Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 494

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 494 (NJ DDR 1985, S. 494); 494 Neue Justiz 12/85 ethos auch des Richters, Notars oder Rechtsanwalts eng verbundene Pflicht, die umfangreich und mit wachsendem Niveau erfüllt wird. Nach wie vor sind die Mitarbeiter der Justizorgane vor allem darauf bedacht, mit den Entscheidungen zur Lösung von Rechtskonflikten sowie den Maßnahmen zur Vorbeugung das Recht für alle Werktätigen verständlich und überzeugend anzuwenden und so die gesellschaftliche Ausstrahlungskraft der Rechtsprechung weiter zu erhöhen. Die Gerichte haben im Jahre 1984 durch ca. 14 500 Veranstaltungen vor erweiterter Öffentlichkeit und Verfahrensauswertungen sowie durch das Auftreten der Richter und Notare in ca. 23 300 Veranstaltungen (z. B. Aussprachen in Arbeitskollektiven, Vorträge, Lektionen und Schulungen) etwa 1 Million Bürger mit Fragen des sozialistischen Rechts vertraut gemacht. Darüber hinaus sind sie mit über 5 000 Beiträgen in Zeitungen und Zeitschriften, im Rundfunk und Fernsehen rechtspropagandistisch wirksam geworden. Für viele Juristen ist die Öffentlichkeitsarbeit zu einem echten Bedürfnis geworden, denn Rechtspropaganda bedeutet, die Politik der Partei und Staatsführung offensiv zu vertreten, im engen Kontakt mit den Werktätigen Probleme zu beraten und die Erfahrungen der Werktätigen in den Betrieben und Wohngebieten kennenzulernen. Dabei sehen sie ihr Anliegen darin, „nicht nur Fakten und Kenntnisse zu vermitteln, sondern Haltungen herauszubilden und die Werktätigen für die Verwirklichung unserer Politik zum Wohle des Volkes und zur Sicherung des Friedens zu mobilisieren “8 Rechtspropaganda bedeutet aber auch, die eigenen Fähigkeiten zu erproben und zu entwickeln, überzeugend zu argumentieren, und dabei die eigenen Möglichkeiten zu vervollkommnen, mit der deutschen Sprache umzugehen, mit dem Wort und mit dem besseren Argument für die Ziele und die Rechtspolitik der Partei einzutreten. Auch für unsere Öffentlichkeitsarbeit gilt der auf der 9. Tagung des Zentralkomitees der SED erneut ins Blickfeld gerückte Grundsatz, alle Bürger durch die politische Massenarbeit zu erreichen und sie in die Lösung der Aufgaben einzubeziehen.8 9 In diesem Sinne verstehen wir die Öffentlichkeitsarbeit auch als Beitrag zur Klassenauseinandersetzung, als Stellungnahme des Juristen zu Grundfragen unserer Zeit, als aktives Eintreten für die Sicherung und Erhaltung des Friedens. In der offensiven Auseinandersetzung mit imperialistischen Ideologien kommt es vor allem auch darauf an, die reale Garantie der verfassungsmäßigen Grundrechte in der DDR der sog. bürgerlichen Rechtsstaatlichkeit gegenüberzustellen und die Überlegenheit sozialistischer Verfassungswirklichkeit zu demonstrieren. Rechtspropaganda als Bestandteil der gerichtlichen und notariellen Tätigkeit Die Rechtspropaganda steht nicht neben der „eigentlichen“ juristischen Arbeit, sie ist Bestandteil der gesellschaftlichen Wirksamkeit der gesamten gerichtlichen und notariellen Tätigkeit. Die Anwendung des Rechts durch die Gerichte ist zunächst auf die Lösung eines einzelnen Konflikts gerichtet. Die Wirkung des Rechts bleibt insoweit auf die unmittelbar Betroffenen begrenzt, die in aller Regel aus Einsicht oder auf Grund der Autorität der staatlichen Entscheidung die Wirkungen des Rechts akzeptieren. Erst die zielgerichtete Rechtspropaganda durch Verallgemeinerung des Einzelfalls (oder einer Vielzahl von Fällen) ist geeignet, massenwirksam die Rechtspolitik von Partei und Staatsführung realisieren zu helfen. Die Gewährleistung einer hohen Qualität in der Durchführung der Verfahren und ihrer gesellschaftlichen Auswertung ist wichtigste Grundlage justizspezifischer Rechtserziehung und Rechtspropaganda. „Wir gehen davon aus, daß die Kultur der gerichtlichen Tätigkeit selbst rechtserzieherisch wirkt. Unter diesem Gesichtspunkt bemühen wir uns, in den differenzierten Formen der Verhandlungen (in und außerhalb des Gerichtsgebäudes) durch pünktlichen Verhandlungsbeginn, sachliche Verhandlungsführung, sicheres Auftreten, Beachten der Würde aller Prozeßbeteiligten überzeugend zu wirken.“10 Die Teilnahme der Bürger an Verhandlungen und deren Auswertung läßt sie Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit unmittelbar erleben. Die sich daraus ergebenden Erfahrungen und Erkenntnisse über die strikte Einhaltung des sozialistischen Rechts mobilisieren die Bürger zu eigenem Eintreten für Ordnung, Disziplin und Sicherheit. Eine nicht überzeugende Verhandlungsführung, Verletzungen des Prozeßrechts, unsachliches Auftreten von Richtern und Staatsanwälten würde diesem Anliegen entgegenwirken, so daß selbst bei einem richtigen Ergebnis des Verfahrens das Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bürger beeinträchtigt werden könnte. In diesem Zusammenhang muß aber auch im Blickpunkt unserer Arbeit stehen, daß die zügige, gesetzliche Verwirklichung der Entscheidungen wesentlicher Bestandteil der Wirksamkeit der Verfahren ist. In der Gewährleistung der Einheit von Rechtsprechung, Verwirklichung der Entscheidungen und Öffentlichkeitsarbeit liegen wesentliche Voraussetzungen für eine hohe Qualität, Rationalität und Effektivität der Öffentlichkeitsarbeit. Rationalität und Effektivität sind nicht nur Attribute der juristischen Tätigkeit im engeren Sinne, sie gelten auch für die rechtspropagandistische Verallgemeinerung unserer Erfahrungen und Erkenntnisse. Dazu kann in hohem Maße eine enge Verbindung der Rechtspropaganda mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit, die stärkere Einbeziehung der gesellschaftlichen Kräfte und eine gute Zusammenarbeit mit den Journalisten beitragen. Höhere Qualität und Effektivität der Öffentlichkeitsarbeit Insgesamt gesehen geht es gegenwärtig nicht in erster Linie um ein Mehr an Öffentlichkeitsarbeit der Richter und Notare, sondern um die weitere Erhöhung der Qualität und Effektivität als ständige Aufgabe. Das schließt jedoch nicht aus, die noch vorhandenen Reserven zu nutzen, die in den ungerechtfertigten quantitativen Unterschieden zwischen einzelnen Bezirken, Kreisen und Mitarbeitern liegen. Auch die mittleren juristischen Kader leisten eine umfangreiche rechtserzieherische Tätigkeit, die Sekretäre der Kreisgerichte insbesondere in der Rechtsantragsstelle. Mit der Erhöhung des politischen und juristischen Qualifikationsniveaus der Sekretäre11 werden sich zugleich bessere Voraussetzungen für eine stärkere Hinwendung zur Rechtspropaganda in der Öffentlichkeit ergeben. Ein wesentliches Merkmal der Qualität der Öffentlichkeitsarbeit ist ihre Einordnung in die Gesamtpolitik von Partei und Regierung. Sie muß darauf gerichtet sein, die jeweiligen Schwerpunkte der Politik der Partei mit durchsetzen zu helfen. Wichtiges Kriterium für ihre Qualität ist weiterhin die überzeugende, anschauliche und zugleich interessante Darlegung der Probleme, in die die Auseinandersetzung mit den dem Sozialismus fremden Anschauungen und Verhaltensweisen, wo immer sie sich zeigen, eingeschlossen ist. Auch für die Öffentlichkeitsarbeit der Mitarbeiter der Gerichte und Staatlichen Notariate gilt, was auf der Gesellschaftswissenschaftlichen Konferenz des Zentralkomitees der SED deutlich ausgesprochen wurde, daß „mehr Mut und Angriffslust in diesen geistigen Auseinandersetzungen, Schärfe und Treffsicherheit in den geistigen Kämpfen um die Verwirklichung unserer gemeinsamen Ideale und Werte“ notwendig sind.12 13 14 Bürgernähe und lebensverbundener Arbeitsstil sind auch für die Rechtspropaganda unerläßlich. Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt für die Qualität der Öffentlichkeitsarbeit ist die stärkere Hinwendung zur Aufdeckung von Ursachen und Bedingungen der Rechtsverletzungen mit dem Ziel ihrer Überwindung. Dem entspricht, daß sich die Richter und Notare „von bloßer Beschreibung des kriminellen oder sonstigen Konflikts sowie vom Moralisieren lösen und für Kollektive und Leiter brauchbare Anleitung zum Handeln vermitteln, mit Blick auf die Verhütung künftiger Rechtsverletzungen“.12 In dieser Hinsicht sind auf allen Gebieten der Rechtsprechung stärker die rechtlichen Mittel der Gerichtskritik und des gerichtlichen Hinweises zur Beseitigung rechtswidriger Zustände und anderer Mängel zu nutzen.1,1 Eine große Bedeutung für die Wirksamkeit der gerichtlichen und notariellen Tätigkeit haben die Qualität der staatlichen Dokumente (Urteil, Protokoll, Vertrag usw.) und die Kultur der gerichtlichen Hauptverhandlung. Die wesentlichen Fortschritte auf diesem Gebiet sind weiter zu vergrößern. Die Vermittlung von Erkenntnissen und Erfahrungen aus 8 E. Krenz, Staat und Recht bei der weiteren Entfaltung der Vorzüge und Triebkräfte der sozialistischen Gesellschaft, Berlin 1985, S. 72. 9 Vgl. E. Honecker, a. a. O., S. 69. 10 I. Ramm, „Für hohe Wirksamkeit der gerichtlichen Tätigkeit“, NJ 1985, Heft 2, S. 58. 11 Vgl. B. Redlich/H. Wagner, „10 Jahre Fachschulausbildung für mittlere juristische Kader“, NJ 1985, Heft 9, S. 382. 12 K. Hager, Gesetzmäßigkeiten unserer Epoche Triebkräfte und Werte des Sozialismus, Berlin 1984, S. 55. 13 P. Przybylski, „Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwälte“, NJ 1985, Heft 1, S. 21. 14 Vgl. H. Matthias/H. Radeck, „Wirksame Anwendung der Gerichtskritik und des Hinweises“, NJ 1984, Heft 11, S. 446 ff., und ergänzend dazu A. Zoch, in: NJ 1984, Heft 12, S. 506.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit Thesen zur Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Heyer, Anforderungen an die Führungs- und Leitungstätigkeit für die optimale Nutzung der operativen Basis in den Bezirken der zur Erhöhung der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Fluchtversuchen zu nutzen, bei der Einflußnahme auf Mitarbeiter der Linie wirksam einzusetzen. Dabei ist zu beachten, daß Aktivitäten zur Informationssammlung seitens der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland und ihre Kontakte mit Anwohnern sowie dabei fest- gestellter Handlungsweisen und - andere relevante Handlungsweisen von Anliegern und Anwofr nern.

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