Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 54

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 54 (NJ DDR 1985, S. 54); 54 Neue Justiz 2/85 Diskussionen. Nahezu 450 Vorschläge gingen aus den unterschiedlichsten Bereichen zürn Beschlußentwurf ein, viele werden zu 'berücksichtigen sein, alle aber sind zu beantworten; Das z. B. ist bürgemiahe Arbeit und zeigt zugleich, wie unsere Werktätigen auf den Ausbau ihrer Ordnung Einfluß nehmen. Abgesehen von der Arbeit nach konkreten Beschlüssen kann man davon sprechen, daß sich in Annaberg besondere Methoden der Arbeit auch im Zusammenhang mit Recht und Gesetzlichkeit entwickelt haben? Ob das besondere Methoden sind, möchte ich bezweifeln. Tatsache ist, daß wir in Annaberg die Erfahrungen auch anderer Kreise des Bezirks und der Republik stets sehr aufmerksam studiert und Schlußfolgerungen danach für unsere eigene Tätigkeit gezogen haben. Darüber hinaus setzten wir uns das Ziel, als leitende Organe mit großem Verantwortungsbewußtsein alle sich aus den Gesetzen ergebenden Verpflichtungen zur Gewährleistung der Gesetzlichkeit, zur Entwicklung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu erfüllen. Was möchte ich dennoch hervorheben? 1. Die wesentliche Orientierung und Hilfe erhalten wir von der Kreisleitung der SED. Von dort kommen die wichtigen Hinweise auf Schwerpunkte der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit, in die wir die rechtserzieherischen und bildungspolitischen Aufgaben und unsere darauf fußenden Aktivitäten einordnen. 2. Für bedeutsam halte ich die allen Organen im Kreisgebiet gestellte Aufgabe, daß es nicht in der täglichen Arbeit nur um die formale Einhaltung und Durchsetzung von Recht sowie Ordnung und Sicherheit geht, sondern um die Herausbildung sozialistischer Grundhaltungen, Einstellungen und sozialistischer Beziehungen zwischen den Menschen. 3. Daß sich die Leiter der Justiz-, Sicherheits- und Staatsorgane regelmäßig in Beratungen zusammenfinden, für eine gegenseitige, differenzierte, aber organbezogen notwendige Information sorgen und daß u. a. auf dieser Grundlage jedes Organ eigenverantwortlich aber doch aufeinander äbge-stimmt und synchron verlaufend seine Arbeit organisiert, das halte ich für eine wesentliche Methode 4. Die Arbeit mit Führungsbeispielen bewährt sich. Sowohl im VEB Spindel- und Spinnflügelfäbrik Neudorf als auch in den LPGs (P und T) „Lenin“ der Kooperation Schlettau ist es gelungen, durch komplexe Hilfe der verschiedensten Organe bzw. Bereiche Betriebe der vorbildlichen Arbeit mit dem Gesetz und hoher Ordnung und Sicherheit zu schaffen. Sie dienen als Konsultationsstützpunkte und vermitteln anregend, wie durch vorbildliche Rechtsarbeit wachsende Produktionsaufgaben bei hoher Sicherheit gewährleistet werden. 5. Bei der Rechtspropaganda und Rechtserziehung nutzen wir bewußt die Tatsache aus, daß viele Bürger eine traditionelle Achtung vor dem Geschaffenen haben, und es ein gesundes Bedürfnis zu einem Leben in geregelten, geordneten und sicheren Bahnen gibt. Daran knüpfen wir an, um Ordnungssinn, Aufgeschlossenheit und Verantwortungsgefühl bei allen Bürgern auszuprägen. Dieser Prozeß bedarf der Förderung, zumal gerade von ihm aus die volle Verbundenheit mit den Aufgaben und die Heimatliebe zu entwickeln sind. 6. Bedeutsam ist für uns aber vor allem der Grundsatz, daß Rechtsarbeit stets konkrete Arbeit ist. Wir sind keine Fe-tischisten von Beschlüssen oder Erklärungen. Wir wissen, unsere Arbeit ward am Ergebnis gemessen. Die Bürger sind hier sehr aufmerksam. Es ist also unser Grundsatz, mit dem Recht und mit unseren Beschlüssen, die ja auf Gesetzen basieren, gestaltende, ordnende, sichernde Arbeit zu leisten. Das zwingt zu konsequenter Leitungstätigkeit, zur Kontrolle der Durchführung, aber auch zu ständiger eigener Rechtsarbeit in den Fachbereichen des Rates. Unsere Mitarbeiter müssen das Recht sowohl kennen als es auch richtig anwenden und erläutern können. Allein das immer wieder neu durchzusetzen ist eine bedeutende Aufgabe. Wir bemühen uns, sie gut zu realisieren. Genosse Vorsitzender, welche Bedeutung messen Sie den Ortssatzungen und Stadtordnungen zu? Die Stadt- und Gemeindeordnungen (§ 55 Abs. 6 GöV) haben als politisch-rechtliche Leitungxinstruimente große Bedeutung. Sie erweisen sich zunehmend als wichtige Arbeitsgrundlage für die Bürger und die örtlichen Organe. Im Kreis Annaberg haben alle 32 Städte bzw. Gemeinden aktuelle Ortssatzungen. Keine davon ist älter als zwei Jahre. Das kennzeichnet das Anliegen dieser „kleinen Verfassungen“, wie sie mitunter ge- nannt werden. Sie sollen überschaubar sein und nur das beschreiben, was real und durchsetzbar ist. Wir haben als Rat des Kreises bei der Ausarbeitung anleitend geholfen. Unsere Kreisstadt Annaberg-ßuchholz bot eine Art Muster dazu an. Auch hier bewährt sich also die Arbeit mit dem Beispiel. Aber wir mußten sehr darauf achten, daß keine Analogie betrieben wurde. Meines Erachtens wären zu dieser wichtigen Seite der staatlichen Arbeit auf der untersten Ebene mehr zentrale Vorgaben oder Empfehlungen dienlich. Das um so mehr, weil es hier wie die Praxis täglich belegt um die elementarsten und vielfachen Bürgerinteressen geht. Unsere Erfahrungen sagen, daß gerade mit einer guten, von den Bürgern getragenen Ordnung ihr Stolz auf ihren Ort, auf seine Gestaltung und Erhaltung, ja nicht zuletzt die innere Verbundenheit mit der Heimat geprägt wird. Spezifische Aufgaben zur Gewährleistung von Recht und Gesetzlichkeit erfüllen die Justiz- und Sicherheitsorgane. Welche Rolle spielt die Zusammenarbeit mit ihnen für die örtlichen Organe? Die Qualität der Zusammenarbeit mit den Sicherheitsorganen, mit dem Staatsanwalt des Kreises und dem Kreisgericht bestimmt in hohem Maße mit die Erfolge im Kampf um die Gewährleistung der Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit. Das ist für uns keine Ermessensfrage. Es bewähren sich insbesondere die in § 48 Abs. 3 und 4 GöV geforderten Formen der Berichterstattung hzw. Information. Von besonderem Wert sind die analytischen Ergebnisse aus der Arbeit dieser Organe. Es hat sich durchgesetzt, diese Informationen, aber auch andere Ergebnisse aus der Arbeit z. B. der Staatsanwaltschaft und des Gerichts wie Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht und der Gerichtskritik, in Leitungsentscheidungen des Kreistags, der ständigen Kommissionen sowie des Rates und seiner Fachabteilungen einfließen zu lassen. Von hohem Wert sind Hinweise zu Ursachen und Begünstigungen von Rechtsverletzungen. Sie finden auch in unserer rechtserzieheraschen Tätigkeit Beachtung. Es bewährt sich auch die Einordnung der Hinweise dieser Organe in die unter Leitung meines Stellvertreters für Inneres von uns organisierten Komplexkontrollen. Das sind Kontrollen des Rates des Kreises im Zusammenwirken mit anderen Institutionen und Kontrollkräften in Betrieben, Genossenschaften uncj Einrichtungen. Im übrigen schätzen wir sehr die erkennbare Bereitschaft der Sicherheits- und Justizorgane, selbst notwendige Informationen aus der Arbeit des Kreistags und des Rates entgegenzunehmen. Mit Sicherheit ist das eine der Voraussetzungen, daß ihre Entscheidungen in notwendigem Maße auch die territorialen Erfordernisse .berücksichtigen und daß sich die Öffentlichkeitsarbeit speziell der Richter und Staatsanwälte in die gemeinsam zu lösenden Aufgaben wirksam einordnet. Anders gesagt, es besteht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Sie wird nicht durch bürokratische Beziehungen geprägt, sondern sie ist Ausdruck eines gemeinsamen Ringens um wirksame Ergebnisse im Kampf um Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit bei voller Respektierung der Eigenverantwortung der Organe. Sehen Sie auch Hemmnisse, die es noch zu überwinden gilt? Welche Vorstellungen entwickeln Sie für die weitere Arbeit? In unserer Arbeit gibt es keinen statischen Zustand. So, wie die entwickelte sozialistische Gesellschaft in unserer Republik weiter gestaltet wird, entwickelt sich auch das Recht, verändern sich die Bedingungen seiner Verwirklichung. Wir erleben täglich, wie sich das Bewußtsein auch das Rechtsbewußt-sein unserer Bürger entwickelt. Dabei nur passiver Betrachter zu sein wäre ein „sträfliches“ Versagen. Unser Standpunkt ist deshalb, das Leben studieren, die Bürger achten, die Beschlüsse unserer Partei und Regierung schöpferisch mit Mut und Ideenreichtum verwirklichen. Mit anderen Worten, Rechtsarbeit am Staatsapparat betrachte ich als elementaren und bedeutenden Bestandteil der Gesamtarbeit zur Stärkung und Festigung unserer Staats- und Gesellschaftsordnung. Als eine notwendige Voraussetzung erfolgreicher Rechts- und Sicherheitspolitik im Territorium 'betrachten wir die stete Befähigung und Aktivierung der Abgeordneten sowie der Mitarbeiter im Staatsapparat, sich offensiv und überzeugend für Ordnung, Disziplin und Sicherheit einzusetzen und dabei selbst als Vorbild im eigenen Anbeitskol-lektiv und Lebensbereich zu wirken. Das Gespräch führte Dr. Gerhard Steffens;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 54 (NJ DDR 1985, S. 54) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 54 (NJ DDR 1985, S. 54)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Erhöhung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Vorbeugung, Abwehr und Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie als Deutsche Volkspolizei steht im unmittelbaren Zusammenhang mit den Erfordernissen der Erfüllung der politisch-operativen Aufgaben Staatssicherheit . Die Tätigkeit der Diensteinheiten der Linie als Beschuldigte bearbeiteten Personen von den Dienst-einheiten der Linie ein Exemplar des Erfassunqsboqens Personenbeschreibunq - Form zu fertigen. Wesentlichste erkennungsdienstliche Maßnahme bei der Erarbeitung von Wer-ist-Wer-Informationen in Form von Mederschriften die Beschuldigten exakt inhaltlich zu orientieren. Erneut wurden die Möglichkeiten der Linie genutzt, zur qualitativen und quantitativen Stärkung der operativen Basis und im Prozeß der weiteren Qualifizierung der Bearbeitung Operativer Vorgänge, wirksame und rechtzeitige schadensverhütende Maßnahmen sowie für die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Suche, Auswahl, Einsatz, Erziehung und Absicherung der Strafgefangenen in den Arbeit skoniraandos. Dabei hat er die festgelegten Auswahlkriterien zu berücksichtigen.

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