Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 465

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 465 (NJ DDR 1985, S. 465); Neue Justiz 11/85 465 von Volkseigentum verantwortlich. In der Praxis gibt es jedoch unterschiedliche Festlegungen dazu, wer bei der Konfliktkommission die entsprechenden Anträge stellen kann. In kleineren und mittleren Betrieben bereiten in der Regel die Justitiare die Anträge vor und nehmen damit auf deren Qualität, insbesondere hinsichtlich der Begründung der konkreten Pflichtverletzung, der Schuldform, der Kausalität sowie des Schadensnachweises und der Schadenshöhe, Einfluß. In größeren Wirtschaftseinheiten, wie z. B. im VEB Kombinat Robotron, kann diese Verfahrensweise nicht unmittelbar übernommen werden. In diesem Kombinat stellen die Diszi-plinarbefugten die Anträge an die Konfliktkommissionen; die Justitiare wirken nur in rechtlich komplizierten Fällen mit. Die Rechtsabteilung hat deshalb Muster für solche Anträge entwickelt, um die Leiter bei der Durchsetzung der arbeitsrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit zu unterstützen. In ihren Bemühungen, finanzielle Verluste zu vermeiden und die arbeitsrechtliche materielle Verantwortlichkeit durchzusetzen, werden die Leiter auch durch eine enge Zusammenarbeit der Justitiare mit den Hauptbuchhaltern der Wirtschaftseinheiten unterstützt. Nach § 4 Abs. 3 der VO über die gesellschaftliche Verantwortung, die Vollmachten und Pflichten des Hauptbuchhalters in den volkseigenen Kombinaten und volkseigenen Betrieben (Hauptbuchhai terVO) vom 7. Juni 1979 (GBl. I Nr. 18 S. 156) haben die Hauptbuchhalter auf die durchgängige Aufschlüsselung der beeinflußbaren Kosten auf die Betriebskollektive Einfluß zu nehmen. Sie sind nach § 4 Abs. 1 der VO u. a. verpflichtet, die Senkung der Kosten, die Gewährleistung einer hohen Materialökono-, mie und einer rationellen Bestandswirtschaft sowie die Einhaltung der für die Anwendung der wirtschaftlichen Rechnungsführung erlassenen Rechtsvorschriften zu analysieren und zu kontrollieren. Die Hauptbuchhalter und die Justitiare arbeiten in der Regel bei der Ermittlung der Ursachen für gesellschaftlich nicht notwendige Kosten (nicht planbare Kosten), insbesondere für Vertragsstrafen und Schadenersatz, eng zusammen. Die Justitiare verfügen.aus der Durchsetzung von Ansprüchen des Betriebes über die erforderlichen Kenntnisse, um aus den Feststellungen über die Verantwortlichkeit der Wirtschaftseinheit den einzelnen Strukturbereichen Hinweise zur Durchsetzung der arbeitsrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit zu geben. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, im Rahmen der jährlich zu erarbeitenden Rechtsanalysen die Praxis der Betriebe bei der Durchsetzung der arbeitsrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit zu erfassen und Vorschläge zur weiteren Vorbeugung betrieblicher Verluste zu unterbreiten. Die Justitiare der Kombinate des Bauwesens arbeiten nach dieser Verfahrensweise. Der Leiter der Rechtsabteilung des Ministeriums für Bauwesen ist dadurch in der Lage, im gesamten Industriezweig Vorschläge zur weiteren Verallgemeinerung guter Erfahrungen beim Schutz des sozialistischen Eigentums und der Durchsetzung der arbeitsrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit zu unterbreiten. Darüber hinaus sind in einigen Wirtschaftseinheiten die Justitiare dazu übergegangen, neben den jährlichen Rechtsanalysen monatliche bzw. quartalsweise Sanktionsanalysen anzufertigen, um damit kontinuierlich die Ursachen von Verlusten aufzuzeigen und kurzfristig Leitungsentscheidungen zur Veränderung negativer Kostenentwicklungen herbeizu-führen. Durchsetzung gerichtlich festgelegter Schadenersatzbeträge In der Mehrzahl der Wirtschaftseinheiten wird gesichert, daß die durch Beschlüsse der Konfliktkommissionen bzw. Urteile der Gerichte festgelegten Schadenersatzbeträge im Hauptbuchhalter-Bereich erfaßt werden und die Realisierung dieser Ansprüche kontrolliert wird. Aus der dem Leiter einer Wirtschaftseinheit nach § 8 Abs. 1 der VO über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe vom 8. November 1979 (GBL I Nr. 38 S. 355) obliegenden Verantwortung für den Schutz des Volkseigentums ergibt sich die Verpflichtung, auch die Erfüllung vollstreckbarer Schadenersatzansprüche zu sichern, die dem Betrieb durch Straftaten oder wegen Verletzung arbeitsrechtlicher Pflichten entstanden sind. Viele Kombinate haben dazu Regelungen über den Weg der Einbuchung zuerkannter Schadenersatzansprüche und die Verantwortung für die Realisierung vollstreckbarer Ansprüche festgelegt. Vielfach werden die Entscheidungen der Konfliktkommissionen sowie die Urteile der Gerichte im Hauptbuchhalterbereich als offene Forderungen eingebucht, damit der Eingang von Zahlungen kontrolliert werden kann. Die 'Art und Weise der Zahlung wird vom. zuständigen Leiter oder Justitiar mit den Schuldnern vereinbart, sofern nicht das "Gericht bereits Festlegungen getroffen hatte (Ratenzahlung nach § 79 ZPO, Bewährungskontrolle gemäß § 14 der 1. DB zur StPO). Werden dfe Verpflichtungen nicht eingehalten, leiten die Justitiare Vollstreckungsmaßnahmen ein. Nach Auffassung vieler Leiter von Wirtschaftseinheiten muß nicht jede Entscheidung eines gesellschaftlichen oder auch staatlichen Gerichts -vollstreckt werden. Das Ware insbesondere dann nicht erforderlich, wenn es sich um Werktätige des eigenen Betriebes handelt und die nach § 127 Abs. 2 Buchst, b und c AGB geregelten Möglichkeiten zur Einbehaltung von Lohnanteilen ausgeschöpft werden können. t Zwischen den Wirtschaftseinheiten als Gläubiger und den Werktätigen oder auch Bürgern als Schuldner werden vielfach Ratenzahlungen vereinbart. Dabei ist jedoch auch künftig stärker neben den wirtschaftlichen Verhältnissen die Relation zwischen den vereinbarten Raten und der Schadenshöhe zu beachten, damit der dem Volkseigentum zugefügte Schaden kurzfristig wiedergutgemacht wird. Gegenwärtig bemühen sich die Kombinate und Betriebe, zuerkannte Schadenersatzansprüche vorrangig über Lohnpfändungen zu realisieren. Zu wenig wird noch von der Sachpfändung Gebrauch gemacht. Positive Beispiele zeigten sich aber bei Untersuchungen im Bezirk Dresden, wo z. B. einige Betriebe in geeigneten Fällen durch die Pfändung eines Pkw bzw. eines Wochenendhauses eine kurzfristige Wiedergutmachung des dem sozialistischen Eigentum zugefügten Schadens erreicht haben. HARTMUT RADECK, miss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz Anwendung von Gerichtskritiken und Hinweisen in Arbeitsrechtsverfahren Auf seiner 9. Plenartagung hat das Oberste Gericht u. a. eine Orientierung zur Verstärkung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtsprechung durch die Anwendung von Gerichtskritiken, Hinweisen und Empfehlungen speziell in Ar-bedtsrechtsverfahren gegeben.1. Die Gerichte des Bezirks Erfurt klären bereits bei der Prüfung der Schlüssigkeit der Klage, wie Arbeitsrechtsverfahren rationell durchgeführt und gesellschaftlich wirksam gestaltet werden können und in welchen Fällen durch Gerichtskritik oder Hinweisschreiben darauf hingewirkt werden könnte, daß Rechtsverletzungen sowie Ursachen und Bedingungen von Rechtsstreitigkeiten beseitigt werden. Gegenwärtig wird in jedem 7. erledigten Verfahren eine Gerichtskritik ausgesprochen oder ein Hinweis gegeben. In Arbeitsrechtsverfahren wurden die Betriebe bisher vereinzelt wegen der nicht ordnungsgemäßen Führung der Personalakten oder anderer einzelner Gesetzesverletzungen kritisiert. In jüngster Zeit reagierten die Gerichte z. B. auf Festlegungen in grundsätzlichen betrieblichen Dokumenten wie Betriebskollektivvertrag und Arbeitsordnung, sofern sie gesetzlichen Bestimmungen widersprechen. Gelegentlich müssen auch staatliche Leiter kritisiert werden, weil sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat über die Benutzung eines Neuerervorschlags entschieden haben (§ 20 NVO). Wenn das Bezirksgericht im Ergebnis von Überprüfungen der Rechtsprechung der Kreisgerichte feststellt, daß die Gerichte bei aufgedeckten Mängeln nicht entsprechend reagiert haben, werden sie aufgefordert, noch erforderliche Maßnahmen zu treffen; im Rechtsmittelverfahren reagiert in der Regel der Senat für Arbeitsrecht selbst. So sprach auf Veranlassung des Senats das Kreisgericht Erfurt (Stadtbezirk Süd) eine Gerichtskritik gegenüber dem VEB Grünanlagen Erfurt aus, in deren Ergebnis die Betriebsprämienordnung als 'Bestandteil des BKV für das Jahr 1.984 inhaltlich so verändert wurde, daß sie der VO über die Planung, Bildung und Verwendung des Prämienfonds für volkseigene Betriebe vom 9. September 1982 (GBl. I Nr. 34 S. 595) entsprach und damit die Ermittlung der Höhe der Jahresendprämie auf gesetzlicher Gründlage erfolgte. Im BKV für 1 Vgl. W. Strasberg, „Beitrag der Arbeitsrechtsprechung zur Verwirklichung der ökonomischen Strategie“, NJ 1984, Heft 12, S. 476 ff. (477); Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts an die 9. Plenartagung, in: OG-Informationen 1984, Nr. 5, S. 21 f.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat. der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ennittlungsverf ähren. Die Verfasser weisen darauf hin daß die Relevanz der festgestellten Ursachen und. Bedingungen und ihre Zusammenhänge für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung. Der Begriff der inneren dient dem Ziel, vorhandene feindliche, negative und unzufriedene Kräfte zum poiitisch-organisatorisohen Zusammenschluß zu inspirieren Vorhandensein eines solchen Zusammenschlusses in den sozialistischen Staaten antisozialistische Kräfte zur Schaffung einer inneren Opposition und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit zu fördern und zu aktivieren. VgT. Mielke,E., Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei . Mielke, Referat auf der Parteiaktivtagung der Parteiorganisation Staatssicherheit zur Auswertung des Parteitages der Partei am Mielke, Kompromissloser Kampf gegen die Feinde des Friedens und des Sozialismus. Zum Jahrestag Staatssicherheit der Neues Deutschland. Axen, Aus dem Bericht des Politbüros an das Zentralkomitee der Partei Tagung des der Dietz Verlag Berlin Bericht Zentralkomitees der Sozialist!-sehen Einheitspartei Deutschlands an den Parteitag der Dietz Verlag Berlin Aufgaben der Parteiorganisation, hoi der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der und der nachfolgenden Tagungen des der orientieren vor allem auf die weitere Herausbildung und Festigung sozialistischen Rechtsbewußtsein, auf die Wahrung und Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

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