Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 450

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 450 (NJ DDR 1985, S. 450); 450 Neue Justiz 11/85 Unser aktuelles Interview Foto: ADN-ZB/Busch Recht und Justiz in der VR Mocambique Auf Einladung des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR und Ministers der Justiz, Hans-Joachim Heusinger, hielt sich vom 8. bis 15. September, 1985 eine Studiendelegation des Ministeriums der Justiz der Volksrepublik Mocambique unter Leitung von Minister Ussumane Aly D a u t o in der DDR auf. Die Gäste wurden mit aktuellen Fragen der Staats- und Rechtsentwicklung in der DDR vertraut gemacht. Minister Dauto wurde von den Mitgliedern des Politbüros des Zentralkomitees der SED Willi Stoph, Vorsitzender des Ministerrates, und Egon Krenz, Sekretär des Zentralkomitees, empfangen. Im Ergebnis des Aufenthaltes wurde eine Arbeitsvereinbarung der Ministerien der Justiz beider Staaten für das Jahr 1986 unterzeichnet. Die Redaktion hatte Gelegenheit zu einem Gespräch mit Minister Dauto. Herr Minister, die Bürger der DDR verfolgen mit großer Aufmerksamkeit den Kampf des befreundeten Volkes von Mocambique um die Festigung und Verteidigung der revolutionären Errungenschaften unter Führung der Frelimo-Partei. Würden Sie bitte für unsere Leser einen kurzen Einblick vermitteln, welche Rolle dem Recht in Ihrem Land zukommt? Ich will das sehr gern tun, denn vom Recht zu sprechen, heißt eines der wertvollsten Instrumente zu erläutern, welches zur Verteidigung der Errungenschaften der Revolution in Mogambique, zum Schlitz und zur Festigung der Staatsordnung und zum Schutz der Interessen und Rechte der Bürger einzusetzen ist. Die Grundlage für unser Recht bilden heute das Programm und die Beschlüsse der Frelimo-Partei, die auf die Entwicklung des Sozialismus in Mogambique gerichtet sind. Zum Verständnis unserer Entwicklung möchte ich darauf verweisen, daß mit den veränderten Machtverhältnissen in Portugal 1974/1975 auch endgültig die Bedingungen für den Sieg der Revolution in Mogambique eintraten. Die Volksbefreiungsfront erkämpfte die Unabhängigkeit. Zunächst gab es eine Übergangsperiode. In ihr vollzog sich die schrittweise Machtübertragung von der Kolonialherrschaft auf die Fre-limo. Bereits damals entstanden neue Gesetze. Ich erinnere mich lebhaft daran, wie während der Entkolonialisierung Gegner der neuen Ordnung bestraft wurden, speziell Wirtschaftssaboteure. Das Dekret 16/75 war dabei eines jener notwendigen Instrumente zur Zerschlagung des kolonialen Rechtssystems und zur Schaffung neuen Rechts. Schon in dieser Zeit entwickelte sich mit den neuen Gesetzen zugleich die Orientierung auf die Vorbeugung gegenüber Rechtsverletzungen. Das war etwas völlig Neues in unserem Land. Am 25. Juni 1975 wurde die Verfassung der Volksrepublik Mogambique verabschiedet. Wir gehen davon aus, daß sie . programmatischen Charakter trägt. Artikel 2 erklärt, daß Mogambique ein volksdemokratischer Staat ist, in dem alle Schichten des Volkes sich für eine Ordnung einsetzen, die frei ist von Ausbeutung. Entsprechend sind unsere Gesetze und ihre Verwirklichung. Solche Grundsätze wie: Beseitigung aller Unterdrük-kung, Ausbau der volksdemokratischen Macht und ihr Schutz, Entwicklung einer unabhängigen Wirtschaft und Kultur, Freundschaft mit anderen Staaten, aber Abwehr jedweder kolonialistischer und imperialistischer Einmischung in die inneren souveränen Angelegenheiten unseres Staates werden mit dem Recht verwirklicht. Der Verfassung folgten unmittelbar solche Gesetze, die auf die Bekämpfung des Rassismus gerichtet waren und den Arbeitern und Bauern Rechte auf Arbeit, Wohnung und Bildung und gesundheitliche Betreuung zusicherten. Zu den ersten Maßnahmen gehörte auch die Abschaffung der privaten Rechtsanwaltschaft. Das war nötig, um die Barriere zur Justiz für die Bevölkerung schnell zu beseitigen und den kostenlosen Zutritt zu ermöglichen. Neben der Verfassung wurden solche bedeutenden Gesetze verabschiedet wie das über die Staatsbürgerschaft, über Aufgaben und Funktion des Ministerrates, über die Nationalisierung aller Mietshäuser. Das alles geschah in Konkretisierung der Verfassung, es diente dem Volk, brachte allen Bürgern Rechte, die ihnen unter den Bedingungen des Kolonialjochs versagt gewesen waren. Wie haben sich die Justizorgane, speziell die Gerichte, in dieser Periode entwickelt? Hat es hier, gemessen an der traditionellen Gerichtsbarkeit, Veränderungen gegeben? Auch hier vollzog sich ein gründlicher Wandel. Auf der Grundlage der in der Verfassung gegebenen Orientierung entstand ein System der Volksjustiz. Im Jahr 1978 erhielten wir ein Gerichtsverfassungsgesetz. Dem ging eine breite Volksaussprache voraus. Die Frelimo-Partei hatte die Diskussionsgrundlage geliefert. Wir fuhren durch das ganze Land, führten Diskussionen und erhielten auch viele Vorschläge. Sie wurden der Volksvertretung zur Beratung mit vorgelegt. Unser GVG stützt sich also auf den Willen unseres Volkes, und wir hatten dem Entwurf auch Erfahrungen der sozialistischen Länder auch der DDR mit zugrunde gelegt. Heute können wir deshalb sagen: in Mogambique genießen alle Bürger gleiche Rechte, und keiner darf außerhalb der Gesetzlichkeit behandelt werden, es herrscht das Prinzip der Unabhängigkeit der Richter in der Rechtsprechung, jedem Bürger ist das Recht auf Verteidigung garantiert. Für die Gerichte wurde das Territorialprinzip eingeführt. Es gibt ca. 700 Gemeinde- bzw. Wohngebietsgerichte in den Städten. Dort sind jeweils 5 von der Volksvertretung gewählte Bürger als Richter tätig. Sie behandeln kleine Straftaten und Konflikte des Alltags. Von ihnen werden keine Freiheitsstrafen verhängt, sondern Geldstrafen; sie üben Kritik und legen in der Regel Erziehungsmaßnahmen fest. Dann gibt es 60 Distriktsgerichte (Kreisgerichte). In diesen arbeitet jeweils ein vom Minister der Justiz ernannter Richter, und dazu kommen vier von der Volksvertretung gewählte Bürger. Hier können Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren ausgesprochen werden. Die gegenwärtig höchste Gerichtsebene bilden die 10 Provinzgerichte, dazu noch eines in der Hauptstadt Maputo. Auch hier ist die Besetzung in jeder Verhandlung wie auf der Kreisebene. Ein Oberstes Gericht ist vorgesehen, aber noch nicht gebildet. Die Zahl der von den Volksvertretungen gewählten Richter Sie würden sicher Schöffen sagen beträgt derzeitig 4 000. Alle Gerichte fassen auf Mehrheitsbasis ihre Beschlüsse bzw. sprechen die Urteile. Der vom Minister ernannte Richter führt auf Bezirks- und Kreisebene zwar den Vorsitz, hat aber keine Vorzugsrechte. Es besteht die jährliche Berichtspflicht der Gerichte vor der jeweiligen Volksvertretung. Dabei geht es vor allem um die Einschätzung der Entwicklung der Kriminalität und der Rechtssicherheit. Einige der größeren Gerichte haben sich bereits spezialisiert in die Bereiche Straf-, Zivil- und Familienrecht.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 450 (NJ DDR 1985, S. 450) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 450 (NJ DDR 1985, S. 450)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. die Feststellung der Wahrheit als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen. Die grundlegenden Aufgaben des Strafverfahrens sind in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Annahmen, Vermutungen und Hoffnungen zahlen auch hier nicht. Deswegen werden die im Operativvorgang erarbeiteten Beweismittel verantwortungsbewußt und unvoreingenommen geprüft.

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