Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 460

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 460 (NJ DDR 1985, S. 460); 460 Neue Justiz 11/85 ßerer kreisangehöriger Städte auf kommunalpolitischem Gebiet erweitert werden, wobei ihnen die zur Erfüllung- ihrer größeren Aufgaben erforderlichen Betriebe und Einrichtungen zu unterstellen sowie die materiellen und finanziellen Fonds zuzuordnen sind. Bezüglich der Verantwortung für die Tätigkeit des Handwerks enthält § 39 Abs. 3 GöV die Möglichkeit, durch Beschluß des Rates des Kreises die Anleitung, Planung und Kontrolle der Tätigkeit von PGHs, privaten Handwerkern und Gewerbetreibenden sowie die Erteilung von Gewerbegenehmigungen den Räten der Städte und Gemeinden zu übertragen. Die Anwendung dieser Regelung ist nicht von der Größe der jeweiligen Stadt oder Gemeinde abhängig, sondern davon, ob die betreffende PGH bzw. der private Handwerker oder Gewerbetreibende vorwiegend für die Versorgung einer bestimmten Stadt oder Gemeinde tätig werden. Durch die mit einer Erweiterung der Aufgaben verbundenen Unterstellung von Betrieben und Einrichtungen unter die Räte von Kreisstädten und größeren kreisangehörigen Städten wird diesen Räten zugleich die Verantwortung dafür übertragen, durch die Intensivierung in den ihnen unterstellten Kapazitäten die Möglichkeiten für die Erfüllung kommunalpolitischer Aufgaben zu erweitern. Überblick über die Gesetzgebung im III. Quartal 1985 Der nachstehende Beitrag erstreckt sich auf die im Gesetzblatt der DDR Teil I Nr. 16 bis 25 sowie in den GBl.-Sonder-drucken Nr. 705/1 und Nr. 800/1 veröffentlichten Rechtsvorschriften.* Eine bedeutsame, qualitative Weiterentwicklung des Staatsrechts stellt das von der Volkskammer auf ihrer 11. Tagung verabschiedete neue Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen in der DDR vom 4. Juli 1985 (GBl. I Nr. 18 S. 213) dar. Das GöV regelt umfassend die Aufgaben, Rechte und Pflichten der örtlichen Staatsorgane zur Erfüllung der gegenwärtigen und künftigen Aufgaben bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, insbesondere zur Verwirklichung der Politik der Hauptaufgabe.* 1 2 Nachfolgeregelungen zum GöV sind der Beschluß des Staatsrates der DDR über die Ausweise, das Recht auf unentgeltliche Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und die Erstattung von Auslagen der. Abgeordneten der örtlichen Volksvertretungen vom 5. Juli 1985 (GBl. I Nr. 19 S. 237) sowie die VO über die Anpassung von Rechtsvorschriften an das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 25. Juli 1985 (GBl. I Nr. 22 S. 253). * Das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik ist fester Bestandteil der Leitung und Planung der Volkswirtschaft der DDR. Die Aufgaben und die Verantwortung auf diesem Gebiet werden durch die VO über Rechnungsführung und Statistik vom 11. Juli 1985 (GBl. I Nr. 23 S. 261) geregelt. Rechnungsführung und Statistik sind darauf gerichtet, die für die Leitung, Planung, wirtschaftliche Rechnungsführung und Kontrolle notwendigen zahlenmäßigen Informationen den zuständigen Wirtschaftseinheiten und Staatsorganen zur Verfügung zu stellen. Dabei stehen die entscheidenden Aufgaben der Wirtschafts- und Sozialpolitik im Mittelpunkt. Rechnungsführung und Statistik dienen der Vorbereitung von Entscheidungen und der Leitung der Plandurchführung ebenso wie der Information der Werktätigen und ihrer wirksamen Unterstützung beim Führen der Haushaltsbücher. Die grundsätzlichen Regelungen der VO vom 11. Juli 1985 werden durch spezielle Rechtsvorschriften ergänzt. So bestimmt die AO über Rechnungsführung und Statistik in den Betrieben und Kombinaten vom 6. August 1985 (GB1.-Sdr. Nr. 800/1) die zu führenden Rechnungen, die Bewertung und Abgrenzung der materiellen und finanziellen Werte der volkseigenen Wirtschaft sowie der Betriebe und Kombinate des Verbandes der Konsumgenossenschaften und der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Staatsorgane, Kombinate und Betriebe des Binnen- und Außenhandels sowie Betriebe und Genossenschaften der sozialistischen Landwirtschaft. Die AO über die Ordnungsmäßigkeit und den Datenschutz in Rechnungsführung und Statistik vom 6. August 1985 (GBl. I Nr. 23 S. 267) bezieht sich auf die Erfassung, Verarbeitung, Speicherung, Nachweisführung und Berichterstattung zahlenmäßiger Informationen (Daten) im Geltungsbereich der VO vom 11. Juli 1985. Sie bestimmt die allgemeinen Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit, die in der wahrheitsgemä- ßen, vollständigen, termingerechten und rationellen Erfassung, Verarbeitung, Speicherung und Nachweisführung der Daten, ihrer Übermittlung und Berichterstattung bestehen, sowie die Anforderungen an die Aufbewahrung, der Dokumente und an die Kontrolle der Durchsetzung dieser Regelungen. Grundlage für die Ordnungsmäßigkeit ist, daß die in Rechtsträgerschaft bzw. im Eigentum der Betriebe, Kombinate und der Staatsorgane befindlichen materiellen und finanziellen Mittel und Fonds in Rechnungsführung und Statistik vollständig erfaßt und nachgewiesen werden und die vorgeschriebenen Verfahren ihrer Bewertung eingehalten werden. Der Datenschutz in Rechnungsführung und Statistik umfaßt die Maßnahmen zum Schutz der 'Datenbestände vor unberechtigtem Zugriff bzw. unberechtigter Modifikation. Bei der Durchsetzung der AO sind die Rechtsvorschriften zum Schutz von Staats- und Dienstgeheimnissen zu beachten.3 Im einzelnen werden die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit und den Datenschutz in den Arbeitsstufen und den Bestandteilen in Rechnungsführung und Statistik festgelegt, so z. B. im Belegwesen und bei der Nutzung der elektronischen Datenverarbeitung. Für die Verarbeitung von Daten in gesonderten Struktureinheiten der Betriebe und Kombinate bzw. in Betrieben und Einrichtungen der Datenverarbeitung sind die dafür notwendigen weiteren Anforderungen an Ordnungsmäßigkeit und Datenschutz in der Anlage 2 zur AO geregelt. Die Verantwortung für die Durchsetzung der AO tragen die Leiter der Staatsorgane, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen sowie die Vorsitzenden bzw. die Vorstände der Genossenschaften. Sie haben die Bestimmungen dieser AO zu konkretisieren. Die Hauptbuchhalter, Leiter für Haushaltswirtschaft bzw. Verantwortlichen für Rechnungsführung und Statistik sind verpflichtet, die Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit und den Datenschutz zu kontrollieren, Verstöße zu verhindern bzw. frühzeitig aufzudecken. Die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik und die zuständigen Revisionsorgane sind berechtigt, die Einhaltung der Ordnungsmäßigkeit in Rechnungsführung und Statistik zu prüfen. Die in § 21 Abs. 7 der VO vom 11. Juli 1985 bestimmten Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik bzw. die zuständigen Revisionsorgane sind berechtigt, Auflagen zur Herstellung der Ordnungsmäßigkeit zu erteilen. Der Ahndung von Verstößen gegen die Ordnungsmäßigkeit und den Datenschutz dienen neu in die AO aufgenommene Ordnungsstrafbestimmungen. Sie können gegen Leiter von Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen sowie Vorsitzende der Genossenschaften und gegen leitende Mitarbeiter angewandt werden, die ihrer Verantwortung zur Gewährleistung des Datenschutzes nicht nachkommen bzw. ihre Pflichten zur Durchsetzung der Ordnungsmäßigkeit verletzen. Gegen Hauptbuchhalter, Leiter für Haushaltswirtschaft und Verantwortliche für Rechnungsführung und Statistik, die ihre Kon-trollpflichten verletzen, sind ebenfalls Ordnungsstrafmaßnahmen möglich. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, daß auch die in der VO vom 11. Juli 1985 enthaltenen Ordnungsstrafbestimmungen und die Befugnis, gegen leitende Mitarbeiter von Staatsorganen bzw. gegen Leiter oder leitende Mitarbeiter von Fachorganen örtlicher Räte die Einleitung eines Disziplinarverfahrens zu verlangen, ebenfalls auf die Sicherung der Ordnungsmäßigkeit in Rechnungsführung und Statistik gerichtet sind.3 Zu der ln der Übersicht nicht erwähnten Musterkooperationsvereinbarung für die Kooperation der LPG und VEG, die als Anlage zur Bekanntmachung vom 12. Juni 1985 (GBl. I Nr. 17 S. 207) veröffentlicht wurde, erscheint ln einem der nächsten Hefte ein Spezialartikel. 1 Vgl. zur Erläuterung dieses Gesetzes: „Wachsende Verantwortung der örtlichen Volksvertretungen“ (Aus der Begründung durch den Vorsitzenden des Ministerrates, W. Stoph, sowie aus der Stellungnahme des Verfassungs- und Rechts aus schuss es, vorgetragen durch den Vorsitzenden des Ausschusses, W. Weichelt), NJ 1985, Heft 8, S. 311 f.; K. Heuer, „Gedanken zum Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen“, NJ 1985, Heft 9, S. 350 ff.; K. Gläß, „Höhere Anforderungen an Tagungen, Organe und Abgeordnete der örtlichen Volksvertretungen“, NJ 1985, Heft 10, S. 411 ff.; S. Lörler, „Die Regelung der wirtschaftsleitenden Tätigkeit der örtlichen Staatsorgane lm neuen GöV“, ln diesem Heft. Weitere Spezialartikel zum GöV werden in den folgenden Heften dieser Zeitschrift erscheinen. 2 Vgl. z. B. § 7 der VO über die Pflichten, die Rechte und die Verantwortlichkeit der Mitarbeiter ln den Staatsorganen vom 19. Februar 1969 (GBl. H Nr. 26 S. 163); die AO zum Schutz der Dienstgeheimnisse vom 6. Dezember 1971 (GBl.-Sdr. Nr. 717) und die AO über den Umgang mit Dienstsachen und die Erteilung von Dienstaufträgen vom 24. Februar 1983 (GBl.-Sdr. Nr. 1119). 3 Mit den kriminalltätsvorbeugenden Aspekten der neuen Regelungen über Rechnungsführung und Statistik wird sich ein Spezialartikel im nächsten Heft befassen.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit dessen Stellvertreter, in den des Leiters der dessen Stellvertreter, vorhanden ist und durch telefonische Rücksprache die Bestätigung des Unterzeichnenden erfolgt . Diese mehrfache Absicherung der Entlassungen hat sich in der Vergangenheit durchaus bewähr Gemessen an den wachsenden an die Gewährleistung der äußeren Sicherheit der Untersuchungshsftanstalten Staatssicherheit ist das politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zielgerichtet zu nutzen. Die Nutzung ihrer vielfältigen Möglichkeiten, insbesondere zur Vorbeugung von feindlich-negativen Aktivitäten im territorialen Vorfeld der Untersuchungshaftanstalt, zur Beseitigung begünstigender Bedingungen und Umständet und das Zusammenwirken bei Eintritt von besonderen Situationen ermöglicht die Erhöhung der Wirksamkeit militärisch-operativer Maßnahmen zur Außensicherung und G-ewahrloist-ung gleichzeitig die eigenen Kräfte, Mittel und Methoden zur politisch-operativen Absicherung der Die Festigung des Vertrauensverhältnisses und der Bindung der inoffiziellen Kontajktpersonen an das; Ministerium für Staatssicherheit Einige Probleme der Qualifizierung der Auftragserteilung und Instruierung sowie beim Ansprechen persönlfcHeiÄ Probleme, das Festlegen und Einleiten sich daraus ergebender MaßnälmeS zur weiteren Erziehung. Befähigung und Überprüfung der . Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben in Vorbereitung der Werbung als Höhepunkt im Gewinnungsprozeß insbesondere zu sichern, daß die Werbung auf der Grundlage der Ausführungen auf den Seiten darauf an zu verdeutlichen, daß die B.eweisführunq im Ermittlungsverfahren zur Straftat und nicht zu sonstigen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren - zum Teil sind Mittäter in mehreren sozialistischen Staaten inhaftiert -einen wachsenden Beitrag zur inhaltlichen Vertiefung der Zusammenarbeit zu leisten.

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