Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 53

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 53 (NJ DDR 1985, S. 53); Neue Justiz 2/85 53 der weiteren Vervollkommnung unserer Rechtsarbeit zum Schutz unserer Errungenschaften, der Unterstützung und Lösung der ökonomischen Erfordernisse und der Ausprägung der sozialistischen Lebensweise und sozialistischen Beziehungen zwischen den Bürgern dienlich sind. Davon werden erfaßt: Aufgaben zur Verbesserung der politischen Massenarbeit, differenzierte Aufgaben für die Volksvertretungen und ihre Organe in den Städten und Gemeinden, Aufgaben der Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen im Kreis, ' Aufgaben und Kontrollmaßnahmen des Kreistags, des Rates des Kreises und seiner Fachorgane. Ein besonderer Beschluß schließt keineswegs aus, jeweils bei den Sachkomplexen die Rechtsfragen zu beachten. Im Gegenteil, er orientiert ausdrücklich darauf. Aber es gibt Querschnittsfragen, methodische Arbeiten, Fragen bei der Schaffung von Beispielen u. ä. Hierzu und zur Gesamteinschätzung des Standes der Gesetzlichkeit, von Ordnung und Sicherheit im Territorium erweisen sich komplexe Behandlungen als notwendig, weil diese wiederum komplexe Orientierungen zulassen, die es zwar differenziert vom Inhalt, aber einheitlich von der Zielsetzung in dÖh einzelnen Bereichen umzusetzen gilt. Genosse Vorsitzender, wie zeigt sich die Rechtsarbeit des Kreistages und des Rates des Kreises konkret? Ich beschränke mich auch hier auf einige wichtige Fakten. Seit dem X. Parteitag der SED hat unser Kreistag dreimal Fragen der Verwirklichung des sozialistischen Rechts und von Ordnung und Sicherheit behandelt. Das geschieht jeweils vor breiter Öffentlichkeit. Die Teilnahme von Direktoren und Be-triebsteilleitem unserer VEBs, Vorsitzenden von LPGs und PGHs, von Schuldirektoren, Leitern von Gesundheitseinrichtungen und Jugendherbergen sowie anderen Funktionären sichert ab, daß diese umfassend über die Lage informiert sowie mit den fortgeschrittensten Erfahrungen und mit neuen Aufgabenstellungen vertraut gemacht werden. Abgeordnete, staatliche Leiter und Funktionäre erhalten so eine gemeinsame Basis für die Rechtsarbeit im Territorium. Eine wirkungsvolle Arbeit leisten unsere ständigen Kommissionen. Das ihnen im § 15 Abs. 2 GöV zugesprochene Recht der Kontrolle der Durchführung der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften wird verantwortungsbewußt wahrgenommen. Sowohl operative Kontrollen als auch das Entgegennehmen von Berichten von Betriebsleitern und Leitern von Fachorganen des Rates zur Rechtsarbeit sind bewährte Arbeitsmethoden. Das trifft auf alle ständigen Kommissionen zu. Besonders aktiv ist die Kommission Ordnung und Sicherheit. Vor jeder Berichterstattung eines Betriebsleiters in der ständigen Kommission oder vor dem Kreistag führt sie eine gut vorbereitete Kontrolle mit konkreten Fragestellungen durch. Dabei werden die im Kontrollbereich tätigen Abgeordneten aller Ebenen einbezogen. Das trägt zur realen Lageeinschätzung bei, erhöht die Autorität der Abgeordneten im Arbeitsbereich und ermöglicht lebensnahe Schlußfolgerungen. Prinzipiell muß ich aber auf einen in den letzten Jahren eingetretenen Wandel in der Arbeit aller ständigen Kommissionen hinweisen. Die Tatsache, daß in den Tagungen des Kreistags immer überzeugender die Behandlung politisch-ökonomischer, sozialer und geistig-kultureller Aufgaben mit den Belangen der Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit verbunden werden, stimuliert maßgeblich die Kommissionen. Diese führen in Vorbereitung auf die jeweilige Kreistagssitzung in ausgewählten Städten, Gemeinden, Betrieben und Genossenschaften operative Einsätze durch. Die Ergebnisse daraus fließen in die Tagungen ein und beziehen sich auch auf die Einhaltung der Gesetzlichkeit, auf Ordnung und Sicherheit. Gleiches geschieht bei den Auswertungen mit den Bürgermeistern, Leitern der Betriebe und Einrichtungen sowie während der Erfahrungsaustausche mit den ständigen Kommissionen der Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen. Das erweist sich zunehmend als wertvolle Methode, erzieherisch und orientierend auf die Verantwortlichen einzuwirken und dem Gesetz gehörige Autorität zu verleihen. Mit dieser komplexen Arbeitsmethode haben wir die frühere „Ressortarbeit“ der Ständigen Kommission Ordnung und Sicherheit durchbrochen und erzielten hohe Wirkung. Der Rat des Kreises kontrolliert jährlich 3 bis 4mal in seinen Sitzungen die Rechtsverwirklichung sowie den Stand von Ordnung und Sicherheit (§ 48 GöV). Auch hier berichten Leiter von Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen sowie von Fachorganen des Rates über die Verwirklichung der spezifischen Beschlüsse zur Rechtsarbeit und nehmen Stellung zum Stand der Gesetzlichkeit in ihrem Verantwortungsbereich. Solche Beratungen legen wir kritisch an, denn hierbei geht es uns stets um Vorwärtsorientierungen. Da hilft keine „großzügige“ Betrachtung. Wir gehen im Rat davon aus, daß Rechtsfragen zugleich Autoritätsfragen sind. Das bestimmt dann auch das Niveau unserer Leistungstätigkeit. Wie spiegelt sich eine solche offensive Haltung zum Recht in der Tätigkeit für den Bürger wider? Und was naheliegt wie reagieren die Bürger? Viel hängt davon alb, wie wir gute Erfahrungen unseres Entwicklungsweges nutzen. Natürlich ist das ein dialektisches Wechselverhältnis. Die veränderten und qualifizierten Leitungsmethoden unserer örtlichen Organe der Staatsmacht fanden zunehmend Resonanz, bewirkten Verständnis und förderten die Mitarbeit der Werktätigen auch in diesem Bereich der staatlichen Machtausübung. Andererseits ist nicht zu übersehen, daß das gewachsene sozialistische Bewußtsein der Bürger und ihre massenhafte Bereitschaft von den Organen forderte, dem voll Rechnung zu tragen und adäquate Leitungsmethoden zu entwickeln. Da müssen wir schon ganz schön aufpassen, denn nichts wirkt sich hemmender aus als eine staatliche Leitung, die die gewachsene Bereitschaft der Bürger zur Mitarbeit nicht ausreichend nutzt. Deshalb legen wir auf den Erfahrungsaustausch großen Wert und verallgemeinern schnell wirksame und effektive Leitungsmethoden auch zur Einbeziehung der Bürger in die Rechtsverwirklichung. Und nun zu einigen aktuellen Bezügen Ihrer Frage. Zur Zeit arbeiten über 21 000 Bürger unseres Kreises das ist etwa jeder 4. Einwohner ehrenamtlich und engagiert für die Festigung der sozialistischen Rechtsordnung. Zu ihnen zählen ca. 600 Mitglieder' von Schieds- und Konfliktkommissionen, 200 Schöffen, 10 000 Gewerkschaftsfunktionäre mit spezifischer Verantwortung, 1 500 Mitglieder der Wohnbezirksausschlüsse der Nationalen Front, 950 Mitarbeiter der ABI, 1 600 Angehörige der freiwilligen Feuerwehren, 2 800 ehrenamtliche Kräfte der Bereiche Inneres unserer Räte in Städten und Gemeinden, und schließlich sind besonders hervorzuheben unsere 1 300 Abgeordneten und Nachfolgekandidaten sowie die berufenen Bürger-in den ständigen Kommissionen. Aber Zahlen sagen noch nichts -zum Inhalt der Arbeit aus. Und der ist entscheidend. Es geht ständig darum, konkrete Aufgaben zu stellen; Aufgaben, die auch vom Bürgerinteresse und BürgerWillen getragen werden. Wir bemühen uns dazu die Aufgaben aus den gesellschaftlichen Erfordernissen und den Gesetzen unmittelbar abzuleiten, die Aufgaben überzeugend zu erläutern was oft unmittelbare Gesetzeserläuterung einschließt und die konkreten Auswirkungen für die Bürger sichtbar werden läßt, . die Rechtsverwirklichung erlebbar zu gestalten, was z. B. stets verlangt, offen über die auftauchenden Probleme zu sprechen (im persönlichen Gespräch, in Versammlungen der Betriebe, Wohnbezirke und Hausgemeinschaften, in der Presse) und vor allem auch mit Lob und Tadel zu arbeiten. Einen überzeugenden Beweis, wie die Bünger des Kreises Annaberg zu unserer Staats- und Rechtsordnung stehen, erhielten wir bei den Kommunalwahlen im Vorjahr. Das Vertrauen in die örtlichen Organe der Staatsmacht drückte sich in dem einmütigen Bekenntnis zu den Kandidaten der Nationalen Front aus. Doch die Wahl war nur das eine. Das andere waren Verpflichtungen, Vorschläge und Hinweise auch zur Stärkung der Rechtsordnung, zur Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit. Sie wurden unter die Losung gestellt: Den Sozialismus stärken durch gute Taten! Unsere Wähler haben uns in die Pflicht genommen, gemeinsam mit ihnen die Anstrengungen zu vergrößern. Das, was erkämpft und erarbeitet wurde, ist zuverlässig zu schützen und weiter auszubauen: Ordnung und Sicherheit wurden zum Qualitätsmerkmal des Lebens im Sozialismus erklärt. Diese Kennzeichnung fassen wir als wichtigen und beständig wirkenden Wählerauftrag an die sozialistische Staatsmacht auf. Und weil das so ist, bleiben wir nicht bei errungenen Positionen stehen, sondern streben stets nach weiterer Vervollkommnung, im Rahmen des Möglichen. Der erwähnten Erneuerung des Beschlusses zu Rechts- und Sicherheitsfragen im Kreis bis zum Jahr 1986 geht deshalb seit der Jahresmitte 1984 eine breite Volksaussprache voraus. Die Tagespresse veröffentlicht wöchentlich Vorschläge und;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 53 (NJ DDR 1985, S. 53) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 53 (NJ DDR 1985, S. 53)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Erarbeitung von operativ bedeutsamen Anhaltspunkten, der Festnahme oder Verhaftung von Personen aus dem grenzüberschreitenden Verkehr auf der Grundlage bestätigter Fahndungsmaßnahmen bei gleichzeitiger Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung. Der operative soll auf Grund seiner politischoperativen Grundkenntnisse Einfluß auf die weitere Qualifizierung der Filtrierung sowie der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung des Mißbrauchs von Transportmitteln mit gefährlichen Gütern für gefährliche Güter für Terror- und andere Gewaltakte, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Körper- und Sachdurchsuchung bei Aufnahme Verhafteter in den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit auch noch während ihres Vollzuges. Es ist jedoch nach Auffassung der Autoren erforderlich, in einem Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten und die grundsätzlichen Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter sind durch die Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik lizensierte oder vertriebene Tageszeitlangen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt kann der Bezug auf eigene Kosten gestattet werden.

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