Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 457

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 457 (NJ DDR 1985, S. 457); Neue Justiz 11/85 457 benen Straftatbeständen verhindert die Herausstellung besonders schwerwiegender Kriminalitätsformen. So vermag die PKS (polizeiliche Kriminalstatistik D. Verf.) keine Aussagen zu machen über die seit Jahren zunehmende Zahl der Fälle mit Zeichen organisierter Kriminalität. “22 Es bedarf wahrlich keiner Erörterung, daß es auch bei „vorgegebenen Straftatbeständen“ selbstverständlich so man nur will möglich ist, zu gewissen statistischen Angaben über die organisierte Kriminalität zu kommen, z. B. eben über die Tatverdächtigenzählung. Aber wo kein Wille ist will man auch keinen Weg finden. Dabei ist die Ausbreitung des organisierten Berufsverbrechertums als einer charakteristischen Äußerung heutiger kapitalistischer Gesellschaftsverhältnisse besonders auch in der BRD, wie Fachleute zu berichten wissen23 weit fortgeschritten und zu einem kriminalpolitischen Problem ersten Ranges geworden. Aber statistische Angaben darüber vertragen sich wohl nicht mit der in der BRD immer mehr in Mode kommenden statistischen Kosmetik unliebsamer sozialer Tatbestände. Zu bemerken ist noch, daß die BRD-Kriminalstatistik für 1984 wiederum die in Westberlin festgestellten Straftaten enthält, was freilich nichts daran ändert, daß Westberlin nicht zur BRD gehört und von ihr kraft internationaler Abkommen nicht regiert werden darf. Im Jahre 1984 wurden in Westberlin mit seinen 1,85 Millionen Einwohnern 258 884 Straftaten registriert. Das sind mehr als doppelt so-, viel, wie im gleichen Jahr im gesamten Gebiet der DDR mit 16,7 Millionen Einwohnern gezählt wurden. Auf je 100 000 Westberliner entfielen 13 980 festgestellte Straftaten. Diese Häufigkeitsziffer ist mehr als vierzehnmal höher als die der Hauptstadt der DDR, wo 1984 insgesamt 995 Straftaten je 100 000 Einwohner registriert wurden. Hierzu erübrigt sich jeglicher Kommentar. H. H. 22 Bulletin, a. a. O., Nr. 71/85, S. 601. 23 Vgl. A. Stümper, „150 Milliarden Mark jährlicher Schaden“, Kriminalistik (Heidelberg) 1985, He 1, S. 8 ff.; „Organisierte Kriminalität in der BRD“, NJ 1984, Heft 8, S. 319. Neue Rechtsvorschriften Die Regelung der wirtschaftsleitenden Tätigkeit der örtlichen Staatsorgane im neuen GöV Prof. Dr. sc. SIGHART LÖRLER, Sektion Staats-, Wirtschafts- und. Verwaltungsrecht der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Im Rahmen der gesamtstaatlichen Wirtschaftsleitung haben die örtlichen Staatsorgane große Aufgaben zu erfüllen, die durch die Fortführung des Kurses der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik und die Sicherung des dazu erforderlichen Leistungszuwachses der Volkswirtschaft entsprechend der neuen Etappe der ökonomischen Strategie bestimmt sind. Das neue Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen in der DDR GöV vom 4. Juli 1985 (GBl. I Nr. 18 S. 213) enthält die gesetzlichen Regelungen, die „dem zunehmenden Beitrag der örtlichen Organe für die Verwirklichung der Aufgaben in der neuen Etappe unserer ökonomischen Strategie (entsprechen)“.1 2 Die generelle Verantwortung der örtlichen Volksvertretungen auf wirtschaftlichem Gebiet wird in § 3 Abs. 1 GöV Umrissen: Sie „setzen in Verwirklichung der ökonomischen Strategie die umfassende Intensivierung in ihrem Verantwortungsbereich durch, schaffen immer bessere territoriale Reproduktionsbedingungen und erschließen alle örtlichen Reserven für die Leistungs- und Effektivitätsentwicklung der Volkswirtschaft“. Daß mit der Intensivierung zugleich die Arbeits- und Lebensbedingungen verbessert werden, ergibt sich aus §3 Abs. 3 GöV, wonach die örtlichen Volksvertretungen durch eine lebensverbundene sozialistische Kommunalpolitik dafür zu sorgen haben, „daß die materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger immer besser befriedigt werden und ihr Wohlbefinden in schönen und gepflegten Städten und Gemeinden gefördert wird“. Diese generelle Aufgabenbestimmung verdeutlicht, daß in der Tätigkeit der örtlichen Staatsorgane als Gliedern der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht gesamtstaatliche und örtliche Aufgaben miteinander verbunden sind. Die rechtliche Ausgestaltung der Aufgaben, Rechte und Pflichten der örtlichen Staatsorgane auf dem Gebiet der Wirtschaftsleitung widerspiegelt daher zugleich die konkreten Erfordernisse bei der Anwendung des demokratischen Zentralismus als der Grundlage der Leitung und Planung.2 Sie steht in untrennbarem Zusammenhang mit der Entwicklung der Kombinate und den sich daraus ergebenden Modalitäten bei der Anwendung des demokratischen Zentralismus. Höhere Verantwortung der örtlichen Volksvertretungen für die Erfüllung der gesamtstaatlichen Aufgaben zur Verwirklichung der ökonomischen Strategie Die Leitungsstruktur in der Wirtschaft, die mit der Bildung der aus Betrieben und Betriebsteilen bestehenden Kombinate geschaffen wurde, stellt neue Anforderungen an die Koordi- nierung der Zweig- und der territorialen Entwicklung durch die örtlichen Staatsorgane. Dabei sind gemäß § 4 Abs. 1 GöV die Erschließung aller territorialen Ressourcen für die Leistungs- und Effektivitätsentwicklung der Volkswirtschaft, die Sicherung einer mit den Zweigen und Bereichen abgestimmten ökonomischen, sozialen und geistig-kulturellen Entwicklung und die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Bürger die grundlegenden Aufgaben der örtlichen Staatsorgane im Rahmen der gesamtstaatlichen Wirtschaftsleitung, die in § 4 Abs. 2 bis 4 und in den Kapiteln IV bis VI GöV näher ausgestaltet werden. Aus den genannten Regelungen ergibt sich eine deutliche Erweiterung der von den örtlichen Staatsorganen zu lösenden gesamtstaatlichen Aufgaben. So werden neben der bereits im alten GöV von 19,73 geregelten Verantwortung bei der Standortverteilung der Investitionen, dem rationellen Einsatz des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens und der Entwicklung der Infrastruktur die Verantwortung für die territoriale Rationalisierung völlig neu aufgenommen (§§ 4 Abs. 1, 21, 39, 63 GöV) und die Aufgaben auf den Gebieten Energiewirtschaft (§§ 31, 49, 72 GöV) und Sekundärrohstoffwirtschaft (§§ 25, 43, 69 GöV) wesentlich ausgebaut. Im Rahmen der territorialen Rationalisierung fördern die örtlichen Staatsorgane die schnelle Überführung der Ergebnisse von Wissenschaft und Technik in die Produktion, den Bau von Rationalisierungsmitteln, die bessere Auslastung der Grundfonds, die Senkung des Produktionsverbrauchs und die Transportoptimierung (§ 4 Abs. 2 GöV). Die Räte der Kreise erhalten dazu von den Räten der Bezirke staatliche Planaufgaben und -auflagen, erarbeiten die konkreten Rationalisierungsmaßnahmen für den Kreis, stimmen diese mit den Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen im Kreis ab und sichern die Aufnahme der abgestimmten Maßnahmen in die Jahrespläne des Kreises, der Städte und Gemeinden sowie die anteilige Aufnahme in die Pläne der beteiligten Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen (§ 39 Abs. 2 GöV). In das GöV wurden dabei entsprechend seinem Grundsatzcharakter nur die prinzipiellen Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Staatsorgane der verschiedenen Leitungsebenen aufgenommen, während Detailregelungen in speziellen Rechtsvorschriften, insbesondere in Teil P, Abschn. 29, Ziff. 3.3. der AO über die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1986 bis 1990 Planungsordnung vom 7. Dezember 1984 (GB1.-Sdr. Nr. 1190 p) enthalten sind. Die Bestimmungen des GöV auf den Gebieten Energiewirtschaft und Sekundärrohstoffwirtschaft berücksichtigen die zur Leitung und Planung auf diesen Gebieten in den letzten Jahren erlassenen Regelungen, mit denen bereits wesentliche Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Staatsorgane festgelegt wurden. Während diese prozeßbezogenen Regelungen jedoch überwiegend für alle örtlichen Staatsorgane gel- 1 E. Krenz, Staat und Recht bei der weiteren Entfaltung der Vorzüge und Triebkräfte der sozialistischen GeseUschaft (Referat auf der staats- und rechtswissenschaftlichen Konferenz der DDR am 26. und 27. Juni 1985 ln Berlin), Berlin 1985, S. 51. 2 Zur weiteren VervoUkommnung des demokratischen Zentralismus lm neuen GöV vgL K. Heuer, „Gedanken zum neuen Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen“, NJ 1985, Heft 9. S. 350 f.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 457 (NJ DDR 1985, S. 457) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 457 (NJ DDR 1985, S. 457)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Hier hat bereits eine Rechtsverletzung stattgefunden oder die Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wurde bereits abgewehrt.

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