Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 497

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 497 (NJ DDR 1985, S. 497); Neue Justiz 12/85 497 z. B. als allgemein anzustrebende Regelung, daß Schadenersatzansprüche gegen den Betrieb und Ansprüche auf Versicherungsleistungen bei Arbeitsunfällen unabhängig vom Verschulden des Betriebes entstehen sollten eine für die Werktätigen in unserer Republik bereits selbstverständliche Rechtslage. Bemerkenswert ist auch, daß der Kongreß die unverzichtbare Rolle der Gewerkschaften beim Festlegen von Arbeitsbedingungen auf allen Gebieten, besonders bei den Kollektivverhandlungen auf betrieblicher wie überbetrieblicher Ebene, hervorhob. Er trat damit Angriffen auf die Gewerkschaften als Partner von Kollektivverträgen sowie Versuchen, an Stelle der Gewerkschaften sog. arbeitsfriedliche Gremien ohne Streikrecht zu setzen, entschieden entgegen. Solche Angriffe waren in letzter Zeit vor allem in entwickelten kapitalistischen Ländern abzuwehren. Insgesamt machte die Diskussion auf dem Kongreß die Verantwortung der Staaten sichtbar, auch und gerade unter den Bedingungen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts den notwendigen Schutz der Werktätigen und ihre Arbeitsrechte zu erhalten und nach Möglichkeit auszubauen, damit sich nicht die steigende Produktivität der Arbeit gegen die Arbeitenden kehrt. Die anläßlich eines jeden Weltkongresses ausammentre-tende Allgemeine Versammlung, das höchste Organ der IGRAS, wählte als neuen Präsidenten Prof. Dr. B. Aaron (USA) und bestätigte Prof. Dr. J. Sdiregle, den langjährigen Leiter der Hauptabteilung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsverwaltung im Internationalen Arbeitsamt, als Generalsekretär der IGRAS. Als einer der vier Vizepräsidenten wurde wiederum Prof. Iwanow gewählt. Wie hat der Landesverband der DDR bisher in der IGRAS mitgewirkt? Als erster Arbeitsrechtler aus unserer Republik wurde Prof. Dr. Roger Schlegel (Berlin) Mitglied der IGRAS; er hat bereits am Gründungskongreß 1958 teilgenommen. Der Landesverband der DDR in der IGRAS wurde unmittelbar nach dem sehr aktiven Auftreten von Arbeitsrechtlern unserer Republik und dem Erwerb der Mitgliedschaft durch weitere DDR-Arbeitsrechtler auf dem VII. Weltkongreß 1970 in Warschau anerkannt. Der erste Vorsitzende unseres Landesverbandes war Prof. Dr. Erhard Pätzold (Leipzig); im Jahre 1974 wurde ich in dieses Amt gewählt. Der Landesverband der DDR hat bei jedem Weltkongreß dafür gesorgt, daß zu allen drei Themen nationale Berichte eingereicht wurden. Mitglieder des Landesverbandes haben an den Weltkongressen teilgenommen. Die nationalen Berichte sowie Diskussionsbeiträge auf den Kongressen trugen wesentlich dazu bei, das Arbeitsrecht und den hohen Stand der Rechtsverwirklichung in der DDR weltweit bekannt zu machen. Zugleich wurden die maßgebenden gesellschaftlichen und staatlichen Voraussetzungen, unsere sozialistischen Errungenschaften popularisiert und die theoretischen Grundlagen der arbeitsrechtlichen Lösungen dargelegt. Die Kongresse boten bisher ein offenes Forum für die sachliche Darlegung und Begründung unserer Standpunkte, wobei natürlich auch durchaus kontrovers und polemisch diskutiert wurde. Ich halte es für ein besonderes Verdienst des Verwaltungsrates der IGRAS, daß er sich ständig bemüht, die Theorie der Arbeitsrechtsvergleichung zu vertiefen. Dabei wurde vor allem die Notwendigkeit unterstrichen, den gesellschaftlichen Hintergrund für die Entwicklung und Durchsetzung des Arbeitsrechts zu beachten. Zugleich wurde gefordert, den Vergleichsmaßstab deutlich zu machen, den der einzelne Landesverband seinem Vergleich zugrunde legt. Als Ausdruck des Ansehens, das sich der DDR-Landesver-band durch seine aktive Mitarbeit in der IGRAS erworben hat, möchte ich die Tatsache bezeichnen,, daß mir auf dem ersten Europäischen Regionalkongreß in Szeged die Ehre zuteil wurde, als Generalberichterstatter für das Thema „Aktuelle Probleme des Ausscheidens aus dem Arbeitsprozeß“ zu wirken. Und auf dem XI. Weltkongreß wurde mir als DDR-Arbeitsrechtler der Vorsitz in einer der sechs Arbeitsgruppen übertragen. Worauf ist das Interesse der DDR-Arbeitsrechtler an der Mitarbeit in der IGRAS zurückzuführen? Die Arbeit in der IGRAS ist geeignet, weltweit und besonders überzeugend, da am konkreten Arbeitsrecht dargestellt, entscheidende politische, wirtschaftliche, soziale und theoretische Errungenschaften unserer Republik bekanntzumachen. So Bei anderen gelesen Schwierigkeiten mit der Unternehmenskriminalität Unter der Überschrift Kripo’ der Zollverwaltung“ befaßt sich Oberregierungsrat Walter Leng er t (Zollfahndungsamt Karlsruhe) in der Zeitschrift „Kriminalistik“ (Heidelberg) 1985, Heft 2, S. 61 ff., mit Aufgaben und Stellung der BRD-Zollfahndung. Mit welchen Problemen dieses Organ bei der Untersuchung der Unternehmenskriminalität konfrontiert ist, verdeutlicht folgender Auszug. Der Zollfahndungsdienst hat, wenn er in die Bereiche hochorganisierter Wirtschafts-Schwerkriminalität vorstößt, gelegentlich mit politischer Einflußnahme - direkt und indirekt - zu tun. Gerade hier bilden sich Verflechtungen zu politischen Institutionen, Mandatsträgern, Regierungsmitgliedern und höheren Verwaltungsspitzen häufiger und intensiver als in der allg. Kriminalität heraus: Es soll Vorkommen, daß Tatverdächtige mit Präsidenten höherer Behörden im selben Golfclub spielen. Der Zollfahndungsdienst dürfte ebenso wie die Steuerfahndung insoweit häufiger als die Kripo in ihrem Bereich bei hochangesehenen Tätern zu ermitteln und mit entsprechenden Schwierigkeiten zu kämpfen haben, wobei das Selbstverständnis der Zollverwaltung als Dienstleistungsverwaltung' für die Wirtschaft die Ermittlungen nicht immer zu fördern geeignet ist, weil ja „nur“ der Steigerung des Umsatzes bzw. der Erhaltung der Marktanteile alles andere untergeordnet wird. In jüngster Zeit mußte selbst bei einem führenden deutschen Konzern mit Milliardenumsatz festgestellt werden, daß dieser im Zusammenhang mit Einfuhrbeschränkungen anscheinend Fälschungen sowie Schein- und Umgehungsgeschäfte zum Geschäftsprinzip erhoben hatte und im Laufe der Ermittlungen Geschäftsunterlagen sowohl in Deutschland wie in Übersee beiseite schaffte: (ganze) Jahrgänge von Akten fehlten; insoweit war man gar so dreist, nicht einmal einen Brand oder Einbruchdiebstahl (wie sonst zur Beweismittelvernichtung) zu inszenieren. Angehörige der Konzernspitze waren mit einem ■2 Privatjet schneller in Manila als ein Antrag ouf Genehmigung der Dienstreise im Bundesfinanzministerium. Drohungen wurden ausgesprochen, für Versetzung einzelner mißliebiger, weil nicht beeinflußbarer Beamter zu sorgen. Ständiger Druck über die politische Schiene: Vorsprachen in zuständigen und nicht zuständigen Ministerien, dadurch ausgelöste Berichtspflichten usw.; auch Zeugen wurden beeinflußt, zu Falschaussagen angestiftet. Diese sog. Unternehmenskriminalität, d. h. die im Rahmen einer Firma bzw. innerhalb eines Konzerns begangene Tat bereitet weitere Schwierigkeiten dadurch, daß sie regelmäßig hochgradig arbeitsteilig durchgeführt wird. Der Tatablauf ist so organisiert, daß einzelne entweder gar nicht oder nur auf der unteren Ebene zur Rechenschaft gezogen werden können. Geradezu eine Pervertierung und Umkehrung der Diskussion über Wirtschaftskriminalität in ihr Gegenteil stellt es dann dar, wenn in einer Urteilsbegründung das Begehen einer Wirtschaftsstraftat im Rahmen eines Unternehmens zum vorgeblichen Wohle des Unternehmens als Sträfmilderungsgrund (!) gewertet wird, als habe nicht gerade Unternehmenskriminalität die Diskussion über Wirtschaftskriminalität in Gang gebracht. kann anschaulich nachgewiesen werden, wie die sozialistische Gesellschaft brennende Probleme unserer Zeit im Interesse der Werktätigen meistert. Gleichzeitig ermöglicht die Mitarbeit in der IGRAS einen nahezu vollständigen und aktuellen Überblick über die für den jeweiligen Kongreß beschlossenen Schwerpunkte des Arbeitsrechts und des Rechts der sozialen Sicherheit über die rechtliche Regelung, die Rechtsanwendung und die Wirksamkeit des Rechts. Solche rechtsvergleichenden Materialien geben Anregungen für die Vervollkommnung und die effektive Nutzung des eigenen Rechts. Sie regen auch zu einer Vertiefung unserer Arbeitsrechtstheorie an. Schließlich machen sie viele soziale und rechtliche Errungenschaften unseres Landes, die wir inzwischen für selbstverständlich halten, in ihrer historischen Bedeutung sichtbar. Die bisherige positive Entwicklung der IGRAS geht auf eine von Diskriminierung freie gleichberechtigte Mitarbeit aller Landesverbände und Mitglieder zurück. Sie ist ferner wesentlich der auf dem ersten Europäischen Regionalkongreß von Generalsekretär Prof. Schregle eindrucksvoll unterstrichenen festen Absicht der IGRAS zu danken, ungeachtet widersprüchlicher Auffassungen zu vielen Einzelfragen alles dem Ziel der Erhaltung des Friedens unterzuordnen. Der Landesverband der DDR wird deshalb auch weiterhin seinen Beitrag zu dieser positiven Entwicklung der IGRAS leisten.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 497 (NJ DDR 1985, S. 497) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 497 (NJ DDR 1985, S. 497)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft führen. Zur Charakterisierung der Spezifika der Untersuchungshaftan- stalt: Schwerpunktmäßige Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft an Verhafteten, bei denen der dringende Verdacht der Begehung von Straftaten abhalten und die Gesellschaft zur effektiven Vorbeugung und Bekämpfung mobilisieren. Daraus ergibt sich das grundlegende Erfordernis, ständig das sozialistische Recht an den Erfordernissen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bilden Bürger der und Westberlins sowie Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der und Westberlin. Diese werden auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen zwischen der und der die Auswertung von vielfältigen Publikationen aus der DDR. Sie arb eiten dabei eng mit dem Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen den Zentren der politisch-ideologischen Diversion und Störtätigkeit subversiver Organe einzudringen. Demzufolge ist es erforderlich, die zu diesem Bereich gehörende operativ interessante Personengruppe zu kennen und diese in Verbindung mit der Grundfrage der sozialistischen Revolution bloßzulegen, warum zum Beispiel die bürgerliche Reklame für einen, demokratischen Sozialismus oder ähnliche Modelle im Grunde eine Attacke gegen die führende Rolle der Partei und. den demokratischen Charakter der Wahlen richtete. Bemerkenswert ist, daß Personen gegen den Wahlvorschlag der Nationalen Front gestimmt haben.

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