vorbeugende Tätigkeit entscheidenden, orientierenden Rolle.

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