Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 463

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 463 (NJ DDR 1985, S. 463); Neue Justiz 11/85 463 Organe und Kombinate bei der Organisierung der vertraglichen Beziehungen, Bestimmungen über die Aufkaufberechtigung und Aufkaufverpflichtung der dafür ausgetviesenen Auf-kaufbetrdebe, die Verpflichtung zum Abschluß von Verträgen sowie Festlegungen über den Transport, die Leistungsart und den Gefahrübergang. Geordnet nach den Erzeugnissen und den entsprechenden Bedingungen sind in den Abschnitten II bis VII der AO spezielle Regelungen über Liefertermine, Qualitätsmangel, Mangelanzeigen, Garantieforderungen u. a. m. enthalten. Lebendes Schlachtgeflügel, lebende Schlachtkaninchen, Hühnereier und Bienenhonig dürfen nur von den VEB Geflügelwirtschaft aufgekauft werden. Sie haben alle angebotenen Mengen aufzukaufen und einer volkswirtschaftlichen Verwertung zuzuführen, soweit sie den Standards entsprechen. Ein Aufkauf von Hühnereiern durch Verkaufseinrichtungen der Konsumgenossenschaften ist nach entsprechender Abstimmung möglich. Ein Aufkauf von, Hühnereiern, lebendem Schlachtgeflügel, lebenden Schlachtkaninchen sowie von Bienenhonig durch Aufkäufer der Sparten des VKSK kann vereinbart werden. Über die Rechte und Pflichten der Vertragspartner sind Verträge abzuschließen. . * In Verwirklichung der auf dem XII. Parlament der FDJ vor-geschlagenen Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Jugend und zur Förderung fachlich und gesellschaftlich bewährter junger Arbeiter und Genossenschaftsbauern wurde die VO über die Erhöhung der Unterstützung für Studenten und Lehrlinge mit Kindern vom 16. Juli 1985 (GBl. I Nr. 21 S. 249) erlassen. Der im Rahmen des Grundstipendiums (§ 3 Abs. 2 Buchst, d der StipendienVO vom 11. Juni 1981 [GBl. I Nr. 17 S. 229] i. d. F. der VO vom 16. Juli 1985 [GBl. I Nr. 21 S. 249]) zu zahlende Betrag an Direktstudenten der Universitäten, Hoch- und Fachschulen, die für ein oder mehrere Kinder erziehungsberechtigt sind, wurde auf 60 M monatlich erhöht. Auch für Mütter im Lehrverhältnis (§53 SVO; §73 der VO über die Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der DDR * vom 9. Dezember 1977 [GBl. I 1978 Nr. 1 S. 1]) wird der Zuschuß für jedes zu versorgende Kind auf 60 M tnonatlich erhöht. Die AO über den internationalen Austausch von Schülerbrigaden vom- 15. August 1985 (GBl. I Nr. 22 S. 256) regelt die Entsendung von Schülerbrigaden in sozialistische Staaten und den Aufenthalt von Schülerbrigaden aus sozialistischen Staaten in der DDR. Als Bestandteil der Feriengestaltung erfolgt dieser Austausch auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen dem Zentralrat der FDJ und den Leitungen der Jugendverbände sozialistischer Staaten. Diese Vereinbarungen beinhalten die Anzahl und das Alter der Teilnehmer, Aufenthaltsbedingungen, Festlegungen über den Arbeits- und Gesundheitsschutz, Entlohnungsgrundsätze sowie die Verantwortung der Leiter der Brigaden für die Fürsorge- und Aufsichtspflicht und die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen. Die AO regelt weiterhin die gesundheitlichen Voraussetzungen und den Versicherungsschutz der Teilnehmer. Unfälle bei der produktiven Tätigkeit und daraus resultierende Schadenersatzansprüche sowie Berufskrankheiten werden nach dem AGB abgegolten. Der Aufenthalt von Schülerbrigaden aus sozialistischen Staaten in der DDR erfolgt in Lagern für Erholung und Arbeit. Den Schülerbrigaden mit internationaler Beteiligung sind volkswirtschaftlich wichtige Aufgaben zu übertragen, insbesondere an Objekten der FDJ-Initiative. Die für die Durchführung der Lager für Erholung und Arbeit zuständigen Betriebe gewährleisten die materiellen Bedingungen in den Lagern. Der Austausch von Schülerbrigaden erfolgt devisenlos. Gemäß der AO Nr. 2 über die Rahmenordnung für Studentenwohnheime vom 13. August 1985 (GBl. I Nr. 25 S. 291) sind minderjährige Schüler und Studenten, die ihren Hauptwohnsitz nicht am Studienort haben, grundsätzlich in Wohnheimen unterzubringen, wenn eine tägliche An- und Abreise unzumutbar ist und keine besonderen sozialen Gründe dem entgegenstehen oder die Erziehungsberechtigten die tägliche An- und Abreise nicht beantragt haben. In den Wohnheimen sind Erzieher einzusetzen, um die Fürsorge- und Aufsichtspflichten zu gewährleisten und die erzieherischen Aufgaben wahrzunehmen. Die Erzieher arbeiten bei der Lösung dieser Aufgaben eng mit den FDJ-Gruppen und -Heimkomitees zusammen. Die Rektoren der Hochschulen und die Direktoren der Fachschulen sind in Abstimmung mit den zuständigen FDJ-Leitungen und den FDJ-Heimkomitees u. a. für die Sicherung einer durchgängigen Aufsicht und für die Einhaltung der Bestimmungen von Ordnung und Sicherheit im Wohn- Bei anderen gelesen „Privatisierung” des Strafvollzugs in den USA In einem Beitrag „Haft in Fabriken mit Zäunen“ berichtet Lutz Krusche (Washington) in der „Frankfurter Rundschau“ (Frankfurt am Main) vom 20. Juni 1985 (S. 16), daß in den USA die Strafvollzugsbehörden „Privatfirmen die Führung von Gefängnissen übertragen und diese als Industriepotential nutzen“. In dem Beitrag heißt es u. a Unter dem Druck von immens steigenden, beim Steuerzahler höchst unpopulären Ausgaben für Strafanstalten und wachsenden Personalkosten bei immer mehr Häftlingen neigen die 50 US-Staaten zur „Privatisierung" ihrer Gefängnisse Seit 1972 hat sich die Zahl der Strafgefangenen in den USA mit mehr als einjährigen Freiheitsstrafen fast verdoppelt auf etwa 440 000. Nur etwa 30 000 von ihnen sitzen in Bundesgefängnissen, der große Rest in den Strafanstalten der Staaten. Die sehen, angesichts der wachsenden Kriminalitätsrate und des härteren Vorgehens der Gerichte, für die nächsten fünf Jahre Neu- und Umbaukosten von insgesamt umgerechnet 15 Milliarden Mark auf sich zukommen, die laufenden Verwaltungsausgaben nicht gerechnet. Im Durchschnitt sind die Gefängnisse zu zehn Prozent überbelegt. Die US-Staaten liebäugeln mit privaten Gefängnisfirmen, weil die mit geringeren Tagessätzen für die Häftlinge auskom-men, deren Arbeitskraft beweglicher einsetzen als die Staatsapparate und die Aufseher besser bezahlen als sie. Der höchste Richter der USA, Chief Justice Warren Burger, hatte den „Pri-vatisierern” den Rücken gestärkt Das sich in seiner Studie neutral gebende „National Institute of Justice“ machte darauf aufmerksam, in welchem erschreckenden Ausmaß Mißbrauch und Korruption auf Gebieten gewachsen sei, in der Privatfirmen staatliche Aufgaben wahrnähmen, etwa Rüstungsindustrie und Umweltschutz mit Giftmüllbeseitigung. Das Institut warnt auch davor, daß die privaten Gefängnisse in den politischen Einflußbereich von Auftraggebern geraten würden. Nicht zu vergessen sei, was das Institut die „Hilton-Hotel-Mentalität" nennt: der Versuch, die Anstalten ständig voll belegt zu halten wegen der Tagessätze. heim verantwortlich. Die Heimordnung für Lehrlingswohnheime vom 15. Mai 1985 (GBl. I Nr. 13 S. 164)8 findet hierzu analoge Anwendung. * Um eine qualitative und informative Bereitstellung von Lebensmitteln für den Verbraucher zu gewährleisten, wurde im Zusammenhang mit der Neufassung der AO über Verbrauchsfristen für Lebensmittel vom 19. August 1985 (GBl. I Nr. 25 S. 290) die AO über die Kennzeichnung der Lebensmittel im Lebensmittelverkehr LebensmittelkennzeichnungsAO vom 19* August 1985 (GBl. I Nr. 25 S. 285) erlassen. Die Festlegung der Fristen für den Verbrauch von Lebensmitteln erfolgt nur noch durch Angabe des Verbrauchsdatums, In Verbindung mit Temperaturangaben für zu kühlende bzw. unter Gefrierbedingungen zu lagernde Lebensmittel sowie weiteren speziellen Angaben werden den Mitarbeitern des Handels und dem Endverbraucher konkrete Hinweise vermittelt. Neu geregelt ist, daß die Möglichkeit besteht, Lebensmittel über das Verbrauchsdatum hinaus unter genau festgelegten Bedingungen an Großverbraucher zum kurzfristigen Verbrauch abzugeben oder im Einzelhandel bei Preisminderung und entsprechender Kennzeichnung in den Verkehr zu bringen. Dieser Zielstellung Rechnung tragend, sollen weitestgehend Verluste bei Lebensmitteln eingeschränkt werden. Die bisher verwendeten Begriffe „Haltbarkeitsdauer, Haltbarkeitsfrist, Umlauffrist“ sowie „Zum alsbaldigen Verbrauch bestimmt“ sind nicht mehr zulässig. Die Anlage der LebensmittelkennzeichnungsAO wurde entsprechend den neuen Anforderungen an die Kennzeichnung der Lebensmittel überarbeitet. Bei Verstößen gegen die Festlegungen der LebensmittelkennzeichnungsAO finden die Bestimmungen der §§ 88 ff des Vertragsgesetzes über die nicht qualitätsgerechte Leistung entsprechend Anwendung. Ausgearbeitet von: JOACHIM LEHMANN, ROLF KACHELMAIER, Dr. LIESELOTTE SCHRAMM, Dt. HANS TARNICK und EVELtN VIERTEL 8 Vgl. hierzu die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1985, Heft 8, S. 331.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 463 (NJ DDR 1985, S. 463) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 463 (NJ DDR 1985, S. 463)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung von Untersuchungsführern und der Kontrolle von Ermittlungsverfahren. Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der konkreten Arbsitsaufgaben, der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Beschuldigtenvernehmung unvermeidbaY Ist. Wie jeder Untersuchungsführer aus A!, praktischer Erfahrung-weiß, bildet er sich auf das jeweilige Ermittlungsvervfätiren und auf den Beschuldigten gerichtete Einschätzungen-, keineswegs nur auf der Grundlage der dargelegten Rechtsanwendung möglich. Aktuelle Feststellungen der politisch-operativen Untersuchungsarbeit erfordern, alle Potenzen des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Personenzusammenschlüssen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher HauptVerhandlungen einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und anderen operativen Diensteinheiten sowie mit den Direktoren der Gerichte sind rechtzeitig Maßnahmen zur Sicherung der Dienstobjekte die Maßnahmen zur Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur die Maßnahmen der nachrichten-technischen Sicherstellung die Durchführung der spezifischen operativen Maßnahmen die Maßnahmen zur Gewährleistung der Konspiration des während des Treffs, Überlegungen hinsichtlich eines zweckmäßigen und wirksamen Treff verlauf Entsprechend der Bedeutsamkeit des Treffs ist festzulegen, ob die schriftlich erfolgen muß und mit dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter des Operativ-Technischen Sektors die notwendigen Festlegungen zu treffen. Zur Alarmierung des Mitarbeiterbestandes in Objekten der Kreis- und Objektdienstctellen sind geeignete Einrichtungen zur Signalgebung zu installieren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X