Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 495

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 495 (NJ DDR 1985, S. 495); Neue Justiz 12/85 495 der Rechtspropaganda muß stärker und in der erforderlichen Qualität Gegenstand der Aus- und Weiterbildung der Juristen werden. Wichtig ist vor allem die ständige eigene Qualifizierung durch Auswertung der Beschlüsse von Partei und Regierung und der Orientierungen der zentralen Justizorgane; Auswertung der Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen und deren Organe sowie der gesellschaftlichen Organisationen in den Territorien; das Studium der Literatur, insbesondere der Beiträge in der „Neuen Justiz“; die regelmäßige Einschätzung der eigenen rechtspropagandistischen Tätigkeit der Gerichte und Notariate. Formen und Methoden der Öffentlichkeitsarbeit Die Richter und Notare wenden in ihrer Öffentlichkeitsarbeit unterschiedliche Formen und Methoden an. Die Vielfalt der Möglichkeiten ist unter Berücksichtigung des jeweiligen Gegenstands und Ziels der Rechtspropaganda sowie unter Beachtung der unterschiedlichen Fähigkeiten der Rechtspropagandisten auch weiterhin differenziert zu nutzen.15 16 Im Zusammenhang damit steht der Beschluß der Gewerkschaftsorganisation der Justizorgane des Kreises Annaberg zur Entwicklung von Initiativen und Aktivitäten in Vorbereitung auf den XI. Parteitag der SED. In dem Beschluß heißt es: „Die Hauptform der Öffentlichkeitsarbeit ist für uns die konkrete Auswertung der Erkenntnisse aus den Verfahren. Dabei wollen wir verstärkt in Arbeits- und Jugend- kollektiven und vor Leitungskadern auftreten. Der Förderung des Kampfes der Kollektive der Werktätigen um vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit im Rahmen des sozialistischen Wettbewerbs gilt in diesem Zusammenhang unsere besondere Aufmerksamkeit. In diesem Sinne setzen wir unsere bewährte Praxis fort und treten mit unseren Erfahrungen gezielt vor Partei-, Gewerkschafts-, Jugend- und Staatsfunktionären sowie in betrieblichen und territorialen Sicherheits- und Rechtskonferenzen sowie in Wohngebieten auf. “ Gegenwärtig gibt es einige Disproportionen, die der Wirksamkeit beschlossener Maßnahmen zur Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit entgegenstehen. Als wichtig erweist sich, ständig darauf zu achten, daß die Möglichkeiten der zielgerichteten Verfahrensauswertung voll genutzt werden. Weiterhin gilt es, bei einigen Richtern zugunsten der verfahrensbezogenen Öffentlichkeitsarbeit andere Formen, z. B. Vorträge und Vorlesungen, einzuschränken. Erforderlich ist auch, die Wirksamkeit des besonders populären Gerichtsberichts weit mehr als bisher für ZFA-Verfahren und Beratungen der gesellschaftlichen Gerichte zu nutzen. Für die auf das Strafverfahren bezogenen Gerichtsberichte ist zu sichern, daß nicht einseitig solche Fälle dargestellt werden, die mit Freiheitsentzug enden. Es geht darum, der Öffentlichkeit kein fehlerhaftes Bild von der Tätigkeit der Justiz im allgemeinen und unserer Strafpolitik im besonderen zu vermitteln.15 In der Zusammenarbeit mit den Massenmedien kommt es darauf an, die Vielfalt der Formen und Methoden der Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen, um die Erfahrungen aus der Tätigkeit der Justizorgane lebendig, ideenreich und massenverbunden zu vermitteln und dadurch zur Verbreitung der sozialistischen Ideologie und zur Festigung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins beizutragen. Sowohl die "Richter und Notare als auch die Journalisten müssen beachten, daß die Einheit von journalistischer Qualität, juristischer Exaktheit und hohem gesellschaftlichem Gehalt in den publizistischen Beiträgen nur durch eine kooperative Arbeit zwischen ihnen gewährleistet ist. Es geht bei der Pressearbeit der Gerichte und Notariate nicht um ein einfaches „Mitmachen“, sondern darum, die Ergebnisse der Rechtsprechung auf den Gebieten des ZFA- und Strafrechts in die gesamte Rechtspublizistik einzuordnen. Zielgerichtete Leitung der Öffentlichkeitsarbeit Die weitere Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit hängt in entscheidendem Maße vom Niveau der Leitungstätigkeit ab. Im Beschluß des Sekretariats des Zentralkomitees der SED zur Berichterstattung der Kreisleitung Annaberg wird hervorgehoben, daß gute Ergebnisse bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit sowie von Ordnung, Disziplin' und Sicherheit dann erreicht werden, wenn es gelingt, diese Aufgaben zum festen. Bestandteil der Führungstätigkeit zu machen.17 Wie sich immer wieder zeigt, ist eine wesentliche Voraussetzung wirkungsvoller Tätigkeit, daß die Leiter die Unser Redaktionssekretär Heinz Gräf verstarb nach kurzer, schwerer Krankheit. Wir haben einen fähigen Juristen und Redakteur, einen von allen Mitarbeitern und Autoren sehr geschätzten Genossen und Kollegen verloren. Heinz Gräf absolvierte 1949 den 4. Einjahreslehrgang für Richter und Staatsanwälte, war danach als Richter am Amtsgericht Sondershausen tätig und wurde 1952 als Oberrichter an das Bezirksgericht Suhl berufen. In dieser Zeit nahm er das juristische Fernstudium an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR auf, das er 1959 mit dem Diplom abschloß. Auf Grund seiner politisch-fachlichen Qualifikation wurde er 1957 zum Richter am Obersten Gericht gewählt. Seit 1965 gehörte Heinz Gräf der Redaktion der Zeitschrift „Neue Justiz“ an. Als stellvertretender Chefredakteur und nach der Neuprofilierung der Zeitschrift im Jahre 1977 als Redaktionssekretär setzte er seine reichen praktischen Erfahrungen für eine wirksame Propagierung des sozialistischen Rechts ein. Er war für den Bereich Zivilrecht verantwortlich und hat sich vor allem um die Gestaltung der Rubriken „Rechtsprechung“ sowie „Fragen und Antworten" sehr verdient gemacht. In der Arbeit stellte er hohe Ansprüche an sich und andere. Den Autoren wie auch seinen Kollegen in der Redaktion waren seine Ratschläge und Empfehlungen stets von Nutzen. Heinz Gräfs politisch-fachliches Wirken und seine aktive Arbeit in gesellschaftlichen Funktionen wurden mehrfach durch staatliche und gesellschaftliche Auszeichnungen gewürdigt. Wir werden unserem Freund und Genossen Heinz Gräf stets ein ehrendes Andenken bewahren. Fragen der Rechtspropaganda zum Gegenstand der konzeptionellen planmäßigen Arbeit und Abrechnung machen. Die kontinuierliche Analyse des öffentlichen Auftretens der Richter und Notare im jeweiligen Verantwortungsbereich ermöglicht gezielte leitungsmäßige Orientierungen und wirksame Anleitung auf diesem Gebiet. Hierin besteht zugleich eine wichtige Basis für Informationen an die zuständigen gesellschaftlichen und staatlichen Organe, um die Fragen der Rechtspropaganda verstärkt in die politische Führungstätigkeit und die Verbesserung der gesamten politisch-ideologischen Arbeit im Territorium einzubeziehen. Es sollte auch noch entschiedener der Erfahrung entsprochen werden, daß Öffentlichkeitsarbeit um so effektiver ist, je besser diese Tätigkeit der Richter, Staatsanwälte, Notare und Rechtsanwälte koordiniert ist. Eine weitere wichtige Leitungsaufgabe besteht darin, das rechtserzieherische Wirken der Schöffen und Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte in noch größerem Umfang zu fördern und in die Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit einzubeziehen. Als zweckmäßig hat sich erwiesen, grundsätzliche Fragen einer abgestimmten rechtspropagandistischen und rechtserzieherischen Arbeit zum Gegenstand der Leiterberatungen der Justiz- und Sicherheitsorgane zu machen. In diesem Gremium sollte ebenfalls ein koordiniertes Vorgehen bei der Unterstützung von Führungsbeispielen in Schwerpunktbetrieben beraten werden. Stärkere Aufmerksamkeit sollte auch einer planmäßigen, guten Abstimmung der rechtspropagandistischen Arbeit zwischen den Leitern der Justizorgane, den Leitungsgremien der Juristenvereinigung (VdJ), der URANIA und des Verbandes der Journalisten gewidmet werden. Fragen einer wirksamen Rechtspropaganda und Rechtserziehung sind noch zielgerichteter zum Gegenstand von Dienstberatungen der Justizorgane zu machen, wobei durch Hospitationen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten Voraussetzungen für eine sachkundige inhaltliche Diskussion zum politisch-fachlichen Gegenstand der differenzierten rechtspropagandistischen Aktivitäten geschaffen werden. 15 Zu den einzelnen Formen und Methoden der Öffentlichkeitsarbeit vgl. I. Ramm, a. a. O., S. 59. 16 Zur Arbeit mit Gerichtsberichten vgl. insb. D. Plath, „Aktuelle Anforderungen an den Gerichtsbericht“, NJ 1985, Heft 8, S. 242 f. 17 Vgl. „Gute Ergebnisse bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit“, a. a. O., S. 857.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 495 (NJ DDR 1985, S. 495) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 495 (NJ DDR 1985, S. 495)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister wurden aus den in der Hauptabteilung vorhandenen Archivdokumenten bisher über antifaschistische Widerstandskämpfer erfaßt, davon etwa über Personen eindeutig identifiziert und in der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unter-rich ten. Weitere Aufklärunqspflichten.

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