Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 493

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 493 (NJ DDR 1985, S. 493); Neue Justiz 12/85 493 Rechtspropaganda und Rechtserziehung Aktuelle Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit der Richter und Notare Dr. SIEGFRIED WITTENBECK, Stellvertreter des Ministers der Justiz Rechtserziehung und Rechtspropaganda sind feste Bestandteile der massenpolitischen Arbeit. Ihr Hauptanliegen besteht darin, das sozialistische Recht verstärkt zu nutzen, so-, zialistische Beziehungen zwischen den Menschen weiter auszuprägen und die Bürger zu befähigen, „bewußt und aktiv sowohl im Gefühl ihrer Pflichten für die Gesellschaft und den Staat als auch im Wissen um ihre umfangreichen Rechte“1 zu handeln. Im Programm der SED wird betont, daß das entscheidende Anliegen der politisch-ideologischen Arbeit darin besteht, das sozialistische Denken und Handeln zu fördern.2 3 Dieser Grundsatz war, ist und bleibt auch für die Öffentlichkeitsarbeit der Richter und Notare bestimmend. Von der grundlegenden Erkenntnis getragen, daß sich das sozialistische Recht in erster Linie durch das bewußte Handeln der Bürger durchsetzt und „zum Ausführen der Ideen es der Menschen (bedarf) "3, verstehen die Richter, Notare und ebenso die Rechtsanwälte, Sekretäre der Gerichte, die Schöffen und die Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte die Erläuterung des sozialistischen Rechts und die überzeugende Begründung der Entscheidungen als einen massenpolitischen Klassenauftrag. Sie tragen mit dazu bei, das Rechtsbewußtsein der Werktätigen zu festigen und deren Kenntnisse vom Recht zu erweitern. Die Berichterstattung der Kreisleitung Annaberg der SED führte zu der wichtigen Schlußfolgerung im Bericht des Politbüros an die 9. Tagung des Zentralkomitees, „daß die Erziehung zur freiwilligen Einhaltung der sozialistischen Rechtsnormen, zur bewußten Disziplin und Ordnung, zu hoher Wachsamkeit- und Sicherheit fester Bestandteil der Arbeit der Staatsorgane geworden ist. Auch künftig ist es eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, die Rechtssicherheit, diese Errungenschaft unserer sozialistischen Gesellschaft, zu wahren. Dadurch werden die Heimatverbundenheit und die Bereitschaft der Bürger gefördert, das Geschaffene zu schützen und immer wieder dafür zu sorgen, daß in Ordnung gebracht wird, was noch in Ordnung zu bringen ist“.4 Die Fragen des Rechts und der Gesetzlichkeit interessieren die Bürger, weil sie die Einhaltung der Gesetze und der anderen Rechtsvorschriften immer mehr zu ihrer eigenen Sache machen und wissen, daß das Recht im Großen wie im Kleinen bei uns korrekt und im Interesse der Gesellschaft, der Kollektive und jedes einzelnen durchgesetzt wird. Ein Ausdruck der hohen Disziplin der Werktätigen bei der freiwilligen und konsequenten Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit, bei der Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit im Betrieb sind z. B. die weit über 80 000 „Bereiche der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ in unserem Lande. Der Kampf der Betriebs- und Arbeitskollektive im sozialistischen Wettbewerb zur Erfüllung und Übererfüllung der Planaufgaben sowie die Aktivitäten in der Bürgerinitiative „Schöner unsere Städte und Gemeinden Mach mit!“ sind bei der Vorbereitung des XI. Parteitages der SED davon geprägt, unter gewissenhafter Einhaltung und schöpferischer Nutzung des Rechts hohe ökonomische Ziele zu erreichen. Rechtssicherheit und Geborgenheit werden heute mehr denn je als unverzichtbare Errungenschaften und Werte unseres Lebens verstanden. So richten sich die wachsenden Initiativen besonders darauf: die Wirksamkeit des sozialistischen Rechts, insbesondere bei der Lösung der ökonomischen Aufgaben, zu erhöhen; die Arbeitskollektive verstärkt in den Kampf um die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit einzubeziehen ; in allen gesellschaftlichen Bereichen die Staatsdisziplin und die Achtung vor dem Gesetz sowie die persönliche Verantwortung der Leiter zu festigen; die Stadt- und Gemeindeordnungen konsequent und öffentlichkeitswirksam anzuwenden. Schwerpunkte der Öffentlichkeitsarbeit der Richter und Notare Der Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED vom 7. Mai 1974 über „Die nächsten Aufgaben zur Erläuterung des sozialistischen Rechts sowie zur Festigung und zur weiteren Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen“5 hat die grundsätzlichen Aufgaben auf dem Gebiet der Rechtspropaganda und Rechtserziehung für einen längeren Zeitraum markiert. Sie sind auch in den 80er Jahren mit hohem Niveau zu realisieren.6 Die Hauptrichtung der Öffentlichkeitsarbeit nach dem X. Parteitag der SED wurde in den „Zentralen Schwerpunkten zur Erläuterung des sozialistischen Rechts“7 dargelegt und in der „Neuen Justiz“ umfassend behandelt. Bei der weiteren Umsetzung dieser Schwerpunkte ist von den Aufgaben auszugehen, die die Beschlüsse der 9. und 10. Tagung des Zentralkomitees der SED ins Zentrum der politischen Führungstätigkeit gerückt haben. In diesem Zusammenhang kommt es auch für die Öffentlichkeitsarbeit der Richter und Notare darauf an, das Vertrauen der Werktätigen zur Politik der Partei der Arbeiterklasse weiter zu festigen, die Realisierung der Anforderungen der neuen Etappe der ökonomischen Strategie zu unterstützen und dabei die Initiativen und das Schöpfertum der Werktätigen zu fördern, mit der Erziehung zur freiwilligen Einhaltung der sozialistischen Rechtsnormen verstärkt zu bewußter Disziplin, hoher Wachsamkeit, Ordnung -und Sicherheit beizutragen und so unmittelbar auf die Stärkung der Arbeiter-und-Bauern-Macht Einfluß zu nehmen, auf das enge Zusammenwirken der örtlichen Staatsorgane mit den Bürgern hinzuwirken und damit zugleich die bessere Nutzung der Potenzen und Reserven im Territorium für den volkswirtschaftlichen Leistungszuwachs und die Ausprägung der sozialistischen Lebensweise zu fördern. Die Juristen sollten den von der Partei der Arbeiterklasse in Vorbereitung des XI. Parteitages erwarteten gewichtigen Beitrag der Mitglieder der sozialistischen Massenorganisationen, insbesondere des FDGB und der FDJ, auch im Rahmen der rechtspropagandistischen Arbeit unterstützen. Anliegen muß es vor allem sein, der FDJ zu helfen, eine qualitativ anspruchsvolle und den spezifischen Bedürfnissen entsprechende Rechtserziehung der Jugend zu leisten und im Bereich der gewerkschaftlichen Arbeit die Tätigkeit der Rechtskommissionen des FDGB und der Konfliktkommissionen zu fördern. Die Rechtserziehung in ihren unterschiedlichen Formen muß so gestaltet werden, daß sie mit für eine Atmosphäre sorgt, die die weitere Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit, die Gewährleistung der Gesetzlichkeit und die bewußte Einhaltung des sozialistischen Rechts fördert und die vom kämpferischen Geist, von bewußter Disziplin, einem parteilichen Standpunkt und massenverbundenem Wirken bestimmt wird. Anforderungen an das rechtspropagandistische Wirken Von den Juristen in den Justizorganen erwarten die Bürger, daß sie vor Arbeitskollektiven, Mitgliedern der Massenorganisationen, in Wohngebieten sowie in den Massenmedien auftreten, um ihre Erfahrungen aus der Rechtsprechung zu vermitteln und den politischen Inhalt des Rechts im Zusammenhang mit der Erläuterung der Rechte und Pflichten der Werktätigen noch umfassender und überzeugender erklären. Dieser Erwartungshaltung nachzukommen und den Dialog auch inhaltlich noch besser zu führen ist eine mit dem Berufs- 1 „Gute Ergebnisse bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit“ (Zur Berichterstattung der Kreisleitung Annaberg vor dem Sekretariat des Zentralkomitees der SED), Neuer Weg 1984, Heft 22, S. 859. 2 Vgl. Programm der SED, Berlin 1976, S. 67. 3 F. Engels, „Die heilige Familie“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 2, S. 126. 4 E. Honecker, Aus dem Bericht des Politbüros an die 9. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1984, S. 52. 5 Einen entsprechenden Beschluß hat der Ministerrat der DDR am 30. Mai 1974 gefaßt. Zum PolitbürobesChluß vgl. insb. K. Sorgenicht, Staat, Recht und Demokratie nach dem IX. Parteitag der SED, Berlin 1976, S. 131 fl. 6 Vgl. hierzu K. Sorgenicht, Unser Staat in den achtziger Jahren, Berlin 1982, S. 195 bis 231. 7 Leitungsinformation Nr. 7/82 des Ministeriums der Justiz.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 493 (NJ DDR 1985, S. 493) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 493 (NJ DDR 1985, S. 493)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stellender Personen gernäfpmeiner Richtlinie ; Dadurch erreichen:. Erarbeiten operativ bedeutsamer Informationen und Beweise zu den subjektiven Tatbestandsmerkmalen sowie zur allseitigen latbestandsbezogenen Aufklärung der Täterpersönlichkeit mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und den Vollzug der Untersuchungshaft an Verhafteten erteilt und die von ihnen gegebenen Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ausgeführt werden; die Einleitung und Durchsetzung aller erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit im Verantwortungsbereich, insbesondere zur Sicherung der politischoperativen Schwerpunktbereiche und. Zur Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, die Festlegung des dazu notwendigen Einsatzes und der weiteren Entwicklung der Untersuchungstätigkeit zu orientieren. Dementsprechend wurden die Kräfte und Mittel im Berichtszeitraum vor allem darauf konzentriert, die Qualität der Untersuchungsmethodik weiter zu erhöhen und -die planmäßige, systematische Anleitung und Kontrolle der von der Arbeits-richtung bearbeiteten Vorgänge, durch die Abteilungen konnten die in der Jahresanalyse genannten Reserven noch nicht umfassend mobilisiert werden.

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