Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 480

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 480 (NJ DDR 1985, S. 480); 480 Neue Justiz 12/8S Chinas, nicht als erste Kernwaffen anzuwenden, gewürdigt, und die anderen Kemwaffenstaaten werden aufgefordert, diesem Beispiel zu folgen. Mehr noch: Wir schlagen vor, in einem völkerrechtlich verbindlichen Dokument die Nicht-erstanwendung von Kernwaffen zu vereinbaren. Gerade im 40. Jahr der Erstanwendung von Kernwaffen halten wir dies für besonders geboten. Weitere Initiativen der DDR zielen auf multilaterale Verhandlungen über die nukleare Abrüstung, das Verbot der Neutronenwaffe sowie die Intensivierung der Verhandlungen über eine Konvention zum Verbot der chemischen Waffen. Für die DDR sind positive Beschlüsse der UN-Vollver-sammlung zu diesen wichtigen Fragen Ausgangspunkt, um ihre Materialisierung in internationalen Abkommen zu erreichen. Darauf arbeitet die DDR seit nunmehr 10 Jahren auf der Genfer Abrüstungskonferenz hin, dem einzigen weltweiten multilateralen Verhandlungsforum. In dem Bestreben, diese Konferenz noch stärker für die Lösung der grundlegenden Fragen der Abrüstung zu nutzen, sehen wir uns vereint mit der großen Mehrheit der Staaten. Die Aktivitäten der DDR zur Schaffung eines von nuklearen Gefechtsfeldwaffen freien Korridors und einer chemiewaffenfreien Zone im Herzen Europas sind konkreter Ausdruck unserer Verpflichtung, alles zu tun, damit von deutschem Boden niemals mehr ein Krieg ausgeht. Die Regierungen der DDR und der CSSR haben im September 1985 der Regierung der BRD die Aufnahme von Verhandlungen über die Schaffung einer chemiewaffenfreien Zone vorgeschlagen. Dieser Schritt ist von dem Bestreben bestimmt, der Verantwortung für Frieden und Entspannung in Mitteleuropa gerecht zu werden. Eine entsprechende Vereinbarung könnte sich förderlich auf das Zustandekommen eines globalen Verbots dieser gefährlichen Massenvemich-tungswaffen auswirken. Die Initiative der DDR und der CSSR fand breite internationale Resonanz. Auch in der UNO wurde sie mit Interesse und Zustimmung aufgenommen. Das ermutigt uns, auf diesem Wege fortzufahren. Das gemeinsam von der SED und der SPD ausgearbeitete Rahmenabkommen über eine chemiewaffenfreie Zone zeigt, daß entsprechenden Willen vorausgesetzt eine Vereinbarung über einen solchen zweifellos komplizierten Gegenstand durchaus möglich ist. Ihrer Verantwortung für Frieden und Sicherheit im Herzen Europas nachzukommen heißt für beide deutsche Staaten, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, daß die in diesem Raum bereits angehäuften nuklearen und chemischen Waffen nicht aufgestockt, sondern abgezogen werden. Die Pläne, aus Übersee neue chemische Waffen die Binärwaffen in diesen Raum zu bringen, unterstreichen nur noch, wie dringend die Bildung einer chemiewaffenfreien Zone ist. * Die 159 Mitgliedstaaten der Organisation der Vereinten Nationen verabschiedeten am 24. Oktober 1985 eine Proklamation, in der das Jahr 1986 zum „Internationalen Jahr des Friedens“ erklärt wird. Die UN-Mitgliedstaaten setzen sich in dieser Proklamation für Maßnahmen zur Abrüstung, zur Verhinderung eines Krieges, zur Beseitigung der nuklearen Bedrohung, zur Respektierung des Prinzips des Gewaltverzichts und zur Erhaltung des Weltraums für die friedliche Nutzung ein. Mögen die diesjährige Jubiläumstagung der UN-Vollver-sammlung und das bevorstehende Internationale Jahr des Friedens allen Staaten Verpflichtung und Ermutigung sein, eine bessere Welt eine Welt des Friedens, der Freiheit und der Menschenwürde zu schaffen. Verwirklichung der Grundrechte der Bürger durch Rechtsprechung Dr. Dt. h. c. HEINRICH TOEPLITZ, Präsident des Obersten Gerichts Grundrechte und Grundpflichten der Bürger erfüllen in der sozialistischen Gesellschaftsordnung eine bedeutsame Funktion: als Ausdruck objektiver Gesetzmäßigkeiten sind sie auf die Entfaltung sozialistischer Persönlichkeiten gerichtet. Es sind nicht bloß Rechte und Pflichten für den Menschen, sondern zugleich Rechte und Pflichten des Menschen als Hauptproduktivkraft und Träger der politischen Macht. Deshalb werden die sozialistischen Grundrechte auch als sozialistische Menschenrechte bezeichnet.1 Bei der Beantwortung der Frage, wie die Grundrechte der Bürger, ihre Menschenrechte in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft der DDR verwirklicht werden, ist von folgenden grundlegenden Feststellungen im Referat von E. Krenz auf der staats- und rechtswissenschaftlichen Konferenz vom Juni 1985 auszugehen: 1. Mit unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat wurde zum ersten Mal in der deutschen Geschichte eine Macht geschaffen, die „grundlegende Menschenrechte nicht nur proklamiert, sondern Tag für Tag garantiert“.2 2. In der DDR wurde „das Selbstbestimmungsrecht des Volkes verwirklicht und ein Staat der wahren Freiheit und der Menschenwürde geschaffen“.3 3. Die in der Verfassung der DDR „verankerten umfangreichen politischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen persönlichen'Rechte geben wie der gesellschaftliche Alltag bekräftigt der freien und allseitigen Entfaltung der Persönlichkeit breiten Raum“.4 4. „Mit dem sozialistischen Recht schützt unser Staat die Errungenschaften aller Werktätigen.“5 Das entspricht der sozialistischen Grundrechtskonzeption, wie sie im Programm der SED in der Dialektik von politischer Macht, sozialistischer Demokratie und Entfaltung der Persönlichkeit ihren Niederschlag gefunden hat. Die sozialistische Verfassung der DDR gewährleistet sowohl politische und persönliche als auch sozialökonomische und kulturelle Grundrechte der Bürger in untrennbarer Einheit. Entsprechend dem Prinzip, daß Rechte und Pflichten eine Einheit bilden, legt die Verfassung auch Grundpflichten der Bürger fest und orientiert damit auf die bewußte, freiwillige Wahmahme staatsbürgerlicher Verantwortung. Schließlich ist hervorzuheben, daß die Verfassung von den Prinzipien der Rechtssicherheit, Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit durchdrungen ist, die dem Schutz unserer Staats- und Gesellschaftsordnung ebenso zugrunde liegen wie dem Schutz der Rechte der Bürger. Im sozialistischen Staat ist es Aufgabe aller staatlichen Organe, in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich die Verwirklichung der Grundrechte der Bürger und ihren Schutz zu gewährleisten. Entsprechend dem Grundsatz „Der Mensch steht im Mittelpunkt aller Bemühungen der sozialistischen Gesellschaft und ihres Staates“ '(Art. 2 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung) enthalten die Verfassung (vgl. z. B. Art. 19 Abs. 1 und 2, 21 Abs. 2, 30, 87 und 88) und andere grundlegende Rechtsvorschriften6 juristische Garantien der Grundrechte, aus denen den staatlichen Organen konkrete Rechtspfliehten erwachsen. Von diesen Voraussetzungen ausgehend, möchte ich mich mit einigen Aspekten der Verwirklichung der Grund- und Menschenrechte durch die Rechtsprechung der Gerichte beschäftigen. Nach § 3 2. Stabstrich) GVG gehört es zu den Aufgaben der Rechtsprechung und der damit verbundenen Tätigkeit der Gerichte, „die gesetzlich garantierten Rechte und Interessen der Bürger zu schützen, zu wahren und durchzusetzen“. Die hier zu behandelnde Thematik umfaßt also alle Gebiete der Rechtsprechung: das Strafrecht wie das Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht und das gerichtliche Verfah- 1 Vgl. dazu ausführlich: Staatsrecht der DDR, Lehrbuch, 2. Aufl., Berlin 1984, S. 176 ff.; E. Poppe u. a., Grundrechte des Bürgers in der sozialistischen Gesellschaft, Berlin 1980, S. 59 ff.; E. Poppe u. a. Politische und persönliche Grundrechte in den Kämpfen unserer Zeit, Berlin 1984, S. 45 ff. 2 E. Krenz, Staat und Recht bei der weiteren Entfaltung der Vorzüge und Triebkräfte der sozialistischen GeseUschaft (Referat auf der staats- und rechts wissenschaftlichen Konferenz der DDR), Berlin 1985, S. 14. 3 E. Krenz, a. a. O., S. 19. 4 E. Krenz, a. a. O-, S. 35. 5 E. Krenz, a. a. O., S. 65. 6 Vgl. z. B. § 1 Abs. 8 des Gesetzes über den Ministerrat der DDR vom 16. Oktober 1972 (GBl. I Nr. 16 S. 253), § 3 Abs. 5 des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen in der DDR vom 4. Juli 1985 (GBl. I Nr. 18 S. 213).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 480 (NJ DDR 1985, S. 480) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 480 (NJ DDR 1985, S. 480)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin und ihres Aufenthaltes in der und der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten mißbraucht. Das geschieht insbesondere durch Entstellungen, falsche Berichterstattungen, Lügen und Verleumdungen in westlichen Massenmedien und vor internationalen Organisationen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem aus den operativen Möglichkeiten, aus dem unterschiedlichen Entwicklungsstand und Grad der Zuverlässigkeit sowie aus der Verschiedenarfigkeit der Motive für die bewußte operative Arbeit der im Operationsgebiet.

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