Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 52

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 52 (NJ DDR 1985, S. 52); 52 Neue Justiz 2/85 Rechtsarbeit im Kreis Annaberg „Eine Berichterstattung der Kreisleitung Annaberg im Sekretariat des Zentralkomitees brachte überzeugend zum Ausdruck, daß die Erziehung zur freiwilligen Einhaltung der sozialistischen Rechtsnormen, zur bewußten Disziplin und Ordnung, zu hoher Wachsamkeit und Sicherheit fester Bestandteil der Arbeit der Staatsorgane geworden ist. Audi künftig ist es eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, die Rechtssicherheit, diese Errungenschaft unserer sozialistischen Gesellschaft, zu wahren. Dadurch werden die Heimatverbundenheit und die Bereitschaft der Bürger gefördert, das Geschaffene zu schützen und immer wieder dafür zu sorgen, daß in Ordnung gebracht wird, was noch in Ordnung zu bringen ist.“ (Aus dem Bericht des Politbüros an die 9. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1984, S. 52) Unter Führung der Kreisleitung der SED wird im Kreis Annaberg Bemerkenswertes zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der Ordnung, Disziplin und Sicherheit geleistet. Die Stellungnahme des Sekretariats des Zentralkomitees der SED zum Bericht der Kreisleitung Annaberg der SED orientiert auf die allseitige Stärkung und den zuverlässigen Schutz der Arbeiter-und-Bauern-Macht (vgl. Neuer Weg 1984, Heft 22, S. 857 ff.). Die Redaktion möchte mit den nachfolgenden Beiträgen einige Erfahrungen bei der Anwendung verallgemeinernswerter Arbeitsmethoden sowie Ergebnisse der Rechtsarbeit im Kreis Annaberg vermitteln. Interessenvertretung der Bürger schließt aktive Rechtsarbeit ein Die örtlichen Volksvertretungen und ihre Räte erfüllen im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung für die staatliche Leitung der Entwicklung im jeweiligen Territorium spezifische Aufgaben zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Festigung von Ordnung und Sicherheit (§§ 2, 48, 68 GöV). Der Vorsitzende des Rates des Kreises Annaberg, Jörgen Martin, vermittelte hierzu in einem Gespräch aktuelle Erfahrungen und nahm zu weiteren Aufgaben in Vorbereitung des XI. Parteitages der SED Stellung. Genosse Vorsitzender, spätestens seit der Veröffentlichung der Materialien der 9. Tagung des Zentralkomitees der SED wurde die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf den Kreis Annaberg gelenkt, weil dort Vorbildliches zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit geleistet wird. Warum spielen Rechtsfragen für den Kreistag, für die Volksvertretungen im Kreis überhaupt und für den Rat des Kreises eine so große Rolle? Zunächst möchte ich bei aller Wertschätzung unserer Ergebnisse sagen, daß wir keine einseitige Überbetonung unserer Rechtsarbeit zulassen. Darin läge eine Gefahr, andere Leitungsfragen und Sachgebiete zu Unrecht zurückzustellen. Unser langjähriges Bestreben geht gerade dahin, im Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Organen, den gesellschaftlichen Kräften und Organisationen und vor allem mit unseren Bürgern dafür zu sorgen, daß das Recht des sozialistischen Staates überall und durch jedermann geachtet und bewußt eingehalten wird und daß Ordnung und Sicherheit zum Selbstverständlichen des Tagesablaufs gehören. Daraus leiten sich Konsequenzen ab, die uns insbesondere in der Arbeitsperiode seit dem X. Parteitag zu einer Vielzahl von Aktivitäten veranlaßten. Die entscheidenden Impulse für die komplexe und kontinuierliche Arbeit im Kreis Annaberg gehen auch auf diesen Gebieten von der Kreisleitung der SED aus. Danach werden solche Grund Überlegungen betont wie: Recht und Gesetz sind Ausdrude und verbindliche Orientierung der Arbeiter-und-Bauern-Macht, deshalb kann sich niemand von der Einhaltung und schöpferischen Verwirklichung des Rechts ausnehmen; die Leitungsprozesse zur Verwirklichung des Rechts sind zwingend zwischen den Organen bei Beachtung der Eigenverantwortlichkeit zu koordinieren; steigende Bedeutung für die bewußte, freiwillige Einhaltung der Rechtsnormen durch die Bürger erfährt die Rechtspropaganda und Rechtserziehung mit dem Ziel, sozialistische Haltungen zu erzeugen und die Mitwirkung der Bürger bei der Festigung von Ordnung und Sicherheit zu fördern; die Qualifizierung der Arbeit aller Organe der Staatsmacht in Richtung Bürgernähe und lebensverbundenem Arbeitsstil ist eine Voraussetzung für die Erweiterung der Vertrauensbasis zwischen den Staatsorganen und den Werktätigen. Die Kreisleitung der SED hilft ständig, auftretende Hemmnisse zu überwinden. Mit ihren Beschlüssen orientiert sie vor allem darauf, daß Recht und Gesetzlichkeit immer stärker genutzt werden, sozialistische Beziehungen zwischen den Bürgern herauszubilden. Und das ist ja besonders für die Arbeit in den örtlichen Staatsorganen eine wichtige Zielstellung. Wir und damit meine ich die örtlichen Volksvertretungen und ihre Räte sind durch diese Art Hilfe und Orientierung direkt in die Pflicht genommen, mit unserem Arbeitsstil für eine volksverbundene Arbeit und ein komplexes Zusammenwirken zu sorgen. Was sind die Grundlagen für die Arbeit auf diesem Gebiet? Das könnte jetzt eine lange Aufzählung werden, denn es gibt für jede Art der Tätigkeit der Volksvertretungen und ihrer Räte Rechtsgrundlagen. Aber vielleicht sind Sie einverstanden, wenn ich vor allem auf unsere Verfassung und auf das m. E. für unsere Arbeit spezifische und bedeutsame Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe (speziell §§ 2, 15, 48 GöV) verweise. Verfassungswirklichkeit gestalten heißt für uns, die politischen und ökonomischen Grundlagen unseres sozialistischen Staates zu sichern und weiter auszubauen, die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger im Kreis zu gewährleisten und realisieren zu helfen. Dem entsprechen täglich die vielfachen Erfordernisse, die mit Herz und Verstand, aber auch mit Präzision und Konsequenz von allen Abgeordneten, den gewählten Organen und den Mitarbeitern im Staatsapparat zu verwirklichen sind. Zu den Grundlagen im weiteren Sinne zähle ich aber auch die spezifischen Beschlüsse unserer Volksvertretungen so des Bezirkstags Karl-Marx-Stadt, des Kreistags Annaberg und der Volksvertretungen in den Städten und Gemeinden des Kreises. Gestatten Sie bitte eine Zwischenfrage: Spezifische Beschlüsse der Volksvertretungen zur Festigung der Gesetzlichkeit, zur Durchsetzung von Ordnung, Sicherheit und Disziplin, ist das nicht gerade eine Abkehr von der sachlichen Einordnung in die jeweiligen gesellschaftlichen oder volkswirtschaftlichen Komplexe? Das ist keineswegs so, zumindest haben wir andere Erfahrungen gemacht. Dabei haben wir übrigens die Erkenntnisse genutzt, die es auf diesem Gebiet vor allem im Bezirk Halle schon seit Anfang der 70er Jahre gabt. Ich erinnere z, B. an die Zeitzer Programme. Es kommt uns bei solchen Beschlüssen darauf an, überschaubare, abrechenbare Aufgaben zu stellen, durch die u. a. auf die notwendige Koordinierung zwischen den Organen und gesellschaftlichen Bereichen orientiert wird. Nachdem der Kreistag Annaberg im Juni 1983 einen solchen Beschluß gefaßt hatte, diskutieren wir in diesen Tagen erneut diese Problematik zum Thema: Aufgaben und Maßnahmen zur weiteren Erhöhung und einheitlichen Durchsetzung von Ordnung, Sicherheit und Disziplin bis 1986. Wir gehen dabei vom Erreichten aus und stellen solche Aufgaben, die;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 52 (NJ DDR 1985, S. 52) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 52 (NJ DDR 1985, S. 52)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im UntersuchungshaftVollzug ist stets an die Gewährleistung der Rechte Verhafteter und anderer Beteiligter sowie die Durchsetzung der Einhaltung ihrer Pflichten gebunden. Gera über die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ergeben sich zugleich auch aus der Notwendigkeit, die Autorität der Schutz-, Sicherheits- und Justizorgane als spezifische Machtinstrumente des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, im folgenden auch als Mißstände bezeichnet, ist mannigfach verw oben mit dem sozialen Erbe der Vergangenheit und dem erreichten Entwicklungsstand der sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung ist entscheidend mit davon abhängig, wie es gelingt, die Arbeiter-und-Bauern-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik allseitig zu festigen. Der Generalsekretär des Zentralkomitees der Partei die Beschlüsse des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik die Beschlüsse des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik und die Weisungen des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik Staatssekretariat für Staatssicherheit - Stellvertreter des Staatssekretärs - Dienstanweisung für den Geheime Verschlußsache . StU, Dienst und die Ordnung in den Untersuchungs-Haftanstalten, des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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